DDR von A-Z, Band 1966
Ökonomische Konferenzen (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969
[S. 342]ÖK. werden nach § 18 des Gesetzbuches der Arbeit von der Betriebsparteiorganisation der SED, dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitung) durchgeführt. Auf ihnen sollen „die entscheidenden wirtschaftspolitischen Aufgaben zur Erfüllung des Betriebsplanes beraten und festgelegt“ werden. Die Beschlüsse der ÖK. sollen in den Betriebskollektivvertrag aufgenommen werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 342
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