DDR von A-Z, Band 1966

Ökonomische Konferenzen (1966)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969


 

[S. 342]ÖK. werden nach § 18 des Gesetzbuches der Arbeit von der Betriebsparteiorganisation der SED, dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitung) durchgeführt. Auf ihnen sollen „die entscheidenden wirtschaftspolitischen Aufgaben zur Erfüllung des Betriebsplanes beraten und festgelegt“ werden. Die Beschlüsse der ÖK. sollen in den Betriebskollektivvertrag aufgenommen werden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 342


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.