DDR A-Z 1966

Ideologie (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wörtlich Ideenlehre; im weiteren Sinne ein mit idealen Gehalten ausgestattetes Lehrgebäude, dessen Voraussetzungen und Konsequenzen ohne Diskussion und Zweifel angenommen, „geglaubt“ werden müssen. Geistesgeschichtlich ist das Entstehen von I. auf das Zerbrechen eines allen Menschen gemeinsamen Welt-, Geschichts- und Menschenbildes zurückzuführen. Das Bemühen um neue Erkenntnis und neues Welt Verständnis führte zu verschiedenen politischen und sozialen Theorien. Versuche, solche politischen Ideen für die Praxis zu verwerten, entkleideten sie zwangsläufig ihres hypothetischen Charakters, engten sie auf ihre „brauchbaren“ Teile ein und verfälschten den ursprünglichen Zusammenhang. Im Verhältnis zu ihren geistigen Wurzeln sind die I. nur Surrogate der politischen Ideen. In der modernen politischen Praxis dient die I. der geistig-weltanschaulichen Verklärung und Rechtfertigung machtpolitischer Handlungen, vornehmlich in totalitären Staaten. Indem jeglicher Zweifel an ihrem Wahrheitsgehalt als sündhaftes Verbrechen erklärt und geahndet wird, erhält sie scheinreligiösen Charakter. Die Auslegung der „wahren Lehre“ behalten sich die Machthaber jeweils im Sinne ihrer eigenen Interessen vor. Der tatsächliche Einfluß einer I. auf die Handlungen ihrer „Vollstrecker“ ist schwer abzuschätzen. Auf jeden Fall ist er weitaus geringer als vorgegeben und auch als vielfach angenommen wird. Wenngleich die bolschewistischen Machthaber bedenkenlos und zynisch immer wieder gegen die Grundsätze ihrer I. verstoßen, so sind ideologische Richtungskämpfe mindestens als der Ausdruck von Machtkämpfen von großer Bedeutung. In letzter Konsequenz wird die I. zum geistigen Instrument zur Ausübung der Macht. (Marxismus-Leninismus, Bewußtseinsbildung) Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Bauer, Raymond A.: Der neue Mensch in der sowjetischen Psychologie (a. d. Amerik.). Nauheim 1955, Christian. 180 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut: … und führen, wohin Du nicht willst — Bericht einer Gefangenschaft. Ungek. Neuaufl. München 1959, Christian Kaiser. 287 S. Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Köhler, Hans: Sowjetideologie und Sowjetpraxis — eine Diskussionsfibel. Stuttgart 1957, Metzler. 110 S. Koestler, Arthur: Sonnenfinsternis. Stuttgart 1948, Behrendt. 235 S. Losch, Sebastian: Gespräch mit Kommunisten. Godesberg 1962, Hohwacht. 86 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Matthias, Erich, und Hansjürgen Schierbaum: Errungenschaften — Zur Geschichte eines Schlagwortes unserer Zeit. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 307 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 204 Idealismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IDFF

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wörtlich Ideenlehre; im weiteren Sinne ein mit idealen Gehalten ausgestattetes Lehrgebäude, dessen Voraussetzungen und Konsequenzen ohne Diskussion und Zweifel angenommen, „geglaubt“ werden müssen. Geistesgeschichtlich ist das Entstehen von I. auf das Zerbrechen eines allen Menschen gemeinsamen Welt-, Geschichts- und Menschenbildes zurückzuführen. Das Bemühen um neue Erkenntnis und neues Welt Verständnis führte zu…

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Schule (1966)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Gesetz von 1946 wurde ein Einheitsschulsystem geschaffen, dessen erste Stufe der (nicht obligatorische) Kindergarten bildete. Auf die 8klassige Grundschule (mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht in Russisch vom 5. Schuljahr an), die von allen Kindern vom 6. bis 14. Lebensjahr besucht wurde, baute die 2- klassige Mittelschule und die zum Abitur führende 4klassige Oberschule auf. Die Privat-Sch. wurden aufgelöst. Schrittweise erfolgte der Abbau der einklassigen Land-Sch., der 1960 abgeschlossen war. An ihre Stelle traten Zentralschulen, in denen die Schüler der Stufen 5 bis 8 aus mehreren benachbarten Orten zusammengefaßt und in Einstufenklassen unterrichtet wurden. Mit der Gründung der „DDR“ und dem Beschluß über die Durchführung des ersten „Fünfjahrplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR“ (1950) begann die zweite Phase des sowjetzonalen Schulwesens: der Aufbau der „sozialistischen Schule“, die aufs engste mit der „sozialistischen Produktion“ verbunden und die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen sein sollte. Dieser neue Schultyp erhielt im §~1 des Schulgesetzes die Bezeichnung „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (Ober-Sch.). Aus der ehemaligen Ober-Sch. wurde die aus 4 Klassen bestehende „Zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (erweiterte Ober-Sch.). Wesentlichster Bestandteil des Unterrichts in allen Schuljahren ist die polytechnische Bildung. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht der Unterrichtstag in der Sozialistischen Produktion (vom 7. Schuljahr an). Die Ober-Sch. gliederte sich bisher in eine Unterstufe (Klassen 1–4) und eine Oberstufe Klassen 5–10); nach § 13 des Bildungsgesetzes ist eine Unterteilung in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl.~4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10) vorgesehen. Die zweite Fremdsprache (in der Regel Englisch), bisher fakultativ ab 7. Kl., soll in Zukunft obligatorisch gelehrt werden. Ab Sept. 1964 wurde die Stundenzahl im Schulgartenunterricht der 1.–4. Kl. heraufgesetzt. Im Werkunterricht der Kl.~1–6 sollen bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden. Im Werkunterricht der 4.–6. Kl. haben die Sch.-Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen. In der 9. Kl. beginnt die berufliche Grundausbildung. Besondere Aufmerksamkeit wird der Tageserziehung (Tagesschule) geschenkt sowie dem Auf- und Ausbau von Spezialschulen und Spezialklassen. Die erweiterte Ober-Sch. baut auf die 8. Klasse der Ober-Sch. auf und umfaßt 4 Schuljahre. Sie gliedert sich in einen neusprachlichen (A-Klassen), mathematischnaturwissenschaftlichen (B-Klassen) und altsprachlichen (C-Klassen) Zweig. Die B-Klassen werden z. Z. von 70 v. H. der Schüler der erweiterten Ober-Sch. besucht. Nach mehrjähriger Versuchsarbeit an 75 erweiterten Ober-Sch., die mit dem Abitur einen Facharbeiterbrief vermittelten, wurde im Schuljahr 1962/63 die volle Berufsausbildung eingeführt, für die ein voller Ausbildungstag je Woche und während des Schuljahres Praktika angesetzt sind, in denen die Schüler „produktionswirksam“ eingesetzt werden. Das Bildungsgesetz bringt für die erweiterte Ober-Sch. einschneidende Veränderungen. Sie wird nur noch aus der 11. u. 12. Klasse bestehen. Die bisherige Aufteilung in den mathematisch-naturwiss., neu- u. altsprachl. Zweig ist noch umstritten, da sie angeblich den neuen Anforderungen nicht mehr entspricht. Es ist daran gedacht, entsprechend den Erfordernissen des Hochschulstudiums [S. 417]nach Gruppen verwandter Fachrichtungen zu differenzieren. Ab 1. Jan. 1965 erhalten die Schüler der 10klassigen Ober-Sch., die eine berufliche Grundausbildung, und Schüler der erweiterten Ober-Sch. bzw. Spezial-Sch. techn. Richtungen, die eine volle Berufsausbildung absolvieren, vom jeweiligen Betrieb ein monatliches Entgelt, das für Oberschüler der 9. Kl. 40, der 10. Kl. 50, der 11. Kl. 60 und der 12. Kl. 70 DM Ost beträgt. Gleichzeitig wird Versicherungsschutz gewährt. In den Sonder-Sch. beginnen Unterrichtstag und Einführung in die Sozialistische Produktion mit der 8. Klasse. Die Berufsausbildung (Berufsschulen) knüpft an den polytechn. und berufsvorbereitenden Unterricht der Ober-Sch. an und hat die Aufgabe, die Schüler und Lehrlinge zu „sozialistischen Facharbeitern“ zu erziehen bzw. ihnen eine Ausbildung zu vermitteln, die sie befähigt, eine ihrem Beruf entsprechende Fachschule zu besuchen. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der berufl. Ausbildung angesehen und hat für die Lehrlinge, die nach Abschluß der 8. Kl. der Ober-Sch. die Berufsausbildung aufnehmen, die Aufgabe, ihnen das Niveau der 9. und 10. Klasse zu vermitteln. Seit dem 1. Sept. 1965 gibt es Berufsschulklassen mit Abitur. Die Stundentafel, die weitgehend der des mathemat.-naturwiss. (B) Zweiges der erweiterten Ober-Sch. angepaßt ist, sieht noch eine dreijährige Ausbildungszeit vor, die jedoch auf zwei Jahre verkürzt werden soll. Die Erwachsenenqualifizierung (Erwachsenenbildung), auch „Qualifizierung der Werktätigen“ (Qualifizierung) genannt, wird als eine der „größten volkswirtschaftlichen Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ angesehen. Es bestehen folgende Qualifizierungseinrichtungen: Betriebsakademien, Dorfakademien und Volkshochschulen. (Erziehungs- und Bildungswesen) Zahlenangaben: Schüler an allgemeinbildenden Sch. der Klassen I–X im Jahre 1964: 2.247.557 in 8.285 Sch.; 81.097 Schüler in 303 erweiterten Ober-Sch.; 67.018 in 567 Sonder-Sch. An den allgemeinbildenden polytechnischen Ober-Sch. (einschl. Ober-Sch. und Sonder-Sch.) unterrichteten 118.005 vollbeschäftigte Lehrkräfte. In den letzten Jahren wurden rund 20.000 Schüler pro Jahr den erweiterten Ober-Sch. zugeführt, im Schuljahr 1964/65 waren es 23.700. Teilnehmer an den Reifeprüfungen der erweiterten Ober-Sch.: 1962: 20.378; 1963: 16.917; 1964: 15.677. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Lücke, Peter R.: Lehrbücher der Erdkunde in der Sowjetzone. 2. Aufl. (BMG) 1963. 48 S. m. Abb. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Neumann, Günter: Das Berufsschulwesen in Mitteldeutschland. Köln-Deutz 1960, Bund-Verlag. 82 S. m. 2 Abb. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Roggenkamp, Josef Gerhard: Die sowjetische Erziehung … in Dokumenten. Düsseldorf 1961, Patmos-Verlag. 184 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Schlette, Heinz Robert: „Sowjet-Humanismus“ — Prämissen und Maximen kommunistischer Pädagogik. München 1960, Kösel. 136 S. Schröter, Gerhard: Jugendliche Flüchtlinge aus der SBZ. München 1958, Infratest-Verlag. 70 S. *: Das Schulwesen in der Sowjetzone. 6., erw. Aufl. (FB) 1960. 35 S. quer. Stemmler-Morgenroth, Carla: Jugend im kommunistischen Staat (Freiheit u. Ordnung, H. 37). 2. Aufl., Mannheim 1964, Pesch-Haus. 36 S. Vogt, Hartmut: Gegenwartsprobleme der Sowjetpädagogik. Braunschweig 1965, Westermann. 266 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Wiederkehr, Emil: Jugend im Bannkreis der roten Moral — Dokumente … über … Jugenderziehung in den Oststaaten. 2. Aufl. (hrsg. v. Hilfskomitee f. d. Opfer des Kommunismus). Bern 1958. 287 S. m. 70 Abb. Wittig, Horst E.: Pläne und Praktiken der polytechnischen Erziehung in Mitteldeutschland. Bad Harzburg 1962, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 60 S. m. Abb., 75 S. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 416–417 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schülerzeitungen

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr.…

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Potsdam (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile; 12.568 qkm, (1964) 1.124.264 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Postdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen. Vorsitzender des Rates des Bezirkes: Herbert Puchert (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Werner ➝Wittig. Der Bezirk hat vornehmlich landwirtschaftliche Bedeutung, doch bestehen in einigen Zentren wichtige Industrien: in Brandenburg ein Stahl- und Walzwerk, in und um Rathenow optische Werke. In Brandenburg und den Randgebieten von Berlin befinden sich Fahrzeugwerke, Lokomotiv- und Schwermaschinenbaubetriebe, ferner in Hennigsdorf ein Stahl- und Walzwerk, in Oranienburg ein Kaltwalzwerk. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk P., Bezirksstadt, Kreisstadt, zwischen Havelseen am Zusammenfluß von Havel und Nuthe, mit (1964) 109.867 Einwohnern (1950: 118.180) größte Stadt Brandenburgs; ehem. neben Berlin Residenz der Hohenzollern, bis 1952 Landeshauptstadt (Brandenburg), mit zahlreichen geschichtlichen Bauten im klassisch gemäßigten Barock (im 2. Weltkrieg stark zerstört: Stadtschloß, 1745–1751 umgebaut, nach Kriegsschäden 1960 völlig abgerissen), Garnisonkirche (1731–1735, mit Gruft Friedrich Wilhelms~I. und Friedrichs d. Gr.), Neues Palais (1763 bis 1769), Park und Schloß Sanssouci; mit den DEFA-Studios in P.-Babelsberg Mittelpunkt der sowjetzonalen Filmproduktion, chemisch-pharmazeutische Industrie und Lokomotivwerke „Karl Marx“; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“ (seit 1952/53), Pädagogische Hochschule, Hochschule für Filmkunst (seit 1954), Institut für Agrarökonomie, Institut für Archivwissenschaft, Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek, Theater („Hans-Otto-Theater“), Forschungsstelle für Ur- und Frühgeschichte, Sternwarte, meteorologisches, geodätisches und astrophysikalisches Observatorium; Sitz des ev. Bibelwerkes. — Im Schloß Cecilienhof bei P. tagte vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 die Potsdamer Konferenz, die zum Potsdamer Abkommen führte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 363 Postzensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Potsdamer Abkommen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile; 12.568 qkm, (1964) 1.124.264 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Postdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk,…

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Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) (1966)

Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjet. Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die zusammengefaßte Gruppen von Hauptabt. (HA) leiten. Derzeitiger Minister: Horst ➝Sölle. Im wesentlichen ist das MAI in drei handelspolitische Hauptabt. gegliedert (HA Handel mit den sozialistischen Ländern, HA Händel mit dem „kapitalistischen“ Ausland, HA Innerdeutscher Handel), in die Hauptabt. Export, Import, Finanzen und Valuta, Planung und Statistik sowie in die allgemeinen Hauptabt. Das MAI steht bei der etappenweisen Aufstellung des Außenhandelsplanes im Instanzenzug zwischen der Staatlichen ➝Plankommission und den „volkseigenen“ Handelsunternehmungen Deutscher ➝Innen- und Außenhandel (DIA). Zur Hebung des Niveaus der Außenhandelsplanung und der Realisierung der Pläne stehen dem MAI verschiedene Institutionen wie Kammer für ➝Außenhandel, Deutsches Institut für ➝Marktforschung, Amt für ➝Exportkontrolle, Exportausschüsse und das Messeamt Leipzig zur Verfügung. Zur Sicherung des Exportaufkommens aus der örtlichen Industrie unterhält das MAI in den Industriezentren Außenstellen. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 320 Ministerium des Innern (MdI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Nachahmung des sowjet. Außenhandelsministeriums. Das MAI wird verantwortlich vom Minister geleitet, dem ein Kollegium zur Seite steht. Ihm unterstehen Staatssekretäre, die…

