DDR von A-Z, Band 1966
Forderungseinzugsverfahren (1966)
Siehe auch:
(FE-Verfahren): Am 1. 5. 1961 eingeführtes Verrechnungsverfahren für die VEW, die Konsumgenossenschaften und die Haushaltsorganisationen. Geldforderungen nach erfolgter Lieferung werden dem Gläubiger (Verkäufer) von seiner Bank vorbehaltlich der endgültigen Abbuchung vom Konto des Schuldners (Käufers) gutgeschrieben. Umgekehrt bucht die Bank des Käufers den Forderungsbetrag von seinem Konto ab und setzt ihn hiervon in Kenntnis. Das FE-Verfahren löste weithin das Rechnungseinzugsverfahren ab. Seit 1965 spielt das FE-Verfahren eine zweitrangige Rolle. (Überweisungsverfahren)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 148
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