DDR von A-Z, Band 1966
Bereichsarztsystem (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969
Freie Arztwahl wird eingeengt, indem, wie in der SU, für die Behandlung in jedem Wohnbezirk wie in jedem Betriebsteil ein bestimmter Arzt zuständig gemacht wird. Staatliche Arztpraxen, Ambulatorien, Polikliniken [S. 64]und Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens erhalten damit abgegrenzte „Versorgungsbereiche“, ebenso wie die Krankenhäuser. Der Mangel an Ärzten und die schnelle Abnahme der Zahl der „Ärzte in eigener Praxis“ hat die Durchsetzung des Prinzips beträchtlich erleichtert. (Gesundheitswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 63–64