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Mecklenburg (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, [S. 307]Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. (Länder) 1348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808–1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzoge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (infolge, der Zwangsvereinigung der SPD mit der KPD jetzt SED-Mitgl.) und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1945 in Kraft trat. Seit Okt. 1949 war M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1950 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 306–307 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, [S. 307]Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen…

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Nationale Geschichtsbetrachtung (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Mitte 1952 werden nationale Elemente der deutschen Geschichte, die in den Jahren nach 1945 zunächst bewußt vernachlässigt, wenn nicht diffamiert worden waren, in mehr oder weniger entstellter [S. 329]Form neu gewürdigt: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1952). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und radikaldemokratisch-nationale Züge der Bewegung für Wiederherstellung der Reichseinheit zwischen 1817 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Leo ➝Stern, Meusel, Kamnitzer, seit 1962 auch Engelberg; und die SED-Politiker Norden und Fritz Lange. Durch Erweckung nationaler Gefühle und eines neuen deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Auch will die SED für die Nationale Volksarmee, die beim Volk verhaßt ist, werben. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht sie in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. — Zum handfesten Einsatz kam die NG. im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik). — Auf dem II. Kongreß der Deutschen ➝Historikergesellschaft (Okt. 1962) forderte Prof. Engelberg, die Historiker sollten „die Ausarbeitung eines neuen nationalen Geschichtsbildes und der Geschichte der deutschen Arbeiterklasse“ fortführen („ Neues Deutschland“ v. 24. 10. 1962). Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 328–329 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Streitkräfte

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Mitte 1952 werden nationale Elemente der deutschen Geschichte, die in den Jahren nach 1945 zunächst bewußt vernachlässigt, wenn nicht diffamiert worden waren, in mehr oder weniger entstellter [S. 329]Form neu gewürdigt: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der…

DDR A-Z 1966

Museen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Staatssekretariat für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1961 gab es insgesamt 475 M., darunter 24 Kunst-, 408 heimatkundliche und 43 wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf der Grundlage des historischen Materialismus zu zeigen“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Unter den Kunst-M. sind die bedeutendsten die Staatlichen M. (darunter Nationalgalerie und Pergamon-M.) in Berlin und die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Im Etat der SBZ waren 1964 für Kunstsammlungen rd. 15,8, für Heimat-M. rd. 14,5 Mill. DM Ost angesetzt. 1958 erschien der erste Band eines Berichtes, in dem die Leiter der Kunst-M. über deren Geschichte und Entwicklung seit 1945 referieren. Die Heimat- und Naturkunde-M. werden von der Fachstelle für Heimat-M. des Ministeriums für Kultur in Halle (Informationsorgan „Neue Museumskunde“, vj.) angeleitet; eine Zentrale Fachkommission für Heimat-M. mit Bezirksfachkommissionen und verschiedenen Aktivs hat vor allem dahin zu wirken, „daß unsere Heimatmuseen … unter bewußter politischer Parteinahme zu sozialistischen Bildungsstätten werden“. Die M., vor allem die Heimat-M., wirken bei der Auswahl der nach dem Gesetz zu schützenden Denkmale (Denkmalschutz) und bei der Bestimmung der Nutzung geschützter Baudenkmale mit. 1964 wurde die Parole der „Rekonstruktion“ und Profilierung der Heimat-M. ausgegeben, d.h. die wichtigeren M. sollen auf thematische Schwerpunkte spezialisiert und modernisiert, die übrigen stillgelegt werden. Zur Ausbildung nicht wissenschaftlicher Mitarbeiter besteht eine Fachschule für Heimatmuseen, die 1964 vorübergehend nach Meißen-Siebeneichen verlegt wurde. Ende Januar 1955 konstituierte sich in Leipzig der „Museumsrat der DDR“. Seine Aufgabe soll sein, die M. international zu vertreten und Kenntnisse über wissenschaftliche, volksbildnerische und künstlerische Leistungen der M. zu verbreiten. Präsident wurde Prof. Dr. Johannes Jahn, Prof. der Bildenden Künste, Leipzig. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 325 Müller, Rudolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Staatssekretariat für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1961 gab es insgesamt 475 M., darunter 24 Kunst-, 408 heimatkundliche und 43 wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf…

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Preispolitik (1966)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Lückenlose zentrale Planung erfordert eine umfassende autoritäre Preisfestsetzung. Daraus resultiert die Unterordnung der P. unter die Wirtschaftspolitik in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs, die in der SBZ praktiziert wird. Lediglich auf den Bauernmärkten (Bauernmarkt, Markt) besteht noch ein Anklang an eine marktmäßige Preisbildung, wobei die für Lebensmittelfestgesetzten Preise als Orientierungsgrößen vorgegeben sind. Die Preise sollen, den volkswirtschaftlichen Zielen entsprechend, Produktion, Verbrauch und Konsum fördern und lenken sowie einer planmäßigen Verteilung des Volkseinkommens dienen. Lenkungsaufgaben in der P. haben auch die Produktions- und Dienstleistungsabgabe sowie die übrigen Verbrauchssteuern zur Erhöhung der Preise. An dem vorhandenen Preisgefüge mit den Stoppreisen von 1944 hielt man nach 1945 zunächst fest, um die Stabilität zu sichern. Die ansteigenden Preise auf dem Produktionsmittelsektor zwangen dann zur Einführung von Kalkulationspreisen, um die Verteuerung aufzufangen und mit der Produktions- und Finanzplanung abzustimmen. Bewußt wurden die Preise für Grundstoffe und Produktionsmittel möglichst niedrig gehalten und ein Ausgleich mit erhöhten Konsumgüterpreisen angestrebt. Meist aber entstand eine zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes durch Subventionen und ein Preisausgleich im Außenhandel. Die erste sozialistische Preisreform fußt auf dem Ministerratsbeschluß vom 15. 2. 1953 am Ende der Reparationsperiode. Die Festpreisbildung wurde eingeführt. Sie band bis 1961 rd. 95 v. H. aller industriellen Preise. Die Festpreise durften nicht über- und nicht unterschritten werden im Gegensatz zu den Hersteller-Abgabepreisen in der Privatwirtschaft, die lediglich Höchstpreise waren. Besonders ab 1955 wurden auf dieser Basis Preisneuregelungen im größeren Umfange vorgenommen. Allgemein setzen sich die Preise aus den Selbstkosten und dem Reineinkommen zusammen, das aus dem betrieblichen und dem zentralisierten Reineinkommen besteht. Letzteres wird gegenwärtig neben der Gewinnabführung hauptsächlich in der Form der Produktionsabgabe vom Regime abgeschöpft. Im Neuen ökonomischen System wird der Gewinn zum Kriterium für die Arbeit der Betriebe und der Industriezweige und damit zu einer Hauptkennziffer. Er muß demzufolge wirtschaftliche Aussagekraft besitzen; richtungweisend sind dabei die Preise ohne alle Subventionen. Ein grundlegendes Mittel der sozialistischen Wirtschaftsführung ist die Bestimmung eines richtigen Verhältnisses zwischen der zentralisierten Planung und der Anwendung der ökonomischen Hebel. Eckpfeiler in diesem System ist die Industriepreisreform, die exakte Preise für die Industrie und später auch für die übrigen Bereiche der Wirtschaft schaffen soll, nach dem schon im Herbst 1963 die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft heraufgesetzt worden waren. Die 1964 und 1965 ausgesprochenen Preiserhöhungen erstrecken sich nicht auf die Verbraucherpreise, sondern sollen in den einzelnen Produktions- und Handelsstufen aufgefangen werden. Diese neuen Preise werden, den unterschiedlichen [S. 367]Qualitäten der Erzeugnisse entsprechend, differenziert. Das führte zu einem komplizierten System von tatsächlichen Preisen, Verrechnungspreisen, Subventionen auf Produktionszwischenstufen und auf Verbraucherbasis, das in vielen Fällen noch dadurch erschwert wird, daß vielfach die Weiterverkaufspreise noch gar nicht geregelt sind und das alte Preisniveau noch in Ansatz kommen muß. Ob diesen Schwierigkeiten der schwerfällige Apparat der Planwirtschaft gewachsen ist, bleibt dahingestellt. Auch diese neuen Preise werden staatlich manipulierte Preise sein. Damit ist eindeutig klargestellt, daß die gegenüber früheren Regelungen elastischere Preisbildung noch nicht als marktwirtschaftliches Element angesprochen werden kann. Diese preispolitischen Maßnahmen treffen alle industriellen Abnehmer und Verbraucher und verschonen auch nicht den noch in der SBZ bestehenden privatwirtschaftlichen Sektor, die Privatindustrie, halbstaatliche Betriebe, das Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Die steigenden Kosten wirken sich natürlich gewinnmindernd aus. Diese Lage sah man voraus, und auf Grund von Überprüfungen der preispolitischen Auflagen auf die Rentabilität der Betriebe wurden Maßnahmen erwogen, die bei einem übernormalen Absinken des Nettoeinkommens der genannten Kreise durch diese Mehraufwendungen einen Ausgleich schaffen sollen, da das Regime noch nicht auf die wirtschaftl. Mitarbeit dieses privaten Sektors verzichten kann. Voraussetzung für einen finanziellen Ausgleich ist jedoch der Nachweis, daß alle Möglichkeiten zum Auffangen der Preiserhöhungen der Vorstufe ausgenutzt worden sind. Eine Entlastung des Staatshaushaltes durch Minderung der Subventionen in der Grundstoffindustrie wird die Industriepreisreform zunächst nicht bringen können, da die verlagerten Subventionen wie auch die höher in Ansatz gebrachten Selbstkosten in der Übergangszeit vielfach zu einer Gewinnminderung der Betriebe und damit auch zu einer Minderung des Reineinkommens des Staates über die volkseigene Wirtschaft führen können. Zum 1. Januar 1966 ist die letzte Stufe der Industriepreisreform vorgesehen, die sich in der Leichtindustrie auf dem Konsumgütersektor auswirkt. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung der SED nach Beibehaltung des alten Preisniveaus noch erfüllt werden kann. Trotz laufender und umfassender Kontrollen der zuständigen Organe hat sich bereits gezeigt, daß auf dem Konsumgütermarkt Preissteigerungen vorliegen, deren größter Teil auf Umgehung der Materialzusammensetzung und auf Qualitätssteigerung zum Teil aus Gewinnsucht der Betriebe zurückzuführen ist, obgleich die Preise nach wie vor von den einzelnen Referaten des Büros der Regierungskommission für Preise genehmigt werden müssen. Im neuen ökonomischen System ist die Übernahme von Preisfunktionen durch alle VVB vorgesehen, jedoch fehlt es noch an qualifizierten Kadern in den VVB, die ein einwandfreies Arbeiten auf dem Preisbildungssektor gewährleisten können. Mit dem Weg über die einzelnen Stufen der Industriepreisreform wären zwar die Aufgaben der Produktionszweige festgelegt, es ist aber noch fraglich, ob der schon seit langem angestrebte sozialistische Preistyp geschaffen wurde, der die Grundlage aller weiteren Preisrahmen beinhalten sollte. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 366–367 Präsidium des Obersten Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Lückenlose zentrale Planung erfordert eine umfassende autoritäre Preisfestsetzung. Daraus resultiert die Unterordnung der P. unter die Wirtschaftspolitik in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs, die in der SBZ praktiziert wird. Lediglich auf den Bauernmärkten (Bauernmarkt, Markt) besteht noch ein Anklang an eine marktmäßige…

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Bürokratismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe [S. 94]in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer ➝Arbeitsstil. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaft) darstellt, auf bürokratische Methoden angewiesen ist und die Bereiche von Ermessen und echter persönlicher Verantwortung sehr einschränken muß, da das System selbst keine Pluralität des politischen Willens gelten lassen kann. Jedes eigenmächtige, selbst noch so sachgemäße Verhalten einzelner Funktionäre birgt demzufolge erhebliche Risiken in sich. Auf der anderen Seite sind sog. „Ressortgeist“ (einseitige Blickrichtung auf das Spezialgebiet des Funktionärs oder der Abteilung) und „Lokalegoismus“ (einseitige Betonung lokaler Interessen) fachlicher bzw. örtlicher Organe nicht auszurotten, die bis auf weiteres Nebenerscheinungen dieses zugleich abgelehnten und benötigten Stils sind. Es ist zu beachten, daß der Begriff B. im Unterschied zu der im Westen aktuellen Diskussion über die Bürokratisierung damit nicht meint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen übernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 93–94 Büro des Präsidiums des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büros der SED

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe [S. 94]in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer…

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Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (1966)

Siehe auch: Vereinigungen Volkseigener Betriebe: 1959 1960 1962 1963 Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB): 1965 Vereinigung Volkseigener Betriebe: 1969 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB): 1979 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB.): 1975 Nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Bezeichnung: 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1951 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d.h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch nicht selbständig, ihre Bilanzen waren Teilbilanzen der VVB, die auch befugt war, Gewinne und Verluste der Betriebe gegeneinander auszugleichen. Mit der ab Januar 1952 durchgeführten ersten großen Reorganisation der „volkseigenen Wirtschaft“ (Wirtschaftliche Rechnungsführung) wurden diese VVB aufgelöst. Die Betriebe wurden zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. 2. VVB war in den Jahren 1952 bis Anfang 1958 die Bezeichnung für „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“. Es handelt sich dabei praktisch um die aufgelösten bzw. in ihren Zuständigkeiten wesentlich eingeschränkten bisherigen „Vereinigungen“. Die neuen VVB waren nur noch Anleitungs- und Aufsichtsorgan für jeweils eine Anzahl ihnen zugeordneter Betriebe gleicher Fachrichtung; sie führten die Weisungen der damaligen fachlichen Hauptverwaltungen der Industrieministerien aus. Zahlreiche dieser VVB wurden im Laufe der Jahre aufgelöst oder neu gegliedert. Sie verschwanden Anfang 1958 bei der zweiten großen Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft gänzlich. 3. VVB war von 1958 bis 1963 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, die keinerlei Ähnlichkeit mit den unter 1. gekennzeichneten „Vereinigungen“ hatten. Nach Auflösung der Produktionsministerien seit Febr. 1958 wurden deren bisherige fachliche Hauptverwaltungen (jene Stellen also, die direkt oder über „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ die Produktionsbetriebe anleiteten) unter der Bezeichnung „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ in Industrieorten mit der Aufgabe der „operativen und produktionsnahen Anleitung“ der „volkseigenen“ Industriebetriebe etabliert. Die neuen VVB unterstanden bis Sept. 1961 den Fachabt. der Staatlichen ➝Plankommission, waren seitdem jedoch dem damals neugebildeten Volkswirtschaftsrat unterstellt; sie leiteten die zentralgeleitete Industrie an (Unterschied dazu, damals örtliche Industrie). 4. Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen ökonomischen Systems wurden die VVB erneut umgebildet und erhielten erweiterte Funktionen. Die neuen VVB sind seit Anfang 1964 „ökonomische Führungsorgane ihres Industriezweiges und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung“. Die Betriebsleiter der angeschlossenen „volkseigenen“ Betriebe sind dem Generaldirektor der VVB rechenschaftspflichtig. Die Leitungen der VVB sind für die Sicherung der Rentabilität der angeschlossenen Betriebe verantwortlich; sie entscheiden auch nach Abführung der vorgesehenen Finanzmittel an den Staatshaushalt über die Verwendung der Gewinne. Zu diesem Zweck werden Finanzmittel der Betriebe in besonderen Fonds beim Generaldirektor der VVB konzentriert: im Fonds ➝Technik, im Verfügungsfonds, im Kreditreservefonds und im Gewinnverteilungsfonds. Die neuen VVB sollen verantwortlich sein „für die Durchführung der Reproduktion, Erweiterung der Kapazität und Einführung der neuen Technik“ in den angeschlossenen Betrieben „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“, d.h. nach den Weisungen der vorgeordneten Leitungsorgane (Staatliche Plankommission, Industrieministerien). Bei den VVB-Leitungen sind zum Teil sog. Parteiorganisatoren vom ZK der SED eingesetzt. Durch sie kontrolliert die Partei unmittelbar die Industrie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 495 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die

