Industrieministerien (1966)
Siehe auch:
- Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956
In früheren Etappen der Planung und Leitung der Industrie (Industrieverwaltung) gab es bis Mitte 1958 I. mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Bezeichnungen. Von Mitte 1958 bis Ende 1965 wurde die Industrie teils direkt durch die Staatliche ➝Plankommission (1958–1961) und teils durch den Volkswirtschaftsrat (1961 bis 1965) angeleitet.
Durch die vorläufig letzte Reorganisation, die Ende 1965 bekanntgegeben wurde, ist der Volkswirtschaftsrat wieder aufgelöst worden. Es gibt seit Anfang 1966 folgende Industrieministerien: Ministerium für Grundstoffindustrie; M. für Erzbergbau, Metallurgie und Kali; M. für Chemische Industrie; M. für Elektrotechnik und Elektronik; M. für Schwermaschinen- und Anlagenbau; M. für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau; M. für Leichtindustrie; M. für Bezirksgeleitete Industrie u. Lebensmittelindustrie; M. für Bauwesen.
Die I. sind der Staatlichen Plankommission unterstellt. Ihnen unterstehen die Vereinigungen Volkseigener Betriebe und die Bezirkswirtschaftsräte (Bezirksgeleitete Industrie).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 205
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