DDR von A-Z, Band 1966
Zeitnormative (1966)
Siehe auch:
Begriff aus dem Gebiet der Arbeitsnormen mit unterschiedlicher Bedeutung: 1. Bis etwa Mitte 1961 wurden als Z. ausschließlich die kleinsten Zeiteinheiten bezeichnet, aus denen eine „technisch-begründete“ Arbeitsnorm zusammengesetzt ist. 2. Seit Mitte 1961 gilt der Begriff Z. für „überbetriebliche gültige Arbeitsnormen“ (Lohnpolitik). Die Forcierung der Einführung von überbetrieblich gültigen Z. gehört zu den Maßnahmen, die das Regime nach dem 13. August 1961 zur Steigerung der Arbeitsproduktivität einleitete.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 550