DDR von A-Z, Band 1966

TOM (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Abk. für „technisch-organisatorische Maßnahmen“, einen Begriff des Pj. aus dem Bereich der Produktionspropaganda. Zu jedem Betriebskollektivvertrag wird ein TOM-Plan ausgearbeitet, der in der Regel nur solche Maßnahmen zur Verbesserung der Technologie der Betriebe enthält, die ohne zusätzliche Finanzmittel durchführbar sind. Der TOM-Plan ist ein Teilplan des betrieblichen Plan neue Technik.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 484


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.