Siehe auch: Vereinigungen Volkseigener Betriebe: 1959 1960 1962 1963 Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB): 1965 Vereinigung Volkseigener Betriebe: 1969 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB): 1979 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB.): 1975 Nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Bezeichnung: 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1951 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d.h. der…

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Hermlin, Stephan (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ostberlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1950 und 1954 Nationalpreis. H. entwickelte sich unter Einfluß des franz. surrealist. und kommun. Dichters Paul Eluard. Reflektierte das Zeiterlebnis in erlesenen, von dunkler Wortsymbolik gekennzeichneten Versen („Zwölf Balladen von den großen Städten“, 1945). Einige meisterhafte Erzählungen („Der Leutnant Yorck von Wartenburg“, 1945). Nachdichtungen von Eluard, amerik. Negerlyrik („Auch ich bin Amerika“, 1948) u.a. Tolerante Literaturbetrachtungen („Ansichten über einige Bücher und Schriftsteller“, zus. mit Hans Mayer, 1957). Nach Übersiedlung in die SBZ und Umstellung auf sozialistischen Realismus Niveauverfall („Mansfelder Oratorium“, 1951; „Der Flug der Taube“, 1952). Erzählung über 17. Juni 1953: „Die Kommandeuse“ (1954). „Begegnungen 1954 bis 1959“ (1960). Als Sekretär der Sektion Dichtkunst und Sprachpflege der Akademie der Künste geriet H. durch einen von ihm veranstalteten Lyrikabend mit der SED in Konflikt; er wurde von seinem Posten abgelöst und übte öffentlich Selbstkritik. Auch aus dem Vorstand des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes mußte er ausscheiden. 1965 durfte er jedoch in der Bundesrepublik lesen. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 197 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hermlin-stephan verwiesen. Hennigsdorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, Rudolf

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ostberlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1950 und 1954 Nationalpreis.…

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Volkspolizei, Deutsche (1966)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei, ferner die Feuerwehr. Sie erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die ABV. Den diktatorischen Zielen der SED dienen auch die Abteilungen Paß- und Meldewesen; Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: Präsidium der Volkspolizei, und die 8 Kreisbehörden: VP-Inspektion (VP-I). Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westl. Chemnitz) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls großen Mittelstädte) und die 8 Bezirke Ost-Berlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Reviere geteilt. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die VP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ostberlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ostborlin kamen im Juni 1961 großenteils zur Bereitschaftspolizei. Doch (seit spätestens Anfang 1965) stehen dem Präsidium der VP in Ostberlin wieder mindestens drei kasern. militärähnliche Bereitschaften ( = Bataillone) zur Verfügung, mit zumindest ca. 1.500 Mann. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der VP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr der GST, liegt bei der VP. [S. 514]Ab 1. 12. 1962 besteht eine „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. Sie hat seit Sept. 1965 das Promotionsrecht. — Uniform: hell graugrün — Stärke ca. 73.000 Mann, ohne die rd. 8.000 Mann der Transportpolizei, die 1.500 der kasernierten Bereitsch. des VP-Präsidiums in Ostberlin und die etwa 15.000 des der VP untergeordneten aktiven Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten VP ist der Stellv. des Ministers des Innern für die bewaffn. Organe des MdI: Generalleutnant Willi Seifert (SED). Leiter der ihm unterstellten HVDVP seit Aug. 1959: Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 513–514 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizeihelfer

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV)…

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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das MfAA. ent[S. 321]stand erst im Okt. 1949 mit der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED vorbehalten: Dr. Georg ➝Dertinger bis 15. 1. 1953, danach Dr. Lothar ➝Bolz bis 24. 6. 1965, als er (ernstlich erkrankt) verzichtete. Seit 25. 6. 1965 ist mit Otto ➝Winzer ein altkommun. Spitzenfunktionär der SED Leiter des MfAA. geworden. Der Organisationsplan der ersten Jahre sah 6 Hauptabt. (HA) vor: I. UdSSR und volksdemokratische Länder; II. Kapitalistisches Ausland; III. Deutschland- und Europapolitik; IV. Presse und Information; V. Konsularwesen; VI. Organisation. Daneben stehen einige selbständige Abt. wie Kultur; Wirtschaft; Abrüstung. — Die Leiter der HA und fast aller Abt., unter denen nur wenige Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland. — Innerhalb der HA arbeiten solche Abt. wie Afrika-Abt., Arabische Länder, Lateinamerika, Westeuropa, Skandinav. Länder, Südostasien. Nach dem Wechsel im Ministeramt wurde kein 1. Stellv. des Ministers bekanntgegeben. Die Staatssekretäre (mit dem Titel „Stellv. des Min.“) gehören sämtlich der SED an. Seit dem 24. 2. 1966 gibt es zwei Staatssekretäre, die den Rang eines 1. Stellv. des Ministers haben: Josef Hegen und Günter Kohrt. Dem Titel nach stehen unter ihnen als weitere „Stellv. des Min. und Staatssekr.“: Oskar Fischer, Gustav Hertzfeld, Wolfgang ➝Kiesewetter, Herbert Krolikowski, Georg Stibi. — Der Leiter der Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED, Peter ➝Florin, gehört dem Kollegium des MfAA. mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA. (s. Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“, und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. (Diplomatische Beziehungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 320–321 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Gesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das MfAA. ent[S. 321]stand erst im Okt. 1949 mit der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED…

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Arbeit, Gesetz der (1966)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wurde von der kommunistischen Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthielt es bereits einen weitgehenden Abbau alter Rechte der Arbeiterschaft. Am 1. 7. 1961 wurde es abgelöst durch das Gesetzbuch der Arbeit. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 27 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit mit den Menschen

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19.…

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Magdeburg (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 [S. 296]1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1964) 1.323.700 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: Magdeburg; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Kalbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Schönebeck, Seehausen, Staßfurt, Stendal, Tangerhütte, Wanzleben, Wernigerode, Wolmirstedt, Zerbst. Vors. des Rates des Bezirkes: Kurt Ranke (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Alois ➝Pisnik. M. ist ein landwirtschaftlich und industriell gemischter Bezirk. Neben reichhaltigen Bodenschätzen (Braunkohle, Stein- und Kalisalz, Eisenerz, Schwefelkies und Kalk) ist die Landwirtschaft vor allem in der Magdeburger Börde ertragreich und hat eine entsprechende Lebensmittelindustrie hervorgebracht. Es folgen der Schwermaschinenbau, die Chemische Industrie, der Fahrzeug(Schiff-)bau und die Eisen- und Stahlerzeugung. 2. Stadtkreis im Sachsen-anhaltischen Bezirk M., Bezirksstadt, in der Magdeburger Börde beiderseits der Elbe mit (1964) 265.141 Einwohnern (1950: 260.305) zweitgrößte Stadt Sachsen-Anhalts und fünftgrößte Stadt der SBZ; alte Hansestadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört); frühgotischer Dom (mit Grab Ottos d. Gr.), Liebfrauenkirche (11./13. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, größter Binnenhafen der SBZ, Mittellandkanal); eines der bedeutendsten Industriezentren Mitteldeutschlands: Schwermaschinenbau „Ernst Thälmann“, „Karl Liebknecht“, „Georgi Dimitroff“, „7. Oktober“ und „Erich Weinert“, Meßgeräte- und Armaturenwerk „Karl Marx“, Mühlen-, Lokomotiv- und Schiffsbau, Gießereien, Zement, Ölraffinerie, Nahrungs- und Genußmittel; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Hochschule für Schwermaschinenbau „Otto von Guericke“, Medizinische Akademie (seit 1954), Theater, Tiergarten, Kulturhistorisches Museum; Sitz des Bischofs der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen u. des kath. Bischofs von M. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 296 Luxemburg, Rosa A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAI

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 [S. 296]1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1964) 1.323.700 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: Magdeburg; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Kalbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel,…

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Strafregister (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1949 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1.~Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden St. zu einem einzigen St. vereinigt, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt wird. Das St. befindet sich in Berlin. Die Anschrift lautet: Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik — Strafregister — Berlin C 2, Littenstraße 16/17.“ Am 1. Februar 1958 ist das „Gesetz über Eintragung und Tilgung im St. — Strafregistergesetz (StRG)“ vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 647) in Kraft getreten. Danach ist das zentrale St. zuständig für alle Personen, die in der SBZ geboren oder wohnhaft sind oder, die in der SBZ verurteilt werden. Damit greift das Gesetz stark in die Zuständigkeit des westlichen St. ein. Die „beschränkte Auskunft“ aus dem St. ist weggefallen. Die Fristen, nach deren Ablauf ein Strafvermerk getilgt wird, sind ganz erheblich verkürzt worden. Die längste Straftilgungsfrist — bei Freiheitsstrafen von über fünf Jahren — beträgt zehn Jahre. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, die Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie die Abt. Finanzen der örtlichen Räte und die Dienststellen der Zollverwaltung im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens. Der Staatssicherheitsdienst hat inzwischen durchgesetzt, daß die nach den neuen Fristen zu tilgenden Strafvermerke nicht vernichtet, sondern ihm zur Kenntnis zugeleitet werden. Damit hat der SSD die Möglichkeit, im Bedarfsfalle immer wieder einmal auf alte und im St. bereits getilgte Strafvermerke zurückzukommen und ein lückenloses Bild über das Vorleben aller Bürger zu besitzen, wodurch die verkürzten Straftilgungsfristen ihre Bedeutung praktisch wieder verloren haben. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 470 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafverfahren

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1949 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1.~Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik…

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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1966) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 433] 1. Grundsätze Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft soll nach Art. 16, 3 der Verfassung ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Obwohl stets die Sorge um den Menschen betont wird, bestimmt nicht sie die Gestaltung und die Grenzen dieser Vorsorge, vielmehr tun dies die Aufgaben, die die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung möglichst ausnahmslos zur Arbeit zu zwingen, damit die Produktion ein Höchstmaß erreicht. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen und Erwerbsminderung oder wegen zeitweiliger Arbeitsbefreiung infolge Krankheit, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. Februar 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt öffentlichen Rechts, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche ➝Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist seitdem die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt [S. 434]wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den „volkseigenen Betrieben“ (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u. a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“ (§ 8 der VO vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Abt. Finanzen bei den Räten der Kreise und Stadtkreise (Finanzämtern) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung und ihrer Leistungen sind für die Arbeiter und Angestellten mit Ausnahme der Renten die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 21. 12. 1961 (GBl. II, S. 533) und im übrigen noch die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeiter beschäftigen; Handwerker, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler); alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. 6. Leistungen Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. [S. 435]Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Die Renten sind im allgemeinen so niedrig, daß sie nur eine äußerst bescheidene Lebenshaltung erlauben. Eine seit langem versprochene Rentenreform ist ausgeblieben. Bergleute erhalten auf Grund verschiedener Verordnungen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen neuerdings Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder aufnehmen. Für die technische Intelligenz in den „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) Die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist Träger der Arbeitslosenversicherung. 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 DM Ost. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsmittel Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet in den Betrieben, in denen eine Konfliktkommission besteht, diese, im übrigen die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB, die auch über Einsprüche gegen Entscheidungen der Konfliktkommission in Sozialversicherungssachen entscheidet. Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. 9. Freiwillige und zusätzliche Versicherung Eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung kann bei der Sozialversicherung seit Erlaß der VO über Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr abgeschlossen werden. Neue derartige Versicherungen können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ehemalige Pflichtversicherte, die sich bei der Sozialversicherung freiwillig rentenversichert hatten, bleiben dort auch in Zukunft versichert. Trotz der großen Zahl der Anspruchsberechtigten kann die Sozialfürsorge aus öffentlichen Mitteln nicht entbehrt werden. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 433–435 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1966) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 433] 1. Grundsätze Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft soll nach Art. 16, 3 der Verfassung ein einheitliches, umfassendes…

