Landwirtschaftsbank (LB) (1966)
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Durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 wurde die Deutsche Bauernbank (DBB) zur LB umgebildet. Die DBB war durch Gesetz vom 22. 2. 1950 (GBl. 1950, S. 175) als Spitzeninstitut der damals bestehenden Landesgenossenschaftsbanken gegründet worden. Sie versorgte die Einzelbauern über die Landesgenossenschaftsbanken und die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften) mit Krediten, soweit diese dazu nicht in der Lage waren.
Mit Beginn der Kollektivierung wurden die Landesgenossenschaftsbanken liquidiert. Sie arbeiteten als Landesstellen — später Bezirksstellen — der DBB weiter (VO vom 14. 2. 1952). Mit dem Aufbau von Kreisstellen der DBB wurde deren Ausbau abgeschlossen. Die DBB war von Anfang an die Bank der LPG. Die Zentralisierung wurde 1958/59 abgeschlossen. Der DBB wurde auch die Finanzierung der gesamten „volkseigenen“ Land- und Forstwirtschaft übertragen, was bisher Aufgabe der Deutschen ➝Notenbank (kurzfristige Kredite) bzw. der Deutschen ➝Investitionsbank (langfristige Kredite) war.
Der LB mit Sitz in Ostberlin obliegt heute die finanzwirtschaftliche Lenkung und die Kontrolle des Wirtschaftsbereiches Landwirtschaft (mit Ausnahme der VEAB). Sie ist an die staatlichen Wirtschaftspläne und den Staatshaushalt gebunden sowie von der Politik der Deutschen Notenbank abhängig, die ihr Refinanzierungsinstitut ist. Die LB ist Anstalt des öffentlichen Rechts, Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen, ihr Präsident wird von der Regierung berufen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 279
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