DDR von A-Z, Band 1966
Austauschnormen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965
[S. 56]Innerhalb der Ablieferungspflicht kann in Ausnahmefällen eine Austauschbarkeit bestimmter Produkte untereinander angeordnet werden. Hierfür werden bestimmte A. festgesetzt. Als Regel gilt, daß Produkte, deren Ernte knapp ausfällt, durch kein anderes Erzeugnis ausgetauscht, selbst aber bevorzugt an Stelle anderer, verhältnismäßig reichlich vorhandener Erzeugnisse entgegengenommen werden können. (Landwirtschaft)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 56
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