DDR von A-Z, Band 1966

Kirchenwald (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975


 

Die Kirchenverwaltung bewirtschaftet ihren 19.543 ha großen Waldbesitz, der über die SBZ zerstreut liegt, mit eigenen, von ihr besoldeten Forstkräften. Sie ist holzeinschlagumlagepflichtig wie jeder Waldbesitzer. Der Holzeinschlag, soweit er nicht zum Eigenbedarf zugebilligt wird, muß den StFB zum Kauf angeboten werden. (Forstwirtschaft)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 243


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.