DDR von A-Z, Band 1966
Vorgaben, staatliche (1966)
Anfang 1966 eingeführter Begriff im Bereich der Planung. StV. sollen ab 1967 innerhalb des Planungsvorgangs an die Stelle der Orientierungsziffern treten. Sie sollen für die nachgeordneten Organe bei der Planaufstellung weniger verbindlich sein, als die bisherigen Orientierungsziffern. Den Betrieben, VVB und Industrieministerien soll dadurch mehr Bewegungsfreiheit für eigene Planvorschläge gegeben werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 516
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