DDR von A-Z, Band 1966

Bereichsarztsystem (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969


 

Freie Arztwahl wird eingeengt, indem, wie in der SU, für die Behandlung in jedem Wohnbezirk wie in jedem Betriebsteil ein bestimmter Arzt zuständig gemacht wird. Staatliche Arztpraxen, Ambulatorien, Polikliniken [S. 64]und Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens erhalten damit abgegrenzte „Versorgungsbereiche“, ebenso wie die Krankenhäuser. Der Mangel an Ärzten und die schnelle Abnahme der Zahl der „Ärzte in eigener Praxis“ hat die Durchsetzung des Prinzips beträchtlich erleichtert. (Gesundheitswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 63–64


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.