
Zahnärzte (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969
Die Ausbildung der Z. ist nach sowjet. Muster neu geordnet worden (Hochschulen); jetzt steht wieder eine Studienreform bevor. Ausbildungsdauer 5 Studienjahre, danach (ab 1967 fortfallend) 1 Pflichtjahr an einer Poliklinik oder Klinik. Allen Dentisten wurde 1949 die Erlangung der Approbation als Z. ermöglicht; die Ausbildung von Dentisten ist ausgelaufen. Im Rahmen der Facharzt-Ordnung wurde neben dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (mit doppelter Approbation) der Fach-Z. für Kieferorthopädie geschaffen. Seit Febr. 1958 gilt auch der „Praktische Zahnarzt“ als Facharzt (Ärzte).
Die Niederlassung in freier Praxis ist seit 1949 praktisch unmöglich, der weitaus größte Teil der Z. ist allmählich in haupt- oder nebenamtliche Anstellung in Ambulatorien, Polikliniken und ins Betriebsgesundheitswesen gezogen worden, schließlich seit 1958 in die Staatliche Praxis. Frei niedergelassen arbeiteten Anfang 1960 noch 3.900 von 6.900 Z.
Der Druck des Regimes hat bei den Z. zu Abwanderung in ähnlichem Ausmaß geführt wie bei den Ärzten, mit der Folge völliger Unzulänglichkeit auch in der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ (20. 12. 1960) wurden den Z. vorübergehend die gleichen Zugeständnisse gemacht wie den Ärzten. Gesamtzahl der Z. Anfang 1965: 5.470, das ist 1 Zahnarzt auf rd. 2.900 Einw. (Gesundheitswesen, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, freie ➝Heilbehandlung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 550
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