Wirtschaftsrat (1966)
Siehe auch:
- Wirtschaftsräte: 1963
1. Bezeichnung einer Anfang 1957 als oberstes Organ der Wirtschaftsleitung beim Ministerrat errichteten Institution. Der W. hatte Weisungsrecht gegenüber der Staatlichen ➝Plan[S. 542]kommission. Seine Mitgl. waren die wichtigsten Wirtschaftsfunktionäre der SBZ: Leuschner, Selbmann, Rau, Oelßner, Rumpf und Scholz. Der W. wurde im Zusammenhang mit der durch das Gesetz vom 11. 2. 1958 eingeleiteten umfassenden Reorganisation der Wirtschaft aufgelöst.
2. Bezeichnung der nach der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 für die Anleitung und Kontrolle der Örtlichen Wirtschaft zuständigen Instanzen bei den Räten der Bezirke. Die W. der Bezirke erhielten ihre Weisungen von der Staatlichen Plankommission. Seit Ende 1961 werden die W. in den Bezirken Bezirks[S. 543]wirtschaftsräte genannt. Sie waren von 1955 bis 1965 „doppelt unterstellt“: verwaltungsmäßig gehörten sie zu den Räten der Bezirke, sachlich aber waren sie dem Volkswirtschaftsrat unterstellt und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig. Seit Anfang 1966 gibt es ein neues „Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie“ als oberstes Leitungs- und Kontrollorgan der Bezirkswirtschaftsräte.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 534–543
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