DDR von A-Z, Band 1966
Generalauftragnehmer (1966)
Siehe auch:
- Generalauftragnehmer: 1969
G. sind Produktionsbetriebe, die für komplexe Bau- und sonstige Investitionsvorhaben, ferner auch im Industrieanlagenbau für Exportzwecke die Gesamtverantwortung zu übernehmen haben. G. sollen alle Zulieferbeziehungen der beteiligten Betriebe organisieren und überwachen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 161
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