DDR von A-Z, Band 1966

Investitionsbank, Deutsche (DIB) (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Die DIB wurde durch SMAD-Befehl Nr. 153 vom 10. 9. 1948 und eine Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948 am 15. 10. 1948 gegründet zur Finanzierung der Investitionen der „volkseigenen“ Wirtschaft und der zentralen Verwaltungen und Einrichtungen. Heute ist die DIB zuständig für die Kontrolle der Vorplanung, Planung, Finanzierung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und die Abrechnung der Investitionen. Sie hat das Recht, u. U. durch Verhängung von Sanktionen (Sperrung, Rückforderung der Investitionsmittel) die Einhaltung der Pläne zu erzwingen. Daneben gewährt die DIB kurzfristige Kredite (auch Rationalisierungskredite) an „volkseigene“ Baubetriebe und langfristige Kredite an sozialistische Genossenschaften und die private Wirtschaft, falls das die staatlichen Pläne vorsehen. Sie war verantwortlich für die Einführung der Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) in Privatbetrieben, ist aber inzwischen weitgehend von dieser Aufgabe entbunden. Die DIB ist eine „volkseigene Bank“ — frü[S. 220]her Anstalt des öffentlichen Rechts — mit dem Sitz in Ostberlin und Niederlassungen im gesamten Gebiet der SBZ. Sie steht unter Aufsicht des Ministeriums der Finanzen, das auch den Präsidenten als verantwortlichen Leiter ernennt und die Grundsätze für die Arbeit der Bank festlegt. Die DIB ist berechtigt, Schuldverschreibungen und Hypothekenpfandbriefe auszugeben und hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. (Wertpapiere, Banken)

 

Literaturangaben

  • Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 219–220


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.