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Rechtswesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 384] 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzele in den materiellen Lebensverhältnissen und könne nicht aus sich selbst, aus der allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes abgeleitet oder begriffen werden. Es ist nach dieser Auffassung also nicht der menschliche Geist oder seine sittliche Kraft, die die Rechtsordnung bestimmen, sondern das Recht soll — nach der These, daß das Sein das Bewußtsein bestimmt — durch die materiellen Lebensverhältnisse hervorgebracht werden. Diese materiellen Lebensverhältnisse würden aber durch die Produktionsverhältnisse bestimmt, durch die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln. Daraus folge, daß derjenige, der die Produktionsmittel besitzt, und das ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung die herrschende Klasse, auch das Recht bestimmt und die Rechtsordnung festlegt. Damit wird das Recht leicht und einheitlich definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“, und das in der SBZ bestehende sozialistische Recht ist nach Ulbricht daher „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“ (Ulbricht, „Über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaus“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1959, S. 147). Mit dieser Erkenntnis wurde, wie Hilde ➝Benjamin erklärt, „eine klare Abgrenzung von der bürgerlichen Rechtswissenschaft mit ihren verschiedenen Spielarten idealistischer Rechtsideologien und mit ihren Vorstellungen von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen“. Für das Strafrecht wird diese Aussage im Lehrbuch des Strafrechts noch einmal ausdrücklich bestätigt: „Deshalb hat jedes Strafrecht Klassencharakter, verfolgt die klassenbedingten Ziele und Aufgaben. Es gibt kein neutrales, über den Klassen stehendes Strafrecht.“ Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird das sozialistische Recht mit einer gewissen Akzentverlagerung definiert als „ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Jedes Recht sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). Aus den Erkenntnissen des historischen Materialismus ergibt sich für die Kommunisten weiter, daß die menschliche Gesellschaft unter Führung ihrer fortschrittlichsten Klasse, der Arbeiterklasse, den Weg zum kommun. Endstadium gehen werde, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und mit der dann vorhandenen klassenlosen Gesellschaft der ideale Endzustand auf Erden erreicht sein werde. Die „historische Aufgabe“ der Arbeiterklasse bestehe also darin, den Weg zunächst zum Sozialismus, dann zum Kommunismus, zu vollenden. Die Erfüllung dieser Aufgabe entspreche der objektiven Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Wenn nun aber nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse entspricht, und wenn der Wille dieser Klasse auf die Erreichung des sozialistisch-kommun. Endzustandes gerichtet ist (weil er darauf gerichtet zu sein hat), dann kann, wie dies in der neuen Definition des Staatsrates zum Ausdruck kommt, im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Damit erhält das Recht Instrumentalcharakter in Händen der Klasse und des Staates zur Erreichung des politischen Endziels. Dieser Auffassung vom R. entspricht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer, Polak) die Hauptaufgabe der Justiz. Die politische Aufgabe der Rechtsprechung kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter- und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen [S. 385]Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse.“ Besonders herausgestellt wird durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und die sich daran anschließenden neuen Gesetze (Justizreform) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung: „Die Gerichte tragen dazu bei, daß alle Bürger, Institutionen und Organisationen das sozialistische Recht bewußt einhalten und verwirklichen, das den Willen des Volkes zum Ausdruck bringt und seinem friedlichen Leben, seiner Freiheit, seiner schöpferischen Arbeit und der Gerechtigkeit für jedermann dient“ (§ 2 Abs. 1, Satz 2 GVG). Mit besonderem Nachdruck wird von den Gerichten die Wahrung und Beachtung sozialistischer Gesetzlichkeit gefordert, d.h. strenge Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach der echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in „Neue Justiz“ 1956, S.~581). 2. Gerichtsorganisation Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dez. 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des OG eingelegten Kassationsanträge (Kassation), als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der SBZ angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen in sozialistischem Sinne geändert. Nach dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 erließ die Volkskammer am 17. 4. 1963 ein neues Gerichtsverfassungsgesetz, durch welches das Prinzip des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege voll verwirklicht wurde. Ferner hatte diese Justizreform zum Ziel, die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte gesetzlich zu untermauern und zu aktivieren. Das OG wurde das „Leitungsorgan“ für die gesamte Rechtsprechung, ist aber in dieser Funktion dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Der Staatsrat hat nach Art. 106 der Verfassung nicht nur das Recht, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen, sondern er kann auch „allgemeinverbindliche Auslegungen der Gesetze“ geben, also unmittelbar auf die Rechtsprechung einwirken. Er kann ferner dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Der Staatsrat ist also praktisch der oberste Gerichtsherr in der SBZ. Die zur Durchsetzung der Leitungsaufgaben des OG geschaffenen Organe dieses Gerichts, das Plenum und das Präsidium haben die Befugnis, Richtlinien und Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle Gerichte zu erlassen. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die Militärgerichtsbarkeit, die in der Spitze beim Kollegium für Militärstrafen des OG zusammenläuft. Die Arbeitsgerichte sind als Kammern bzw. Senate der Kreis- und Bezirksgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert. In allen erstinstanzlichen Verfahren der Kreis- und Bezirksgerichte wirken Schöffen mit, in Arbeitsrechtsstreitigkeiten entscheiden auch die Rechtsmittelsenate der Bezirksgerichte und der Senat des OG unter Beteiligung von Schöffen. Die Richter werden in allen Gerichten auf 4 Jahre gewählt und sind für ihre Rechtsprechung sowohl dem übergeordneten Gericht wie der örtlichen Volksvertretung ihres Bezirks oder Kreises verantwortlich. Der in der Verfassung und im Gerichtsverfassungsgesetz enthaltene Grundsatz von der richterlichen Unabhängigkeit ist faktisch beseitigt. Die Personalpolitik (Kaderpolitik) vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die [S. 387]akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. Nur noch 2~v. H. aller Richter können als ordnungsgemäß ausgebildete Volljuristen bezeichnet werden. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Da den Richtern, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED immer möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Regime, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. 3. Die weiteren Organe der Rechtsprechung Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige, unmittelbar dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des ersten „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“, war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Das neue Staatsanwaltschaftsgesetz vom 17. 4. 1963 bezeichnet die Staatsanwaltschaft als ein Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht und beschreibt im einzelnen Funktion und Aufgaben dieses Organs in der Periode des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Staatsanwaltschaft soll ih ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Erziehung der Bürger zum sozialistischen Denken und Handeln leisten. Auch für dieses Staatsorgan steht also die Erziehungsfunktion des Rechts im Vordergrund. Die Justizverwaltung hat schon 1952 ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft, mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 auch ihre Befugnis der Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung eingebüßt. Ihre heutigen Aufgaben liegen auf dem Gebiet der Revision der Gerichte, der Kaderpolitik, der Gerichtsverwaltung und der Vorbereitung der Justizgesetzgebung. Dem Ministerium der Justiz obliegt es in seiner Verantwortlichkeit für die Kaderpolitik, die Grundsätze für die Ausbildung der juristischen Kader gemeinsam mit dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen sowie den Universitäten auszuarbeiten und durchzusetzen (Rechtsstudium). Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung vorgenommen. Der Staatsrat bezeichnet die Rechtsanwaltschaft in seinem Rechtspflegeerlaß als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“. Besonders hebt er hervor, daß sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig in den Kollegien zusammengeschlossen haben. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare obliegt dem Ministerium der Justiz. Eine Standesorganisation und eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft in der SBZ nicht. Durch den Verteidiger im „sozialistischen“ Strafprozeß soll ein „neuer Arbeitsstil“ entwickelt werden, der die erzieherische Rolle des Rechtsanwalts mehr in den Vordergrund rückt. 4. Strafrecht Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt.~I bearbeitet und von den I.~Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich [S. 388]Art.~6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 29. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung, Sühnemaßnahmen) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG zweimal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen, zu denen seitdem auch die Abwerbung gehört. Art. 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Besonders kraß trat die Unterdrückungsfunktion des Strafrechts, insbesondere der politischen Straftatbestände, in den vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozessen gegen „Kopfjäger“, Menschenhändler und „Terroristen“ (Terrorismus) in Erscheinung sowie in all den Strafverfahren, in denen es sich um tatsächliche oder angebliche Verletzungen der Anordnungen und Bestimmungen über das Sperrgebiet handelte. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Durch eine gleichzeitig mit dem StEG erfolgte Änderung des Paßgesetzes wurden auch Versuch und Vorbereitung der Republikflucht unter Strafe gestellt. (Paßwesen) Auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet wurden bis 1955 vor allem folgende vier Gesetze angewendet: Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Das Gesetz zum Schutze des „Volkseigentums“ wurde durch das StEG aufgehoben; die Bestrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ erhielt in den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels wurde durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1962 aufgehoben. Eine materiell-rechtliche Änderung hat sich dadurch jedoch nicht ergeben, da die Strafandrohungen in das Zollgesetz übernommen worden sind. Wirtschaftsprozesse wurden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber durch ein neues, sozialistisches Strafgesetzbuch ersetzt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das alte „sanktionierte“ StGB entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjet. Strafrecht gegeben. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen [S. 389]Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjet. Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Letztere wurden dann durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz (Militärstrafgesetz) vom 24. 1. 1962 z. T. geändert und um weitere Tatbestände ergänzt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig „differenzierte“ Strafe vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein soll. Den Beschlüssen kommt gemäß Art. 106 der am 12. 9. 1960 geänderten Verfassung Gesetzeskraft zu. Zur Durchführung des ersten Beschlusses hat das OG in der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) den Gerichten Hinweise für die zu verhängenden Strafen und in der Richtlinie Nr. 13 eine Anleitung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit erteilt. Nach einer scharfen Auseinandersetzung mit maßgebenden Strafrechtswissenschaftlern stellte der Staatsrat am 24. 5. 1962 in seinem weiteren Beschluß fest, daß „die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat beruht“. Die in diesen Beschlüssen bereits zum Ausdruck kommende Tendenz, die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit auszuweiten, wurde durch den Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) noch erheblich verstärkt (Konfliktkommission, Schiedskommission). In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handelte, und verhängten milde Strafen. Da dies in schlechthin unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse, und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung (öffentlicher Tadel, Geldstrafe, bedingter Verurteilung) und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, vor allem zu kurzen Freiheitsstrafen, wieder Zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ („Neue Justiz“ 1964, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Die Richtlinien Nr. 12 und Nr. 13 wurden durch Beschlüsse des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 ersatzlos aufgehoben, weil sie nach Auffassung des OG dem derzeitigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr entsprechen und einengend und schematisch auf die Anwendung kurzer Freiheitsstrafen orientieren. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der SBZ unterworfen ist. Für die Durchführung des Strafverfahrens ist die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage. Auch dieses Gesetz soll neu gefaßt und dann gemeinsam mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt werden. Nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ S.~337) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung [S. 390]gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Deutschen ➝Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Staatsrats. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. 5. Zivil-, Familien-, Arbeitsrecht Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im sowjetzonalen Justizministerium wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrens Vorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten sind seit 1949 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht sollte schon durch ein im Entwurf im Jahre 1954 fertiggestelltes Familiengesetzbuch neugestaltet werden. Gegen diesen Entwurf gab es in weiten Kreisen der Bevölkerung und der christlichen Kirchen heftigen Widerstand, so daß er nicht Gesetz wurde. Lediglich das Eherecht wurde geändert, indem das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt wurde. Im April 1965 wurde ein neuer Entwurf zum „Familiengesetzbuch der DDR“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt, der dann mit einigen Änderungen am 20. 12. 1965 von der Volkskammer als Gesetz (GBl. 1966 I, S. 1) verabschiedet wurde. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht und das Urheberrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen ➝Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von polizeilichen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Für die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf es einer besonderen Anweisung durch das dem VEB übergeordnete Organ. Das Arbeitsrecht soll in erster Linie der Weiterentwicklung der „sozialistischen Arbeitsverhältnisse“ dienen. Seine neue gesetzliche Grundlage hat es im Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 gefunden. Für die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sind in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch beim zuständigen Kreisgericht möglich. 6. Gesellschaftliche Erziehung und massenpolitische Arbeit Ihr besonderes Augenmerk haben die Gerichte darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Widersprüche in der Gesellschaft und zur gesellschaftlichen Entwicklung aufgedeckt werden, und daß in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Aus den Erfahrungen in dieser Tätigkeit konnte dann der weitere Schritt zu gesellschaftlichen Gerichten vollzogen werden, der mit der Übertragung neuer Befugnisse auf die Konfliktkommissionen und der Bildung von Schiedskommissionen getan worden ist. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf die „sozialistische Bewußtseinsbildung“ zu erhöhen, ordnete der Staatsrat in seinem Rechtspflegeerlaß vom 4. 4. 1963 an, daß die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, [S. 391]Nachricht über die stattfindende Verhandlung zu geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchzuführen haben. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Die Betriebe pp. können auch gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger zur Mitwirkung an der Hauptverhandlung beauftragen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer bedingten Verurteilung kann der Verurteilte durch das Gericht verpflichtet werden, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln. Ferner können „sozialistische Kollektive“ eine gesellschaftliche ➝Bürgschaft für den Angeklagten übernehmen. Im Rechtspflegeerlaß vom 4. 4. 1963 gibt der Staatsrat auch Weisungen für die massenpolitische Arbeit der Justiz. Er ordnet eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Organen der Rechtspflege und den Volksvertretungen, den gesellschaftlichen Organisationen, den Ausschüssen der Nationalen Front an. Diese Zusammenarbeit soll alle gesellschaftlichen Kräfte „für die Festigung des sozialistischen Gemeinschaftslebens, für den Kampf gegen Verbrechen und Vergehen“ mobilisieren und das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger entwickeln. Eines von verschiedenen Mitteln, um diese Erfolge zu erzielen, sind Justizausspracheabende der Richter und Schöffen mit der Bevölkerung. Hier soll „der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden“ (Görner in „Staat und Recht“ 1957, S. 662). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff.). Literaturangaben Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Brundert, Willi: Es begann im Theater — „Volksjustiz“ hinter dem Eisernen Vorhang. Berlin 1958, Dietz. 86 S. Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 178 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Das Eigentum im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 5) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 113 S. Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Der Rechtsanwalt im Ostblock (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 6). (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 86 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen, Berlin, Verlag A. W. Hayn's Erben. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 384–391 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reformkommunismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 384] 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis…

DDR A-Z 1966

Lukács, Georg (György) (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1917 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 4. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930–1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes. Nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Prof. für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitgl. der [S. 295]Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler im Ostblock, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjet. Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956 unter Bruch der Zusicherung freien Geleits durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und des Revisionismus bezichtigt worden vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß. (Dritter Weg, Entstalinisierung) Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u.a. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 294–295 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luxemburg, Rosa

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1917 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 4. Roten…

DDR A-Z 1966

1966

1965 1966 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abteilungsparteiorganisation (APO) Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Adoption AE AE AEP Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Aeroclub Aeroclub Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Aggression Aggression Agitation Agitation Agitationslokal Agitationslokal Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Agitprop-Gruppen AGL AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (P) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Akademie für Sozialhygiene Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Akkreditivverfahren Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akkumulation Akkumulation Aktion Rose Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Alimente Alimente Alkoholismus Alkoholismus Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Allied travel board Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Standardisierung Amt für Standardisierung Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anleitung Anleitung Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antiquariate Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apel, Erich Apitz, Bruno Apitz, Bruno APO APO Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekerassistenten Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiter Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (TTTT) Arbeitseinkommen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitserziehung Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgestaltung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen

1965 1966 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) …

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Kredite (1966)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren 1964 für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO drei Kategorien kurzfristiger K. gewährt: 1. „Plankredite“ zur Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittel. Hierzu gehören insbesondere der Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des planmäßigen Produktionsablaufes (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren) und der Saison-K. zur Finanzierung der saisonbedingten Bestände; daneben der Forderungs-K. zur Finanzierung von Forderungen aus Warenlieferungen. 2. können „Zusatz-K.“ zur Finanzierung von betrieblichen Maßnahmen gewährt werden, die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen (hierzu gehören Vorzugs- und Zwischen-K.). Schon diese K. zeigen die Unvollkommenheit der K.-Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung, denn sie dienen der Finanzierung von unvorhergesehenen Planabweichungen. Noch deutlicher zeigt die 3. K.-Kategorie die Mängel der zentralgeplanten Wirtschaft: „Zusatzkredite für Plan Widrigkeiten“ werden gewährt zur Finanzierung von planwidrigen Beständen (Sonder-K.) und zur Überbrückung von generellen Liquiditätsschwierigkeiten zur Bezahlung von Löhnen, Warenlieferungen usw. (Zahlungs- und Liquiditäts-K.). Daneben können Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste durch Überbrückungs-K. abgedeckt werden (Finanzschulden). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 10 v. H. — Normalzins 2–3,5 v. H.) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „Kreditdisziplin“ verlangt werden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsache, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7 Mrd. DM Ost verschuldet ist. Darüber hinaus ist die SBZ seit Jahren bemüht, von der BRD K. zu erhalten. Die Bereitschaft der Bundesregierung hierzu ist grundsätzlich vorhanden; jedoch ist die K.-Gewährung davon abhängig, daß der Bevölkerung Mitteldeutschlands größere persönliche Freiheiten eingeräumt werden. Hierzu war die SBZ-Regierung jedoch bis heute nicht bereit. Auf der anderen Seite ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer [S. 260]zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 259–260 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren 1964 für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…

