DDR A-Z 1966
FDJ-Ordnungsgruppen (1966)
Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1969 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten, so sagt jenes Programm, „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend — Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. ahmen sehr die „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol nach. Der Kampfauftrag der FDJ blähte seit dem 17. 8. 1961 die O. zu einer Hauptformation der FDJ auf. Sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei Aufstellung der FDJ-Regimenter der NVA, bei Abreißen der Antennen für Westempfang und bei Terroraufmärschen mit. Ende 1963 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 40.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniform und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Die „Neue Justiz“ 1962, Nr. 11, bestätigt die Zielsetzung der O. von 1959–60 und [S. 138]fordert von ihr auch „den Kampf gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus“, 2. wird über den Einsatz der O. mitgeteilt: Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet, „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u.ä.“ — Die O. sind somit heute eine Art von politischer (und auch antikrimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Die O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen. Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 137–138 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-SchulungSiehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1969 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten, so sagt jenes Programm, „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend — Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7)…
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Kammer der Technik (1966)
Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt überwiegend auf dem Gebiet der Produktionspropaganda. Als Aufgaben werden genannt: Anleitung der Sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit; Förderung des sozialistischen Wettbewerbs; Verbreitung und Weiterentwicklung der Erfahrungen der Neuerer; „Unterstützung der Organisierung der nationalen Verteidigung“, besonders bei der „Ausrüstung der nationalen Streitkräfte mit der neuesten Technik“; „Heranbildung einer neuen technischen Intelligenz aus den Reihen der Jugend und der Aktivisten“; Durchführung der Nachwuchsplanung; Förderung der Qualifizierung; Weckung des Interesses bei Frauen für technische Berufe; Mitwirkung bei der Auswertung und Verbreitung technischer Literatur, insbesondere aus der SU; Aufklärung der technischen Intelligenz über die Anwendung der Methoden der Planwirtschaft; Mitarbeit an der Entwicklung der Normung, Typisierung und der Gütevorschriften bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Qualität der Erzeugnisse; „Aufklärung der technischen Intelligenz Westdeutschlands“. Der Gedankenaustausch zwischen Ost und West ist als Propaganda, Infiltration und Spionage zugleich gedacht. Die organisatorischen Grundeinheiten der KdT sind sogen. „Betriebssektionen“, deren es Ende 1965 etwa 2.100 gab. Die 15 Bezirksorganisationen sind in 15 zentrale Fachverbände untergliedert, denen mehrere hundert Fachausschüsse, Fachunterausschüsse und regionale Arbeitsgemeinschaften angeschlossen sind. Die KdT soll etwa 123.000 Mitgl. haben; sie ist der Herausgeber von 26 technischen Fachzeitschriften. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 233 Kalibergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammerabkommenSiehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1946 durch den FDGB gegründete, durch Beauftragte der SED angeleitete Organisation, deren Aufgabe es ist, die Ingenieure, Techniker und Wissenschaftler der Zone für die Durchführung der Wirtschaftspläne zu gewinnen und aktiv tätig werden zu lassen. Die Tätigkeit der KdT liegt…
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Wohnungsbau (1966)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 19 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rund 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit als die SBZ. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in der SBZ etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. (Siehe Tabelle.) Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war als in der SBZ, z. B. 1964 BRD = 77 qm, SBZ 52 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. in der SBZ im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1965 wurden davon jedoch nur rund 562.000 fertiggestellt. Der Plan des W. ist nur mit 72 v. H. erfüllt worden. Der W. ist seit 1962 bei steigendem Bedarf rückläufig. Die Zonenbehörden rechnen selbst mit einem jährlichen Verfall des überalterten Wohnungsbestandes im Umfange von 0,5 v. H. Das bedeutet, daß in jedem Jahr rd. 30.000 Wohnungen wegen Baufälligkeit ausfallen. Mithin dienen rd. 40 v. H. der neu erstellten Wohnungen nur als Ersatz für solche ausgefallenen Wohnungen. Seit 1962 ist auch der Anteil der durch Arbeiterwohnungsbau-Genossenschaften gebauten Wohnungen ständig zurückgegangen: 1962 betrug der Anteil 58 v. H., 1964 nur noch 40 v. H. Dagegen wird der Anteil des sog. „volkseigenen“ W., durch den fast ausschließlich Werkswohnungen gebaut werden, weiter ansteigen. Die Belegzahl für neue Wohnungen ist hoch angesetzt. Haushalte mit 2 Personen haben z. B. nur Anspruch auf eine 1½-Raumwohnung einschl. Küche. Amtlich wurde 1965 dazu erklärt: „Es ist eine weitverbreitete, aber falsche Meinung, daß mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus auch die Wohnungsgröße wachsen muß. Wichtiger ist, daß für die neu entstehenden Industriebetriebe Wohnungen für die neuen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.“ Aus Fachzeitschriften ist zu entnehmen, daß der rechnerische Wohnungsbedarf erst nach 1970 abgedeckt werden soll. Wörtlich heißt es weiter: „Die Bereitstellung einer gut ausgestatteten Wohnung für jede Familie mit je einem Raum für jedes Familienmitglied ist jedoch erst zwischen 1970 und 1980 möglich.“ Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend aus den Spareinlagen der Bevölkerung. Weitere [S. 547]Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotto), Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk, Baukostenzuschüsse und Genossenschaftsanteile der Wohnungssuchenden sowie Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten. (Wohnungswesen) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 546–547 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnungswesenSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 35 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…
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1966: M
Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialversorgung Materielle Interessiertheit Matern, Hermann Mathematik-Olympiade Matthes, Heinz Mauer MDN Mecklenburg Medaille Medizinische Akademien Medizinische Fortbildung Medizinische Schulen Medizinisches Personal, Mittleres Mehrleistungslohn Meinungsforschung Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Menschenhändler Menschenraub Menschenrechte Merker, Paul Merseburg Messe der Meister von Morgen Messe, Leipziger Mewis, Karl MfNV MfS MGB Mielke, Erich Mieten Mietermitverwaltung Militärakademie „Friedrich Engels“ Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärmissionen Militärpolitik Militärpolitische Kabinette Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Ministerien Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Kultur Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Volksbildung Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitropa Mittag, Günther Mittelbauer Mitteldeutschland Mittelschule Mittleres Medizinisches Personal MMM Möbelindustrie Mode Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische Mothes, Kurt MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Müller, Rudolf Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Mutterschutz Mutter und Kind MWDMaetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung …
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Verteidiger (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in der SBZ durch § 75 StPO gehindert: „Zu Verteidigern können alle in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Rechtsanwälte gewählt werden.“ Nur vier West- Berliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ostberlin, nicht aber für die SBZ. Nach dem 13. Aug. 1961 hat diese Zulassung praktisch keine Bedeutung mehr. Obwohl § 74 StPO ausdrücklich anordnet, „der Beschuldigte kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen“, ist das Recht auf Verteidigung tatsächlich nicht gewahrt. Das beruht einmal auf verschiedenen prozessualen Bestimmungen (Strafverfahren), zum anderen auf der völlig veränderten Auffassung vom Wesen der Verteidigung und den Aufgaben der Rechtsanwaltschaft. Weil es „im Arbeiter-und-Bauern- Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 18). Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die „Interessen der Gesellschaft“. Der V. „hat den Angeklagten davon zu überzeugen, dem Gericht nur der Wahrheit entsprechende Erklärungen abzugeben“ (aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“). Zwar soll der V. alles unterlassen, was die prozessuale Lage des Beschuldigten verschlechtert. „Dabei muß aber die Tätigkeit des V. von seinem und nicht vorn Standpunkt des Beschuldigten her gesehen werden. Nicht selten wird der V. über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht sein als der Beschuldigte. Hier muß die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit des V. einsetzen, um dem Beschuldigten dieses gegen sein eigenes Interesse verstoßende Verhalten klarzumachen“ („Neue Justiz“ 1960, S. 396). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 505 Versorgungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in der SBZ durch § 75 StPO gehindert: „Zu Verteidigern können alle in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Rechtsanwälte gewählt werden.“ Nur vier West- Berliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ostberlin, nicht aber für die SBZ. Nach dem…
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Ärzte (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an öffentlichen Einrichtungen, vor allem im Betriebsgesundheitswesen, tätig. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber noch 1959 mehr als 50 v. H., mit der Folge höchster Anspannung der Arbeitskraft der Ä. Die Einschränkung der beruflichen Unabhängigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung der eigenen Kinder veranlaßten viele Ä. [S. 42]trotz guter Einnahmen zur Abwanderung, besonders seit 1957. Dadurch entstanden Ende 1958 krisenhafte Schwierigkeiten in der ärztlichen Versorgung, zumal in ländlichen Gebieten. Die Zulassungen zum Medizinstudium (1950: 500) wurden stark gesteigert (1961: 2.250); neue klinische Ausbildungsstätten (Medizinische Akademien) wurden geschaffen. Aber die Zahl der Neuapprobationen betrug, infolge des Ausscheidens Ungeeigneter und der Abwanderung von Studenten in die BRD, auch 1961 nur 1.275. Immerhin war der Neuzugang höher als der Verlust durch Abwanderung und Lebensalter. Bedenklich wurde der Mangel an berufserfahrenen Ä. Auch weitete das Regime die ärztlichen Aufgaben rücksichtslos aus. Ein großer Teil der jungen Ä. wurde in die militärischen Einrichtungen gezogen. Rund ein Viertel der Ä. ist ausschließlich mit Verwaltungsaufgaben befaßt. Wenn auch Anfang 1961 nominell auf 1~A. ebensoviel Einwohner kamen wie 1939, so bedeutete dies doch, daß die ärztliche Versorgung der Bevölkerung auf die Hälfte abgesunken war. Versucht wurde, die angespannte Lage durch Heranziehung von Ä. aus Satellitenländern mit hohem Bestand an Ä. (CSSR, Ungarn, Polen) zu entlasten. Es blieb bei wenigen Hundert mit meist nur kurzen Vertragszeiten. Auch der Versuch einer Entlastung durch Arzthelfer blieb unergiebig. Im Sept. 1958 entschloß sich das ZK, die Linie der Zentralisation ambulanter ärztlicher Behandlung in Polikliniken und Ambulatorien, die dem Modell der SU entsprach, preiszugeben, ähnlich der CSSR die Tätigkeit der Ä. durch die Einrichtung von Staatlichen Praxen aufzulockern und damit einem Teil der Ä. eine gewisse Selbständigkeit zu belassen. Die Ärzteflucht hielt jedoch an. Das Regime sah sich veranlaßt, die Altersversorgung der freipraktizierenden Ä. zu verbessern. Im „Perspektivplan“ Juli 1960 wurde den „Ä. in eigener Praxis“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ä.“ (Dez. 1960) „langjährig erfahrenen Ä. und Zahnärzten“ die Praxisausübung in den Staatl. Einrichtungen in eigener Verantwortung („Halbstaatliche Praxis“) und selbst die neue Niederlassung in eigener Praxis (Änderung der Niederlassungsordnung von 1949 am 15. 2. 1961), ja sogar die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Dazu traten Erleichterungen und Privilegien wie die Erlaubnis der Behandlung auf Kosten des Kranken (auch wenn er der Sozialversicherung angehört). Ein „Bund Deutscher Ä., Zahnärzte und Apotheker“ wurde als Berufsorganisation angekündigt, jedoch bisher nicht gebildet. Die Titel „Medizinalrat“ und „Sanitätsrat“ und neue Auszeichnungen wurden eingeführt. Zu solchen Zugeständnissen besteht seit der Abschnürung gegen die BRD am 13. 8. 1961. keine Notwendigkeit mehr, wenn auch die Ä., Zahnärzte und Apotheker bisher noch manchen Vorzug genießen. Die Zahl der Ä. belief sich Anfang 1965 auf rd. 15.600 (davon waren weniger als 2.500 „in eigener Praxis“, also frei niedergelassen, tätig). Der Zugang liegt mit knapp 1800 pro Jahr nicht mehr wesentlich unter den Neuzulassungen zum Studium, der Nettozuwachs infolge der großen Zahl alter Ä. bei etwa 1.200. Die angestrebte Verdoppelung der Zahl der Ä. von 1960 bis 1970 ist daher schwerlich erreichbar, doch ist das Plansoll für 1965 mit 1~A. auf 1.000 Einw. erreicht worden (in der BRD weniger als 700 Einw.). Das Ziel der Verstaatlichung aller ärztlichen Tätigkeit ist von der Krise unberührt geblieben. Ä. und Zahnärzte sollen künftig in einem System fest abgegrenzter „Versorgungsbereiche“ arbeiten (Bereichsarztsystem), unter Einbeziehung auch jener Ä., die bisher noch eine eigene Praxis führen dürfen. Alle ambulanten Behandlungen sollen in Staffelung von Staatlichen (auch „Halbstaatlichen“ wie „eigenen“) Praxen über Ambulatorien zu übergeordneten Polikliniken erfolgen, unter der zentralen Steuerung und Überwachung durch zentrale Bezirkspoliklinik und Betriebspoliklinik. Die ärztliche Ausbildung hatte frühzeitig das Ziel des allseitig gebildeten A. westlicher Prägung aufgegeben und die Spezialisierung bereits mit dem Ende des Studiums beginnen lassen wollen. Für einen Praktischen Arzt ließ diese Spezialisierung keinen Raum. Nach langen parteiinternen Richtungskämpfen fiel dennoch die Entscheidung für die Beibehaltung des Praktischen A. Das Programm des Gesundheitswesens (Perspektivplan 1960) setzt für das Grundgefüge der ambulanten Behandlung. voraus, daß ein beträchtlicher Teil der Ä. als Praktischer A. tätig bleibt. Eine Studienreform befindet sich in Vorbereitung. Praktische Ausbildung soll künftig nahezu die Hälfte des medizin. Studiums ausmachen und den Wegfall des „Pflichtassistentenjahres“ ermöglichen (Gewinn eines Jahrgangs approbierter Ä.!). An die Approbation schließt sich dann aber für jeden A. eine weitere Ausbildungsstufe zum „Facharzt“ an, sei es auch zum „Facharzt Praktischer Arzt“, für den es seit 1961 ein festes „Berufsbild“ mit dreijähriger Ausbildungsdauer gibt. Facharztausbildung jeder Sparte ist nur noch auf besonderen „Ausbildungsstellen“ in eigens zugelassenen Krankenhäusern und Polikliniken zulässig; diese Stellen sind kontingentiert, so daß der Zugang zu allen Fachsparten gelenkt werden kann. 55 v. H. der neu zugehenden Ä. sollen künftig Praktischer A. werden. Die Ausbildung der Fachärzte ist seit 1952 in ein festes System (nach dem Muster der SU) gebracht, die Zahl der Fachrichtungen von 12 auf 29 erhöht worden (Facharztordnung von 1956); weitere sind in Vorbereitung (Jugendarzt, Sportarzt u.a.). Der Facharztausbildung werden künftig feste Ausbildungspläne zugrundeliegen. Die (seit 1952 „staatliche“) Anerkennung setzt Ablegung einer Prüfung voraus. Auch nach dieser sollen alle Ärzte einer („postgraduellen“) Weiterbildung unterliegen, die obligatorisch werden soll (Akademie für Ärztliche Fortbildung), um den Bedarf an hochspezialisierten Kräften zu decken. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 41–42 Arzt des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArzthelferSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an öffentlichen Einrichtungen, vor allem im…
DDR A-Z 1966
Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1966)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD (Besatzungspolitik) vom 1.~Juli 1946 wurde die DAdW. mit Sitz in Berlin eröffnet; sie bezeichnet sich selbst als „Nachfolgerin“ der 1700 gegründeten Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften und der aus dieser hervorgegangenen Preußischen AdW, deren Mitglieder und traditionelle Arbeiten sie auch fortführt. Während die Preußische AdW jedoch vorwiegend auf geisteswissenschaftl. Gebiet gearbeitet hatte, nehmen bei der DAdW. — nach sowjet. Vorbild — naturwissenschaftl. und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1964 unterstanden der DAdW. rd. 100 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften mit über 12.000 (darunter rd. 3.000 wissenschaftlichen) Mitarbeitern; im gleichen Jahr hatte sie 152 ordentliche und 155 korrespondierende Mitgl., darunter noch 26 ordentliche und 33 korrespondierende in der BRD. Die (1964) etwa 80 naturwissenschaftl., technischen und medizinischen Institute, Arbeitsstellen usw. wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft (Vors. der Chemiker Hermann Klare), die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Institute und Einrichtungen (Gesellschaftswissenschaften) zu einer Arbeitsgemeinschaft (Vors. der Historiker Leo ➝Stern) zusammengefaßt. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Im Staatshaushalt 1963 waren für die DAdW. an Haushaltsmitteln 160 Mill. DM Ost, an Investitionsmitteln 28,7 Mill. DM Ost vorgesehen. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses engen die zweck- und tendenzfreie Forschung immer mehr ein. Seit 1955 wurde der Einfluß der wissenschaftl. Gremien mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftl. Unternehmungen werden Nichtkommunisten häufig nur vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das Große historische Wörterbuch der Brüder Grimm) und spezialwissenschaftl. Publikationen (im 1946 gegr. Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. Von den Institutionen der geisteswissenschaftlichen („gesellschaftswissenschaftlichen“) Arbeitsgemeinschaft sind folgende hervorzuheben: Das 1962 aus der „Deutschen Kommission“ hervorgegangene Institut für deutsche Sprache und Literatur (Leitung bis 1965 Prof. Dr. Theodor ➝Frings, seit 1965 Prof. [S. 19]Dr. Hans Günther Thalheim) bearbeitet u.a. die Buchstaben A–C der Neufassung des Deutschen Wörterbuches der Brüder Grimm (an den Buchstaben D–F arbeitet die Akademie der Wissenschaften in Göttingen), die Neue Folge des Goedekeschen „Grundrisses zur Geschichte der deutschen Dichtung“ und ein Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache; es bereitet ferner ein Marx-Engels-Wörterbuch sowie ein Goethe-Wörterbuch vor. Das Institut für deutsche Volkskunde (Direktor: Prof. Dr. Wolfgang Steinitz) soll die „Lebensweise und kulturellen Leistungen der werktätigen Klassen und Schichten des Volkes“ (mit Schwerpunkt auf den „demokratischen Traditionen in der deutschen Volksdichtung“ und der „materiellen Volkskultur“) erforschen. Periodica: „Deutsches Jahrbuch für Volkskunde“ und (zusammen mit Institutionen und Ministerien anderer Länder des Sowjetblocks) „Demos“. Die Arbeitsstelle für Kunstgeschichte (Leiter: Prof. Dr. Edgar Lehmann) bereitet die Neuauflage der Dehioschen Handbücher der deutschen Kunstdenkmäler für den mitteldeutschen Bereich vor und bearbeitet u.a. das Corpus der romanischen Künste Mitteldeutschlands. Das Institut für Philosophie (Leitung: Prof. Dr. Georg Klaus) soll u. a. „grundlegende Probleme des dialektischen und historischen Materialismus, besonders unter weltanschaulichen und methodologischen Gesichtspunkten“ und „allgemeine Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, vor allem des Wirkens objektiver und subjektiver Faktoren in der sozialistischen Gesellschaft“ erforschen. Das Institut für Geschichte (Leitung: Prof. Dr. Ernst Engelberg) betreibt neben der „Erforschung und Darstellung der deutschen Nationalgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart“ besonders Forschungsarbeiten zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Das Institut für Wirtschaftswissenschaft (Leitung: Prof. Fred ➝Oelßner) „beschäftigt sich u.a. mit grundlegenden, an der Praxis des sozialistischen Aufbaues und des Kampfes gegen den westdeutschen Imperialismus orientierten Problemen der politischen Ökonomie“. Zeitschriften der DAdW.: „Deutsche Literaturzeitung“, „Forschungen und Fortschritte“, ferner seit 1958 „Monatsberichte der DAdW.“ — Präsident der DAdW. ist seit Okt. 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke, Generalsekretär Prof. Dr. Günther ➝Rienäcker. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 18–19 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für ärztliche FortbildungSiehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD (Besatzungspolitik) vom 1.~Juli 1946 wurde die DAdW. mit Sitz in Berlin eröffnet; sie bezeichnet sich selbst als „Nachfolgerin“ der…
DDR A-Z 1966
Regierung und Verwaltung (1966)
Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Verwaltung: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 392] Die Einheit der Staatsgewalt Regierung und Verwaltung sind nach der Staatslehre des Marxismus-Leninismus im sozialistischen Staat zwar Staatstätigkeiten, die sich von anderen Staatstätigkeiten wie Gesetzgebung, Rechtsprechung (Rechtswesen), Planung und Kontrolle unterscheiden. Sie werden jedoch nicht als besondere, von den anderen Staatsgewalten getrennte Gewalt begriffen, sondern gelten als Bestandteil einer einheitlichen Staatsmacht, die als Instrument des „werktätigen Volkes“, d.h. der kommunistischen Partei als Vorhut des „werktätigen“ Volkes, in Erfüllung angeblicher objektiver Gesetze der Geschichte angesehen und eingesetzt wird (Staatsapparat). Obwohl Lenin forderte, daß im sozialistischen Staat Beschlußfassung und Durchführung eine Einheit bilden sollten, führt dieses Postulat nicht dazu, daß Exekutive und Legislative nur von einem einzigen Staatsorgan ausgeübt werden. Als Inhaber der einheitlichen Staatsmacht können die Volksvertretungen die Exekutive nicht bewältigen, die hauptamtliche Tätigkeit, Sachkunde und Beweglichkeit verlangt. Die Volksvertretungen haben daher besondere Exekutivorgane, deren Sache in erster Linie Verwaltung ist, denen aber im Gegensatz zum Staat mit Gewaltentrennung auch die Befugnis zur Gesetzgebung übertragen ist. Diese Exekutivorgane werden deshalb vollziehende und verfügende Organe genannt. Ohne Staatlichkeit keine Regierung Wird unter Regierung ein Staatsorgan verstanden, das unabhängig von auswärtigen Mächten innerhalb eines bestimmten Gebietes für die dort ansässige Bevölkerung verbindliche politische Entscheidungen zu treffen hat, so hat die SBZ keine Regierung. Die beschriebene Funktion einer Regierung ist Bestätigung der Staatsgewalt. Die SBZ ist aber kein Staat im Sinne des Völker- und des Staatsrechtes; denn sie verfügt nicht über eine Staatsgewalt — die Gewalt ihrer Behörden ist lediglich von der sowjetischen Besatzungsmacht abgeleitete öffentliche Gewalt — und außerdem hat sie kein Staatsvolk, weil nach dem Prinzip der Selbstbestimmung eine Bevölkerung nur dann zum Staatsvolk wird, wenn sie die über sie ausgeübte Herrschaft als Gewalt des eigenen Staates in freier Willensentscheidung der übrigen Welt deutlich erkennbar akzeptiert hat. Das eben ist in der SBZ nicht der Fall (Deutschlandpolitik, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands). Trotz der Fortdauer der Fremdherrschaft in verdeckter Form will und kann die Besatzungsmacht nicht alles selbst entscheiden. Sie legt lediglich die Grundsätze fest, überläßt aber den von ihr eingesetzten Organen der SBZ, im Rahmen dieser Grundsätze zu handeln, kontrolliert, daß dieses Handeln im Rahmen der Grundsätze bleibt, und behält sich vor einzugreifen, wenn die Grundsätze verletzt werden. Nur im Rahmen dieser eingeschränkten Handlungsfähigkeit kann von einer Regierung in der SBZ gesprochen werden. Das Organ, das in diesem Sinne Regierung ist, ist kein Organ des Staatsapparates, sondern das Politbüro der SED, das höchste Organ der SED; denn diese benutzt den Staatsapparat nur als ihr Instrument. Aber auch das Politbüro vermeidet es, bei seinen Entscheidungen allzusehr in Einzelheiten zu gehen. Diese auszuarbeiten und anzuordnen, überläßt es dem Staatsapparat. Auch als Instrument ist er mehr als nur Vollzugsapparat. Deshalb ist es möglich, von der Funktion einer Regierung an der Spitze der Staatsmacht zu sprechen, wenn auch in einem doppelt eingeschränkten Sinne. (Vgl. graphische Darstellung auf Seite 517.) Die SMAD (Besatzungspolitik) errichtete schon einige Monate nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Juli 1945 zentrale Verwaltungsstellen als Hilfsorgane. Diese führten die Bezeichnung „Deutsche Zentralverwaltungen“ und waren für bestimmte Sachgebiete zuständig, arbeiteten aber unabhängig voneinander. Im Juni 1947 wurde die Deutsche Wirtschaftskommission gebildet. Daneben blieben die Zentralverwaltungen des Innern, für Justiz und für Volksbildung bestehen. Wie die Zentralverwaltungen hatte die DWK zunächst nur koordinierende Funktionen. Am 12. 2. 1948 wurde ihr von der SMAD die Befugnis erteilt, allgemein verbindliche Anweisungen zu erteilen. Damit war die Möglichkeit einer für die SBZ einheitlichen Wirtschaftsplanung geschaffen und die DWK zur Keimzelle einer [S. 393]künftigen Regierung im Sinne einer Verwaltungsspitze geworden. Nach der Umbenennung der SBZ in „DDR“ (Verfassung) wurde zunächst eine „Provisorische Regierung“ gebildet, die die Apparate der DWK und der noch selbständigen Zentralverwaltung übernahm. Nach den Einheitswahlen zur Volkskammer im Jahre 1950 (Wahlen) wurde formal nach den Bestimmungen der Verfassung die Regierung gebildet. Nach Artikel 92 der Verfassung wird der Ministerpräsident von der stärksten Fraktion benannt und bildet aus allen Fraktionen der Volkskammer die Regierung. Die Vorherrschaft der SED, von der angenommen wurde, daß sie stets die stärkste Fraktion bilden würde, und das Blocksystem (Blockpolitik) waren so verfassungsrechtlich verankert worden. Die parlamentarische Verantwortlichkeit (Artikel 94) und das konstruktive Mißtrauensvotum (Artikel 95) waren dagegen von Anfang an nur Fassade. Seit 1950 wird die Regierung Ministerrat genannt, obwohl gelegentlich auch jetzt noch die Bezeichnung Regierung verwendet wird. Der Ministerrat als Spitze der Behördenorganisation Der Ministerrat war zunächst „Regierung“ und im dargestellten doppelt eingeschränkten Sinne Spitze der Behördenorganisation. Nachdem im Jahre 1952 die Länder mit ihren Organen faktisch beseitigt worden waren (Länder), wurde der Staatsapparat bis ins kleinste Dorf hinein in einzelnen Etappen nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert. Anfang 1957 wurde der hierarchische Aufbau von der Volkskammer über Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen bis hinunter zu den Gemeindevertretungen und Stadtbezirksversammlungen mit ihren vollziehenden und verfügenden Organen, dem Ministerrat als oberstem, den Räten der Bezirke, der Kreise, der Städte, der Gemeinden und der Stadtbezirke (Bezirk, Kreis, Gemeinde) vollendet. Die Räte vom Bezirk abwärts (örtliche Räte) sind doppelt unterstellt (doppelte Unterstellung). Die Räte haben für die eigentliche Verwaltung Fachorgane, die seit 1961 nicht mehr dem jeweils höheren Fachorgan bis hinauf zum Ministerium (Ministerien) unterstellt sind, sondern nur noch den Räten, von denen sie nicht nur angewiesen werden, sondern über die sie auch Anweisungen von oben empfangen. Grundsätzlich sind alle Verwaltungszweige in diese Behördenorganisation eingegliedert. Ausnahmen bilden jedoch die sogenannten nachgeordneten Dienststellen zentraler Staatsorgane. Dazu gehören die örtlichen Dienststellen der Deutschen ➝Volkspolizei und des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst). Nicht in diese Organisation gehören die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion und die Deutsche ➝Volkspolizei. Seit 1960 ist die Bezeichnung Ministerrat deshalb gerechtfertigt, weil der Staatsrat in der Fülle seiner Kompetenzen auch die nach Artikel 63 der Verfassung der Volkskammer zustehende Befugnis, die Grundsätze der Regierungspolitik zu bestimmen, übernommen hat und sie im Gegensatz zu dieser auch ausübt, sie also nicht mehr dem in der Verfassung als Regierung bezeichneten Organ überläßt, so daß die Befugnis des Ministerpräsidenten, Richtlinien der Regierungspolitik nach Maßgabe der von der Volkskammer aufgestellten Grundsätze zu bestimmen (Artikel 98 der Verfassung), verkümmerte. Zusammensetzung und Kompetenzen des Ministerrates wurden in Ergänzung und gleichzeitig auch im Widerspruch zur Verfassung in Einzelgesetzen geregelt, die häufig durch Neuregelungen ersetzt wurden. Zur Zeit gilt das Gesetz über den Ministerrat vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89). Darin wird der Ministerrat als das Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates bezeichnet. Er ist für die Durchführung der Politik des Arbeiter-und-Bauern-Staates der Volkskammer und, was in der Praxis wichtig ist, dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Die Gebundenheit des Ministerrates an die SED ergibt sich aus § 4 des Gesetzes. Danach hat der Ministerrat nicht nur auf Grund der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates zu arbeiten, sondern in erster Linie auf der Grundlage des Programms der SED und der Beschlüsse dieser Partei, die die staatliche Tätigkeit betreffen. Er hat die „für den umfassenden Aufbau des Sozialismus“ sich ergebenden politischen, ökonomischen, wissenschaftlichen, tech[S. 395]nischen und kulturell-erzieherischen Hauptaufgaben auszuarbeiten und die Durchführung der damit verbundenen Maßnahmen zu organisieren und zu sichern. Er hat vor der Volkskammer und dem Staatsrat die „Hauptprobleme“ des umfassenden sozialistischen Aufbaus zu stellen und die Entwürfe der Gesetze, Erlasse und Beschlüsse auszuarbeiten und zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Nach einem Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I, S. 1) hat er auch die Planung und Leitung der Volkswirtschaft zu kontrollieren. Nach § 5 des Ministerratsgesetzes steht im Mittelpunkt seiner Tätigkeit die Verwirklichung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Funktion. Der Ministerrat ist weiter verantwortlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und für die Hebung der Volksgesundheit. Er leitet seine eigenen Organe und die Räte der Bezirke an und kontrolliert sie. Seit dem 4. 6. 1964 besteht für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte ein besonderes Ministerium. Die Außenpolitik, die der Ministerrat zu verfolgen hat, ist durch § 7 des Gesetzes festgelegt. Im Verhältnis zu den sozialistischen Staaten und zur Sowjetunion sollen die freundschaftlichen Beziehungen vertieft und im übrigen eine Politik der friedlichen Koexistenz betrieben werden. Der Ministerrat hat das Recht, Rechtsnormen in Form von Verordnungen und Beschlüssen zu erlassen. Er kann nachgeordnete Organe und örtliche Räte anweisen, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und andere Entscheidungen zu erlassen und solche aufzuheben, wenn sie nicht der Gesetzlichkeit entsprechen oder nicht der Erfüllung der staatlichen Aufgaben dienen. Das eigentliche Führungsorgan der Behördenorganisation ist das Präsidium des Ministerrates. Der Ministerrat hatte am 1. 4. 1966 folgende Zusammensetzung: Vorsitzender: Willi ➝Stoph (SED) Erster Stellvertreter: zur Zeit nicht besetzt Stellvertreter: Alexander ➝Abusch (SED) Paul ➝Scholz (DBP) Julius ➝Balkow (SED) Max ➝Sefrin (CDU) Dr. Lothar Bolz (NDP) Gerhard ➝Weiss (SED) Alfred ➝Neumann (SED) Dr. Margarete ➝Wittkowski (SED) Wolfgang ➝Rauchfuß (SED) Dr. Kurt ➝Wünsche (LDP) Mitglieder: Der Vors. der Staatl. Plankommissionx: Gerhard ➝Schürer (SED) Der Erste Stellv. des Vors. der Staatl. Plankommission für Perspektivplanung:Dr. Karl ➝Grünheid (SED) - für Jahresplanung: Prof. Dr. Helmut ➝Lilie (SED) Der Vors. des Landwirtschaftsrates: Georg ➝Ewald (SED) Der 1. Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates:Heinz ➝Kuhrig (SED) Der Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates :Hans ➝Reichelt (DBP) Der Minister - für Grundstoffindustrie: Klaus ➝Siebold (SED) - für Erzbergbau und Metallurgie: Dr. Kurt ➝Fichtner (SED) - für chemische Industrie: Dr. Siegbert ➝Löschau (SED) - für Elektrotechnik und Elektronik: Otfried ➝Steger (SED) - für Schwermaschinen- u. Anlagenbau: Gerhard ➝Zimmermann (SED) - für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau: Rudi ➝Georgi (SED) - für Leichtindustrie: Johann ➝Wittik (SED) - für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie:Erhard ➝Krack (SED) - für Materialwirtschaft: Alfred ➝Neumann (SED) - für Nationale Verteidigung: Karl-Heinz ➝Hoffmann (SED) - für Ausw. Angelegenheiten: Otto ➝Winzer (SED) - für Außenh. u. Innerdt. Handel: Horst ➝Sölle (SED) [S. 396] - des Innern und Chef der DVP: Friedrich ➝Dickel (SED) - für die Anleitung u. Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte:Fritz ➝Scharfenstein (SED) - der Finanzen: Willy ➝Rumpf (SED) - für Volksbildung: Margot ➝Honecker (SED) - für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke (SED) - für Handel und Versorgung: Günter ➝Sieber (SED) - für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) - für Verkehrswesen: Dipl.-Ing. Erwin ➝Kramer (SED) - für Post- und Fernmeldewesen: Rudolph ➝Schulze (CDU) - für Bauwesen: Wolfgang ➝Junker (SED) - für Kultur: Klaus Gysi (SED) - der Justiz: Dr. Hilde ➝Benjamin (SED) Der Vors. des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion:Heinz ➝Matthes (SED) Der Leiter des Staatl. Amtes für Arbeit und Löhne:Helmut Geyer (SED) Der Leiter des Preisamtes: Walter ➝Halbritter (SED) Der Leiter des Staatl. Amtes für Berufsausbildung:Erich ➝Markowitsch (SED) Der Leiter der Staatl. Zentralverw. für Statistik: Prof. Dr. Arno ➝Donda (SED) Der Leiter des Komitees für Erfassung und Aufkauf landw. Erzeugnisse: Helmut ➝Koch (SED) Der Präsident der Deutschen Notenbank: Helmut ➝Dietrich (SED) Der Staatssekretär für Hoch- u. Fachschulwesen:Prof. Dr. Ernst Joachim ➝Gießmann (SED) Der Staatssekretär für Forschung und Technik: Dr. Herbert ➝Weiz (SED) Dem Präsidium des Ministerrates gehören an: Willi ➝Stoph Georg ➝Ewald Julius ➝Balkow Dr. Siegbert ➝Löschau Alfred ➝Neumann Willy ➝Rumpf Wolfgang ➝Rauchfuß Gerhard ➝Schürer Paul ➝Scholz Gerhard ➝Zimmermann Max ➝Sefrin Literaturangaben Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). 2. Aufl., Köln 1963, Westdeutscher Verlag. Text- u. Quellenteil zus. 590 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Nachdr. 1964. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. SBZ von 1955 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1958. Taschenausgabe (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1961. 580 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 392–396 Reformkommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegionalplanungSiehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Verwaltung: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 392] Die Einheit der Staatsgewalt Regierung und Verwaltung sind nach der Staatslehre des Marxismus-Leninismus im sozialistischen Staat zwar Staatstätigkeiten, die sich von anderen Staatstätigkeiten wie Gesetzgebung, Rechtsprechung (Rechtswesen), Planung und Kontrolle unterscheiden. Sie werden jedoch nicht als…
DDR A-Z 1966
Grenzgänger (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ostberlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner Arbeitgeber mußte den dem Ostgeld-Anteil entsprechenden Betrag in DM West an die Lohnausgleichskasse in Berlin (West) abführen. Aus dieser Kasse wurde der Umtausch eines Teils des in Ostgeld empfangenen Lohnes der in Ostberlin oder der SBZ arbeitenden G. in Westgeld finanziert. 1949 arbeiteten mehr als 100.000 West-Berliner in Ostberlin und in der SBZ. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung West-Berlins und der Abnahme der Arbeitslosigkeit ging diese Zahl ständig zurück und betrug Anfang Aug. 1961 nur noch 13.000, darunter rd. 6.000 Eisenbahner, und annähernd 3.500 freischaffende Künstler, Artisten und Schausteller. Dagegen arbeiteten vor dem 13. 8. 1961 noch annähernd 60.000 Ostberliner oder Bewohner der Randgebiete in Berlin (West) gegenüber etwa 70.000 im Jahre 1949. Diese G. waren seit 1952 ständiger Kritik und Schikanen ausgesetzt, durch die sie zur „freiwilligen“ Aufgabe ihrer Arbeitsplätze in Berlin (West) veranlaßt werden sollten. Im Sommer 1961 begann ein förmliches Kesseltreiben gegen diese G. Sie wurden in Zeitungen und Versammlungen als Verräter und Spekulanten angeprangert. Die G. wurden vom Einkauf bestimmter Industriewaren ausgeschlossen und mußten ab 1. 8. 1961 die Miete und alle öffentlichen Gebühren in DM West bezahlen. Diese Zwangsmaßnahmen wurden durch Ausweisungen vieler G. aus ihren Wohnungen und vor allem durch zahlreiche Strafverfahren wegen „illegaler Geldeinfuhr“ ergänzt. Durch die gewaltsamen Sperrmaßnahmen des kommun. Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin wurde den im sowjet. Machtbereich wohnenden G. die weitere Arbeit in Berlin (West) unmöglich gemacht. Sie mußten sich bei ihren früheren Betrieben in Ostberlin melden oder bei den Arbeitsämtern ihres Wohnsitzes zum Nachweis einer „geeigneten Tätigkeit“ registrieren lassen. Viele der ehemaligen G. erhielten jedoch zunächst keine ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung. Sie mußten „zur Bewährung“ schlecht bezahlte schwere körperliche Arbeit in sog. Schwerpunktbetrieben aufnehmen. Viele G., die sich weigerten, eine solche Arbeit anzunehmen, sind als „arbeitsscheue Personen“ zur Arbeitserziehung verurteilt und auf unbestimmte Zeit in ein Haftarbeitslager eingewiesen worden. Durch ein West-Berliner Gesetz vom 8. 11. 1961 (G. u. VOBl. S. 1611) sind die Rechte der G. aus ihren früheren Arbeitsverhältnissen in Berlin (West) geschützt worden. Kündigungen dieser Arbeitsverhältnisse sind für die Zeit des Bestehens der Sperrmaßnahmen in Berlin unzulässig. Der Lohnumtausch für die in Ostberlin arbeitenden West-Berliner G. ist auf Anweisung des Senats von Berlin (West) am 1. 10. 1961 eingestellt worden. Hiervon wurden nur noch etwa 500 G. betroffen. Für die West-Berliner Eisenbahner, die auf in Berlin (West) liegenden Dienststellen der sowjetzonalen Reichsbahn arbeiten, wird dagegen der Lohnumtausch fortgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 180 Grenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzgebietSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ostberlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner Arbeitgeber…
DDR A-Z 1966
Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1966)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben, Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, wird sie erneut berechnet. Zahlungspflichtig sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes [S. 373]des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen b) nach der Zweckbestimmung der Produkte c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Die sog. „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft wird also durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet. Durch diese „Zweigleisigkeit“, die als „Zwei-Kanäle-System“ bezeichnet wird, hat der Staat die Möglichkeit, einmal durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach dem Umfang und dem Sortiment der Ware) und zum anderen durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes zu kontrollieren (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA). Außerdem hat die Produktionsabgabe die Aufgabe, produktionslenkend und insbes. durch die starke Verbrauchsbelastung konsumtionsregulierend zu wirken. (In diesem Sinne wird von einer Regulativfunktion der PDA gesprochen.) Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d.h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. (Steuern) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 372–373 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in…
DDR A-Z 1966
Interzonenhandel (1966)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Er ist nicht Außenhandel, wenn er auch in der Zone statistisch darunter erfaßt wird. Es handelt sich um einen reinen bilateralen Warenaustausch, ohne daß eine Grenze überschritten wird, da die Demarkationslinie nicht als solche anzusehen ist. Schon 1945 nahm der I. seinen Anfang, wenn es auch nur vereinzelte Geschäfte auf Kompensationsbasis waren, die z. T. illegalen Charakter hatten. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich ein geregelter Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem Vorkriegsumfang. Die sowjetzonale Seite begehrt in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Im Laufe der Jahre erfolgten naturgemäß Umstrukturierungen in den einzelnen Warengruppen. Vertraglich geregelt wurde der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1947), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jährlich folgenden Vereinbarungen über die Warenlisten zum Abkommen. Seit Ende 1949 sind auch beide Teile Berlins in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung [S. 216] von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d.h. 1~Deutsche Mark = 1~VE (Verrechnungseinheit). Das ist aber nur ein Clearingwert, der nicht auch währungsmäßig eine DM West einer DM Ost gleichsetzt. Die sich hieraus in der Zone ergebenden Preisdifferenzen werden über ein Preisausgleichskonto wie im Außenhandel im Staatshaushalt aufgefangen. Abgerechnet wird per Ende Juni jeden Jahres; etwaige Verrechnungsspitzen sind in DM West bar zu bezahlen. Bisher hat jedoch die BRD von einem Kontenausgleich in bar abgesehen. Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) gelenkt. Die Bestimmungen für den Außenhandel mit dem Außenhandelsmonopol und der damit verbundenen Devisenzwangswirtschaft sowie den differenzierten Preisen zum Binnenhandel werden auch auf den I. angewendet. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr zuständig. Zölle werden im I. nicht erhoben. Der I. dient der sowjetzonalen Wirtschaft mit dazu, Lücken in der Materialversorgung zu schließen, wenn die Lieferungen Moskaus und der anderen sozialistischen Länder nicht ausreichen. Er wird stark von der jeweiligen politischen Situation beeinflußt. Mit der Vereinbarung vom 16. 8. 1960 über die Warenlisten für 1961 wurde erstmalig die einjährige Gültigkeitsdauer in eine unbegrenzte Laufzeit abgeändert; die SBZ war aus Planungsgründen an Abschlüssen über einen längeren Zeitraum interessiert. Am 80. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Wenn die SBZ auch aus politischen Gründen einen Ausgleich der benötigten Stahllieferungen bei Schweden, England, Frankreich und anderen Ländern suchte, konnte sie wegen der günstigen Verrechnungsart ohne Devisen nicht auf den I. verzichten, zumal der Swing von 200 Mill. VE bei Nichtdurchführung des Saldenausgleichs zu einem angenehmen Dauerkredit wurde. Für die BRD ist der I. nicht von großer wirtschaftlicher Bedeutung, was sowohl auf den Umfang wie auch die Warenzusammensetzung zutrifft. Interesse besteht hauptsächlich daran, durch den I. die Wirtschaftslage der SBZ zu verbessern und auf diesem Wege der dortigen Bevölkerung den Lebensstandard zu erhöhen. Im Außenhandel gemessen, beträgt in der Zone der Anteil immer noch über 9 v. H. Deshalb versucht sie auch durch Schulung von Mitgliedern des „Ausschusses zur Förderung des deutschen Handels“ und des „Ausschusses des Berliner Handels“, die paritätisch zwischen SBZ und BRD besetzt sind, Einfluß auf das Volumen und die Struktur des I. zu nehmen und Differenzen im Warenaustausch für sich umzumünzen. Die Mineralölabgaben wurden in der BRD geändert und brachten für die Zone höhere Belastung. Die BRD kam der SBZ jedoch entgegen und verzichtete für 1964 auf rd. 75 Mill. DM neuer Mineralölsteuern. Für die kommenden Jahre wurde aber bis jetzt noch keine Vereinbarung darüber erzielt, wie überhaupt für 1966 noch kein Vertragsabschluß vorliegt. Sachlich sind sich beide Parteien einig, aber die Zone blockiert die Abschlußformel, um auf diesem Wege einen Schritt weiter im Sinne der Drei-Staaten-Theorie zu kommen. 1964 erreichte der I. mit 2,3 Mrd. VE einen Höchststand, der sich aus 1.111,9 Bezügen und 1.192,8 Lieferungen einschl. Dienstleistungen zusammensetzt. Auch 1965 ist trotz der Abschlußschwierigkeiten mit einem Umsatz auf gleicher Höhe zu rechnen. Möglicherweise setzt sich die Verschiebung zwischen den Unterkonten 1 und 2 fort, da das Konto 2 (sog. weiche Waren) durch Qualitätsverbesserungen der Fertigwaren gegenüber den früheren Jahren an Interesse gewonnen hat. Abnehmer dieser Waren sind überwiegend die Versandhäuser im Bundesgebiet. Die Zone ist bemüht, ihren Kundendienst in diesem Zusammenhange zu verbessern. Das Wachstum ist aber nun nicht nur eine Folge verbesserter Warenqualität, sondern vor allem auch der Zugeständnisse im I. an das Zonenregime. So kann die Zone auch auf Ersuchen künftig bestimmte ausländische Güter, wie z. B. Rohstoffe aus Übersee, im Rahmen des I. aus der BRD beziehen. Das bedeutet für das Regime mit seinen Devisenschwierigkeiten eine große Erleichterung. Da die SBZ zur Ausweitung ihres Industriepotentials dringend Anlagen und Ausrüstungen benötigt, ist sie im I. an langfristigen Krediten der BRD interessiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 215–216 Interwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Er ist nicht Außenhandel, wenn er auch in der Zone statistisch darunter erfaßt wird. Es handelt sich um einen reinen bilateralen Warenaustausch, ohne daß eine Grenze überschritten wird, da die Demarkationslinie nicht als solche anzusehen ist. Schon 1945 nahm der I.…
