
DDR von A-Z, Band 1966
Bauaufsicht, Staatliche (1966)
Siehe auch:
Zentrale, dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Verwaltungsstelle. Die Bauämter bei den Räten der Bezirke und Kreise sind ausführende Organe der StB. Seit Mitte 1963 sind auch in den „volkseigenen“ Projektierungsbüros und bei den „Technischen Kontrollorganen“ (Technische Kontrollorganisation) der Baubetriebe Zweigstellen der StB. tätig. Die StB. ist seitdem nicht nur für die Prüfung von Bauaufträgen und die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig, sondern auch für die Einhaltung der Termine. Die StB. genehmigt nur solche Bauvorhaben, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne liegen. (Bauwirtschaft, Bauaktiv)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 60