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Kreis (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 215 Kreise (191 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der vom Staatsrat erlassenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 75 bzw. 99), die in Verbindung mit dem „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1964 (GBl. I, S. 159) gelten, sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K., der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. 1. Landkreise Oberstes Organ der Staatsmacht im K. ist der Kreistag, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Der Kreistag ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates sowie der Beschlüsse des Bezirkstages“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im K. Er ist dabei fest an die Weisungen der zentralen Stellen und der Bezirke gebunden, soll aber innerhalb des demokratischen Zentralismus die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung in die Durchführung der erhaltenen Weisungen einbeziehen. Die Arbeitsordnung legt hierzu fest, daß der Kreistag „unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen“ entwickeln soll. Der Kreistag und seine Organe haben mit den übrigen staatlichen und wirtschaftlichen Organen, Einrichtungen oder Betrieben eng zusammenzuarbeiten. Der Kreistag wählt die Richter des Kreisgerichts und beruft sie ggf. auch ab. Der Kreistag leitet und kontrolliert die Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. Organe des Kreistages sind neben dem Rat des K. die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. Der Rat des K. ist die der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle mit allgemeiner Zuständigkeit (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Am 4. Juni 1964 ist unter Leitung von Kurt ➝Seibt ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Hierdurch wird die zentrale Anweisungsbefugnis auch gegenüber den Kreisräten besonders betont, und es wird erkennbar, daß der örtliche Rat in erster Linie den Weisungen des Ministerrates bzw. des übergeordneten Rates zu folgen hat. Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellv. des Vors., dem Stellv. für Inneres, mehreren weiteren Stellv., dem Stellv. und Vors. der Kreisplankommission, dem Vors. des Kreislandwirtschaftsrates, dem Sekretär sowie einigen Fachabteilungsleitern. Die bisherigen ehrenamtlichen Ratsmitglieder gibt es seit 1964 nicht mehr. Auch daraus wird eine stärkere Hinwendung zur Fachverwaltung erkennbar. Der Rat wird durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die Arbeits-Ordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, daß der Vors. dafür zu sorgen hat, daß im Rat des K. „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die K.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Mitgl. des Rates verantwortlich ist. 2. Stadtkreise Hier heißt die örtliche Volksvertretung Stadtverordnetenversammlung, das Organ der staatlichen Verwaltung Rat der Stadt. Ihre Aufgaben entsprechen denen der gleichartigen Organe im Landkreis. Die Stadtverordnetenversammlung besteht je nach der Einwohnerzahl aus 45 bis 200 Abgeordneten. Der Vors. des Rates der Stadt trägt die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister, seine Stellvertreter nennen sich Stadtrat. Die Struktur des Rates ist die gleiche wie beim Rat des Kreises. Die Städte Magdeburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle und Erfurt sind (wie Ostberlin) in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 260 Kredite A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisbeschwerdekommission

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 215 Kreise (191 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der vom Staatsrat erlassenen „Ordnung…

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1966: Q, R

Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für gesamtdeutsche Fragen Rat für Sozialversicherung Rationalisierung Rationalisierungskredite Rationierung Rauchfuß, Wolfgang Rau, Heinrich Raumplanung Realismus Rechenschaftslegung Rechentechnik Rechnungseinzugsverfahren Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtsstudium Rechtswesen Reformkommunismus Regierung und Verwaltung Regionalplanung Registrierverwaltung Rehabilitation Rehabilitierungen Reichelt, Hans Reichert, Rudi Reichsbahn, Deutsche Reihenuntersuchungen Reimann, Max Reinhold, Otto Reisebüro der „DDR“ Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionsunterricht Renn, Ludwig Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Rentnerreisen Reparationen Reparatur-Technische Station Reproduktion Republikflucht Reserven, Dörfliche Reserven, Innere Reserveoffiziere Reservistenkollektive Rettungsdienst Rettungsmedaille Revanchepolitik Revisionismus Revolution RFB RGW Richter Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts Richtsatztage Rienäcker, Günther Roscher, Paul Rostock Rost, Rudolf Rote Ecke Roter Frontkämpferbund (RFB) Rowdytum RSFSR RTS Rückkehrer Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rügenfestspiele Rumpf, Willy Rundfunk Russifizierung Rüstungsproduktion

Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für gesamtdeutsche Fragen Rat für Sozialversicherung Rationalisierung Rationalisierungskredite Rationierung Rauchfuß, Wolfgang Rau, Heinrich Raumplanung Realismus …

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Zweig, Arnold (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes, von 1947 bis 1952 Präsident, später Vizepräsident, seit 1957 Ehrenpräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. Seit 1957 Präsident des PEN-Zentrums Ost und West. Mitgl. des Weltfriedensrates, Vors. des Deutschen Komitees der Kämpfer für den Frieden. 1950 Nationalpreis. 1958 Lenin-„Friedenspreis“. Dr. h.c. Z. wurde bekannt durch die „Novellen um Claudia“ (1912), ein Romanwerk von höchster psychologischer Sensibilität. Als großer Erzähler erwies er sich in dem weitausholenden gesellschaftskritischen Romanzyklus über den 1. Weltkrieg „Der Streit um den Sergeanten Grischa“, 1928; „Junge Frau von 1914“, 1931; „Erziehung vor Verdun“, 1935; „Einsetzung eines Königs“, 1937). Die nach Übersiedlung in die SBZ geschriebenen Bände des Zyklus zeigen ein Nachlassen der dichterischen Kraft („Die Feuerpause“, 1954; „Die Zeit ist reif“, 1957). Die kommun. Gegenwart hat Z. nicht gestaltet. Auf dem Kulturbundkongreß 1954 nahm er gegen die Unterdrückung der geistigen Freiheit in der SBZ Stellung. Ein Film nach seinem Roman über die NS-Zeit „Das Beil von Wandsbek“ (1947) wurde 1951 verboten. Theaterstücke: „Ritualmord in Ungarn“ (1914), „Bonaparte in Jaffa“ (1949) u.a. Zahlreiche Erzählungen und Essays. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 557 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/zweig-arnold verwiesen. Zwangsvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes,…

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Grundeigentum (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Durch Enteignung ist aber das private G. zugunsten des sozialistischen Eigentums stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises (Kreis). Sie ist zu versagen, wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder wenn „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“. Vor dem Inkrafttreten der Grundstücksverkehrsordnung war die Genehmigungspflicht auf ein sächsisches und thüringisches Landesgesetz und auf die Bestimmung des Art. 26 der Verfassung gestützt worden, wonach die Verteilung und Nutzung des Bodens zu überwachen und jeder Mißbrauch zu verhüten ist. Die Praxis, wonach die Übertragung eines Grundstückes verweigert wurde, wenn der Erwerber im Westen lebte oder er oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes war, ist die gleiche geblieben. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Vorkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dringliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. Die Leistungsverordnung vom 16. 8. 1963 (GBl. II, S. 667) bietet eine weitere Möglichkeit, private Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Grund[S. 183]stücke von Flüchtlingen werden unter „staatliche“ Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Im Zusammenhang mit der Errichtung der Mauer sind die meisten der in Ostberlin und der SBZ liegenden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, in „staatliche“ Verwaltung genommen worden. Alle Verwaltungsvollmachten der Eigentümer gelten als erloschen. Diese Maßnahme soll angeblich dem „Schutz des Vermögens der Bürger West-Berlins dienen“. Für Grundstücke, deren Eigentümer in der BRD wohnen, sind dagegen weiterhin private Verwalter zugelassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 182–183 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Durch Enteignung ist aber das private G. zugunsten des sozialistischen Eigentums stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl.…

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Tauwetter (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX. Parteitag der KPdSU. Politische Höhepunkte der auf Liberalisierung und Revision der bolschewistischen Dogmen und der bolschewistischen Herrschaftsausübung gerichteten Gegenbewegung waren die im Okt. 1956 in Polen und im Nov. 1956 in Ungarn gipfelnden Partei- und Volkserhebungen gegen die Stalinisten in den eigenen Führungen und den Hegemonieanspruch der UdSSR. Während in Polen ein Kompromiß zustande kam, wurde die zum Bürgerkrieg entwickelte ungarische Erhebung blutig niedergeschlagen. Von da an wurde die Liberalisierungswelle des T., die zunächst auch in den politischen, wissenschaftlichen und literarischen Führungskreisen der UdSSR eine gewisse Resonanz hatte, von der gesamten bolschewistischen Führerschaft entschlossen gebremst, da diese sicher zu Recht — für den Fall weiterer Nachgiebigkeit um die Existenz ihrer Regime bangen mußte. Doch hat sich in einer Reihe von Volksdemokratien, besonders in Polen, Ungarn und der CSSR ein Hang zur Tolerierung offenerer Diskussion in der Gesellschaft, vor allem unter den Intellektuellen, gehalten. (Versachlichung, Liberalisierung) In der SBZ war das T. im wesentlichen auf den Bereich der theoretischen Auseinandersetzungen beschränkt. Philosophen (Ernst Bloch), Ökonomen (Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Kurt ➝Vieweg), Historiker (Jürgen ➝Kuczynski), Journalisten hatten die stark von dem ungarischen Parteiphilosophen Georg ➝Lukács angeregte Bewegung getragen, darunter zahlreiche prominente jüngere Parteiideologen. Aber auch innerhalb der Partei- und Staatsführung (Fred ➝Oelßner, Fritz ➝Selbmann, Gerhart ➝Ziller, Ernst ➝Wollweber, Karl ➝Schirdewan) war es zu Auseinandersetzungen um den vor allem von Walter ➝Ulbricht repräsentierten Doktrinarismus gekommen. Die Probleme einer rationelleren und bevölkerungsorientierten Gestaltung der Volkswirtschaft und einer größeren Kompromißbereitschaft in der gesamtdeutschen Frage hatten dabei wesentliche Rollen gespielt. Nach dem Zusammenbruch des ungarischen Aufstandes hat sich auch in der SBZ die radikale Gruppe Ulbrichts wieder mit sowjet. Hilfe voll durchsetzen können. Eine Kampagne zur scharfen Reglementierung von Wissenschaft, Kunst und Hochschulwesen lief an, so daß die SBZ heute das antiliberalste Industrieland des Ostblocks darstellt. Lediglich in der Wirtschaftspolitik (Neues ökonomisches System) ist seit dem VI. SED-Parteitag vom Januar 1963 ein Umschwung zu dogmenfreierem, pragmatischerem Vorgehen zu verzeichnen. (Widerstand, Opposition) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Dies.: Ulbricht — eine politische Biographie. Köln 1964, Kiepenheuer und Witsch. 352 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 477 Tausenderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX.…

DDR A-Z 1966

Entstalinisierung (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Nach dem Tod Stalins im März 1953 kritisierte die neugebildete Führung der KPdSU den Personenkult und den Dogmatismus der Stalinzeit. Sie propagierte das Prinzip der kollektiven Führung und begann, stalinistische Herrschaftsmethoden abzubauen (Stalinismus). In diesem Rahmen: Abbau des Terrors, teilweise Dezentralisierung der Staats- und Wirtschaftsleitung, Auflösung von Zwangsarbeitslagern, Verkündung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Einschränkung der ideologischen Reglementierung. Verschiedene Wissenschaften, bes. die Naturwissenschaften, erhielten größeren Spielraum für die objektive Forschung. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung wurden verbessert durch den Abbau der drakonischen Arbeitsgesetzgebung und die Erhöhung der Konsumgüterproduktion. Außenpolitisch wurde die Aussöhnung mit Jugoslawien gesucht (Titoismus) und das Abhängigkeitsverhältnis der Volksdemokratien gegenüber Moskau gelockert. Die Zeit von Stalins Tod bis zum XX. Parteitag der KPdSU im Febr. 1956 kann als „stille E.“ bezeichnet werden (Tauwetter). Auf dem XX. Parteitag bekannte sich die Parteiführung offen zu den Maßnahmen, mit denen sie das von Stalin übernommene System zu reformieren versuchte. Auch auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 wurde Stalin öffentlich kritisiert. Neue Thesen wurden verkündet, die eine weitere Abkehr von wichtigen Prinzipien des Stalinismus bedeuteten (Geschichte (1er KPdSU) und darauf abzielten, Ideologie und Praxis den Bedingungen eines modernen Industriestaates anzupassen. Diese Anpassung wurde als Rückkehr zum Leninismus ausgegeben. Das kennzeichnet auch die Grenzen der E. Die Alleinherrschaft der Partei blieb erhalten. Mit der E. lebten in den Volksdemokratien und fast allen kommun. Parteien oppositionelle Strömungen auf (Revisionismus, Nationalkommunismus). Die chinesische und die albanische Parteiführung widersetzen sich hartnäckig und bezeichnen die E. als Verrat am Marxismus-Leninismus (Sonderwege zum Sozialismus). Die SED-Führung, insbesondere Ulbricht, verschloß sich lange Zeit der E. Nach den Ereignissen in Polen und Ungarn (1956) wurden Befürworter einer E. in der SBZ hart gemaßregelt (Behrens, Benary, Dritter Weg, Harich, Schirdewan, Vieweg). Bestimmte Lockerungen, die sich dennoch eingebürgert hatten, wurden nach dem Bau der Mauer (Aug. 1961) rückgängig gemacht. Erst seit dem Sommer 1962, insb. seit dem 4. Plenum des ZK der SED im Nov. 1963, kann von einer E. in der SBZ gesprochen werden. Sie zeigt sich besonders in der Wirtschaftspolitik (Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft). Zur E. in der SBZ gehören auch die Diskussionen gegen den „Dogmatismus im Strafrecht“ (Rechtswesen). Tendenzen zur Versachlichung zeigen sich besonders in der Wissenschaft. Bemerkenswert ist die Hervorhebung der empirischen Soziologie. Auch die SED-Führung erhofft sich von der E. einen Ausgleich mit der Bevölkerung und ist dafür bereit, den Lebensstandard zu erhöhen und Erleichterungen zu gewähren. Sie ist aber außerordentlich bemüht, die E. streng unter Kontrolle zu halten und ideologische Lockerungs- und Liberalisierungstendenzen zu zügeln (Havemann). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 122 Entnazifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungsländer