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Ministerium für Kultur (1966)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Jan. 1952 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. ➝Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Alexander ➝Abusch, wurde 1961 durch Hans ➝Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen durch Klaus ➝Gysi ersetzt. Das MfK. hat, „ausgehend von der kulturellen Grundaufgabe, eine sozialistische Nationalkultur zu entwickeln, … unter anderem die Aufgabe, das Entstehen von Kunstwerken des sozialistischen Realismus zu fördern, die kulturelle Initiative und die eigenschöpferische Tätigkeit der Werktätigen zu entwickeln und zu fördern und durch die Lösung dieser Aufgaben auch alle humanistischen Kräfte in Westdeutschland zu unterstützen …“ (Statut des MfK. von 1963). Das MfK. gliedert sich u.a. in die Abt. örtliche Organe, Grundsatzfragen, Kulturelle Massenarbeit; Theater, Musik, Veranstaltungswesen; Bildende Kunst und Museen; Kulturelle Beziehungen zum Ausland. Die Buchproduktion und die Einrichtungen des allgem. öffentlichen Bibliothekswesens (Bibliotheken) werden seit Anfang 1963 durch die Hauptverwaltung Verlagswesen und Buchhandel, die Filmproduktion durch die Hauptverwaltung Film (innerhalb des MfK.) gesteuert. Die Leiter der Abteilungen und Hauptverwaltungen gehören ebenso wie der Minister und seine Stellvertreter (Horst ➝Brasch als Staatssekretär, Kurt Bork, Dr. Wilh. Maass und Robert ➝Lehmann) der SED an. Beigegeben ist dem MfK. ein Künstlerisch-Wissenschaftlicher Beirat, konstituiert am 5. 3. 1954. Nach einer Ankündigung Ulbrichts vom 25. 4. 1964 soll das MfK. weitere Beiräte für seine einzelnen Sparten erhalten. (Kulturelle Massenarbeit, Kulturpolitik, Literatur, Bildende Kunst, Verlagswesen, Buchhandel, Filmwesen, Museen, Musik, Theater) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 321 Ministerium für Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV)Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Jan. 1952 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. ➝Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Alexander ➝Abusch, wurde 1961 durch Hans ➝Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und…
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Rechtsanwaltschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft.“ Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, „in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s.o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V. Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ent[S. 382]wicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen aus der SBZ geflüchtet. In der SBZ und im Sowjetsektor Berlins gibt es zur Zeit 628 Rechtsanwälte, das ist etwas mehr als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (1.225); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in der SBZ gehören 450 den Kollegien an, während 178 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 381–382 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen…
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Jugendliteratur (1966)
Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 „Die Entwicklung der sozialistischen Kinder- und Jugendliteratur ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern“ (Jugendgesetz von 1964; Jugend). Die besten Bücher sollen zu diesem Zweck u.a. durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden; die öffentlichen Bibliotheken (Bibliothekswesen) haben „ausreichend Kinder- und J. bereitzustellen“; das Ministerium für Kultur soll eine zentrale Dokumentation einrichten. Z. Z. gibt es in der SBZ sechs ausgesprochene Kinder- und Jugendbuchverlage, von denen die beiden größten (Kinderbuch-Verlag und „Neues Leben“) „volkseigene“ Betriebe sind, während die übrigen (mindestens dem Anschein nach) noch in privater Hand sind (Verlagswesen). Daneben produzieren J. im Nebenzweig noch 10 meist „volkseigene“ und 2 kirchliche Verlage. Der Umfang der Produktion läßt sich aus den Statistiken nicht einwandfrei herauslesen; nach sowjetzonalen Angaben sollen 1964 14,9 Mill. Kinderbücher und Jugendschriften hergestellt worden sein. Die Auflagen werden unter dem Gesichtspunkt der „gesellschaftspolitischen“ Bedeutung der Titel manipuliert, bei Büchern „neutralen“ Inhalts sind sie daher meist zu niedrig. Die Buchpreise sind relativ niedrig, obschon der Fülle des Angebots billiger Buchreihen in der BRD nichts Gleichwertiges gegenübersteht. Der Verlag „Neues Leben“ gründete 1959 eine Jugendbuchgemeinschaft, deren Programm aber ganz auf den „Sieg des Sozialismus“ ausgerichtet ist und daher nicht den Anklang findet, den das stark angefachte Bildungsstreben und Lesebedürfnis der Jugend in der SBZ erwarten lassen sollten. In der J. für das erste Lesealter gibt es auf Grund der Leipziger Tradition, aber auch dank der Aufnahme von Übersetzungen vor allem aus dem Tschechischen und Polnischen beachtliche illustrative und typographische Leistungen. Die ideologische Ausrichtung tritt in der J. für die 10- bis 16jährigen thematisch immer mehr hervor, und der Übergang zu platter Agitationsliteratur geschieht stufenlos; selbst in den Lesebüchern für Schulanfänger finden sich bereits Spuren von Agitprop. Das Problem der Schund- und Schmutzliteratur, in der Demokratie schwer lösbar, existiert für die SBZ kaum; dagegen trägt das Regime, auf Grund der zentralen Steuerung der Buchproduktion, die Verantwortung für die in großen Auflagen (und zum Teil von „Staatsverlagen“) produzierten, inhaltlich und formal minderwertigen, meist zudem nicht einmal jugendgemäßen Heftreihen. In ihrer verderblichen Wirkung stehen diese Veröffentlichungen den Erzeugnissen westdeutscher Schundverlage nicht nach. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 227 Jugendkriminalität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendring, DeutscherSiehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 „Die Entwicklung der sozialistischen Kinder- und Jugendliteratur ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern“ (Jugendgesetz von 1964; Jugend). Die besten Bücher sollen zu diesem Zweck u.a. durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden; die öffentlichen Bibliotheken…
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Wasserstraßen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das W.-Netz ist etwa 2.700 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 635.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1964 12 Mill.~t, entsprechend rd. 2 v. H. des gesamten Gütertransports in der Zone. Das bedeutet gegenüber der Vorkriegszeit einen Rückgang des Anteils auf etwa ein Fünftel. Dieser Rückgang beruht im wesentlichen auf der nach der Spaltung Deutschlands ungünstigen Lage der W. zu den Industriezentren. Auch die Entnahme von Lastkähnen für Reparationen trug dazu bei. Die wichtigsten W. der Zone sind die Elbe mit den beiden Anschlüssen an den Weser-Elbe-Kanal und an die Saale — und die Oder, ferner die zwischen Oder und Elbe liegenden Flüsse und Kanäle. Die Länge dieser Haupt-W. beträgt etwa 1900 km, auf denen rd. 90 v. H. der Transportleistungen der Binnenschiffahrt gefahren werden. Die Neben-W. liegen in den Bezirken Schwerin, Neubrandenburg und Potsdam. Von großem Nachteil ist, daß keine der W. einen direkten Anschluß an die sowjetzonalen Seehäfen (Häfen) hat. Der Schiffahrtsweg über Oder, Haff, Peene und Greifswalder Bodden ist lang und für Binnenschiffe nur bei günstiger Witterung befahrbar. Die Elbe mit ihren 566 km auf dem Gebiet der SBZ ist für 1.350-t-Schiffe befahrbar. Der Schiffsverkehr ist aber von der schwankenden Wasserführung abhängig. Im Mittel der letzten Jahre konnten auf der Elbe Schiffe mit 2 m Tiefgang nur an 200 Tagen im Jahr voll genutzt werden. Die Saale ist bis Halle-Trotha befahrbar für Schiffe bis 750~t Tragfähigkeit; trotz weitgehender Kanalisierung hat die Saale jedoch beträchtliche jahreszeitliche Schwankungen in der Wasserführung. Die Oder als die zweitgrößte natürliche Wasserstraße ist in noch stärkerem Maße als die Elbe den Tauchtiefenschwankungen unterworfen. Der schiffbare Teil der Oder auf SBZ-Gebiet ist 163 km lang; bei Mittel[S. 525]wasserstand kann er von Schiffen bis 750~t Tragfähigkeit befahren werden. Das Kanal- und Flußsystem zwischen Elbe und Oder ist bei annähernd konstanten Tauchtiefen bis zu 2 m für Schiffe von 750 bis 1.000~t Tragfähigkeit befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Südkanals sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock einen 150 km langen Kanal zu bauen, der über Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal führen, ab Neustadt-Glewe in südöstlicher Richtung verlaufen und bei Wittenberge „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 14 Jahre betragen. Vorliegenden Informationen zufolge soll mit dem Bau „nach 1965“ begonnen werden. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von West-Berlin gebaute Kanal Paretz-Nieder-Neuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Schubschiffahrt sollen nunmehr die W. der Zone durch Baggerungen, Erhöhung der Deiche, Begradigungen usw. ausgebaut werden. Zu diesen Vorhaben gehört auch der Plan der schrittweisen Kanalisierung der Elbe bei Magdeburg; schließlich soll auch Leipzig an das W. angeschlossen werden. Die Verwirklichung dieser Pläne wird mindestens 10 Jahre dauern. Es gibt einige weitere Zukunftspläne: z. B. soll ein Verbindungskanal von der Elbe zur Oder gebaut werden, so daß über einen weiteren Kanal zwischen Kozle an der Oder und Bratislava an der Donau — unter Einbeziehung der Morava — der Anschluß an das Schwarze Meer gewonnen werden kann. (Schiffahrt, Verkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 524–525 Wartezeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WasserwirtschaftSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das W.-Netz ist etwa 2.700 km lang und wird von einer Binnenflotte mit etwa 635.000 Tonnen Schiffsraum befahren. Der Güterumschlag der Binnenhäfen betrug 1964 12 Mill.~t, entsprechend rd. 2 v. H. des gesamten Gütertransports in der Zone. Das bedeutet gegenüber der Vorkriegszeit einen Rückgang des Anteils auf etwa ein Fünftel. Dieser Rückgang beruht im wesentlichen auf der nach der Spaltung Deutschlands ungünstigen…
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Volkskammer (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet. Die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan), Anleihen auf Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwaltes. Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. In der Verfassungswirklichkeit ist die V. zur Bedeutungslosigkeit verurteilt wegen des Primates der SED und wegen der Machtfülle des Staatsrates und des Ministerrates. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsident, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 434 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ (Wahlen) werden sollten; hinzu kommen 66 Ostberliner Vertreter. Die zur Bildung der 1. V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. 5. 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art.~1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1948 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDPD und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1948 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 20. 10. 1963 ergab mit 99,95 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Da die Zahl der Abgeordneten von 400 auf 434 erhöht wurde und diese Erhöhung ausschließlich der SED und den von ihr beherrschten Massenorganisationen zugute kam, hat sich das Verhältnis zugunsten der SED auch formal von 55:45 auf 59:41 verschoben. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J. (1956) Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 512 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte…
DDR A-Z 1966
Unterhaltspflicht (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu überzeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde. Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren [S. 490]unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder, die auch die gleichen Unterhaltsansprüche wie eheliche haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 489–490 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…
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Forschungsrat, Deutscher (1966)
Siehe auch: Forschungsrat der DDR: 1969 1975 1979 Forschungsrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Abk. für „Beirat für wissenschaftliche Forschung beim Ministerrat“, errichtet im August 1957, mit größeren Vollmachten ausgestattet seit Anfang 1965. Der DF. ist seitdem ein Regierungsorgan. Im neuon Statut des DF. heißt es bezüglich der Stellung und der Aufgaben des DF.: „Die Arbeit des F. ist gerichtet auf die Verwirklichung des Programms der Sozialistischen Einheitspartei und vollzieht sich auf der Grundlage der Beschlüsse der SED… Der DF. beschafft naturwissenschaftlich-technische Grundlagen für Entscheidungen und Maßnahmen der Staatlichen Plankommission in allen Phasen der Perspektiv- und Jahresplanung …“ Der DF. bedient sich zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben eines Systems von Gremien, in denen Wissenschaftler, Techniker und Wirtschaftsfunktionäre aus Akademien, Universitäten, Fach- und Hochschulen, Forschungs- und Entwicklungsstellen der Industrie usw. tätig sind. Organisatorisch ist der DF. gegliedert in den Vorstand, das Plenum und die Gruppen. Der Vorstand wird durch den Ministerrat berufen, das Plenum besteht aus den Mitgl. des DF., die ebenfalls vom Ministerrat auf die Dauer von drei Jahren berufen werden. Die Gruppen werden aus sachkundigen Vertretern der wichtigsten Bereiche von Wissenschaft und Technik gebildet. Untergliederungen der Gruppen sind die „Kommissionen des DF.“, die „Zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik“ und bestimmte „Sektionen der Deutschen Akademie der Wissenschaften, der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und der Deutschen Bauakademie“. Die Zusammenarbeit des DF. mit der Staatlichen Plankommission und den anderen zentralen staatlichen Organen vollzieht sich über das Staatsekretariat für Forschung und Technik. Der DF. wird bereits seit 1961 angeleitet und kontrolliert vom Staatssekretär für Forschung und Technik, der zugleich Sekretär und 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des DF. ist. Vorsitzender ist ein namhafter Wissenschaftler. (Wissenschaftl.-techn. ➝Forschung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 149 Forschungsgemeinschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ForstwirtschaftSiehe auch: Forschungsrat der DDR: 1969 1975 1979 Forschungsrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Abk. für „Beirat für wissenschaftliche Forschung beim Ministerrat“, errichtet im August 1957, mit größeren Vollmachten ausgestattet seit Anfang 1965. Der DF. ist seitdem ein Regierungsorgan. Im neuon Statut des DF. heißt es bezüglich der Stellung und der Aufgaben des DF.: „Die Arbeit des F. ist gerichtet auf die Verwirklichung des Programms der Sozialistischen Einheitspartei…
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Arbeitsschutz (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die VO zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb (Arbeitsschutzverordnung) vom 22. 9. 1962 (GBl. II, S. 703), die die VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 5. 10. 1951 (GBl. S. 957) ablöste, bildet mit ihren Neben- und Ergänzungsbestimmungen an sich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den A., wenn man vom Schutz für Frauen und Jugendliche absieht. Der ständige Druck zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung haben sehr häufig zur Folge, daß die gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Dazu kommt der Mangel an Material, der verhindert, daß A.-Einrichtungen geschaffen werden, und der die Versorgung mit A.-Kleidung gefährdet. Für den A. in den Betrieben sind die Betriebsleiter verantwortlich. Die Werktätigen sind verpflichtet, an der Verbesserung des A. mitzuwirken. Die Kontrolle über den A. übt der FDGB aus (§ 88 des Gesetzbuches der Arbeit). Der Bevollmächtigte für A. wird in den Betrieben von der Gewerkschaftsgruppe gewählt. Er soll die Durchführung aller gesetzlichen Bestimmungen des A. durch den Meister und die Brigadiere kontrollieren und die Kollegen der Gewerkschaftsgruppe zur Einhaltung der Bestimmungen anhalten. Zwischen dem Betriebsleiter und der BGL wird als Anlage zum Betriebskollektivvertrag eine A.-Vereinbarung abgeschlossen. Sie faßt die Maßnahmen im Betriebe zusammen, die im Planjahr für den A. getroffen werden sollen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitssanitätsinspektion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsstil, OperativerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die VO zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb (Arbeitsschutzverordnung) vom 22. 9. 1962 (GBl. II, S. 703), die die VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 5. 10. 1951 (GBl. S. 957) ablöste, bildet mit ihren Neben- und Ergänzungsbestimmungen an sich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den A., wenn man vom Schutz für Frauen und Jugendliche absieht. Der ständige Druck zur…
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Arbeitszeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzbuches der Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität, im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Mit dem 1. 4. 1966 wird für alle Werktätigen unter allgemeiner Verkürzung der A. auf 45 Stunden (für Schichtarbeiter auf 44 Stunden) die „5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche“ eingeführt. Die frühere Verpönung des freien Sonnabends, zum Beispiel durch § 72 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit, demzufolge nur ein arbeitsfreier Tag in der Woche zu gewähren ist, gilt damit nicht mehr. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns, gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 40 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzbuches der Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…
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Volkseigene Güter (VEG) (1966)
Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilte Gebietsvereinigungen (GVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabt. in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Oberste Verwaltungsinstanz ist heute die im Landwirtschaftsrat beim Ministerrat eingerichtete „Inspektionsgruppe VEG“, als Mittelinstanz sind bei allen Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte „Bezirksdirektionen für VEG“ vorgesehen, und als örtliche Instanz werden im Gesamt[S. 511]gebiet der SBZ „Leitbereiche“ mit einem Hauptbetrieb und 3 bis 5 ihnen zugeordneten Betrieben als zentralgelenkte Wirtschaftseinheiten nach dem Vorbild des Sowchos in der SU angestrebt. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes (Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung) betraut und sollen gleichzeitig „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1955 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. Nach dem Stande von Jahresmitte 1964 gab es 658 VEG mit einer gesamten Wirtschaftsfläche von 445.111 ha bzw. einer landw. Nutzfläche von 406.414 ha (= 6,4 v. H. der landw. Nutzfläche der SBZ). Darunter nehmen 145 Spezialbetriebe für Saatzucht (55) und Tierzucht (90) als zentralgeleitete VEG der Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut bzw. der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht eine Sonderstellung ein. Sie haben die Aufgabe, Neuzucht und Erhaltungszucht zu betreiben und die Landwirtschaft mit qualifiziertem Saat- und Pflanzgut sowie mit wertvollem Zucht- und Nutzvieh zu versorgen. Die übrigen VEG dienen teils der Saatgutvermehrung mittlerer Anbaustufen, teils der Förderung der Tierzucht. Soweit sie keine besondere Hauptrichtung haben, werden sie als „VEG mit allgemeiner Produktionsrichtung“ bezeichnet. Alle diese Betriebe werden von den Bezirkslandwirtschaftsräten verwaltet. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 510–511 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene IndustrieSiehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilte…
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KPdSU, Geschichte der (1966)
Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und danach mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Stalins Mitverfasserschaft ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „Über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl sicher zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. Das Studium der G. d. KPdSU (B) war in der SBZ als Kern der Schulung verbindlich. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag kritisierte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorij“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm „Neues Deutschland“ erst am 23. 5. 1956. 2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt kaum der Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnete sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Sie verurteilt nicht den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Auch rügt sie nicht die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung der nichtbolschew. Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. Die 2. Fassung ändert einige Schwerpunkte der Periodisierung: sie betont die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker, sie legt die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an den frühen Schriften Lenins dar, sondern auch an seinen späteren. Doch verläßt sie nicht die Hauptlinie des Lehrgangs. Es wiegt wenig, daß die Partei stärker als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u.a.) geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Wenig bedeutet es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjet. Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grundsatz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachtete. Doch wird ein wesentlicher Teil dieser Mißbräuche Jeschow und Berija angekreidet. Weit stärker als der Tadel, der den Personenkult für Stalin trifft, ist das Lob für seine Politik als solche. Am 22. und 24. 6. 1962 berichtete die „Prawda“, das „Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU“ bereite eine große 6bändige „Geschichte der KPdSU“ vor. Die „Prawda“ hob hervor, das neue Werk werde die einzelnen Fehler und die despotische Willkür Stalins verurteilen. Doch erklärte sie in bedeutsamer Weise: „Die Verfasser der mehrbändigen Geschichte sind verpflichtet, besonders zu betonen, daß der Personenkult die Vorwärtsentwicklung der Sowjetgesellschaft zwar hemmte, jedoch nicht vermochte, sie zum Stehen zu bringen.“ Damit billigte das Chruschtschowsche ZK die Stalinsche Epoche im ganzen. — Die „Prawda“ bemerkte: „Die trotzkistischen Kapitulanten versuchten mit Hilfe ‚linker‘ Phraseologie, die Arbeiterklasse ideologisch zu entwaffnen, indem sie behaupteten, der Sieg des Sozialismus in der UdSSR sei unmöglich …“ Doch die KPdSU, so heißt es über die Entwicklung unter Stalin weiter, „unentwegt dem von Lenin vorgezeichneten Weg folgend, wappnete die Werktätigen unserer Heimat mit dem unerschütterlichen Glauben an die Möglichkeit des Aufbaus des Sozialismus“. Im Nov. 1962 erschien die „2. verbesserte Aufl.“ der 1959 herausgekommenen „Geschichte der KPdSU“. In dem Aufsatz, den ihr die „Prawda“ am 15. 11. widmete, wird gesagt: „Die 2. Auflage …, in welcher der Grundinhalt der 1. Auflage erhalten blieb, wurde durch … das Programm der KPdSU [S. 256]und die Beschlüsse des XXII. Parteitages ergänzt.“ In der 2. Aufl. wird die Entwicklung der KPdSU seit dem XX. Parteitag (1956) und „ihr Kampf um die Durchsetzung der Leninschen Generallinie“ herausgearbeitet. Die 2. Aufl. betont, das Parteistatut werde „jeden Rückfall in den Personenkult unmöglich machen“. — Aber auch sie verurteilt weder den Grundzug noch die Ergebnisse der Stalinschen Politik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 255–256 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKKSiehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten…
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Frieden (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jargon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert, sondern immer nur als Mittel zur Erreichung der kommun. Ziele. Dem entspricht die kommun. Haltung gegenüber dem Pazifismus, der angeblich den ungerechten F. vertritt: „Indem sie jegliche revolutionäre Tätigkeit der Massen ablehnen, betrügen die Pazifisten die Werktätigen und verheimlichen die Vorbereitung imperialistischer Kriege der Bourgeoisie. Die Politik der Pazifisten ist identisch mit imperialistischen, räuberischen, ungerechten Kriegen“ (Sowjetisches Fremdwörterbuch, Staatsverlag Moskau 1949). Der Friedenskampf wird vornehmlich mit den Mitteln der Propaganda und von eigens dazu gegründeten, sog. überpartei[S. 155]lichen Organisationen geführt. Dabei wird die sowjetische Politik in jedem Falle als dem F. dienend unterstützt. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Deutschlandpolitik) Literaturangaben Andreas, Theodor: Die Herausforderung der „friedlichen“ Koexistenz („Die Orientierung“ 1960, Beih. 1). Pfaffenhofen/Ilm, Ilmgau-Verlag. 32 S. Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Dinerstein, Herbert S.: Der Krieg und die Sowjetunion — Die Atomwaffen und der Wandel im militärischen und politischen Denken der Sowjets (a. d. Amerik.). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 311 S. Fiedler, Heinz: Der sowjetische Neutralitätsbegriff in Theorie und Praxis. Ein Beitrag zum Problem des Disengagement. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 302 S. Fischer, Ruth: Von Lenin zu Mao — Kommunismus in der Bandung-Ära. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 241 S. Grottian, Walter: Theorie und Praxis der sowjetischen Außenpolitik unter Lenin, Stalin, Chruschtschow (Schr.-Reihe des Verb. d. Heimkehrer … Nr. 1). Godesberg 1959. 63 S. Novak, Jaroslav Jan: Der satanische Plan — Strategie und Taktik der weltkommunistischen Expansion. Köln 1960, Wort und Werk. 219 S. Wagner, Wolfgang: Die Teilung Europas — Geschichte der sowjetischen Expansion… 1918–1945. Stuttgart 1956, Deutsche Verlagsanstalt. 234 S. Koch, Hans: Theorie, Taktik, Technik des Weltkommunismus — eine Zitatensammlung von Marx bis Chruschtschow (bearbeitet v. Eugen Wieber). Pfaffenhofen/Ilm 1959, Ilmgau-Verlag. 504 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 154–155 Freyer, Erwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensfahrtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jargon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert,…
DDR A-Z 1966
Titoismus (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Jugoslawien hatte sich während des zweiten Weltkrieges unter der Führung der kommun. Partei, mit Tito an der Spitze, mit einer durchorganisierten Partisanenarmee, im Gegensatz zu den übrigen Staaten des Ostblocks, von der Besetzung durch die deutsche Armee weitgehend selbst befreit. Daraus leitete die Staats- und Parteiführung Jugoslawiens, die sich zunächst wie alle anderen Satellitenstaaten dem Führungsanspruch der KPdSU unterworfen hatte, den Anspruch ab, den von Moskau genehmigten Sonderweg zum Sozialismus weiter zu beschreiten, als es Stalin genehm war. Es kam darüber zu Auseinandersetzungen mit Moskau und 1948 zur Kominform-Resolution, durch die Jugoslawien aus dem Verband der moskauhörigen Staaten ausgeschlossen wurde. Tito bemühte sich danach, innenpolitisch den Beweis zu erbringen, daß das jugoslawische kommun. System der marxistischen Theorie mehr entspreche als das sowjetische. Wesentliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang: Einbeziehung der „Arbeiterräte“ in die betriebliche Selbstverwaltung, einschließlich der Einflußnahme auf Investitionen, Produktionsrichtung, Preisbildung und Gewinnverteilung; Lockerung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens mit Akzentuierung der innergenossenschaftlichen Demokratie; Zulassung westlicher Presse und Literatur; Freigabe des künstlerischen Produktionsstils (entgegen den Forderungen des „sozialistischen Realismus“); Option für eine „blockfreie“ Außenpolitik bei grundsätzlicher Anerkennung der Moskauer Linie auch in der Deutschland-Frage — und starkem Engagement für die Gewinnung der Entwicklungsländer für Chruschtschows Koexistenz-Taktik. Seit 1955 Wiederannäherung der UdSSR an Jugoslawien, das von Chruschtschow auf dem VI. Parteitag der SED als sozialistischer Staat anerkannt wurde, nachdem die internationalen Kommunistenkongresse von 1957 und 1960 noch Vorbehalte machten. Demzufolge verschärfte Angriffe Chinas auf den T. (Marxismus-Leninismus, Teil 5c, Sozialistisches Weltsystem). Die SBZ-Führung hat sich in ihrer vorbehaltlosen Kreml-Treue der Rehabilitierung des T. anschließen müssen, nachdem in der Aera Stalin eine Anzahl von politischen Funktionären Mitteldeutschlands unter dem Vorwurf des T. verhaftet und abgeurteilt worden war. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Djilas, Milovan: Gespräche mit Stalin (a. d. Amerik.). Frankfurt a. M. 1962, S. Fischer. 271 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 483 Titel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TKOSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Jugoslawien hatte sich während des zweiten Weltkrieges unter der Führung der kommun. Partei, mit Tito an der Spitze, mit einer durchorganisierten Partisanenarmee, im Gegensatz zu den übrigen Staaten des Ostblocks, von der Besetzung durch die deutsche Armee weitgehend selbst befreit. Daraus leitete die Staats- und Parteiführung Jugoslawiens, die sich zunächst wie alle anderen Satellitenstaaten dem Führungsanspruch der KPdSU…
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Bedingte Verurteilung (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§~1 StEG). Die festgesetzte Strafe wird nur dann vollstreckt, wenn der Verurteilte während einer Bewährungszeit von ein bis fünf Jahren eine neue Straftat begeht, für die mehr als drei Monate Gefängnis verhängt werden. Läuft die Bewährungszeit ohne Eintritt der Bedingung ab, so wird durch Gerichtsbeschluß festgestellt, daß der Verurteilte als nicht bestraft gilt. An diesem Beschluß wirken auch Schöffen mit. Bei Staatsverbrechen ist BV. grundsätzlich ausgeschlossen. (OG in „Neue Justiz“ 1958, S. 489). Die diese Auffassung ausdrücklich bestätigende Richtlinie Nr. 12 des OG vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) wurde zwar durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben, „weil sie zur Anwendung der Strafen ohne Freiheitsentziehung einengende Kriterien enthält und schematisch auf die Anwendung kurzer Freiheitsstrafen unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Strafart orientiert“, die Rechtsprechung blieb jedoch trotzdem dabei, daß BV. bei Staatsverbrechen grundsätzlich nicht zu verhängen sei. Lediglich bei Staatsverleumdung wird BV. für möglich gehalten. Mit Unklarheiten und Fehlern bei Anwendung der BV. beschäftigte sich die 2. Plenartagung des OG am 1. 7. 1964: „Die richtige Anwendung des §~1 StEG auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses setzt völlige Klarheit darüber voraus, welche gesellschaftlichen Bedingungen herangereift sind, die die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane in besonderem Maße beeinflussen. … Die wachsende Kraft der Gesellschaft, ihre Bereitschaft, bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität mitzuwirken, lassen es zu, daß heute in starkem Maße Strafen ohne Freiheitsentzug ausgesprochen werden können. … Bei der Einschätzung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit sind das Gesamtverhalten des Täters vor, während und nach der Tat sowie seine Persönlichkeit und die Folgen und Schwere der Tat zu berücksichtigen.“ Die in einem früheren Urteil des OG vertretene Auffassung, daß BV. nur bei dem Täter gerechtfertigt sei, der im allgemeinen ein verantwortungsbewußtes Verhalten gezeigt habe und dessen Straftat eine einmalige Entgleisung darstelle, wird angesichts der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse für falsch erklärt („Neue Justiz“ 1964, S. 459). Die Möglichkeit einer BV. soll in jedem Verfahren geprüft werden, soweit eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren in Betracht kommt. Dabei sind der Grad der Schuld, die Motive, der Schutz der Interessen der Bürger und des „Staates“ ausschlaggebend. Nach der jüngsten Justizstatistik der SBZ („Neue Justiz“ 1965, S. 401 u. 435) ist der Anteil derjenigen gerichtlich Verurteilten, gegen die Strafen ohne Freiheitsentzug (BV., öffentlicher Tadel, gerichtlich angeordnete Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen und Geldstrafe) verhängt wurden, seit 1961 schnell gewachsen, und zwar von 47,2 v. H. 1961 auf 69 v. H. 1964. Den weitaus größten Teil bilden zweifellos die BV. Die BV. kann, um ihre erzieherische Wirkung zu erhöhen, mit der dem Verurteilten durch das Gericht auf erlegten Verpflichtung verbunden werden, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln. Ferner können sich „sozialistische“ Kollektive durch Übernahme einer Bürgschaft verpflichten, die Erziehung des bedingt Verurteilten zu gewährleisten. Für besonders wichtig wird erklärt, daß es im Anschluß an eine BV. zu einer wirksamen gesellschaftlichen Erziehung kommt, denn „das gerichtliche Urteil und die moralisch-politische Verurteilung der Tat durch das Kollektiv als Einheit sind die Basis für eine wirksame Umerziehung des Täters“ („Neue Justiz“ 1964, S. 462). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 62 Bedingte Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BedürfnisseSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen werden, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§~1 StEG). Die…
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Wehrpflicht (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl. I, 1962, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate f. 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5 der Verfassung, der wörtlich in §~3, Abs.~1 des Verteidigungsgesetzes übernommen wurde. Lange verzichtete die Regierung darauf, offen die W. einzuführen: 1. konnte sie so leichter gegen die allg. W. der BRD agitieren; 2. zögerte sie, der antikommun. Bevölkerung Waffen in die Hand zu geben; 3. hätte die W. vor Errichtung der Sperrmauer die Flucht von Jugendlichen der W.-Jahrgänge vermehrt. Ohne die Mauer wären nicht genug Männer in der SBZ gehalten worden, um den Bedarf der Wirtschaft, der NVA und der starken Polizeitruppen zu decken. Als vor 1962 die W. noch nicht amtlich eingeführt worden war, ergänzten die NVA und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig waren. Diese Werbung lag bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisa[S. 527]tionen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wurde in sehr vielen Fällen Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrte. In anderen Fällen wurde die scheinbar freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem Widerstrebenden den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser getarnte Zwang war eine mittelbare W., die der SED damals genügte. Ausbildung und Überwachung der Reservisten (Reservistenkollektive) werden nach §§ 26–30 des W-Gesetzes und laut „Reservistenordnung“ (v. 24. 1. 1962) sehr sorgfältig betrieben. Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei, in Transportpolizei, Luftschutz und Zollverwaltung (Zollgesetz) gilt nicht als Ersatz für Erfüllung der W. (So der Chef der BDVP Potsdam in „Märk. Volksstimme“ v. 12. 7. 1962). (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 526–527 Wehrkreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weigel, HeleneSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl. I, 1962, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate f. 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des…
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Abwerbung (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Begriff stammt ursprünglich aus dem wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auf die A. von Arbeitskräften durch einen Betrieb bei einem anderen Unternehmen. In diesem Sinne ist die A. in der SBZ nicht von Bedeutung. Hier ist es die Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, 1955 in der Rechtsprechung erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art.~8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf Auswanderung garantiert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) wurde der Tatbestand der „Verleitung zum Verlassen der DDR“ gesetzlich festgelegt. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren kann danach bestraft werden, wer es im Auftrage von Agentenorganisationen, Spionageagenturen oder ähnlichen Dienststellen oder von Wirtschaftsunternehmen unternimmt, eine Person zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ist für denjenigen angedroht, der es ohne besonderen Auftrag unternimmt, einen Jugendlichen, einen in der Berufsausbildung stehenden Menschen oder eine Person wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder wegen ihrer besonderen Fähigkeiten oder Leistungen (z. B. Sportler) mittels Drohung, Täuschung oder Versprechen zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Es kommt nach dieser gesetzlichen Neuregelung also nicht mehr darauf an, ob das Verlassen des „Abgeworbenen“ auf legalem Wege oder durch „Republikflucht“ erfolgen soll. Als Methode der A. erwähnt Jahn schon „die Verherrlichung der westdeutschen Verhältnisse … Zu dieser Methode sind alle Fälle zu zählen, in denen .die Täter auf angebliche Vorzüge des Lebens im Westen hinweisen“ (in „Neue Justiz“ 1958, S. 844). Eine besondere Rolle spielte die A. für die Begründung der Abriegelungsmaßnahmen des 13. 8. 1961. Die allgemeine Sprachregelung ging von A. auf „Menschenhandel“ und „Kopfjägerei“ über. In zwei großen Prozessen vor dem OG im Aug. 1961 wurden angebliche „Menschenhändler und Kopfjäger“ zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. In einem Urteil vom 11. 7. 1963 („Neue Justiz“ 1964, S. 125) spricht das OG von „organisiertem Menschenhandel“. Bewohner der Bundesrepublik oder West-Berlins, die zur Flucht entschlossenen SBZ-Bewohnern bei diesem Unternehmen Hilfe leisten wollten, wurden in der Folgezeit als Angehörige oder Helfer von „Schleuserorganisationen“ bezeichnet. Im Sprachgebrauch der Zonenjustiz kam der Begriff „Schleusungsverbrechen“ auf. Am 21. 6. 1963 verurteilte das OG 4 unter diesem Vorwurf und wegen „verbrecherischen Mißbrauchs des Transitverkehrs zwischen West-Berlin und Westdeutschland“ Angeklagte zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe, 10, 6 und 5 Jahren Zuchthaus. Für das künftige Strafgesetzbuch wird eine Erweiterung des Tatbestandes der A. vorgeschlagen, die eine Rückkehr zur früheren Rechtsprechung gegen Boykotthetze bedeutet. „Die Abwerbung … muß generell für strafbar erklärt werden …, gleich, gegen welche Personen sie sich richtet.“ Die gefährlichen Formen der A. sollen in einem „schweren Fall“ zusammengefaßt werden („Neue Justiz“ 1959, S. 631). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 11 Abweichungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, AntonSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Begriff stammt ursprünglich aus dem wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auf die A. von Arbeitskräften durch einen Betrieb bei einem anderen Unternehmen. In diesem Sinne ist die A. in der SBZ nicht von Bedeutung. Hier ist es die Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, 1955 in der Rechtsprechung erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne…
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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die SBZ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die SBZ, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei. Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenhandel). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapital beträgt 300 Mill „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den [S. 215]gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, welche nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Zahlungsverkehr der IBWZ soll 1964 eine Höhe von (umgerechnet) über 100 Mrd.~DM gehabt haben. Kurzfristige Kredite in Höhe von 6,6 Mrd. DM sollen gewährt worden sein (Zinssatz: 2 v. H. oder weniger). Der Reingewinn des ersten Geschäftsjahres soll 2,6 Mill. DM betragen haben. (Banken) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 214–215 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die SBZ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…
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Gesellschaftsgefährlichkeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art. 8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führt entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes liegt eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmt, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provo[S. 169]kateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1959, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II 1962, S. 303) wollte das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 u. 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautete: „Gefährlich für die weitere gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13, die den Gerichten eine richtige „Einschätzung“ der G. ermöglichen sollte, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, Seite 423) aufgehoben, weil sie in ihrem Wortlaut und mit ihren Beispielen nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprochen habe. An der grundsätzlichen Bedeutung des Begriffs der G. für die strafrechtliche Beurteilung einer Tat hat sich durch diesen Beschluß nichts geändert. In der Strafrechtswissenschaft wurde allerdings auch schon die Auffassung vertreten, daß die G. nicht mehr als allgemeingültiges Kriterium einer Straftat angesehen werden sollte. Eine endgültige Antwort auf diese Streitfrage wird wohl erst mit dem neuen Strafgesetzbuch gegeben werden. (Rechtswesen, Strafpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 168–169 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf…
DDR A-Z 1966
