Bauernmarkt (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975
Gemäß VO im GBl. Nr. 53/1953 ein Markt, auf dem die Bauern nach Erfüllung der Ablieferungspflicht und Erteilung einer Genehmigung sowie nach Entrichtung einer Standgebühr, die vor der Zwangskollektivierung für LPG und ihre Mitglieder um ¼ ermäßigt war, bestimmte Produkte verkaufen können. Der Verkauf kann bis zu einer autoritär festgesetzten Höchstpreisgrenze zu frei sich bildenden Preisen erfolgen. B. sind „volkseigene“ Betriebe der örtlichen Wirtschaft und unterstehen der zuständigen Abt. Handel und Versorgung unter Leitung einer Marktkommission. Ihr Warenumsatz unterliegt wie Erfassung (Ablieferungssoll) und freier ➝Aufkauf (Freie Spitzen) zentralverwaltungswirtschaftlicher Planung, Lenkung und Kontrolle. Für die Versorgung der Bevölkerung ist der B. praktisch bedeutungslos.
Literaturangaben
- Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 60