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Nach dem Tod Stalins im März 1953 kritisierte die neugebildete Führung der KPdSU den Personenkult und den Dogmatismus der Stalinzeit. Sie propagierte das Prinzip der kollektiven Führung und begann, stalinistische Herrschaftsmethoden abzubauen (Stalinismus). In diesem Rahmen: Abbau des Terrors, teilweise Dezentralisierung der Staats- und Wirtschaftsleitung, Auflösung von Zwangsarbeitslagern, Verkündung der sozialistischen Gesetzlichkeit und…

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Strittmatter, Erwin (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 * 14. 8. 1912 in Spremberg als Sohn eines Bäckers. Volksschule, Bäcker, Landarbeiter, Tierwärter, Kellner, Hilfsarbeiter. Im 2. Weltkrieg Soldat. Nach 1945 Bäcker und Landarbeiter. Seit 1947 SED. Besuch einer Kreisparteischule der SED, danach Standesbeamter, anschließend Volkskorrespondent, mehrere Jahre Lokalredakteur der „Märkischen Volksstimme“. Seit 1953 freier Schriftsteller. 1958 Mitgl. der LPG Dollgow (Krs. Gransee). 1959 Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1959–1961 1. Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes, 1961 stellv. Vorsitzender. 1953, 1955 und 1964 Nationalpreis. Seine Frau Eva ist tonangebende Literaturkritikerin der SBZ. St. schrieb volkstümlich-humoristische Romane aus dem Lausitzer Dorfmilieu mit zunehmender kommun. Tendenz („Ochsenkutscher“, 1950; „Der Wundertäter“, 1957). Kinderbuch „Tinko“ (1954). Unter Einfluß von Bert Brecht wandte er sich dem Theater zu: „Katzgraben“ (1953, ergänzt 1958). „Die Holländerbraut“ (1961). Sein letztes Buch „Ole Bienkopp“ (1963) war Gegenstand einer lebhaften öffentlichen Diskussion, weil die SED in der Kontrastierung des Helden, eines idealistischen Einzelgängers, mit den Apparatschiks schlecht wegzukommen schien; auf der anderen Seite entsprach das Buch der neueren Tendenz, die Literatur von dem sterilen Modell des positiven Helden zu befreien. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 473 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/strittmatter-erwin verwiesen. Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stubbe, Hans

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 * 14. 8. 1912 in Spremberg als Sohn eines Bäckers. Volksschule, Bäcker, Landarbeiter, Tierwärter, Kellner, Hilfsarbeiter. Im 2. Weltkrieg Soldat. Nach 1945 Bäcker und Landarbeiter. Seit 1947 SED. Besuch einer Kreisparteischule der SED, danach Standesbeamter, anschließend Volkskorrespondent, mehrere Jahre Lokalredakteur der „Märkischen Volksstimme“. Seit 1953 freier Schriftsteller. 1958 Mitgl. der LPG Dollgow (Krs. Gransee). 1959 Mitgl. der…

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Enteignung (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Es wird zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter-und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet würden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948 (Sequesterbefehl) sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“. Alle Bodenschätze sowio alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Artikel 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbrecht, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums (Eigentum) betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Die „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. darf nach Art. 23 der Verfassung nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Diese Ansprüche stehon jedoch oft nur auf dem Papier. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art. 24 grundsätzlich entschädigungslose E. und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind gem. Art. 27 und 25 der Verfassung verstaatlicht worden. Die enteigneten Vermögenswerte sind grundsätzlich lastenfrei in das „Volkseigentum“ übergeführt worden. Das bedeutet eine entschädigungslose E. der privaten Gläubiger des Enteigneten, deren Rechte an enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen und deren Ansprüche gegen das eingezogene Vermögen nicht anerkannt werden. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das „Volkseigentum“ übernommenen Vermögenswerte vor. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in das „Volkseigentum“ übergeführten Zweigbetriebes und des [S. 122]westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die E. für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den „volkseigenen“ Betrieb übergegangen („Neue Justiz“ 1954, S. 58). Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 121–122 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entfremdung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Es wird zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter-und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die…

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Staatshaushalt (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der SBZ wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der SBZ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der SBZ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der staatlichen ➝Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sogenannte „Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Gewinne der VEW; Gewinnverwendung), Steuern und sonstige Einnahmen sowie Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind zum Teil eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. Die Kassenführung des St. obliegt der Deutschen ➝Notenbank. Die Haushalte der SBZ sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 458 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der SBZ wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der SBZ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des…

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Schöffen (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 61–69 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1 Richter als Vorsitzenden und 2 Sch. besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und 3 Sch. Den Berufungssenaten 1 der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. In der Militärgerichtsbarkeit sind Militärschöffen tätig. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne 1 Beachtung der ausgelösten Reihenfolge oder des nach § 68 GVG halbjährlich aufzustellenden Plans ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem [S. 415]1. Febr. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und darüber, ob eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungsfrist als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. sollen an 12 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Sch. durch Ausübung des Schöffenamtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Sch. werden für 4 Jahre gewählt; die Wahlen werden zusammen mit den Wahlen der Richter durchgeführt. Für das Sch.-Amt gelten nach § 45 GVG dieselben Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Die Sch. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Sch. wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechtsschöffen beim OG setzt der Präsident des OG fest. Auf einen Berufsrichter sollen 50–60 Sch. entfallen, so daß bei den Kreisgerichten etwa 45.000 Sch. zu wählen sind. Für die Bezirksgerichte wurden zuletzt im Jahre 1961 2.770 Sch. gewählt. Sch., die sich in ihrer Tätigkeit bewährt haben, sollen erneut als Kandidaten gewonnen werden, aber „mindestens ein Drittel der Kandidaten soll erstmalig kandidieren“ (§ 10, Abs. 2 der Wahlordnung vom 14. 7. 1965 — GBl. II, S. 559). Die Militärschöffen werden nur für 2 Jahre gewählt. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der sozialistischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Die Sch. sollen u.a. „die Rechtsprechung enger mit der gesellschaftlichen Entwicklung verbinden, die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung erhöhen und das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger und ihre Kenntnisse der Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates erweitern“ (§ 62 GVG). Darum sollen die Sch. auch „über gründliche Kenntnisse in den jeweiligen Hauptbereichen des gesellschaftlichen Lebens, besonders der Volkswirtschaft, im Bezirk und Kreis verfügen“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. I, S. 21). Alle Sch., die beruflich in demselben Betrieb tätig sind, werden in diesem Betrieb zu Sch.-Kollektivs zusammengefaßt. Zu den Aufgaben eines solchen Sch.-Kollektivs gehört u.a. „Mitwirkung bei der moralisch-politischen Erziehung eines Verurteilten (gesellschaftliche Erziehung), Beratung politischer und justizpolitischer Fragen, Organisierung von Justizaussprachen, Agitation unter den Kollegen zu wichtigen Schwerpunktfragen der Politik von Partei und Regierung über das sozialistische Recht“ („Neue Justiz“ 1959, S. 363). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 414–415 Schöbel, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scholz, Ernst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 61–69 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1 Richter als Vorsitzenden und 2 Sch. besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG…

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1966: W, X, Y, Z

Wachsamkeit, Revolutionäre Wagner, Siegfried Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wählervertreterkonferenz Währung Währungsgebiet Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenfonds Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverzeichnis, Allgemeines Warenzeichen Warnemünde Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartburg Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft WBDJ Wehrbezirkskommando Wehrdienstverweigerung Wehrersatzdienst Wehrerziehung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weigel, Helene Weihnachtsgratifikation Weimar Weinbau Weiß, Gerhard Weiz, Herbert Weltbund der Demokratischen Jugend Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensbewegung Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund Weltniveau Weltrevolution Wenden Wendt, Erich Werksabgabepreis Werktätiger Wertpapiere Westdeutsche Bundesrepublik Westdeutschland Westgeldeinnahmen Westzone Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerbsbewegung Wettbewerb, Sozialistischer Wetzel, Rolf WGB Widerspruch Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigung Willmann, Heinz Winkler, Werner Winzer, Otto Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsbereiche Wirtschaftsgebiete Wirtschaftsordnung Wirtschaftspläne Wirtschaftspolitik Wirtschaftsrat Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wirtschaftsverträge Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog Wismar Wismut-AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftliche Beiräte Wissenschaftliche Industriebetriebe Wissenschaftlicher Sozialismus Wissenschaftlichkeit Wissenschaftlich-technische Revolution Wissenschaftlich-technischer Vorlauf Wissenschaftlich-technische Zentren Wittenberg Wittenberge Wittig, Werner Wittik, Hans Wittkowski, Margarete Witz, politischer Wohnbezirk Wohngebiet Wohnungsbau Wohnungswesen Wolf, Christa Wolf, Hanna Wolgast Wollweber, Ernst WStVO Wünsche, Kurt Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zahnärzte Zaisser, Wilhelm Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zeiss Zeitgeschichte, Deutsches Institut für Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitsummenmethode Zeitzuschlag Zensur Zentrag Zentralantiquariat der DDR Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle Zentrale Organe der Staatsmacht Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst) Zentralinstitut für Bibliothekswesen Zentralinstitut für Fertigungstechnik (ZIF) Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung Zentralkomitee der SED Zentralrat Zentralschulen Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Zentralverwaltung Zentralverwaltung für Statistik Zeugen Jehovas ZGB Ziegenhahn, Herbert ZIF Ziller, Gerhart Zimmering, Max Zimmermann, Gerhard Zirkel Zirkus Zittau Zivilgesetzbuch Zivilprozeß Zivilrecht ZK ZKD ZKSK Zölle Zollgesetz Zonengrenze Zootechniker ZPKK ZSGL Züchter, Verdienter Zuchthaus Zuwachsrate, Industrielle Zwangsarbeit Zwangskollektivierung Zwangsvollstreckung Zweig, Arnold Zweijahrplan Zweite Revolution Zwickau Zwischenschichten

Wachsamkeit, Revolutionäre Wagner, Siegfried Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wählervertreterkonferenz Währung Währungsgebiet Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung…

