DDR von A-Z, Band 1966

Fahneneid (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979


 

Mit der Einführung der allgemeinen, verbindlichen Wehrpflicht (24. 1. 1962) erhielt die Nationale Volksarmee einen neuen F. (GBl. I, S. 13). Er lautet: „Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. — Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. — Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. — Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. — Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.“

 

Der einleitende Satz des F. enthält die Worte: „DDR, mein Vaterland“. Um diese Formel richtig zu verstehen, muß folgendes berücksichtigt werden: Seit ihrer Gründung erhebt die „DDR“ den Anspruch, der Staat aller Deutschen zu sein. Im Vorspruch ihrer Verfassung wird behauptet: „Es hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.“ (Die §§ 50 und 144 enthalten gleichlaufende Behauptungen.)

 

Diese Ansprüche gegenüber der Bundesrepublik erhoben die herrschenden Kräfte der SBZ seit 1949 immer wieder. So z. B. in dem Manifest der Volkskammer vom 5. 5. 1965 (Spaltung und Wiedervereinigung, Teil 10). Von einem separatistischen F. auf einen Staat der SBZ, der sich selbst genügen will, kann keine Rede sein. Dennoch ist es bezeichnend, daß der F. nicht Gehorsam gegenüber einer deutschen Regierung fordert, sondern gegenüber einer „Arbeiter-und-Bauern-Regierung“, d. h. einer kommun. Klassenkampf-Regierung. Wie schief und fragwürdig es um das scheinbare „Vaterland … DDR“ steht, zeigt der 2. Art. des F., in dem der Soldat schwören soll, „an der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder“ sein Leben einzusetzen. Dieser Art. macht es offenbar, daß die Armee der SBZ eine Hilfstruppe der Sowjetarmee und des Sowjetimperialismus ist. (Nationalismus)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 133


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.