DDR von A-Z, Band 1966

Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (1966)

 

 

Siehe auch:

  • Gärtnerische Produktionsgenossenschaft: 1965 1975 1979
  • Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG): 1969

 

Der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaft entsprechender Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Erwerbsgärtner, Gartenbau- und Landarbeiter sowie auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven gärtnerischen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 werden GPG ebenso behandelt wie LPG. Der Grad ihrer Vergesellschaftung entspricht dem des Typ III der LPG. Die wesentlichsten Unterschiede zu dem LPG Typ III sind: Bei Eintritt in die GPG wird kein festgelegter Inventarbeitrag erhoben; das gesamte Inventar wird eingebracht; es erfolgt keine Verteilung von Naturalien; jede Haushaltung kann bis zu 300 qm Gartenland sowie Klein Viehhaltung zur persönlichen Nutzung besitzen; bis zu 20 v. H. der Einkünfte der GPG werden auf Grund des eingebrachten Bodens und der Produktionsmittel verteilt. Über die zahlenmäßige Entwicklung der GPG Gartenbau.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 158


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.