DDR von A-Z, Band 1966

Zeitnormative (1966)

 

 

Siehe auch:


 

Begriff aus dem Gebiet der Arbeitsnormen mit unterschiedlicher Bedeutung: 1. Bis etwa Mitte 1961 wurden als Z. ausschließlich die kleinsten Zeiteinheiten bezeichnet, aus denen eine „technisch-begründete“ Arbeitsnorm zusammengesetzt ist. 2. Seit Mitte 1961 gilt der Begriff Z. für „überbetriebliche gültige Arbeitsnormen“ (Lohnpolitik). Die Forcierung der Einführung von überbetrieblich gültigen Z. gehört zu den Maßnahmen, die das Regime nach dem 13. August 1961 zur Steigerung der Arbeitsproduktivität einleitete.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 550


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.