Rechnungswesen (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient und auf Betrieb oder Konzern beschränkt bleibt, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die -Aufbereitung zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Es paßt sich den jeweiligen Wirtschaftserfordernissen an. Hierdurch entfernte sich trotz vielfach gleichlautender Begriffsbestimmungen das R. in seinen Grundfunktionen von der marktwirtschaftlichen Konzeption bis zur Gegensätzlichkeit. Die Kostenrechnung ist ähnlich wie die Buchführung hauptsächlich auf einen Soll-Ist-Vergleich abgestellt. (Feststellung der Abweichungen innerhalb einer Geschäftsperiode.) Arbeitsmittel der Kostenrechnung sind die Betriebsabrechnungsbogen nach Kostenarten und Kostenträgern. Bestimmte Kostenelemente (wie Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, Wagniszuschläge) haben den Kostencharakter generell verloren, oder es wird nach „sozialökonomischen Formationen“ differenziert (so werden in der Privatwirtschaft bestimmte Lohnkostenbestandteile dem Gewinn zugeschlagen, während sie in der VEW als abzugsfähig anerkannt sind). Im R. sind Buchhaltung und Kostenrechnung nicht voneinander getrennt, sie wird vielmehr als Bestandteil der Buchhaltung betrachtet. In einer Planwirtschaft bestimmt mehr oder weniger der Staat, was Kosten sind oder nicht. So wurde bis 1962 als Selbstkosten erfaßt, was unmittelbar mit Produktion und Absatz eines Betriebes zusammenhing. Seit 1962 werden auch die sonstigen Kosten und Erlöse einbezogen, aber nur deren Saldo eingebucht. Die in der Betriebsabrechnung ermittelten Kosten werden als Eckzahlen in die Finanzbuchhaltung übernommen. Es gibt kein Nebeneinander von Handels- und Steuerbilanz. Für Bilanzaufstellung gibt es ein vielgliedriges Bilanzschema und eine Vielzahl ergänzender Formulare (Kontrollbericht mit Kontrollblättern als Erläuterung). Der Kontrollbericht ist für den einzelnen Betrieb erst in einer Kontrollausschußsitzung mit Vertretern der übergeordneten Organe, der zuständigen Banken sowie Vertretern von Bezirk, Kreis, Partei und deren Organisationen zu bestätigen und zur Einbuchung in die Eröffnungsbilanz für das kommende Jahr freizugeben. Die Bewertung der Anlagemittel (Grundmittel) erfolgt nach dem Anschaffungswert zuzüglich Transport- und Montagekosten. Daraus resultiert, daß gleichartige Anlagegegenstände nicht immer mit einem zwischenbetrieblich vergleichbaren Wert angesetzt werden können und somit Selbstkosten und Rentabilität beeinträchtigen. Die Umbewertung der Grundmittel wurde inzwischen in der volkseigenen Wirtschaft zum Abschluß gebracht und bei den LPG Typ~III begonnen. Die Umlaufmittel werden zu den Ist-Kosten bewertet, die [S. 381]Warenvorräte zu Selbstkosten und die Forderungen zum Nennwert ausgewiesen. Für den Produktionsablauf sind die sozialistischen Betriebe mit dem Grundmittelfonds (zusammengefaßter Ausdruck des Zeitwertes der Grundmittel) und dem Umlaufmittelfonds (Wertausdruck der Umlaufmittel, soweit nicht kreditfinanziert) als Eigenmittel ausgestattet, die vom R. geführt und auf rationelle Auslastung hin kontrolliert werden. Daneben bestehen in den einzelnen Betrieben noch Sonderfonds, z. B. Prämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds, die aus den Selbstkosten gespeist werden. Im wirtschaftlichen Umstellungsprozeß wurden den VVB zum Prämienfonds und einer operativen Finanzreserve noch ein Gewinnverwendungsfonds, ein Verfügungsfonds, ein Fonds Technik und andere beigegeben, deren Verwendung und Kontrolle besondere Sorgfalt erfordern. Eine gute und erfolgreiche Leitung der gesamten volkseigenen Wirtschaft ist auf eine schnelle Berichterstattung der Betriebe über die VVB angewiesen. Das erfordert Vereinheitlichung und Rationalisierung im R., durch elektronische Datenverarbeitung, deren kapazitätsmäßige Auslastung jedoch gesichert sein muß. Den Weg hierzu sieht die SBZ in Rechenzentren und Buchungsstationen der verschiedenen Wirtschaftszweige einschließlich der Landwirtschaft auf überregionaler Ebene. In ähnlicher Form soll auch die Rationalisierung im R. der halbstaatlichen Betriebe erfolgen, zu deren Durchführung ab 1966 die volkseigenen Büros für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung vorgesehen sind. Ziel dieser Maßnahme ist, mit Vereinheitlichung der Kostenrechnung dieser Betriebe eine umfassende Kontrolle des Finanzgebarens auch der halbstaatlichen Betriebe zu erzwingen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 380–381 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient und auf Betrieb oder Konzern beschränkt bleibt, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die…
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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1966)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher ➝Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZV dgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher führte die Organisation vom 20. 1. 1950 bis 1954 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB von den staatlichen ➝Kreiskontoren für landw. Bedarf versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die sozialistische“ Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren erhoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederstand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1964 noch 479.651 Mitgl. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem VI. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im sozialistischen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen“. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 494 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…
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Rückkehrer (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das SED-Regime; das selber Flüchtlinge und Fluchthelfer strafrechtlich verfolgt (Republikflucht, Abwerbung, Menschenhändler), macht seinerseits große Anstrengungen, Bürger der BRD zur Übersiedlung (Umsiedler) und Flüchtlinge zur Rückkehr in die SBZ zu veranlassen. Eine ständige besondere Rundfunksendung, „Die Brücke!? (Rundfunk), hat offensichtlich die Aufgabe, die „DDR-Bürger in Westdeutschland“, wie die Sowjetzonen-Flüchtlinge von der SED-Propaganda seit Herbst 1963 bezeichnet werden, zur Rückkehr zu bewegen. In diesen Sendungen werden einzelne Flüchtlinge durch frühere Arbeitskollegen oder Bekannte direkt angesprochen. Durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128) ist ausdrücklich erklärt worden, daß „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“, das Recht haben, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen. Dieses Recht geht nur verloren, wenn die Staatsbürgerschaft (Staatsangehörigkeit) „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt wird“. Flüchtlingen, die vor dem 13. 8. 1961 die SBZ verlassen haben, wird für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert. Die Zusage der Straffreiheit wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. in der SBZ zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie einer eingehenden politischen Überprüfung unterzogen werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Nach einer im Juni 1965 in der BRD veröffentlichten amtlichen Statistik sind von 1950 bis 1964 505.361 Personen in die SBZ und den Sowjetsektor von Berlin übergesiedelt. Die darin enthaltene Zahl der R. ist nicht bekannt. Nach sowjetzonalen Angaben sollen in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis zum 13. 8. 1965 69.660 Menschen aus Westdeutschland und West-Berlin in die „DDR“ übergesiedelt sein, darunter 39.770 R. 1964 hatte die SED-Propaganda behauptet, daß in den drei Jahren seit Errichtung der Mauer 60.000 Menschen in der „DDR eine neue Heimat gefunden“ hätten. Diese Behauptung widersprach den eigenen Berichten der SED-Presse, aus denen sich die Zahl von monatlich etwa 1.000 Umsiedlern ergab; d.h. in drei Jahren etwa 36.000 Umsiedler. Zuzüglich der 10.000 Menschen, die nach der weit eher glaubhaften und die Zweifel an der früheren Behauptung verstärkenden Meldung der Zonenpropaganda vom August 1965 in der Zeit vom 13. 8. 1964 [S. 407]bis zum 13. 8. 1965 in die SBZ gelangt sein sollen, kann man also von etwa 46.000 Umsiedlern in vier Jahren ausgehen. Wie sich aus zahlreichen Meldungen der SED-Presse ergibt, liegt der Anteil der R. an der Gesamtzahl der Umsiedler in den letzten Jahren etwa bei 55 bis 60 v. H. Obwohl seit langem von einem „ständig wachsenden Strom der R. und Umsiedler“ gesprochen wird, ergibt sich aus den eigenen Zahlenangaben der kommun. Propaganda seit 1964 eine rückläufige Entwicklung auf durchschnittlich 800 bis 900 Umsiedler, darunter etwa 500 R. im Monat. Die Motive für die Rückkehr in die SBZ sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuen Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 406–407 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rücklagenfonds der VolksvertretungenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das SED-Regime; das selber Flüchtlinge und Fluchthelfer strafrechtlich verfolgt (Republikflucht, Abwerbung, Menschenhändler), macht seinerseits große Anstrengungen, Bürger der BRD zur Übersiedlung (Umsiedler) und Flüchtlinge zur Rückkehr in die SBZ zu veranlassen. Eine ständige besondere Rundfunksendung, „Die Brücke!? (Rundfunk), hat offensichtlich die Aufgabe, die „DDR-Bürger in Westdeutschland“, wie die…
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Industrieverwaltung (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Die Industrie wurde nach der Errichtung der „volkseigenen“ Betriebe 1947 zunächst durch die Länderregierungen verwaltet. Mit der Erweiterung der Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Febr. 1948 begannen die Vorarbeiten für die erste planmäßige Organisierung der I. Unter der Oberleitung der DWK gab es seit Juli 1948 drei Gruppen von Industriebetrieben: 1. Betriebe, die der DWK direkt unterstanden, 2. Betriebe, die von den Länderregierungen verwaltet wurden, und 3. Betriebe unterer Gebietskörperschaften und der Genossenschaften. Für die Anleitung und Verwaltung der wichtigsten Industriebetriebe wurden von der DWK Zwischeninstanzen gebildet: Das Ministerium für Industrie und — von diesem angeleitet — die Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die erste umfassende Reorganisation der I. erfolgte Ende 1950. Durch sie wurde das Ministerium für Industrie aufgelöst und durch zahlreiche Industrieministerien ersetzt. Gleichzeitig wurden viele bis dahin den Länderregierungen unterstehende Betriebe (VEB-L) in die zentrale Verwaltung der Fachministerien übernommen (VEB-Z) und eine Anzahl weiterer Industriezweigverwaltungen (VVB-Z) errichtet; die Länderverwaltungen mußten die restlichen ihnen bis dahin unterstellten Industriebetriebe als örtliche Industrie an die Kreiskörperschaften abgeben. Ende 1951 erfolgte eine zweite große Reorganisation. Die VVB in der bisherigen Form wurden aufgelöst, die angeschlossenen Betriebe wurden in selbständige Wirtschaftseinheiten umgewandelt (VEB). Mit der dritten großen Reorganisation (1958) wurden zahlreiche bis dahin zentralverwaltete Industriebetriebe den Räten der Bezirke und Kreise unterstellt; die örtliche Industrie gewann damit dem Umfang nach an Bedeutung. Im Jahre 1961 wurde eine vierte Reorganisation durchgeführt. Aus der Staatlichen ➝Plankommission wurden die Industrieabteilungen herausgelöst und unter einem besonderen Minister als Volkswirtschaftsrat zusammengefaßt. Die örtliche Industrie wurde zum Teil wieder der zentralen Leitung unterstellt, da sich die „territoriale Leitung“ nicht bewährt hatte. Die Wirtschaftsräte der Bezirke wurden dem Volkswirtschaftsrat unterstellt. Durch diese Reorganisation im Jahre 1961 entstanden erneute Schwierigkeiten. Das Nebeneinander von Staatlicher Plankommission und Volkswirtschaftsrat führte zu ständigen Kompetenzstreitigkeiten in der Planung und Leitung der Industrie. Das war der Grund für die vorläufig letzte Reorganisation der I., die Ende 1965 bekanntgegeben wurde. Dabei wurde der Volkswirtschaftsrat wieder aufgelöst. Die Fachabteilungen des Volkswirtschaftsrates wurden verselbständigt und in neue Industrieministerien umgewandelt. Es wurden acht I. gebildet. Zusammen mit dem weiter bestehenden Ministerium für Bauwesen gibt es also seitdem neun die Industrie anleitende Ministerien. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 209 Industrie- und Handelskammer (IHK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InfiltrationSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Die Industrie wurde nach der Errichtung der „volkseigenen“ Betriebe 1947 zunächst durch die Länderregierungen verwaltet. Mit der Erweiterung der Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Febr. 1948 begannen die Vorarbeiten für die erste planmäßige Organisierung der I. Unter der Oberleitung der DWK gab es seit Juli 1948 drei Gruppen von Industriebetrieben: 1. Betriebe, die der DWK direkt unterstanden, 2. Betriebe, die von den…
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u.a., teils um sog. deutschrussische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjet. Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der sowjet. Besatzungstruppen (GSOW). Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, die nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjet. Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der SBZ erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse aus ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopp-Preisen in DM Ost (Preispolitik). Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Mit Übertragung der Abwicklung der Geschäfte auf die sowjetzonalen Außenhandelsorgane (DIA) Anfang 1954 haben die SH. an Bedeutung verloren und wurden teilweise aufgelöst. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 428 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u.a., teils…
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Tauwetter (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX. Parteitag der KPdSU. Politische Höhepunkte der auf Liberalisierung und Revision der bolschewistischen Dogmen und der bolschewistischen Herrschaftsausübung gerichteten Gegenbewegung waren die im Okt. 1956 in Polen und im Nov. 1956 in Ungarn gipfelnden Partei- und Volkserhebungen gegen die Stalinisten in den eigenen Führungen und den Hegemonieanspruch der UdSSR. Während in Polen ein Kompromiß zustande kam, wurde die zum Bürgerkrieg entwickelte ungarische Erhebung blutig niedergeschlagen. Von da an wurde die Liberalisierungswelle des T., die zunächst auch in den politischen, wissenschaftlichen und literarischen Führungskreisen der UdSSR eine gewisse Resonanz hatte, von der gesamten bolschewistischen Führerschaft entschlossen gebremst, da diese sicher zu Recht — für den Fall weiterer Nachgiebigkeit um die Existenz ihrer Regime bangen mußte. Doch hat sich in einer Reihe von Volksdemokratien, besonders in Polen, Ungarn und der CSSR ein Hang zur Tolerierung offenerer Diskussion in der Gesellschaft, vor allem unter den Intellektuellen, gehalten. (Versachlichung, Liberalisierung) In der SBZ war das T. im wesentlichen auf den Bereich der theoretischen Auseinandersetzungen beschränkt. Philosophen (Ernst Bloch), Ökonomen (Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Kurt ➝Vieweg), Historiker (Jürgen ➝Kuczynski), Journalisten hatten die stark von dem ungarischen Parteiphilosophen Georg ➝Lukács angeregte Bewegung getragen, darunter zahlreiche prominente jüngere Parteiideologen. Aber auch innerhalb der Partei- und Staatsführung (Fred ➝Oelßner, Fritz ➝Selbmann, Gerhart ➝Ziller, Ernst ➝Wollweber, Karl ➝Schirdewan) war es zu Auseinandersetzungen um den vor allem von Walter ➝Ulbricht repräsentierten Doktrinarismus gekommen. Die Probleme einer rationelleren und bevölkerungsorientierten Gestaltung der Volkswirtschaft und einer größeren Kompromißbereitschaft in der gesamtdeutschen Frage hatten dabei wesentliche Rollen gespielt. Nach dem Zusammenbruch des ungarischen Aufstandes hat sich auch in der SBZ die radikale Gruppe Ulbrichts wieder mit sowjet. Hilfe voll durchsetzen können. Eine Kampagne zur scharfen Reglementierung von Wissenschaft, Kunst und Hochschulwesen lief an, so daß die SBZ heute das antiliberalste Industrieland des Ostblocks darstellt. Lediglich in der Wirtschaftspolitik (Neues ökonomisches System) ist seit dem VI. SED-Parteitag vom Januar 1963 ein Umschwung zu dogmenfreierem, pragmatischerem Vorgehen zu verzeichnen. (Widerstand, Opposition) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Dies.: Ulbricht — eine politische Biographie. Köln 1964, Kiepenheuer und Witsch. 352 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 477 Tausenderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TechnikSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX.…
DDR A-Z 1966
Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands (1966) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 436] 1. Zur Vorgeschichte der Spaltung (1941--1945) Einige Erklärungen und Konferenzen sind wichtig zur Vorgeschichte der Sp. Deutschlands und der unrechtmäßigen Abtrennung der Gebiete jenseits der Oder und Neiße, deren fast ausschließlich deutsche Bevölkerung von den kommun. Regierungen der SU und Polens vertrieben wurde. Sie lassen erkennen, wieweit bedeutsame, für verbindlich erachtete Abmachungen nach dem April 1945 verwirklicht wurden. — Roosevelt und Churchill legten am 14. 8. 1941 ihre Kriegsziele in der Atlantik-Charta fest, der die übrigen Verbündeten, u.a. die SU, am 24. 9. 1941 beitraten. Die Staaten der Anti-Hitler-Koalition versicherten in dieser Charta: „Ihre Länder erstreben keinerlei Gebiets- oder sonstige Vergrößerung. Sie wünschen keine Gebietsveränderungen, die nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmen.“ Auf ihrer Konferenz in Teheran (Nov. 1943) erörterten die Regierungschefs der USA, Großbritanniens und der SU grundsätzlich die Zerstückelung Deutschlands in 4 bis 5 Staaten, ohne Rücksicht auf den Willen des deutschen Volkes. Stalin forderte, ohne damals Widerspruch zu finden, Polen solle bis zur Oder reichen. Doch billigte er im einzelnen nicht die Grenzen der Staaten, in die die Westmächte das befreite Deutschland aufspalten wollten. Auf ihrem Treffen in Jalta (Febr. 1945), das auch als Krimkonferenz bezeichnet wird, bestätigten die Regierungschefs ihren Plan zur Sp. Deutschlands, ohne Einzelheiten zu vereinbaren. Auch Roosevelt und Churchill äußerten die Absicht, auf dem Friedenskongreß Polen ― für die Abtretung des poln. Staatsgebietes östl. der Curzon-Linie — durch deutsches Gebiet zu entschädigen. Beide setzten dabei voraus, daß Polen und die übrigen Länder Mittel- und Osteuropas auch innenpolitisch ihre Freiheit und eine parlamentarisch-demokratische Regierungsform wiedererhielten. (Beide setzten sich darüber hinweg, daß Polen östl. der Curzon-Linie 1939 zwar rd. 11,5 Mill. Einwohner hatte, von denen aber nur 2,5 Mill. poln. Volkszugehörigkeit waren.) Im März 1945 verzichtete Stalin gleich Churchill darauf, die Zerstückelung Deutschlands zu verlangen. Auch Stalin ließ diesen Gedanken fallen, denn er befürchtete, seinen Anspruch auf Reparationen und Mitregierung des Ruhrgebietes, aber auch die langfristig geplante Bolschewisierung ganz Deutschlands zu gefährden. 2. Getarnte Spaltung durch SU und SED (1945--1949) Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) forderte nur „Dezentralisation“, behandelte Deutschland jedoch als staatliche Einheit. Immer wieder behauptet das Regime der SBZ, Deutschland sei nach 1945 von den Westmächten und politischen Kreisen Westdeutschlands gespalten worden. Bei seiner Wahl zum Präsidenten der Republik betonte Wilhelm ➝Pieck am 11. 10. 1949 vor der Volkskammer: „Von den westlichen Besatzungsmächten … wurde Deutschland gespalten“, doch „niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der DDR anerkannt werden“. (Dok. z. Außenpol. d. DDR, Bd. I, [Ost-]Berlin 1955, S. 15 f.). Das — ZK der SED behauptete zum „10. Jahrestag der Gründung der DDR“ (7. 10. 1959), es hätten „die mit dem ausländischen Imperialismus verbündeten reaktionären imperialistischen Kreise in Westdeutschland die Spaltung Deutschlands“ bewerkstelligt. Die tatsächliche Entwicklung widerlegt diese Behauptungen: Bereits am 25. 7. 1945 schuf die SMAD in ihrer Zone elf deutsche Zentralverwaltungen, die von Anfang an gewisse Weisungsrechte gegenüber den 5 Landesverwaltungen hatten und sich bald — als Werkzeuge der SMAD — zu zentralen Regierungsstellen über die ganze SBZ erhoben. Der im Aug. 1946 eingesetzten „Deutschen Verwaltung des Innern“ wurden die Polizeien der 5 Länder untergeordnet. So leitete die SMAD die verwaltungsmäßige Sp. Deutschlands schon vor dem Herbst 1946 ein. In den westlichen Besatzungszonen dagegen wurden bis zu dieser Zeit oberhalb der Länder keine starken zentralen deutschen Verwaltungen geschaffen, vor allem wurde die Polizei (außer in Frankreichs Zone) nicht einmal landesweise zentralisiert. Der „Länderrat“ der amerikanischen Zone wie auch der „Zonenbeirat“ und der „Wirtschaftsbeirat“ der amerikanischen Zone wie auch der „Zonenbeirat“ und der „Wirtschaftsbeirat“ der brit. Zone erhielten nicht die politischen Rechte einer deutschen zentralen Verwaltung. (Einzelne techn. [S. 437]deutsche Verwaltungen auf Zonenebene, die es seit Dez. 1945 in der brit. und seit Jan. 1946 in der amerikan. Zone gab, wurden — anders als in der SBZ — nicht durch zentrale Polizei-Verwaltungen ergänzt.) Einschneidender noch war die wirtschaftliche, soziale und allgemein politische Sp., die die Sowjets schon früh vollzogen: Sie zwangen der SBZ schon 1945/46 kommunistische Veränderungen auf, die denen der Westzonen entgegengesetzt waren (Bodenreform, Enteignung). Auch als die USA und England gegen den Willen Frankreichs am 1. 1. 1947 ihre Zonen nach langem Zögern vereinigten, geschah dies nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Von einer politischen Zentralverwaltung war keine Rede. Die SMAD jedoch gab am 14. 6. 1947 der Zentralverwaltung der SBZ die Bezeichnung DWK und ansatzweise gewisse Vollmachten einer wirklichen Zentralregierung. Dieser „DWK“ gehörten auch die zentralen Deutschen Verwaltungen für Inneres (Polizei), Justiz, Volksbildung und Gesundheitswesen an, obwohl sie dem Namen nach selbständig waren. — Im April 1947 scheiterte die Moskauer Viererkonferenz, weil die Westmächte der SU weder die „demokratisch-antifaschistische“ (d.h. in Wirklichkeit kommun.) Ordnung für Westdeutschland, Reparationen aus laufender Produktion noch Vier-Mächte-Kontrolle der Ruhr zubilligen konnten. USA und England schufen deshalb (wieder ohne Frankreich) am 25. 6. 