
DDR von A-Z, Band 1966
Handwerk und Gewerbe, Banken für (1966)
Siehe auch:
- Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975
Durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 15. 1. 1946 wurden die ehemaligen Volksbanken als genossenschaftliche Bankinstitute unter dem Namen BfHuG. wiedereröffnet. Sie erledigen Geldgeschäfte des Handwerks und der kleinen Gewerbetreibenden. Sie gewährten Kredite an das Handwerk, heute jedoch geben sie sie fast nur an Produktionsgenossenschaften des Handwerks, für deren Bildung und „politische und ökonomische Festigung“ sie mitverantwortlich sind. Im Juni 1961 bestanden 224 BfHuG. (Banken, Genossenschaften)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 192