DDR von A-Z, Band 1966

Forderungseinzugsverfahren (1966)

 

 

Siehe auch:


 

(FE-Verfahren): Am 1. 5. 1961 eingeführtes Verrechnungsverfahren für die VEW, die Konsumgenossenschaften und die Haushaltsorganisationen. Geldforderungen nach erfolgter Lieferung werden dem Gläubiger (Verkäufer) von seiner Bank vorbehaltlich der endgültigen Abbuchung vom Konto des Schuldners (Käufers) gutgeschrieben. Umgekehrt bucht die Bank des Käufers den Forderungsbetrag von seinem Konto ab und setzt ihn hiervon in Kenntnis. Das FE-Verfahren löste weithin das Rechnungseinzugsverfahren ab. Seit 1965 spielt das FE-Verfahren eine zweitrangige Rolle. (Überweisungsverfahren)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 148


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.