DDR von A-Z, Band 1966

Bauaufsicht, Staatliche (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Zentrale, dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Verwaltungsstelle. Die Bauämter bei den Räten der Bezirke und Kreise sind ausführende Organe der StB. Seit Mitte 1963 sind auch in den „volkseigenen“ Projektierungsbüros und bei den „Technischen Kontrollorganen“ (Technische Kontrollorganisation) der Baubetriebe Zweigstellen der StB. tätig. Die StB. ist seitdem nicht nur für die Prüfung von Bauaufträgen und die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig, sondern auch für die Einhaltung der Termine. Die StB. genehmigt nur solche Bauvorhaben, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne liegen. (Bauwirtschaft, Bauaktiv)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 60


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.