1947 einen „Exekutivrat“, d.h. eine Wirtschaftsverwaltung, für die Zweierzone. Im Gegensatz zur DWK hatte er nur wirtschaftliche Vollmachten. Daran änderte seine Umbenennung in „Verwaltungsrat“ (9. 2. 1948) nichts. 3. Offene Spaltung durch SU und SED Der nächste Schritt der SU zur Sp. war der Ausbau der DWK am 9. 3. 1948. Die Westmächte antworteten mit Besprechungen über die Vorbereitungen eines Dreizonen-Notstaates (23. 2. bis 3. 6. 1948). Diese Abwehrhandlung nahm die SU als Vorwand, um den Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948). Sie schloß sich von der schon allzu lange verzögerten Währungsreform aus (24. 7.) und errichtete die Blockade gegen Berlin (West), wo die Währungsreform durchgeführt worden war. So begann die SU die Sp. Berlins, die von der SED am 30. 11. 1948 fortgeführt wurde. Angesichts der planmäßigen Spaltung, die SU und SED seit 1945 betrieben, wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in Notwehr gegründet (8. 5. 1949). Dies wurde in echten geheimen Mehrlistenwahlen am 14. 8. 1949 von 48 Mill. (d.h. von fast ¾ des deutschen Volkes) gebilligt. Doch nur aus allgemeinen manipulierten Scheinwahlen ging in der SBZ am 15. und 16. 5. der 3. Deutsche Volkskongreß hervor. Der von ihm „gewählte“ 2. Deutsche Volksrat rief am 7. 10. die „DDR“ aus, ohne eine demokratisch-parlamentarische Legitimation zu haben. Dieser Schritt bestätigte nur formell die im Juli 1945 begonnene Erzwingung eines separaten mitteldeutschen Staates. Er geschah allein aus taktischen und propagandistischen Gründen erst nach Errichtung der BRD, obwohl SU und SED wider die geschichtlichen Tatsachen behaupten, die „DDR“ sei die Antwort auf den 8. 5. 1949. 4. Scheinbare Wiedervereinigungsangebote der SU und SED (1950--1954) Seit dem 7. 10. 1949 ist der Komplex der W. der Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Als einzige aus freien Wahlen hervorgegangene und rechtsstaatlich handelnde Regierung Deutschlands beansprucht die Bundesregierung, für ganz Deutschland zu sprechen. Sie sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie kann jedoch die SU und die Westmächte von der Verpflichtung für die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands nicht entlasten. Der Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-„Regierung“ dagegen wollte bereits in ihrer programmatischen Äußerung zur W. vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, setzen, obwohl die Bevölkerung der SBZ nur ¼ des ganzen deutschen Volkes beträgt. Sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, [S. 438]der in den weiteren Erörterungen nicht etwa nur als Propaganda-Losung auftrat, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Mag das paritätische Gremium nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ heißen oder in späteren Vorschlägen „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“: stets soll es dem Regime der SBZ die Anerkennung als gleichberechtigter Staat und als „Demokratie“ einbringen. — Käme es zu gesamtdeutschen Wahlen, sollte ein solches Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1950). Als solche Bedingungen wurden u.a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Ausschaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SED-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. anzunehmen scheinen (z. B. Note der SU vom 23. 7. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. — Jeden Beitrag der BRD zur Zusammenarbeit mit den freien Staaten und zur Abwehrrüstung der NATO verdächtigten die SU und die SBZ als „Verrat“ an der W., obschon z. B. der „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 (in § 10) die Möglichkeit offenließ, im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu zu regeln. 5. Fehlschlag der Genfer Gipfelkonferenz 1955 Auf der Konferenz der Ministerpräsidenten der Vier Mächte im Juli 1955 in Genf täuschte die SU zunächst Entgegenkommen vor. Bulganin unterzeichnete am 23. 7. namens der SU die Richtlinien der Regierungschefs an die Außenminister, in denen es heißt: „Die Regierungschefs sind in Erkenntnis ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen übereingekommen, daß die Lösung der deutschen Frage und die Wiedervereinigung Deutschlands im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit herbeigeführt werden soll.“ Von dieser Verpflichtung sagte sich die SU am 4. 8. 1955 los. Sie erklärte es für entscheidend, 1. daß „auf dem Gebiet Deutschlands zwei selbständige Staaten entstanden“ seien — die „DDR“ und die „Deutsche Bundesrepublik“; 2. daß „sich in diesen beiden Staaten ihrem Wesen nach verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme herausgebildet haben“. Man dürfe deshalb Deutschland „nicht durch eine mechanische Verbindung seiner beiden Teile vereinigen“, d.h. durch freie geheime Wahlen eine Nationalversammlung bilden. Die W. sei nur möglich „auf dem Wege der Zusammenarbeit der DDR und der Deutschen Bundesrepublik“. Die SU betonte, die W. sei erst nach Schaffung eines „wirksamen Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ zulässig. Die Folgen der Sp. wurden von der SU nun als innerdeutsche Angelegenheit bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten. Damit ermöglichten es KPdSU und Sowjetregierung dem Regime der SBZ, freie geheime Wahlen mit der Scheinbegründung abzulehnen (so am 1. 11. 1955), „daß die antidemokratischen und militaristischen Kreise in Deutschland oftmals ihre Pläne mit Hilfe von Wahlen verwirklichten … Derartige Wahlen brauchen die Monopolisten und Junker heute, um die Herrschaft der Militaristen in einem einheitlichen Deutschland wiederherzustellen“. Die „Regierung “der SBZ erklärte gleichzeitig, „daß keine Wiedervereinigung Deutschlands möglich ist, die auf Kosten der sozialen, politischen und kulturellen Errungenschaften der werktätigen Menschen der DDR gehen würde. Ebenso klar ist, daß es bei der Unterschiedlichkeit der Entwicklung im Westen und Osten Deutschlands keinen mechanischen Zusammenschluß der gegenwärtig bestehenden beiden deutschen Staaten geben kann.“ Die SU und das Regime der SBZ sträubten sich 1955 und seither dagegen, die W. durch geheime Wahlen einzuleiten. Sie wußten und wissen, daß die Bevölkerung Mitteldeutschlands den scheindemokratischen Staatskapitalismus in geheimen Wahlen ablehnen würde. Die seitherige Haltung der SU und der SBZ zur Deutschlandfrage zeigt, daß sie sich nicht mehr um Wiedervereinigung im allgemeinen Sinne be[S. 439]mühen, sondern eine weitgespannte, machtstrategische Deutschlandpolitik treiben. Dem Regime der SED geht es dabei wesentlich um die Bolschewisierung auch des westlichen Teils von Deutschland, der Bundesrepublik (BRD). 6. Der Vorschlag für eine „Konföderation“ (1956--1958) Das SED-Regime erklärte in einer „Regierungserklärung“ am 29. 8. 1956, die „DDR“ repräsentiere „die Kräfte des Friedens und des Fortschritts in Deutschland“. Dieser Anspruch wiegt schwerer als die einleitende Behauptung, daß „auf deutschem Territorium zwei deutsche Staaten bestehen“. In Verfolg des sowjetzonalen Totalitätsanspruches schlug Ulbricht am 30. 1. 1957 (auf der 30. Tagung des ZK der SED) einen deutschen Staatenbund vor: Wenn, so sagte er, in Westdeutschland durch eine Niederlage der Regierungspartei und „Stärkung des Aktionswillens der Arbeiterklasse eine neue Lage geschaffen wird dann ist es möglich, zu einer Vereinbarung beider deutscher Regierungen zu kommen … einen Gesamtdeutschen Rat, der sich paritätisch aus Vertretern beider deutscher Staaten zusammensetzt, zu bilden. Die Mitglieder des Rates sollten in beiden Teilen Deutschlands auf Grund der geltenden Wahlgesetze gewählt werden … Der Gesamtdeutsche Rat würde die Funktionen einer Regierung der deutschen Konföderation ausüben und Maßnahmen vorbereiten, wie die Herstellung einer einheitlichen Verwaltung“. (Das heißt, die SBZ, die mit dem Sowjetsektor Berlins nur etwa 17 Mill. Einwohner hat, sollte in der Konföderation ebenso stark vertreten sein wie die BRD, die mit West-Berlin schon 1957 rund 52 Mill. zählte.) Im Zusammenhang mit Rapackis Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa schlug die „Regierung“ der SBZ am 26. 7. 1957 der Bundesregierung vor, eine „Konföderation“ beider Staaten zu bilden, bei der das bisherige Verfahren zur Bildung der Parlamente und der Regierungen nicht geändert werden sollte. (Die „DDR“ würde danach also eine Volksdemokratie unter SED-Herrschaft bleiben, die mit den erprobten Methoden des Sowjetkommunismus zunächst die Volksdemokratisierung, später Bolschewisierung der vom freien Westen getrennten und daher wehrlosen BRD betreiben könnte.) Erläuternd behauptete das SED-Regime gleichzeitig: „Auf dem Territorium Deutschlands bestehen … zwei Staaten, von denen der eine ein hochkapitalistisches, imperialistisches und militaristisches Gepräge trägt, während der andere Staat in seinem Gesellschafts- und Wirtschaftsleben die Grundlagen des Sozialismus entwickelt hat und weiterhin zum Sozialismus strebt. Unter solchen Umständen können diese beiden Staaten nicht mechanisch von außen durch gesamtdeutsche Wahlen in einen Staat zusammengefügt werden.“ Maßgeblich für die Deutschlandpolitik der nächsten Jahre war der Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958. Dort heißt es (in §~I, 5) über die Stellung der SBZ zur BRD: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter-und-Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die SED forderte fast völlige Entwaffnung beider Teile Deutschlands, um — gestützt auf die übermächtigen, in nächster Nähe bereitstehenden Kräfte des Sowjetblocks — die BRD in die Hand zu bekommen. Daran schloß sie (in § III, 2) die Behauptung: „Die DDR ist der rechtmäßige souveräne deutsche Staat. In ihm wurden im Sinne der Potsdamer Beschlüsse der drei Großmächte die Lehren des zweiten Weltkrieges gezogen, die Wurzeln des Faschismus beseitigt und die Grundlagen für eine friedliche Entwicklung geschaffen.“ Unter Milderung der taktischen Formeln, unter Verzicht auf eine offen „sozialistische“ (d.h. staatskapitalistische) Zielsetzung bezeichnete die SED (in § VI, 4) eine „Volksaktion“ aller werktätigen Kräfte in der BRD als notwendig. Sie gab vor, „unter den Verhältnissen in Westdeutschland die Schaffung einer bürgerlich-demokratischen Ordnung, die auf imperialistische Bestrebungen und Forderungen verzichtet, als den realen Weg zur Sicherung des Friedens und zur Wiedervereinigung zu betrachten“, und gab ein Hauptstichwort für ihre Vorstellungen von der W., indem sie erklärte: „Die größte und stärkste Kraft in Deutschland ist die deutsche Arbeiterklasse. Sie trägt eine große nationale Verantwortung. Wenn sie sich einigt, ist sie in der Lage, [S. 440]alle anderen friedliebenden Kräfte um sich zu sammeln und die brennenden Probleme der Nation zu lösen.“ — In dieser Form drückte sich die „weiche“ Taktik aus, die in dieser Zeit von der SU angewandt wurde. Vorschläge dieser Art wiederholen sich seit 1958 in allen Äußerungen der SED und des SBZ-Regimes zur Frage der W. Sie sind oft verbunden mit der Forderung nach Souveränität der SBZ, nach Abrüstung, nach Austritt der BRD aus der NATO und nach einem Friedensvertrag sowjetischer Planung. 7. Koexistenz-Vorschläge --- Sperrmauer in Berlin (1959--1961) Für die Art, in der die SBZ ihre Deutschlandpolitik während und nach der mißglückten Genfer Außenministertagung von 1959 betrieb, war die Regierungserklärung vom 9. 8. 1959 bezeichnend. Es werde, so hieß es, „in Zukunft keine Gespräche über deutsche Probleme ohne die direkte Mitwirkung der DDR geben. Die Teilnahme der DDR an der Genfer Sechsmächtekonferenz bedeutet ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte.“ Der amtlichen Propagierung dieser These wie auch der heimlichen Infiltration dieser Gedanken diente eine wichtige Richtlinie: Das ZK der SED veröffentlichte am 17. 4. 1960 den „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterschaft Westdeutschlands“, der in riesiger Auflage verbreitet wurde. — Die SED verzichtete darin scheinbar auf revolutionäre Lösungen. Sie täuschte vor, sie wolle nur ehrliche Bündnispolitik treiben, um den Frieden zu sichern und eine „demokratische“ Entwicklung in Westdeutschland wiederherzustellen. Derart sprach die SED (mit ihr auch FDGB, FDJ und Nationale Front) nicht nur „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter“ an, sondern auch den Mittelstand: „ehrliche Patrioten“ in Stadt und Land, ja sogar „fortschrittliche Unternehmer“. Die SED betonte, vor allem müsse „der westdeutsche Militarismus ausgeschaltet“ werden. Dann würde ein nationaler Kompromiß zwischen den Deutschen hüben und drüben und zwischen „beiden deutschen Staaten“ zustande kommen. Hier legte die SED wieder den Köder einer „Konföderation, eines deutschen Staatenbundes“, um die BRD aus der NATO herauszulösen. — Die SED behauptete unter Verfälschung der Wahrheit, die BRD werde diktatorisch regiert, während die „DDR“ eine wirkliche Demokratie sei. Die Partei Ulbrichts wolle den „unterdrückten“ Westdeutschen dazu verhelfen, „daß in Westdeutschland … wenigstens eine bürgerlich-demokratische Ordnung geschaffen würde, die den Krieg ablehnt und in der die Spielregeln der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie geachtet werden“. Am 4. 10. 1960 führte Ulbricht in einer regierungsamtlichen Erklärung, die er als „Vorsitzender des Staatsrates“ abgab, diese taktische Linie im wesentlichen fort. Doch schob er die „Rettung des Friedens“ in den Vordergrund, da sich die Aussichten auf raschen, auch atomaren Ausbau der in vieler Beziehung zu schwachen Verteidigungsmacht der NATO mehrten. Man dürfe, so meinte er (in Teil~I), „nur einen solchen deutschen Staat als rechtmäßig anerkennen, der den Friedenswillen des deutschen Volkes vertritt, in dem der Friede eine feste Heimstatt hat, in dem die Interessen der deutschen Nation oberstes Gesetz sind: Der rechtmäßige deutsche Staat ist die DDR. Es wird die Zeit kommen, daß auch in Westdeutschland die Friedenskräfte bestimmen und Westdeutschland als friedlicher Staat bezeichnet werden kann. Dann wird die Wiedervereinigung Deutschlands bald möglich sein“. Am 6. 7. 1961 beschloß die „Volkskammer“ einen „Deutschen Friedensplan“. Im Sinne des sowjetischen Friedensvertrags-Entwurfs vom 10. 1. 1959 forderte dieser Plan 1. die Anerkennung der Souveränität der „DDR“ und der Oder-Neiße-Linie; 2. sah er die Wehrlosmachung der BRD und deren kalte „Demokratisierung“ (d.h. Sowjetisierung) auf dem Wege einer Konföderation vor. Die „DDR“ wolle so „im Bewußtsein ihrer nationalen Verantwortung“ alles tun, um Deutschlands „beiden Staaten“ die „Wiedervereinigung in einem friedliebenden, demokratischen und neutralen Staat“ zu erleichtern. — In Wirklichkeit aber errichtete das SED-Regime kurz darauf, auf Anweisung der SU, die Mauer in Berlin und schnürte Mitteldeutschland völlig von der BRD ab. Die Vortäuschung, die Deutschlandpolitik der SED sei nur auf Frieden und gewaltloses Nebeneinander (Koexistenz) angelegt, erfüllte auch die Rede, die Ulbricht am 28. 11. 1961 vor dem ZK der SED hielt. Dort rief er den westdeutschen Arbeitern zu: [S. 441]„Es gibt nur einen Weg: Die Aktionsgemeinschaft der Arbeitsgemeinschaft, der Zusammenschluß aller friedliebenden Kräfte und die Herstellung normaler Beziehungen zur DDR, der Bastion des Friedens in Deutschland. Die friedliche Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes setzt die friedliche Koexistenz zwischen den beiden deutschen Staaten voraus.“ 8. Nationales Dokument — Bürgerkriegs-Strategie für Westdeutschland (1962) Breit ausgeführt wurde — als die SU ihre Methode wieder verschärft hatte — die Deutschlandpolitik des SED-Regimes am 23. 3. 1962 in dem „Nationalen Dokument“. Seine Überschrift lautet: „Die geschichtliche Aufgabe der Deutschen Demokratischen Republik und die Zukunft Deutschlands“. Diese 48seitige Broschüre wurde auf der 15. Tagung des ZK der SED beschlossen, danach am 25. 3. vom „Nationalrat der Nationalen Front“ bestätigt und veröffentlicht. Nur formelle Bedeutung hatte es, daß diese nationalgeschichtlich frisierte, im Kern kommunistisch-klassenkämpferische Propagandaschrift am 17. 6. vom „Nationalkongreß der Nationalen Front“ verabschiedet wurde. — Wichtig aber ist, daß das ZK dieses „Dokument“ schon am 30. 3. 1962 für die gesamte Parteiarbeit der in der BRD verbotenen KPD als verbindlich erklärte (s. „Neues Deutschland“ vom 31. 3. 1962, S. 2); und daß 2. der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Lemmnitz, am 2. 4. die Anweisung gab, „den Lehrern sofort und umfassende Anleitung und Hilfe für die Behandlung des Nationalen Dokuments im Unterricht zu geben“ (s. „Deutsche Lehrerzeitung“ vom 6. 4. 1962). Weit schärfer als der „Deutschlandplan“ (April 1960) wendet sich das Dokument (in Teil II) gegen „die in Westdeutschland herrschenden Kräfte“ (d.h. die Parteien des Bundestages). Ihre NATO-Politik beweise, so behauptet die SED, „daß sie auf eine nationalstaatliche souveräne und friedliche Existenz des deutschen Volkes überhaupt verzichten“. In der „DDR“, so heißt es (in Teil~I), „regiert das Volk — Kommunisten und Nichtkommunisten, Christen und Atheisten — vereint in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und im Block der demokratischen Parteien“. Die Zukunft des deutschen Volkes, so wird (in Teil III) breit dargelegt, liege bei der SED, bei „der vereinigten Arbeiterklasse — unterstützt von allen antifaschistischen und demokratischen Kräften“. Mit der Behauptung, die BRD sei von „imperialistischen und militaristischen Kräften … beherrscht“, sucht die SED (in Teil~I) die BRD zu verleumden. Von der SBZ aber wird (in Teil II) gesagt, daß sie als „der sozialistische deutsche Staat die Zukunft der ganzen Nation verkörpert“. Für die Übergangszeit wird (in Teil VI) gefordert: Friedensvertrag (im Sinne des Sowjetentwurfs von 1959), „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ und „Koexistenz“. — Der sozialistische, bald auch kommunistische Aufbau in der SBZ soll (nach Teil IV) in naher Zukunft auch in Westdeutschland eintreten: Er setzt „das große Beispiel, das es auch den westdeutschen Werktätigen erleichtern wird, den richtigen Weg zu gehen, sich der Herrschaft der Militaristen und Großkapitalisten zu entledigen, sich eine wahre demokratische Ordnung zu erkämpfen und aus eigener Erkenntnis den Weg zum Sozialismus zu beschreiten“. Damit gibt das Dokument im Sinne der weitgeplanten, doppelbödigen Deutschland-Politik der SED und der SBZ — die Losung der Einmischung und des Bürgerkrieges aus. 9. Parteiprogramm der SED bekräftigt Deutschlandpolitik (1963--1964) Diese Taktik wird auch in dem Parteiprogramm vertreten, das sich die SED im Jan. 1963 gab. Die Politik der 3 großen Parteien Westdeutschlands, so wird in Teil 1, I und vor allem 1, III behauptet, habe dazu geführt, daß „der westdeutsche Staat … ein zutiefst antinationaler Staat ist, der von den machtpolitischen Zielsetzungen des westdeutschen Imperialismus und der mit ihm verflochtenen internationalen besonders amerikanischen Finanzgruppen geprägt ist“. Die SED fordert, es müsse „zur Überwindung von Imperialismus und Militarismus in Westdeutschland … die Einheitsfront der sozialdemokratischen, kommunistischen, christlichen und parteilosen Arbeiter verwirklicht“ werden. Als „konsequenteste antiimperialistische und nationale Kraft in Westdeutschland“ wird die KPD bezeichnet. Dieser Hinweis wird durch den eindeutigen Satz ergänzt: „Voraussetzung eines friedlichen demo[S. 442]kratischen Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus ist auch in Westdeutschland die Schaffung demokratischer Verhältnisse.“ In Teil 1, IV des Programms heißt es zu der Forderung einer Konföderation zwischen der Bundesrepublik, der „Freien Stadt West-Berlin“ und der SBZ: „Die SED hält unverrückbar an ihrem Ziel der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands, an der Überwindung der von den imperialistischen Westmächten im Komplott mit dem westdeutschen Monopolkapital vollzogenen Spaltung, fest.“ Ergänzend verlangt in Teil 2, V, 2 die SED „die sozialistische Nationalkultur als die Erfüllung der humanistischen Kultur des deutschen Volkes“. Wieder werden der BRD Vorschläge für Koexistenz, friedlichen Wettbewerb und Demokratisierung gemacht. Aber der Kern und die Endabsicht dieser friedlich klingenden Vorschläge werden in Teil 3, Abs. 15 sichtbar: „Die Werktätigen der DDR geben mit der umfassenden Verwirklichung des Sozialismus ein Beispiel für die Werktätigen Westdeutschlands. Sie sind Pioniere einer glücklichen Zukunft der ganzen deutschen Nation.“ Auf dem Boden dieser Ziele des Parteiprogramms der SED stand Ulbricht, als er als Vorsitzender des Staatsrates am 31. 7. 1963 eine Erklärung vor der Volkskammer abgab. — Diese (in Teil~I) für das Ringen um die W. wichtige Erklärung enthält eine scharfe Absage gegen demokratische Selbstbestimmung und geheime Wahlen — vor allem in dem Satz: „Die deutsche Wiedervereinigung kann nur in der Vereinigung der beiden deutschen Staaten durch ihre Verständigung bestehen.“ Wichtig ist der anschließende Versuch, das Problem der Flucht aus der SBZ zu verharmlosen und die Flüchtlinge für die Politik der SBZ einzuspannen. Dazu heißt es: „In Westdeutschland leben gegenwärtig viele Bürger der DDR… Sie sind … — überwiegend waren es Gründe persönlicher oder familiärer Natur — nach Westdeutschland gegangen … Sie alle sind auch heute noch Bürger der DDR… abgesehen von jenen, die auf ihren Antrag hin von der Regierung der DDR aus der Staatsbürgerschaft entlassen worden sind. Sie haben also eine Treuepflicht gegenüber der DDR.“ Diese Deutschlandpolitik führte die SED und damit das Regime der SBZ auch 1964 fort. Ulbricht richtete am 26. 5. 1964 einen Brief an den Bundeskanzler, in dem er forderte: „Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf Revanchepolitik, auf atomare Rüstung einschließlich der Beteiligung an einer multilateralen Atomrüstung der NATO, die Abrüstung und die Verständigung über einen Friedensvertrag … freie Verhandlungen der Regierungen der deutschen Staaten …“ Dahinter steht der Plan, Westdeutschland wehrlos zu machen und es auf dem Wege der Koexistenz zu überwältigen. Vor diesem Hintergrund muß das Kapitel „Der Weg zur deutschen W.