
DDR von A-Z, Band 1966
Viehhalteplanung (1966)
Siehe auch:
Die V. erfolgte bis 1956 durch einen besonderen Viehhalteplan bzw. Viehvermehrungsplan. Zusammen mit der Anbauplanung und der Ablieferungspflicht diente er der Steuerung der landwirtschaftl. Produktion und schrieb die Erhöhung der Viehbestände u. a. durch das Verbot der Schlachtung von Zuchttieren, speziell von trächtigen Muttertieren, und die Förderung der betrieblichen Futtererzeugung vor. Nach 1956 besteht über die Ablieferungspflicht und Viehaufzuchtverträge gemäß der veranlagten Marktproduktion der Zwang zur Haltung eines ihre Erfüllung gewährleistenden Viehbestandes weiter. (Landwirtschaft)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 509
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