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Bevölkerung (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 79]Zwischen 1950 und 1962 war das sowjetische Besatzungsgebiet Deutschlands das einzige Gebiet Europas — wenn nicht sogar der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden B. Hauptursachen dieser Entwicklung waren der anhaltende Wanderungsverlust an den freien Teil Deutschlands und die niedrige Geburtenzuwachsrate. Eine ständig zunehmende Überalterung der B. und empfindliche Auswirkungen auf das Arbeitskräftepotential waren die Folgeerscheinungen. Nach der amtlichen Fortschreibung der B. wurde für Ende 1963 zum ersten Male seit dem Jahre 1950 eine Zunahme der Wohn-B. ausgewiesen. Mit einem Plus von 57.000 liegt die B.-Zahl von Anfang 1963 zwar nur sehr geringfügig über derjenigen des Vorjahres, aber die hauptsächlichen demographischen Daten sprechen dafür, daß sich der B.-Zuwachs fortsetzen wird. Die drakonischen Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie und der Mauer in Berlin haben natürlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Es dürften jedoch noch viele Jahre vergehen, bis der zwischen 1950 und Ende 1964 eingetretene Substanzverlust von 1,376 Mill. Menschen wieder aufgeholt sein wird. Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 29. 10. 1946 wird für das Gebiet der SBZ (Gebietsstand 31. 8. 1950) eine Wohn-B. von 17,18 Mill. (ohne Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) ausgewiesen. Im Berliner Sowjetsektor wurden 1,175 Mill., zusammen also 18,355 Mill. Einwohner gezählt. Gegenüber der letzten Volkszählung vor dem Kriege, vom 17. 5. 1939, war dies eine Zunahme von insgesamt 1,61 Mill. (= 9,6 v. H.). Trotz eines Sterbefallüberschusses in den Nachkriegsjahren stieg die B.-Zahl durch einen gewissen „Wanderungsgewinn“ (Rückkehr von Kriegsgefangenen, Evakuierten, Zivilinternierten und „Zuwanderung“ von Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten) zunächst bis März 1949 auf etwas über 19 Mill. an. Bereits 1947 hatte aber eine Abwanderung von politisch und wirtschaftlich Andersdenkenden eingesetzt (Flüchtlinge), die von Jahr zu Jahr stärker wurde. Bei der Volkszählung am 31. 8. 1950, die als die letzte gesamtdeutsche Zählung gilt, wurden nur noch knapp 18,4 Mill. Einwohner gezählt. Seitdem zeigen die Ergebnisse der amtlichen B.-Fortschreibung nach dem Gebietsstand vom 1. Jan. 1965 folgendes Bild: Von 1949 bis Ende Juni 1964 wurden allein im Bundesnotaufnahmeverfahren 2,824 Mill. Flüchtlinge statistisch erfaßt. Annähernd die Hälfte der Flüchtlinge (langjähriger Durchschnitt) stand in einem Alter bis zu 25 Jahren, rd. 60 v. H. sind im Erwerbsleben stehende Personen gewesen. Unabhängig von den Ermittlungen im Bundesnotaufnahmeverfahren wurden durch das Statistische Bundesamt 3,670 Mill. Personen gezählt, die zwischen 1950 und Ende 1963 aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet in die BRD und nach Berlin (West) zugezogen sind. Dieser Zahl stehen im gleichen Zeitraum nur 501.300 Abwanderungen aus der BRD (einschl. Berlin West) gegenüber. Auf jeden Fortzug aus dem freien Teil Deutschlands kamen [S. 80]also 7,3 Zuzüge aus dem sowjetischen Besatzungsbereich. Ulbricht war mehrmals gezwungen, diese „illegale“ Wanderungsbewegung offiziell zuzugeben. Die sowjetzonalen Angaben über die Bevölkerung sind gelegentlich angezweifelt worden; man vermutete, daß die sowjetzonale Statistik bewußt mit überhöhten Bevölkerungszahlen operiere. Für diese Annahme gibt es jedoch keine begründeten Anhaltspunkte. Die letzte Volkszählung vom 31. 12. 1964 hat jedoch die schon lange gehegte Vermutung bestätigt, daß die Bevölkerungszahl in den letzten Jahren niedriger gewesen ist, als sie auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung hätte sein müssen. Diese Differenz ergab sich durch eine laufende Übernahme von potentiellen Fehlerquellen in der Fortschreibung seit 1950. In Anbetracht dessen, daß die vorhergehende Zählung (31. 8. 1950) mehr als 14 Jahre zurückliegt, hält sich die Abweichung in vertretbaren Grenzen. Für das Jahresende 1963 wird nach wie vor eine etwas höhere Bevölkerungszahl als für das Jahresende 1964 ausgewiesen. Daraus ist verschiedentlich der falsche Schluß gezogen worden, daß die Bevölkerung im Laufe des Jahres 1964 abgenommen habe. Die Bevölkerungszahlen für 1963 und 1964 sind aber, da sie auf zwei verschiedenen Grundlagen ermittelt wurden, nicht direkt vergleichbar, so daß aus der Gegenüberstellung keine Entwicklung im Sinne einer Verminderung der Bevölkerung herausgelesen werden kann. Bisher wurden nur die ersten manuell ermittelten Teilergebnisse der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 ermittelt und bekanntgemacht. Da maschinelle Datenverarbeitungsmaschinen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, wurde darauf hingewiesen, daß vor Anfang 1966 nicht mit der Bekanntgabe genauerer und detaillierter Angaben gerechnet werden kann. Dabei sind erhebliche technische Schwierigkeiten in der Aufbereitung der ermittelten Daten noch nicht mit einkalkuliert. Anfang 1965 hatte man offen zugegeben, daß in der maschinellen Datenverarbeitung gegenüber anderen führenden Industrieländern noch ein erheblicher Rückstand zu verzeichnen sei. Eine Gegenüberstellung der Bezirke und des Sowjetsektors von Berlin nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. 8. 1950 und vom 31. 12. 1964 zeigt folgendes Bild: Nach den vorläufigen Ergebnissen der letzten Zählung hatte die SBZ einschließlich des Sowjetsektors von Berlin am Jahresende 17.011.931 Einwohner (davon 9.260.069 weibliche und 7.751.862 männliche). Nur die Bezirke Cottbus und Frankfurt haben gegenwärtig höhere Bevölkerungszahlen als 1950. Besonders stark ist die Bevölkerung angewachsen in dem Gebiet der „Schwarzen Pumpe“ (Kreise Hoyerswerda, Spremberg, Senftenberg, Stadtkreis Cottbus) sowie in Eisenhüttenstadt und in Schwedt an der Oder. [S. 81]Zwischen 1949 und Ende September 1965 wurden allein im Bundesnotaufnahmeverfahren 2.865.526 Flüchtlinge aus der SBZ statistisch erfaßt. Annähernd die Hälfte dieser Flüchtlinge sind im jugendlichen Alter von unter 25 Jahren gewesen, rd. 60 v. H. (langjähriger Durchschnitt) sind im Erwerbsleben stehende Personen gewesen. Unabhängig von den Ermittlungen des Bundesnotaufnahmeverfahrens wurden durch das Statistische Bundesamt 3,724 Mill. Personen gezählt, die zwischen 1950 und Juli 1965 aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet in die BRD und nach Berlin (West) zugezogen sind. Dieser Zahl stehen im gleichen Zeitraum nur 509.000 Abwanderungen aus der BRD (einschl. Berlin-West) gegenüber. Auf jeden Fortzug aus dem freien Teil Deutschlands entfielen also 7,3~Zuzüge aus dem sowjetischen Besatzungsbereich. SED-Chef Ulbricht war mehrmals gezwungen, diese „illegale“ Wanderungsbewegung offiziell zuzugeben. Seit Errichtung der Mauer rekrutiert sich der größte Teil der Übersiedler aus der SBZ aus Personen im Rentenalter, Gebrechlichen und unheilbar Kranken. Dabei ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, daß man die legale Übersiedlung dieses Personenkreises nicht aus menschlichem Verständnis zuließ, vielmehr beabsichtigt man, sich unproduktiver Kräfte zu entledigen. Durch den Zugang der Heimatvertriebenen war die B.-Dichte (einschl. Sowjetsektor von Berlin) bis 1946 auf 170 (1939 = 155) Einwohner je qkm gestiegen; seit dieser Zeit sinkt sie beständig, während sie im Bundesgebiet durch die Aufnahme von Flüchtlingen und infolge des höheren Geburtenüberschusses steigt. Die B.-Dichte variiert in den Bezirken zwischen 58 Einw./qkm (Neubrandenburg) und 348 Einw./qkm (Chemnitz). Für den Berliner Sowjetsektor wird Ende 1964 eine B.-Dichte von 2.659 Einw./qkm und für Berlin (West) von 4.525 Einw./qkm ausgewiesen. [S. 82] Die Sexualstruktur hat sich in den letzten Jahren leicht gebessert. Nachdem vor dem Kriege auf je 100 männliche Personen 104 Frauen kamen, schnellte dieses Verhältnis nach der Volkszählung von 1946 auf 100:135 hoch. Zur Volkszählung von 1950 wurden auf jeweils 100 Männer noch 125 Frauen ermittelt. In den Jahren 1959, 1960 und 1961 wird ein gleichbleibend hoher Frauenüberschuß von 122 Frauen auf je 100 Männer ausgewiesen. Im Jahr 1962 ist eine geringfügige Besserung auf 100:121 eingetreten. Im Bundesgebiet, einschließlich Berlin (West), ist das Verhältnis günstiger. Nach dem Stand vom 30. 12. 1962 entfallen hier auf je 100 Männer nur 112 Frauen. Der Berliner Sowjetsektor weist mit 130 Frauen auf jeweils 100 Männer den größten Frauenüberschuß im sowjetischen Besatzungsgebiet aus. Am günstigsten liegen der Bezirk Rostock mit 100:114 und die Bezirke Neubrandenburg und Cottbus mit je 115 Frauen auf 100 Männer. Eine Verbesserung der ungünstigen Altersstruktur ist für die nächsten Jahre nicht zu erwarten. Zwar ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Steigen, wegen der unverhältnismäßig starken Besetzung der Geburtsjahrgänge 1898 bis 1913 wird aber auch der Anteil der Personen im Rentenalter zunehmen. Vor dem zweiten Weltkrieg lag letzterer bei 11,1 v. H. der Gesamtbevölkerung, gegenwärtig beläuft er sich auf 18,2 v. H. und nach Berechnungen der sowjetzonalen Statistik wird er bis zum Jahre 1970 auf 20,3 v. H. ansteigen. Die Zahl der Menschen im arbeitsfähigen Alter wird dagegen abnehmen, und zwar relativ wie auch absolut. Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen etwa 76 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter, darunter 32 Personen im Rentenalter. Dieses äußerst ungünstige Verhältnis wird sich aller Voraussicht nach noch weiter verschlechtern. Vergleichsweise ist die Altersstruktur der Bevölkerung des Bundesgebietes besser, selbst unter Einschluß von Berlin (West). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre an der Gesamtbevölkerung ist in beiden Teilen Deutschlands mit reichlich 25 v. H. annähernd gleich. Dagegen sind die Jahrgänge im Alter von 18–45 Jahren im Bundesgebiet stärker vertreten. Der [S. 83]Ausgleich wird durch die Gruppe von Personen im Alter von 45 Jahren und darüber hergestellt, die in der SBZ relativ größer ist. Das Verhältnis der Quote der Sterbefälle zu den Lebendgeburten ist im Bereich der SBZ viel ungünstiger als im Bundesgebiet (ohne Berlin West). Auf 1.000 Einwohner entfielen 1939 im damaligen Reichsgebiet 8,1 Lebendgeburten. In der SBZ war zunächst 1946 ein Sterbefallüberschuß von 12,4 für 1947 von 5,9 und für 1948 von 2,4 pro 1.000 der B. festzustellen. Erst ab 1949 trat mit 1,1 pro 1.000 der B. wieder ein geringer Überschuß ein. Wie die Tabellenübersicht zeigt, sinkt der Geburtenüberschuß seit 1955 abermals bedenklich und droht nach amtlichen sowjetzonalen Vorausberechnungen in den nächsten Jahren sogar völlig zu verschwinden. Der niedrige Geburtenzuwachs und die anhaltende Abwanderung von überwiegend im Arbeitsalter stehenden Personen hatten einen ungünstigen Einfluß auf die Sozialstruktur der B. Der Anteil der Personen im Rentenalter (Männer über 65 und Frauen über 60 Jahre) nahm ständig zu. Andererseits sank der Anteil der Kinder unter 15 Jahren und der B. im arbeitsfähigen Alter (Männer von 15 bis unter 65 und Frauen von 15 bis unter 60 Jahre) rapide ab. Während die B. zwischen dem 31. 8. 1950 und dem 31. 12. 1963 um über 1,2 Mill. abgenommen hat, nahm gleichzeitig die Zahl der Personen im Rentenalter um 589.400 (= 23,2 v. H.) zu. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren nahm im gleichen Zeitraum um 313.400 (= 7,3 v. H.) ab. Zusammen hat also zwischen 1950 und 1963 die B. im nichtarbeitsfähigen Alter um 674.800 Personen (= 9,1 v. H.) zugenommen. Andererseits nahm im gleichen Zeitraum die B. im arbeitsfähigen Alter um 1,248 Mill. (= 11,3 v. H.) ab. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der B. sind für die SED-Planer erhebliche Schwierigkeiten entstanden. Zur Erfüllung der ehrgeizigen Wirtschaftspläne muß die B. einen entsprechend hohen Anteil an arbeitsfähigen Kräften stellen. Wie wiederholte Untersuchungen sowjetzonaler Stellen über die künftige wahrscheinliche B.-Entwicklung ergaben, ist vor 1980 nicht mit einer nennenswerten Besserung zu rechnen. Bis 1980 soll zwar die B. wieder auf fast 17,7 Mill. (d.h. um rd. 3,5 v. H.) zunehmen, jedoch wird der Anteil der B. im arbeitsfähigen Alter bis dahin lediglich um 0,1 v. H. ansteigen. Die Sexualproportion wird dann etwa ein Verhältnis aufweisen, das den heutigen Gegebenheiten im Bundesgebiet entspricht. Wenn 1963 auf 100 der Wohn-B. 56,8 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen, werden es 1980, d.h. bei zunehmender B., sogar nur wenig mehr, nämlich 57,1 Personen sein. Der Anteil der noch nicht arbeitsfähigen Einwohner bleibt mit 24,9 fast gleich, während der Anteil der Rentner mit 18,0 je 100 Einwohner fast konstant bleibt. Von dem voraussichtlichen Zuwachs der B. um rd. 600.000 Personen entfallen etwa 117.000 (= 19,5 v. H.) auf Rentner, etwa 97.000 (= 16,2 v. H.) auf arbeitsfähige Personen und 386.000 (= 64,3 v. H.) auf Kinder bis zu 16½ Jahren im noch nicht arbeitsfähigen [S. 84]Alter. Durch den obligatorischen Besuch der „Zehnklassenschule“ werden weitere anderthalb Jahrgänge der Gruppe der im Erwerbsleben stehenden B. vorenthalten. Die Geburtenzuwachsrate wird zunächst in den Jahren 1970 bis 1972 mit 1,0 pro 1.000 der B. einen absoluten Tiefstand erreichen und bis 1980 nur auf 2,1 zunehmen. Sie wird damit noch immer um mehr als die Hälfte niedriger als 1961 sein. Trotz der schon erwähnten wahrscheinlichen Zunahme der B. um rd. 600.000 bis zum Jahr 1980 gilt es zu bedenken, daß der mit 17,7 Mill. vorausberechnete Bevölkerungsbestand dann immer noch um rd. 700.000 niedriger als im Jahr 1950 und um rd. 800.000 niedriger als nach dem Kriege, im Jahre 1946, sein wird. Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 79–84 Bevollmächtigter für Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewährungszeit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 79]Zwischen 1950 und 1962 war das sowjetische Besatzungsgebiet Deutschlands das einzige Gebiet Europas — wenn nicht sogar der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden B. Hauptursachen dieser Entwicklung waren der anhaltende Wanderungsverlust an den freien Teil Deutschlands und die niedrige Geburtenzuwachsrate. Eine ständig zunehmende Überalterung der B. und empfindliche Auswirkungen auf…

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FDJ-Kontrollposten (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der Zentralrat der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärte „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“; am 18. 3. 1959 wurde dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation …“ forderte Verstärkung der F. — Seit 1961 werden die F. auch in der Landwirtschaft stark eingesetzt. Am 22. 8. 1963 beklagte Günther Sieber, 1. Stellv. des Vors. des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (in „Junge Welt“), daß die Auflösung der F. „in einigen Betrieben diskutiert wurde“. Er hoffte, die Einführung der F. in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion werde dazu beitragen, im Arbeitsbereich der F. „Schwierigkeiten zu überwinden und festgestellte Mängel zu beseitigen“. §~43 des Jugendgesetzes (1964) bestimmt: „Die Kontrollposten der FDJ sind fester Bestandteil des Systems der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Sie helfen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren und zu entwickeln, indem sie für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, für neue Arbeitsmethoden und Verbesserungsvorschläge sowio gegen Gleichgültigkeit, Schlendrian, Bürokratismus und Formalismus kämpfen.“ Dieser § sichert ferner zu, daß Staats- und Wirtschaftsorgane die Hinweise der F. beachten und deren Arbeit unterstützen. Gemäß dieser Grundrichtlinien werden die F., möglichst in Verbindung mit den Grundorganisationen der FDJ in Betrieben, intensiver für Qualitätskontrollen eingesetzt; ebenso für Aufklärungsarbeit über die Pläne Neue Technik. In den Schulen betreiben die F. die Massenkontrollen, z. B. für den „Tag der Schulbereitschaft“. Ein weiteres Betätigungsfeld finden die F. z. B. auch bei Massenkontrollen zur Materialeinsparung. — Die Einzeldirektiven erhalten die F. von der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 137 FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Ordnungsgruppen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem…

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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1966)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. [S. 429]Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der SBZ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen zum Teil in der SBZ, zum Teil in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm ➝Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1957, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in den Strafanstalten der SBZ befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“ am 27. 4. 1957 (GBl. 1957, S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 428–429 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisierung

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer…

DDR A-Z 1966

Rechtsstudium (1966)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung orga[S. 383]nisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung (Erziehungs- und Bildungswesen) sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein und sich in dieser Tätigkeit zum „Spezialisten“ qualifiziert haben. Gleichzeitig sollen sie sich die für ihren späteren Beruf notwendigen Kenntnisse über das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus aneignen. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem, Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ostberlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemokratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juristische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das erste Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7. Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre wurde auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme ausgearbeitet. An dieser Aufgabe wirkte insbesondere das Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ verantwortlich mit. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 382–383 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und…

DDR A-Z 1966

Selbmann, Fritz (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 im Gefängnis, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des rheinischen Provinziallandtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933–1945 Zuchthaus und KZ. 1945 Präs. des Landesarbeitsamtes, dann Vizepräs. der Landesverwaltung Sachsen, 1946 Wirtschaftsminister von Sachsen, 1948–1949 stellv. Vors. der DWK. Okt. 1949 Industrieminister der „DDR“. Okt. 1950 Minister für Schwerindustrie, seit Ende 1951 Minister für Hüttenwesen und Erzbergbau und seit 5. 11. 1953 wieder Minister für Schwerindustrie. 24. 11. 1956 Stellv. des Vors. des Ministerrats und Vors. der Kommission für Industrie und Verkehr beim Präsidium des Ministerrats. Seit 19. 2. 1958 Stellv. des Vors. der Staatl. ➝Plankommission und Leiter der Abteilung Materialversorgung, am 24. 9. 1958 seiner Funktion als Stellv. des Vors. des Ministerrates enthoben. Von April 1954 bis Juli 1958 Mitgl. des ZK der SED, auf dem V. Parteitag nicht wieder in das ZK gewählt, zuvor auf der 35. Tagung des ZK im Febr. 1958 wegen „Managertums“ und indirekter Unterstützung der Fraktion Schirdewan-Wollweber scharf kritisiert. Seit 17. 10. 1954 Abg. der Volkskammer. S. hat am 9. 3. 1957 Selbstkritik geübt und seine Abweichungen widerrufen. (Säuberungen). 1960–1964 stellv. Vors. des Volkswirtschaftsrates. Danach Leiter d. Kommission f. wissenschaftl.-techn. Dienste bei der Staatl Plankommission. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. vom Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 3., erw. Aufl. (BMG) 1965. 406 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 423 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/selbmann-fritz verwiesen. Sektierer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbständige Abteilung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 im Gefängnis, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des rheinischen Provinziallandtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933–1945 Zuchthaus und KZ. 1945 Präs. des Landesarbeitsamtes, dann Vizepräs. der Landesverwaltung Sachsen, 1946…