“ gelesen werden, das sich in dem Ende 1964 veröffentlichten amtl. Handbuch „DDR — 300 Fragen — 300 Antworten“ (6. Aufl.) findet. Im Lichte der Bürgerkriegs-Strategie der SED/KPD muß z. B. folgender Satz (S. 98) gewertet werden: Es „kann der Weg zur Überwindung der Spaltung Deutschlands nur über gleichberechtigte und von ausländischer Bevormundung freie Verhandlungen zwischen den Vertretern beider deutscher Staaten … und über die Bildung einer deutschen Konföderation führen“. <10. Ulbricht: „Wir sind … für die Wiedervereinigung“ (1965)> Im Jahre 1965 brachten SED und Regime ihre Auffassung von der W. verstärkt zum Ausdruck. Die 8. Vollsitzung des ZK der SED betonte am 12. Februar, ein wiedervereinigtes Deutschland dürfe „nur ein sozialistisches Deutschland“ sein. Seinen Anspruch, für das gesamte deutsche Volk — einschließlich seines bundesrepublikanischen Teiles — zu sprechen, äußerte das Regime besonders heftig zum 8. 5., zum 20. „Tag der Befreiung“. Das Politbüro der SED verfaßte ein „Manifest an das deutsche Volk und an die Völker und Regierungen der Welt“, das aus propagandistischen Gründen am 5. 5. von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat und Nationaler Front „beschlossen“ wurde. Das Manifest vom 5. 5. 1965 entfaltet die Geschichtsfälschungen des auf lange Sicht revolutionär gemeinten „Nationalen Dokumentes“ von 1962. Das Manifest sucht wieder einmal die Schuld an der Sp. Deutschlands den Westmächten und den [S. 443]Politikern Westdeutschlands zuzuschieben. Deshalb behauptet es, wie zum Hohn auf die wirkliche Lage: „Wir haben in der DDR, also dort, wo die Werktätigen das Heft in der Hand haben, die Grundsätze der Anti-Hitler-Koalition für die Gestaltung der deutschen Nachkriegsverhältnisse konsequent entwickelt.“ In der BRD aber, so behauptet das Manifest weiter, hätten wieder revanchistische Imperialisten, (so verunglimpft es die drei Parteien des Bundestages) die Macht erlangt. Diese „Imperialisten“, so wird argumentiert, „konnten es sich zunutze machen, daß sich die Westmächte, vor allem die USA-Imperialisten, von der gemeinsam festgelegten Politik der Anti-Hitler-Koalition losgesagt hatten“. — Damit unterstellt die SED in zynischer Weise den damaligen Staatsmännern der Westmächte, sie hätten in Wirklichkeit 1939–1945 für die Zwecke des Bolschewismus gekämpft. Diesen Anwurf gegen die seinerzeitigen Verbündeten der SU ergänzt das Manifest durch die Erklärung: „Weil wir die Sachwalter der Interessen der ganzen deutschen Nation sind, kämpfen wir für die nationale Einigung eines solchen Deutschland, in dem es keine Reaktion, sondern nur sozialen und kulturellen Fortschritt in einer echten Demokratie gibt.“ Dieser offensiven Propaganda gegen die Bundesrepublik dienten weitere Erklärungen. So äußerte Ulbricht am 24. 6. auf der 10. Vollsitzung des ZK: „Unsere Gegner sagen uns nach, wir seien Anhänger einer Zweistaatentheorie. Wie dumm ist doch solche Behauptung. … Ich betone, wir waren, wir sind und bleiben für die Wiedervereinigung Deutschlands zu einem friedliebenden Staat.“ Seine weiteren Darlegungen zeigten, daß die SED die Bundesrepublik stufenweise nach dem Vorbild der SBZ umgestalten will. — Sehr deutlich sagte Ulbricht am 23. 9. bei einem „offiziellen Freundschaftsbesuch“ in Moskau: „Wir sprechen für das ganze friedliebende Deutschland, für alle friedliebenden Deutschen, auch für diejenigen, die heute noch jenseits unserer Staatsgrenzen in der westdeutschen Bundesrepublik oder auf dem besonderen Territorium West-Berlin leben.“ — Wieder meldete das kommunistische Regime der SBZ seinen Totalitäts-Anspruch für ganz Deutschland an. Um seine Vorschläge für eine Politik der angeblich friedlichen und demokratischen Koexistenz und für eine Konföderation propagandistisch zu vertreten, errichtete das Regime der SBZ am 18. 12. 1965 das Staatssekretariat für gesamtdeutsche Fragen. Der Deutschlandpolitik der SED dient die Infiltration, die sie gegen die BRD betreibt und betreiben läßt. * Die Sp. Deutschlands und die Unterstellung der deutschen Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung verursachten Unklarheiten der Namensschreibung. Für Orte und Gebiete abgetrennter Teile Deutschlands sollten grundsätzlich die alten deutschen Namen verwendet werden. Nur wenn davon z. B. die Zustellung von Sendungen abhängt, wäre zweckmäßig neben dem alten den neuen Namen anzugeben (z. B. Chemnitz/Karl-Marx-Stadt, Breslau/Wroclaw). Die ostwärts der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiete sind am besten als „Deutsche Ostgebiete“ oder „Ostdeutschland“ zu bezeichnen, Ostberlin als „Sowjetsektor Berlins“. Näheres ist den „Kartenrichtlinien“ des Bundesmin. f. gesamtdt. Fragen, abgedr. im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ Nr. 6 v. 14. 2. 1961, ferner den „Bezeichnungsrichtlinien“ des Ministeriums vom 1. 2. 1961 zu entnehmen. Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Bericht über die Behinderung der menschlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetzone (Denkschrift). (BMG) 1958. 36 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Böhmer, Karl Hermann: Deutschland jenseits der Oder-Neiße-Linie (neu bearb. von Klaus E. Murawski). Essen 1956, Tellus-Verlag. 64 S. mit zahlr. Abb. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Die Einheit Deutschlands … auf den Kriegs- und Nachkriegskonferenzen 1941 bis 1949; m. 30 Dok. u. 16 Kt. 2., erw. Aufl., Band I. Frankfurt a. M. 1961, Alfred Metzner. 495 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Kamlah, Wilhelm: Die Frage nach dem Vaterland — Betrachtungen aus Anlaß des Jaspers-Interviews. Stuttgart 1960, Kohlhammer. 39 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Siegler, Heinrich von: Von der gescheiterten Gipfelkonferenz Mai 1960 bis zur Berlinsperre August 1961. Bonn 1961, Verlag für Zeitarchive. 126 S. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges. 3., erw. Aufl., Stuttgart 1964, Brentano-Verlag. 200 S., 4 Kt. Berger, Alfred: Berlin 1945–1960 — Quellenleseheft… 5., erw. Aufl., München 1963, Gersbach u. S. 92 S. Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Berlin — Ringen um Einheit und Wiederaufbau 1948 bis 1951 (hrsg. vom Senat von Berlin) Berlin 1962. 956 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1962 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). 2., erw. Aufl., München 1962, Oldenbourg. 622 S. m. Tafeln. Davison, W. Phillips: Die Blockade von Berlin. — Modellfall des Kalten Krieges. Frankfurt a. M. 1959, Alfred Metzner. 485 S. Hillgruber, Andreas: Berlin — Dokumente 1944 bis 1961. Darmstadt 1961, Stephan. 236 S. m. 13 Abb. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 436–443 Soziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparen
Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands (1966) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 436] 1. Zur Vorgeschichte der Spaltung (1941--1945) Einige Erklärungen und Konferenzen sind wichtig zur Vorgeschichte der Sp. Deutschlands und der unrechtmäßigen Abtrennung der Gebiete jenseits der…
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Gewinn (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden, zumal sich der Staat über die Produktionsabgabe und über die Abführung eines Teiles des Reineinkommens der sozialistischen Wirtschaft finanziert (Staatshaushalt). Die Abführung des G., der nach ihrer Einführung auch die Produktionsfondsabgabe, die ihrerseits durch rationelle Auslastung der Produktionsfonds den G. verbessern soll, mit einschließt, erfolgt nach dem Nettoprinzip. Nach dem Neuen ökonomischen System setzten, wie übrigens in allen sozialistischen Ländern, Reformbestrebungen zur Verbesserung des Wirtschaftsaufbaus ein. Der G. als Exponent von Preis, Kosten und Umsatz wurde zur zentralen Kennziffer der Leistung eines sozialistischen Betriebes erhoben. Definitionen der bürgerlichen Ökonomie werden benutzt, die keine Abkehr von der sozialistischen Planwirtschaft bedeuten, vielmehr neue Methoden darstellen, um eine engere Verbindung der Wirtschaftspolitik mit der Politökonomie des Sozialismus zu erreichen. Man konnte sich nicht entschließen, den G. zum ausschlaggebenden Motor wie in der freien Marktwirtschaft zu machen. Größere Eigenständigkeit und Beweglichkeit in der Frage des G. verbot die staatliche Planwirtschaft. Die Gewinnverwendung bleibt nach wie vor unter Berücksichtigung des neuen ökonomischen Systems staatlich reglementiert. Die in den VEB erwirtschafteten G. verbleiben zu einem großen Teil den Betrieben zur Tilgung und Verzinsung von Rationalisierungskrediten im Grundmittelbereich, zur planmäßigen Finanzierung des betrieblichen Investitions- und Projektierungsplanes sowie zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel. Den anderen Teil des G. führen die Betriebe an ihre VVB ab, die ihrerseits aus einem Teil dieser G.-Abführung einen G.-Verwendungsfonds bildet. Dieser dient der Umverteilung der zugeflossenen Mittel an die VEB deren Aufkommen zur planmäßigen Zuführung an Investitions- und Umlaufmitteln nicht ausreicht, wie auch dem Investitionsprogramm der VVB-Zentrale selbst. Den übrigen Teil führt die VVB dem Staatshaushalt zu. Maßgebend für diese Transaktionen sind die Gewinnpläne der Betriebe. Die planmäßigen Zuführungen zum Betriebsprämien- sowie zum Kultur- und Sozialfonds sind nicht mehr G.-Verwendung, sondern Selbstkosten und als solche zu kalkulieren. Lediglich Zuführungen aus Überplanerfüllung stellen noch G.-Verwendung dar. Mindergewinne werden als Finanzschuld ausgewiesen, sind aus Überplangewinnen zu tilgen und im Falle nicht ausreichender Mittel als Überbrückungskredite als G.-Verwendung für das folgende Jahr zu planen (Kredite). Die zentrale Stellung des G. als Wertmesser für die Qualität der betrieblichen Leistungen wurde aber noch nicht vollständig gesichert. Die Faktoren hierzu, die Annäherung der Preise an den Wert, exakter und vollständiger Ausweis der Aufwendungen und richtig bewertete Grundmittel sowie ökonomisch begründete Abschreibungen, haben noch nicht den erforderlichen Stand erreicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geyer, HelmutSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden,…
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Qualität der Erzeugnisse (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technik). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit versucht das Regime, die QdE. durch gesetzliche Maßnahmen zu verbessern. Zum Beispiel darf hochwertiges Mangelmaterial nur für Exportzwecke verwendet werden. Die Betriebsbelegschaften werden zu Qualitätswettbewerben angehalten; die Arbeitsbrigaden sollen um den Titel „Brigade der besten Qualität“ wetteifern. — In den Betrieben gibt es „Technische Kontrollorgane“ (Technische Kontrollorganisation); für alle Erzeugnisse besteht eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Dieses Gütezeichen der „Deutschen Demokratischen Republik“ erhalten Erzeugnisse von hervorragender Qualität, die das Weltniveau bestimmen bzw. mitbestimmen. Dieses Zeichen „Güteklasse 1“ erhalten Erzeugnisse von guter Qualität, die dem Durchschnitt des Weltmarkts entsprechen. Zeichen für „Güteklasse 2“, denen die Beurteilung einer „Mindestgüte“ zuerkannt wurde. Nach amtlichen Angaben sollen 1965 nur 10 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 73 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie „Erzeugnispässe“ vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein. Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung ergänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 376 Qualität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quandt, BernhardSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technik). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen…
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Produktionsfondsabgabe (PFA) (1966)
Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1969 Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den WB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun sollen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen. Die Bemessungsgrundlage für diese Abgabe, der Produktionsfonds, ist der Bruttowert aller für den Produktionsablauf unmittelbar notwendigen Investitionen (jeweiliger Bestand an Produktionsmitteln) eines Betriebes. Erhebungsmethode und Höhe der PFA waren trotz der in der SBZ seit fast vier Jahren zu dieser Frage geführten Diskussion — bei Redaktionsschluß noch nicht endgültig bekannt, obwohl die PFA seit Anfang 1964 in einzelnen Betrieben versuchsweise eingeführt wurde und ab Januar 1966 in der zentralgeleiteten „volkseigenen“ Industrie und anschließend in der „volkseigenen“ örtlichen Wirtschaft schrittweise aber generell erhoben werden soll. Wahrscheinlich wird der Abgabesatz etwa 3 v. H. betragen. Mit der Einführung der PFA wird die Kapitalknappheit von den Wirtschaftsbehörden der SBZ bestätigt. Der Sinn der PFA ist es, die Betriebe zu einer sparsameren Verwendung des Sachkapitals zu veranlassen. Die Investitionen sollen auf das für den Produktionsprozeß notwendige Maß beschränkt werden, und eine sinnvolle Kom[S. 369]bination von Kapitalgütern soll erreicht werden. Dadurch soll eine größere Rationalität des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses, also die Steigerung des Nutzeffektes des investierten Sachkapitals (Produktivitätssteigerung), erzielt werden. Diese wohnt der PFA deswegen inne, weil sie den Gewinn der Betriebe schmälert; sie schmälert ihn aber um so weniger, je geringer der abzuführende Betrag, je geringer also der Wert der in Anspruch genommenen Produktionsgüter ist („materieller Anreiz“, „ökonomischer Hebel“). Die PFA könnte also durchaus ein Instrument zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität sein, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende schon immer gewesen sind. Die Diskussion um die PFA zeigt jedoch, daß die Wirkungsweise dieses Instrumentes wahrscheinlich sehr verwässert werden wird: man will die PFA-Sätze nach Industrie- bzw. Erzeugnisgruppen sowie nach der Quantität und Qualität der Produktionsfondsausstattung differenzieren. Damit bleibt für den einzelnen Betrieb zwar ein gewisser Anreiz zur sparsamen Verwendung von Kapitalgütern erhalten, eine rationelle Kapitalverwendung im volkswirtschaftlichen Rahmen jedoch wird verhindert, die Lenkung der Kapitalströme in den Bereich optimalen Nutzens ist nicht möglich. Schwierigkeiten, die der Wirksamkeit der PFA entgegenstehen, ergeben sich auch aus dem mitteldeutschen Preissystem (Preispolitik). Schließlich hat die Einführung der PFA auch Rückwirkungen auf das Steuersystem (Steuern) und den Staatshaushalt. Die PFA führt dem Haushalt zwar Mittel zu, jedoch muß das bisherige System der Gewinnabführung (Gewinn) geändert werden; die dem Haushalt zufließenden Beträge werden sich verringern. Es ist bemerkenswert, daß die SBZ die Einführung der PFA beschlossen hat, ohne die Entwicklung in der SU abzuwarten, wo über die PFA zwar diskutiert wird, an deren Einführung jedoch vorläufig nicht gedacht ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 368–369 Produktionsfaktoren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des HandwerksSiehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1969 Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den WB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun sollen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen.…
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Konföderation (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet K. jedoch einen Staatenbund, mithin im Gegensatz zur Föderation ein Gebilde vorwiegend völkerrechtlichen Charakters. In der Diskussion um die Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands wird der Begriff K. von kommun. Seite ausschließlich im völkerrechtlichen Sinne gebraucht. Er tauchte zuerst in einem Leitartikel Ulbrichts im „Neuen Deutschland“ vom 31. 12. 1956 auf, der sich eingehender darüber vor dem 30. Plenum des ZK der SED (30. 1.–1. 2. 1957) äußerte. Eine genauere Definition gab Grotewohl in einer Rede am 11. 2. 1957. Eine K. zwischen der BRD und der „DDR“ ist danach ein „loser Staatenbund“, in dem „zunächst die beiden deutschen Staaten in ihrer gegenwärtigen Form, in ihrem Inhalt und in ihrer ganzen Lebensweise selbständig bestehen bleiben“. Die K. schaffe keine über den einzelnen stehende selbständige Staatsgewalt. Sie wird auch von der SED nicht als „politischer Idealzustand“ angesehen, sondern nur als ein „Zwischenstadium zwischen den beiden Staaten, das die Möglichkeit wirklicher Annäherung schaffen kann“. Nach neuerer Definition wird durch den SED-Vorschlag zur Bildung einer deutschen K. „der einzig noch verbleibende Weg zur friedlichen Lösung der nationalen Probleme des deutschen Volkes gewiesen“ (Poeggel/Wagner in „Die deutsche K.“, Ostberlin 1964, S. 8). In der Schrift wird der dialektisch-ideologische Hintergrund des kommun. K.-Planes offen ausgesprochen und diesem zugleich ein Platz im Schema des Histomat zugewiesen: „Die K. ist Ausdruck der dialektischen Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung, eine besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden, nationaler Kompromiß und historische Übergangsphase“ (S. 38). Würde der kommun. Vorschlag einer K. von westlicher Seite angenommen, so wäre damit zwangsläufig eine völkerrechtliche Anerkennung der „DDR“ verbunden. Sie zu erschleichen, ist das Nahziel der kommun. K.-Politik. (Deutschlandpolitik) Literaturangaben Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Schuster, Rudolf: Die Scheinkonföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik (aus „Europa-Archiv“ 1959, Nr. 12). 24 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 250 Konfliktkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z König, JohannesSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch…
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Zollgesetz (1966)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Im Jahre 1962 ist die mitteldeutsche Verwaltung auf zollpolitischem Gebiet aktiv geworden. Ein „Gesetz über das Zollwesen der DDR“ wurde am 28. 3. 1962 erlassen (GBl.~I 31. 3. 1962, Nr.~3) und durch zwei Durchführungsbestimmungen ergänzt. Die Bestimmungen dienen der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols. Darüber hinaus verfolgen sie zwei wichtige Ziele, ein politisches und ein wirtschaftspolitisches. Der politische Aspekt wird in der Präambel des Gesetzes deutlich formuliert; die Neuregelung des Zollwesens hat die Aufgabe, „die Deutsche Demokratische Republik zu stärken und zu sichern“. Eine solche Stärkung wird von sowjetzonaler Seite zunächst in der für den internationalen Gebrauch bestimmten gesetzlichen Formulierung gesehen, in der das „Territorium der DDR zu einem selbständigen Zoll- und Hoheitsgebiet“ erklärt wird, „auf dem das Zollverfahren in voller Souveränität und ausschließlich von unserem Staat geregelt wird“. Dies entspreche — so wird behauptet — „nicht nur der realen Situation in Deutschland, die durch die Existenz von zwei selbständigen deutschen Staaten gekennzeichnet ist, sondern (mache) auch den westdeutschen Machthabern die tatsächlichen Grenzen ihrer Herrschaft deutlicher“. Es geht der mitteldeutschen Verwaltung also zunächst darum, ihre Fiktion, die SBZ sei ein „deutscher Staat“, sowie ihre „Zwei-Staaten-Theorie“ mittels des Z. zu untermauern. (Deutschlandpolitik) Im einzelnen sollen folgende Formulierungen diesen Anspruch verdeutlichen: „Territorium der DDR“ und „Hoheitsgebiet der DDR“ für das sowjetische Besatzungsgebiet; „Staatsgrenze der DDR“ für die Oder-Neiße-Linie und für die Demarkationslinie zwischen BRD und SBZ; „westdeutsche Bundesrepublik“. West-Berlin ist im Z. ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß West-Berlin „inmitten des Zoll- und Hoheitsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik liegt und“ — ausdrücklich betont — „nicht zum Hoheitsgebiet der westdeutschen Bundesrepublik gehört“. Die zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Das Z. soll somit die Teilung Deutschlands, wie sie von der SU gefordert wird, einschließlich der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutscher Ostgrenze gesetzlich fixieren. Diese im Zollgesetz erhobenen politischen Forderungen sind bisher ohne praktische Konsequenzen geblieben. Die mitteldeutsche Verwaltung hat weder die Modalitäten des Interzonenhandels geändert, noch ist der Verkehr zwischen West-Berlin und der übrigen Bundesrepublik in irgendeiner Weise gestört worden. Der Grund hierfür ist in erster Linie die Tatsache, daß die mitteldeutsche Wirtschaft dringend auf Lieferungen aus der Bundesrepublik angewiesen und daß die reibungslose Abwicklung des Berlinverkehrs seitens der Bundesrepublik zur Voraussetzung für das Funktionieren des Interzonenhandels gemacht worden ist. Der besondere wirtschaftspolitische Aspekt des neuen Zollgesetzes resultiert aus der spezifischen Gestaltung des Zolltarifs, wodurch ein Kampfinstrument gegen die EWG geschaffen werden soll. (Zölle) Durch das neue Z. will die SBZ also einmal ihren Souveränitätsanspruch manifestieren, dadurch die Spaltung Deutschlands vertiefen und West-Berlin von der Bundesrepublik isolieren, während sie zweitens durch die Zolltarifgestaltung Vorsorge getroffen hat, die Moskauer Anti-EWG-Politik zollpolitisch zu unterstützen. Im Gegensatz zu diesen eindeutigen Zielsetzungen wird der Erlaß des neuen Z. von der SBZ propagandistisch als eine Art Notwehr gegen das am 1. 1. 1962 in Kraft getretene neue Zollgesetz der Bundesrepublik [S. 556]dargestellt. Durch dieses Gesetz, behauptet man, maße sich die Bundesregierung Hoheitsrechte in bezug auf das „Territorium der DDR“ an. Richtig ist jedoch, daß das bundesdeutsche Zollgesetz an den bisher geltenden Verhältnissen nichts ändert, sondern im Gegenteil das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 weiterhin — ungeteilt — als einheitliches Zollgebiet betrachtet und daß in den EWG-Verträgen auf Drängen der Bundesregierung der Interzonenhandel ausdrücklich eine Sonderregelung erfahren hat. Das Z. regelt weiter die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen bzw. überträgt die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind im Z. geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungsmitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung, die Zollstrafen und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Mit der Durchführung dieser Aufgaben ist die „Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik“ beauftragt, die aus einer zentralen Verwaltung und nachgeordneten Dienststellen besteht. Sie übt ihre Tätigkeit an „Kontrollplätzen“ sowohl auf der „Zollgrenze“ als auch im Binnenland aus. Die Zollverwaltung ist hervorgegangen aus dem „Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs“, das am 28. 8. 1952 durch die Vereinigung des 1950 gegründeten „Amtes für Kontrolle des Warenverkehrs“ mit dem Dienstzweig Zoll des Ministeriums der Finanzen gebildet wurde. Die bis zum Erlaß des Z. im Jahre 1962 geltenden Zollrechtsbestimmungen waren das Z. vom 20. 3. 1939 und eine Vielzahl von Zusatz- und Sonderbestimmungen. (Devisen, Währung, Zahlungsverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 555–556 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZonengrenzeSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Im Jahre 1962 ist die mitteldeutsche Verwaltung auf zollpolitischem Gebiet aktiv geworden. Ein „Gesetz über das Zollwesen der DDR“ wurde am 28. 3. 1962 erlassen…
