
Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich (1966)
Siehe auch:
Die StmeG. sind zentrale Organe der Staatsmacht (Staatsapparat) und unterstehen unmittelbar dem Ministerrat, gehören also nicht zum Geschäftsbereich von Ministerien oder eines sonstigen Organs des Ministerrates (Staatliche ➝Plankommission, Landwirtschaftsrat). Sie werden von Staatssekretären geleitet, die zum Unterschied von den Staatssekretären in den Ministerien Mitgl. des Ministerrates sind. Zahlreiche StmeG. waren im Zuge der Reorganisation der Volkseigenen Wirtschaft 1949 errichtet worden. Sie verschwanden mit der Zeit wieder. Gegenwärtig bestehen nur noch das St. für Hoch- und Fachschulwesen, das St. für Forschung und Technik (Deutscher ➝Forschungsrat, Hochschulen) und das St. für gesamtdeutsche Fragen. (Regierung und Verwaltung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 460
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