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Energiewirtschaft (1966)
Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das Aufkommen an Primärenergie in der SBZ setzte sich 1964 aus folgenden Anteilen zusammen: Nur rund 28 v. H. des Primärenergieaufkommens werden in Nutzenergie umgewandelt; 72 v. H. der Primärenergie gehen bei der Umwandlung, beim Transport und bei der Anwendung verloren. (Vergleich BRD: hier betragen diese Verluste nur rund 60 v. H.) Die genannten Verluste in der SBZ entsprechen einem vermeidbaren Aufwand von 35 Mill. Tonnen Rohbraunkohle im Werte von 1~Mrd. Mark. Ziel der Energiewirtschaftspolitik ist es, diese Verluste zu verringern durch die zweckmäßige Ausnutzung der Energiequellen und die Senkung des Transportaufwandes. — Der wichtigste Primärenergieträger ist die Braunkohle. Nahezu das gesamte Elektroenergieaufkommen basiert darauf. a) Elektroenergie: Die installierte Maschinenleistung in den Kraftwerken betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Der Wiederaufbau erforderte zehn Jahre. Die Stromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Mill. kWh/Jahr. Bis 1964 konnte die Stromerzeugung auf 51.032 Mill. kWh gesteigert werden. Trotz dieser Entwicklung hat die Stromerzeugung mit dem Bedarf der Industrie nicht Schritt gehalten. Der Stromverbrauch für Industrie und gewerbliche Zwecke ist daher noch immer kontingentiert, und auch die Haushaltungen sollen Strom sparen, obwohl ihr Anteil am Stromverbrauch nur 8 v. H. beträgt. Energiebeauftragte bei den oberen und mittleren Wirtschaftsverwaltungsorganen und in den Betrieben und eine Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung sollen Einfluß nehmen auf den sparsamen Stromverbrauch. Es fehlt aber an Stromerzeugungsanlagen. Der Energiemaschinenbau (Maschinenbau) hat seine Produktionspläne nie voll erfüllen können. Der Aufbau weiterer neuer Kraftwerke ist im Gange. Bis 1965 sollen im Vergleich zu 1958 6.500 MW neue Kraftwerksleistung installiert und dadurch die Kapazität auf 12.500 MW erhöht werden. — Die gesamte E. ist verstaatlicht. Die Räte der Bezirke sind die Anleitungs- und Kontrollorgane. Zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wurde die Errichtung eines Verbundsystems vereinbart. Bis Ende 1964 waren 8 Verbundleitungen mit einer Länge von 1.200 km und einer Durchlaßfähigkeit von 300.000 Kilowatt fertiggestellt. Dieser Verbund soll einen besseren Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten bewirken, Hilfe im Katastrophenfall bieten und die Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten möglich machen. Die Zentrale des Verbundsystems befindet sich in Prag. b) Gaswirtschaft (Stadtgas): Auch die Gaserzeugung wird künftig weitaus überwiegend auf Braunkohle basieren. 1963 waren noch 70 v. H. des Gases aus Steinkohle und nur 30 v. H. aus Braunkohle erzeugt worden. 1970 sollen nur noch 25 v. H. aus Steinkohle, dagegen 73 v. H. aus Braunkohle gewonnen werden (dazu rd. 2 v. H. aus Erdöl). Die Umstellung auf Braunkohle ist in vollem Gange. Hauptlieferant ist das neue Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe. Die ersten vier von insgesamt geplanten vierzig Druckgasgeneratoren sind Mitte 1963 in diesem Werk angelaufen. Nach dem Endausbau soll das Werk im Jahre 1967 mit 4,8 Mrd. cbm Jahresproduktion der größte Gaserzeuger der Welt sein. Durch ein Gasverbundnetz werden alle Teile der Sowjetzone angeschlossen. Die Fernleitung nach Berlin wurde im Mai 1964 übergeben. Weitere Leitungen, z. B. von Berlin nach Stralsund, von Lauchhammer nach Eisenach und nach Zwickau sowie von Magde[S. 121]burg nach Schwerin befinden sich im Bau. Fast ein Drittel des Gasaufkommens wird von der Industrie verbraucht, etwas mehr als die Hälfte des Aufkommens geht in das öffentliche Netz (Haushalte, Straßenbeleuchtung usw.). (Erdölindustrie, Kohlenindustrie, Atomenergie, Wasserwirtschaft) Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 120–121 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Engel, ErichSiehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das Aufkommen an Primärenergie in der SBZ setzte sich 1964 aus folgenden Anteilen zusammen: Nur rund 28 v. H. des Primärenergieaufkommens werden in Nutzenergie umgewandelt; 72 v. H. der Primärenergie gehen bei der Umwandlung, beim Transport und bei der Anwendung verloren. (Vergleich BRD: hier betragen diese Verluste nur rund 60 v. H.) Die genannten Verluste in…
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Währungsreform (1966)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die vom 24. bis 28. 6. 1948 in der SBZ und Ostberlin auf Grund des SMAD-Befehles Nr. 111 durchgeführte W. wurde die — bis dahin für ganz Deutschland geltende — Reichsmark für die SBZ durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons, heute „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost), abgelöst. Es galten sehr differenzierte Umtauschrelationen, die das „staatliche“ Vermögen stark bevorzugten. Im einzelnen wurden umgetauscht: bei Privatpersonen Barbeträge bis zu RM 70,– im Verhältnis 1:1, Spareinlagen bis RM 100,– im Verhältnis 1:1, bis RM 1.000,– im Verhältnis 5:1, vor dem 9. 5. 1945 entstandene Einlagen 10:1, wobei jedoch geprüft werden mußte, ob Beträge über RM 3.000,– „rechtmäßig“ erworben waren. Bei Beträgen über RM 5.000,– wurden von vornherein Kriegs- oder Schwarzmarktgewinne angenommen. Diese Beträge sind — falls nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte — eingezogen worden, ebenso das Geldvermögen von „faschistischen Verbrechern und Kriegsverbrechern“. Über diese umgetauschten Altguthaben konnte zudem nicht verfügt werden. Sie wurden in eine Altguthaben-Ablösungsanleihe umgewandelt, die seit 1959 in 25 gleichen Jahresraten getilgt wird. Beträge nicht „volkseigener“ Wirtschaftsbetriebe wurden nur bis zur Höhe des wöchentlichen Umsatzes und der Lohnrückstände, bei Handels- und anderen Wirtschaftsorganisationen in Höhe der wöchentlichen Lohnsumme im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Dagegen wurden allo Einlagen von „staatlichen“, kreisbehördlichen, gemeindlichen und anderen volkseigenen Betrieben voll im Verhältnis 1:1, Versicherungspolicen im Verhältnis 1:3 umgetauscht. Als Geschenk an die Neubauern wurden die im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1 voll umgetauscht. Für Angehörige der SMAD und der Roten Armee wurden ein Monats- bzw. Halbmonatsgehalt im Verhältnis 1:1, darüber hinausgehende Beträge im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Die deutschen Staats- und Auslandsschulden und die Schulden Verpflichtungen der geschlossenen Banken blieben von der Währungsreform unberührt. Kurz vor der Währungsreform betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mrd.; neu verausgabt wurden 3,6 Mrd. (Währung, Währungspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 521 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaldgemeinschaftSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die vom 24. bis 28. 6. 1948 in der SBZ und Ostberlin auf Grund des SMAD-Befehles Nr. 111 durchgeführte W. wurde die — bis dahin für ganz Deutschland geltende — Reichsmark für die SBZ durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons, heute „Mark der…
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Periodisierung (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen Gesellschaft das Proletariat, die revolutionäre Vorkämpferin für den Sozialismus bzw. Kommunismus. Die gesellschaftliche Umwälzung erfolge jedoch nicht in einem Akt, sondern in bestimmten Etappen oder Perioden. Der proletarischen Revolution muß die erfolgreiche „bürgerlich-demokratische“ vorausgehen, die den Feudalismus beseitigt und durch die Errichtung der parlamentarischen Demokratie dem Proletariat ermöglicht, unter Ausnützung der bürgerlich-demokratischen Rechte die Voraussetzungen für die Diktatur des Proletariats zu schaffen. Nach Lenin greift die verzweifelt um die Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft kämpfende Bourgeoisie u. U. auch zu brutalster Gewalt und absolutem Terror. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich wurde, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen auch 1918 nicht vollendet wurde. Der halbfeudale Apparat der Militärorganisation, der Verwaltung und Justiz blieb erhalten. Feudalismus, Militarismus und monopolkapitalistische Schwerindustrie gingen angeblich ein Bündnis ein, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation und politischer Kurzsichtigkeit (mit Ausnahme der KPD) in diesem formal-demokratischen System nicht zur Geltung kamen. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als Periode der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ bezeichnet, in der die „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ auf der Tagesordnung stand. Diese Periode endete mit der Gründung der „DDR“ im Oktober 1949. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- und Justizapparates sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1948 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen vollzog sich der Übergang von der „antifaschistisch-demokratischen“ Periode zur Volksdemokratie. Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ proklamiert. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparates unter die Befehlsgewalt der SED, volle Verstaatlichung der Industrie und Teilkollektivierung der Landwirtschaft sind die entscheidenden Maßnahmen in dieser Periode. Auf dem V. Parteitag der SED proklamierte Ulbricht den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus (neue, von Ulbricht hierfür angesichts der politischen und sozialen Rückschläge im Okt.~1962 geprägte Formel: „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, wobei kein Termin für die „Vollendung“ genannt wird). In dieser Periode erfolgte im April 1960 der Abschluß der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft. Diese parteioffizielle P. unterschlägt allerdings die entscheidende Tatsache, daß diese gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang, aus den Bedürfnissen und der Bereitschaft der Bevölkerung erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit. Dieses Diktat wurde zunächst von der sowjet. Besatzungsmacht und später von der im Schutze ihrer Bajonette arbeitenden SED-Führung ausgeübt, der es bis heute nicht gelungen ist, die Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen und damit den Akt der „kalten Revolution“ zu legitimieren, auch wenn sie seit Okt. 1964 das Regime als „Volksmacht“ bezeichnet. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 354 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PersonalausweiseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen…
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Kassation (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“ oder (in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts[S. 236]sachen) „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO, § 9 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 GBl. I, S. 65). Antragsberechtigt sind nach der Justizreform des Jahres 1963 neben dem Generalstaatsanwalt und dem Präsidenten des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) nunmehr für K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte auch die Bezirksstaatsanwälte und Direktoren der Bezirksgerichte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO). Die K. ist keine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304). Sie „hat sich in hervorragendem Maße als ein Mittel zur Anleitung der Rechtsprechung bewährt“ („Neue Justiz“ 1959, S. 673). Mit den K.-Entscheidungen soll also die Rechtsprechung in die gewünschte Richtung gelenkt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 235–236 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen HilfeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht, „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“ oder (in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts[S. 236]sachen) „der Gerechtigkeit gröblich widerspricht“ (§§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO,…
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Laienkunst (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den vom Regime protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftslebens, in Stoffen von meist plumper Tendenz die ideologische Ausrichtung auf den „Aufbau des Sozialismus“, auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden auch durch die „Bewegung“ der schreibenden ➝Arbeiter und ähnliche Aktionen auf dem Gebiet der bildenden Kunst, der Musik, des Theaters bewußt verwischt. Ein Unterschied zwischen L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird geleugnet, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjet. Werke und Vorbilder beeinflussen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe (vor allem im Rahmen der sog. Weltjugendfestspiele) dienen der Kontrolle des „gesellschaftl. Effektes“. „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ihr dient vor allem das Zentralhaus für Kulturarbeit (früher: Zentralhaus für Volkskunst) in Leipzig. Unter seiner Anleitung arbeitet seit 1963 eine Spezial-(Fern-) Schule für „Leiter im künstlerischen Volksschaffen“, die mit staatl. Anerkennung als Zirkel- oder Gruppenleiter abschließt. Zeitschriften: „Kulturelles Leben“ (hrsg. vom FDGB) und „Volkskunst“. (Betriebskultur, Agitprop, Agitprop-Gruppen, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 273 Lager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandambulatoriumSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen…
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Arbeitsnormen (1966)
Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 In der SBZ nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist („Zeitnorm“). Die gebräuchlichste Form ist die „Zeitnorm“. Nach dem Gesetzbuch der Arbeit sollen die A. zwar „unter Mitwirkung der Werktätigen“ ausgearbeitet werden, sie werden aber vom Betriebsleiter — gegebenenfalls auch trotz des Widerspruchs des betroffenen Arbeiters — in Kraft gesetzt. A. sollen geändert werden, wenn die technischen Bedingungen verändert wurden oder wenn die verbesserte Organisation den Umfang der Arbeiten verringerte. Die gültigen A. sind nur zu etwa 40 v. H. exakt nach den Arbeitsvorgängen als, sog. Technische Arbeitsnormen (TAN) ermittelt. Sie beruhen im übrigen auf mehr oder weniger willkürlichen „Erfahrungswerten“ und sind — obwohl zum Teil schon einige Jahre in Kraft — als „vorläufige Arbeitsnormen“ (abgekürzt „VAN“) gültig. Ziel der SED ist es, die bisherigen, nur betriebsindividuell gültigen A. abzuschaffen und überbetrieblich gültige A. (Zeitnormative) einzuführen. Seit Errichtung der Mauer hat das SED-Regime durch die Kürzung der Zeitvorgaben in den A. und durch die „Einführung neuer Lohnformen“ (Lohnpolitik) die Arbeiter gezwungen, intensiver zu arbeiten, wenn sie Lohnverluste vermeiden wollten. Im Jahre 1963 verstärkten sich die Anzeichen passiven Widerstandes der betroffenen Arbeiter gegen diese Lohnpolitik. U.a. wurde zunehmender Ausschuß in der [S. 35]Produktion beobachtet, wodurch die weitere Erhöhung der Arbeitsproduktivität in Frage gestellt war. Seit Anfang 1964 steuert das Regime — nicht zuletzt aus diesen Gründen — einen „weicheren Kurs“ in der Einführung neuer Arbeitsnormen bzw. neuer Lohnformen. Die Betriebsleitungen wurden angewiesen, „die schädliche Praxis des Administrierens in der Normenarbeit, die darin besteht, die Normen ohne technische Begründung für verbindlich zu erklären, aufzugeben“. Gleichwohl nahm auch im Jahre 1964 die Zahl der Arbeiter zu, die die neu errechneten A. nicht mehr erfüllen konnten. Im April 1965 kam auf einer Tagung des ZK der SED zur Sprache, daß in vielen Industriezweigen mehr als die Hälfte der Arbeiter die A. nicht einhalten konnten. Die Differenz zu dem von ihnen vorher erzielten Lohn muß ihnen als Ausgleichszahlung (als sogen, „fester DM-Betrag“) bezahlt werden. Der völlig ungenügende Stand in der technischen Arbeitsnormung hat im wesentlichen drei Ursachen: den allzu häufig noch immer unkontinuierlichen Fertigungsablauf, die unbefriedigenden Fortschritte in der Fertigungstechnik und den Mangel an ausgebildetem Personal für die Normzeitermittlung. In den ersten Jahren nach dem Beginn des Neuaufbaus nach dem Kriege war noch eine größere Anzahl von Fachleuten verfügbar, die einiges von Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufstudien verstanden. Je deutlicher aber der ideologische Pferdefuß der kommun. Spielart der Arbeitsnormung zutage trat, um so mehr zogen sich diese Fachleute zurück. Ihre Stellungen wurden von Arbeitsnormern eingenommen, die in Schnellkursen für diese Tätigkeit notdürftig geschult worden waren. Sie beherrschten zwar einige einschlägige Lehrsätze der Politökonomie ausreichend, aber von ihren eigentlichen Aufgaben verstanden sie nur wenig. Das Regime hat mancherlei unternommen, um in ausreichender Zahl auch technisch versierte Arbeitsnormer heranzubilden, fand aber bei dem in Frage kommenden Personenkreis nur geringes Interesse an einer solchen Tätigkeit. Das ist verständlich, denn unter den Bedingungen in der SBZ verlangt man von den Arbeitsnormern Unmögliches: Sie sollen die bestehenden „vorläufigen Arbeitsnormen“ (VAN) zu „technisch-begründeten Arbeitsnormen“ (TAN) machen, neue TAN für neu aufgenommene Produktionen ausarbeiten und sämtliche bestehenden TAN ständig hinsichtlich ihrer Richtigkeit unter Kontrolle halten und gegebenenfalls neu festsetzen. Das sind Aufgaben, die die jetzt verfügbaren Arbeitsnormer auch dann keinesfalls bewältigen könnten, wenn sie durchweg versierte Fachleute wären, denn die Zahl der A. beträgt viele Millionen. Seit Anfang 1965 ist dem SED-Regime klar geworden, daß eine grundlegende Änderung der Arbeitsnormung erforderlich ist, wenn dieses System der Lohnbemessung die ihm zugedachte Rolle des Stimulans für Leistungserhöhungen erfüllen soll. Eine erste Maßnahme war die Unterstellung der Arbeitsnormung in den Betrieben unter den Technischen Direktor (vorher war der Arbeitsdirektor zuständig). Noch wichtiger ist die für die nächsten Jahre vorgesehene Ablösung der Arbeitsnormer alten Typs durch Absolventen technischer Hochschulen und Fachschulen. Die bisherigen Arbeitsnormer sollen künftig nur noch dann tätig bleiben dürfen, wenn sie durch Weiterbildung mindestens das Qualifikationsniveau eines Technikers erwerben. Seit Anfang 1965 sind an den Hoch- und Fachschulen der SBZ neue Fachrichtungen unter der Bezeichnung „Arbeitsstudienwesen und Arbeitsgestaltung“ eingerichtet worden. Es wird aber noch Jahre dauern, bis eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Arbeitsnormer verfügbar sein kann. Man muß hoffen, daß im Zusammenhang mit der Ausbildung solcher Fachleute endlich auch die Grundlagen für ein moderneres und gerechteres Leistungslohnsystem erarbeitet werden, das auf exakten Ermittlungen des Arbeitszeitaufwandes beruht, das qualitative Leistungsmerkmale vernünftig einbezieht und das vor allem auch die Arbeiter an den Produktivitätsfortschritten teilhaben läßt. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 34–35 Arbeitsmoral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsökonomikSiehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 In der SBZ nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit…
DDR A-Z 1966
Propaganda (1966)
Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitgl. der Partei und die Mitgl. der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ost-Berlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satelliten einschließlich der SBZ) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte Öffentliche Leben in solchem Maße, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der BRD die kritische Einstellung der denkenden Bürger die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Regime eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Regime gelenkte Presse, den Rundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt (auch Agitprop), vor allem aber in den Betrieben und Wohngebieten die per[S. 375]sönliche Mitwirkung der Bürger auf vielerlei Wegen in Anspruch nimmt. Obschon die Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Angesprochenen nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; immerhin wird er teilweise durch die Offensichtlichkeit von Schwindelparolen neutralisiert, und es hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungs“-Krieges, im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs, im Mai 1960 von der ideologischen Vorbereitung der Gipfelkonferenz zu ihrer Sprengung durch Chruschtschow) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu machen vermag. Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die BRD sind vor allem dort wahrzunehmen, wo sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeitet; sie können mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der bolschewistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Presse) Literaturangaben Kalninsk, Bruno: Der Sowjetische Propagandastaat — das System und die Mittel der Massenbeeinflussung in der Sowjetunion. Stockholm 1956, Tiden. 278 S. Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 374–375 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProtestSiehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitgl. der Partei und die Mitgl. der…