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Grenzübergänge (1966)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn); 5. desgl. (Straße); b) für die Seeübergänge (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden: Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G. sollten eigentlich bezeichnet werden: a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen SBZ und Westzonen (seit 1949 Bundesrepublik), die fälschlich oft Zonengrenze genannt wird; b) die Übergänge an der Demarkationslinie zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie); dies sind: 1. Pomellen, südwestl. Stettin (Autobahn); 2. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe); 3. Frankfurt/Oder (Bahn); 4. desgl. (Straße); 5. Görlitz (Bahn); c) die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwest. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt das Regime für den allgemeinen Verkehr nur diese ganz wenigen Übergänge. Lediglich än diesen Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten. Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen nach Osten und Süden werden hier und da, neben sowjet. ➝Besatzungstruppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Dies sind zur Tschechoslowakei: Zittau a. d. Neiße (Bahn und Straße); zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten: 1. Grambow (auf der Bahn Pasewalk-Stettin); 2. Rosow (auf der Bahn Angermünde – Tantow – Stettin); 3. Kietz – Küstrin (Bahn); 4. Guben (Bahn); 5. Forst; 6. Horka nördl. Görlitz (Bahn). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 181 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großbauer

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn);…

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Bezirk (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Der B. ist nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen. Er ist Territorium eines „Einheitsstaates“. Nach der „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 52), die in Verbindung mit dem „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) gilt, bilden die Volkskammer, die Bezirkstage, die übrigen örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe „das einheitliche System der Staatsmacht der Arbeiter und Bauern in der Deutschen Demokratischen Republik“. Träger von Rechten ist nicht der B., sondern die im B. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist „Haushaltsorganisation“, als solche „staatliche juristische Person“ und Verwalter von „Volkseigentum“. Oberstes Organ der „Staatsmacht“ im B. ist der Bezirkstag. Er ist die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vors. zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag bestellt das Verwaltungsorgan, den Rat des B. oder beruft diesen ab. Er ist für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates sowie der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im B. Er ist dabei an die Weisungen der zentralen Dienststellen gebunden, soll aber — im Sinne des demokratischen Zentralismus — auch die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Durchführung der erhaltenen Weisungen heranziehen. Der Bezirkstag wählt die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Bezirkstag leitet die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen in den Stadtkreisen an. Organe des Bezirktages sind neben den Räten die ständigen und zeitweiligen Kommissionen und ihre Aktivs. Der Rat des B. ist Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit (Mittelinstanz), „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Am 4. Juni 1964 ist unter der Leitung von Kurt ➝Seibt ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Hierdurch wird die zentrale Anweisungsbefugnis gegenüber den örtlichen Räten besonders betont und erkennbar, daß der jeweilige örtliche Rat in erster Linie an die Weisungen des Ministerrates bzw. des übergeordneten Rates gebunden ist. Der Rat des Bezirkes besteht aus dem Vorsitzenden, einem 1. Stellv., einem Stellv. für Inneres, dem Stellv. und Vors. der Bezirks-Plankommission, mehreren weiteren Stellv., dem Vors. des Wirtschaftsrates des Bezirks, dem Vors. des Landwirtschaftsrates des Bezirks, den wichtigsten Fachabteilungsleitern und dem Sekretär. Die bisherigen ehrenamtlichen Ratsmitglieder gibt es seit 1965 nicht mehr. Auch daraus wird eine stärkere Hinwendung zur Fach Verwaltung erkennbar. Der Rat des B. wird durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die Arbeitsordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, der Vors. habe dafür zu sorgen, daß „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die B.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Mitglied des Rates verantwortlich ist. Die Planung und Leitung der Wirtschaft obliegt der Bezirksplankommission und dem Bezirkswirtschaftsrat. Deren Leiter sind außer dem Bezirkstag und dem Rat des B. auch den Leitern der staatlichen ➝Plankommission und des Volkswirtschaftsrates gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 84 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Der B. ist nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen. Er ist Territorium eines „Einheitsstaates“. Nach der „Ordnung über die…

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Sport (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 448] 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der — FDJ sollten viele Jugendliche dieser Organisation zugeführt werden. Die Zeit des Kommunal-Sports endete am 1. 8. 1948 mit der Gründung des „Deutschen Sportausschusses“ (DSA), einer staatlich gelenkten und von der SED beherrschten S.-Organisation. Landessportausschüsse (später Bezirkssportausschüsse) und Kreissportausschüsse wurden gebildet, die sich ebenfalls aus zuverlässigen Partei- und Staatsfunktionären zusammensetzten. Gleichzeitig wurden die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) nach sowjet. Muster abgelöst. Die BSG wurden in Industrie-Sportvereinigungen zusammengefaßt. Diese waren selbständige Organe der Gewerkschaften, die 10 v. H. ihres Beitragsaufkommens für den S. verwenden mußten. Die Gewerkschaften gaben ihrem Berufszweig entsprechend, den Sportvereinigungen (SV) und damit allen dazu gehörenden BSG unabhängig von der jeweiligen S.-Art den Namen: IG Bergbau — SV Aktivist IG Bau und Holz — SV Aufbau IG Chemie — SV Chemie G Verwaltung Banken, Versicherung — SV Einheit G Handel und Versorgung — SV Empor IG Textil, Bekleidung, Leder — SV Fortschritt IG Transport — SV Lokomotive G Gesundheitswesen — SV Medizin IG Post und Fernmeldewesen — SV Post IG Druck und Papier — SV Rotation IG Metallurgie — SV Stahl G Land- und Forstwirtschaft — SV Traktor IG Energie — SV Turbine IG Wismut — SV Wismut G Wissenschaft — SV Wissenschaft Außerdem entstanden die SV Dynamo der Deutschen ➝Volkspolizei und später die SV Vorwärts der Nationalen Volksarmee. Im Juli 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des S.“ gegründet. Damit wurde die völlige administrative Eingliederung des S. vollzogen. Der Vorsitzende des Komitees ist Staatssekretär, der wie seine Stellvertreter vom Ministerrat berufen wird. Der Vorspruch der VO vom 24. 7. 1952 über die Errichtung des Komitees kennzeichnet besonders deutlich dessen politische Aufgabe: „Die Regierung muß dafür sorgen, daß in der Deutschen Demokratischen Republik gesunde, frohe, kräftige und willensstarke Menschen heranwachsen. Menschen, die ihre Heimat lieben, fest zur Regierung und ihrem Präsidenten stehen, die zur Ehre unseres Landes ihre sportliche Meisterschaft ständig erhöhen, treue und unverbrüchliche Freunde des großen Sowjetvolkes sind, die mit Willenskraft, Härte, Ausdauer und Mut alle Schwierigkeiten überwinden, die von unversöhnlichem Haß gegen alle Feinde des Friedens und des Fortschritts erfüllt sind und die die sozialistischen Errungenschaften unserer Werktätigen gegen alle Bedrohungen schützen und verteidigen.“ Um die Aufnahme der sowjetzonalen S.-Organisationen in die internationalen S.-Verbände und sportliche Beziehungen zum westlichen Ausland zu erleichtern, gab man 1957 den sowjetzonalen S.-Organisationen andere Namen. Der am 27. 4. 1957 gegründete Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) übernahm die Aufgaben des damit aufgelösten DSA. Die Sektionen des DSA nennen sich seitdem S.-Verbände. Für sie wurden Namen gewählt, die denen der entsprechenden S.-Verbände der BRD [S. 449]ähneln. Bis auf die S.-Vereinigungen „Vorwärts“, „Dynamo“, „Lokomotive“ und „Wismut“, die als selbständige Glieder des DTSB, einer Bezirksorganisation entsprechend, bestehen blieben, wurden alle übrigen Industrie-Sportvereinigungen aufgelöst. Die einzelnen BSG wurden in die Bezirks- und Kreisverbände des DTSB eingegliedert. Daraus ergibt sich folgender organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen S.: a) DTSB b) Bezirksorganisationen und S.-Vereinigungen Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut c) Kreisorganisationen d) Grundorganisationen: BSG, S.-Clubs, Fach- und Hochschul-Sportgemeinschaften, S.-Gemeinschaften. Daneben bestehen noch 33 Fach-Sportverbände. Durch diese Neuorganisation sollte offenbar der Eindruck einer staatlich unabhängigen S.-Bewegung erweckt werden. In Wirklichkeit hat sich der Einfluß von Partei und Staat auf den S. nicht vermindert. Neben dem Ministerrat, dem das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. unterstellt ist, entscheidet das ZK der SED, Arbeitsgruppe S. und Körperkultur unmittelbar über Organisation und Entwicklung des S. Die enge Verflechtung von S. und Politik wird auch durch die Tatsache bewiesen, daß alle maßgeblichen S.-Funktionäre zugleich wichtige Partei- und Staatsämter innehaben. So ist der Präsident des DTSB, Manfred ➝Ewald, Mitglied des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer, Rudi ➝Reichert, der Vizepräsident des DTSB, gehörte von 1958 bis 1963 dem ZK der SED an. Auch die Fach-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die einzelnen S.-Vereinbarungen und S.-Clubs werden fast ausschließlich von Partei-Funktionären geleitet. Der politische Charakter des sowjetzonalen S. ergibt sich auch aus den im Gründungsstatut des DTSB vom 28. 4. 1957 festgelegten Grundsätzen und Zielen. Hier heißt es u. a.: „Der DTSB nimmt aktiv am Aufbau des Sozialismus teil und wirkt für die Weiterentwicklung der sozialistischen Körperkultur. Der DTSB kämpft unter der Führung der Arbeiterklasse gemeinsam mit allen Patrioten in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage gegen die Todfeinde des deutschen Volkes, den Imperialismus und Militarismus. Der DTSB unterstützt die demokratischen und patriotischen Kräfte im westdeutschen Sport, die einen mutigen Kampf gegen den Mißbrauch des Sports in Westdeutschland durch die Imperialisten und Militaristen führen. Der DTSB erzieht seine Mitglieder zu sozialistischem Denken und Handeln und bekämpft entschieden alle Formen der reaktionären bürgerlichen Ideologie; wie die demagogischen ‚Theorien‘ des Nur-Sportlertums und der ‚politischen‘ Neutralität des Sports. Der DTSB pflegt die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und den volksdemokratischen Ländern. Er löst seine Aufgaben auf der Grundlage des staatlichen Sportprogramms ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat‘.“ In dem neuen Statut vom 28. 5. 1961 sind diese politischen Formulierungen zwar aus Gründen der Tarnung gemildert worden, ohne daß sich aber an der politischen Zielsetzung des DTSB etwas geändert hat. 2. Leistungssport Eine besondere politische Bedeutung hat der Leistungs-S. Die „Sportler der DDR sollen durch Höchstleistungen die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung über das kapitalistische System Westdeutschlands“ beweisen (Beschl. des DTSB vom 4. 3. 1958). Zur Förderung des Leistungs-S. ist 1954 die besondere Organisationsform der „S.-Clubs“ gebildet worden, deren Millionen-Etat vom DTSB getragen wird. In diesen S.-Clubs werden Spitzensportler ohne Rücksicht auf deren persönliche Belange an bestimmten Schwerpunkten zusammengezogen. In vielen S.-Arten sind auf diese Weise die sowjetzonalen Spitzensportler in nur zwei oder drei S.-Clubs vereinigt. Zur Leistungssteigerung des Fußballsports sowie zur verbesserten Nachwuchsförderung sind auf Beschluß des Präsidiums des DTSB seit dem 1. 1. 1966 einige „Fußballklubs“ gebildet worden. Die in diesen S.-Clubs konzentrierten Leistungssportler sind vom Regime bezahlte, nach dessen Plänen ausgebildete „Staats-Amateure“, deren Aufgabe es ist, durch sportliche Erfolge „das Ansehen der DDR [S. 450]zu heben“. Sie sind in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die Sportler der Kategorie K-3 werden nach Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Den K-2 Sportlern müssen die Betriebe wöchentlich 16 Stunden für das Training freigeben. Spitzensportler der Gruppe K-1 leben praktisch ausschließlich für den S. Sie sind nur zum Schein in der Verwaltung oder in „volkseigenen“ Betrieben eingestellt. Ihr Gehalt wird dem Betrieb vom DTSB erstattet. Weitere regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhalten die Sportler direkt vom DTSB. Für internationale Erfolge gibt es außerdem hohe Geldprämien, bei Länderkämpfen bis zu 1.000 DM Ost, bei olympischen Spielen bis zu 7.000 DM Ost. Schließlich sind noch mit der Verleihung hoher Auszeichnungen, wie dem vaterländischen Verdienstorden jährliche „Ehrengelder“ von 1.000, 500 oder 250 DM Ost verbunden. Die Spitzensportler genießen auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile und Ehrungen der Angehörigen der priviligierten Klasse in der kommun. Gesellschaft. Das gilt besonders für die Angehörigen der S.-Clubs Vorwärts und Dynamo, die praktisch ohne dienstliche Verpflichtungen Scheindienstgrade in der Armee und der Polizei bekleiden und für ihre sportliche Tätigkeit im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.000 DM Ost monatlich verdienen. Als Gegenleistung müssen diese Staatsamateure nicht nur sportliche Siege „zum Ruhme der DDR“ erringen, sie sind außerdem verpflichtet, das notwendige „sozialistische Bewußtsein“ zu haben und sich für die politischen Ziele des „Arbeiter-und-Bauern-Staates“ einzusetzen. Das SED-Regime mißbraucht die Popularität der Spitzensportler für seine politische Agitation, indem es sie zu Erklärungen zu politischen Ereignissen nötigt. 3. Sportklassifizierung und Auszeichnungen Die 1954 eingeführte S.-Klassifizierung ist eine Zusammenstellung von Leistungsnormen einzelner S.-Arten, die inzwischen mehrmals entsprechend dem internationalen Leistungsniveau überarbeitet worden ist. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungssport beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14 bis 17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter die Leistungsklassen III, II, I und für Erwachsene eine Meisterklasse. Für Kinder bis zum 13. Lebensjahr wurden versuchsweise Klassifizierungsnormen in einigen S.-Arten aufgestellt. Wer die entsprechenden Leistungen erfüllt, erhält die Klassifizierungsnadel der jeweiligen Klasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird der Ehrentitel Meister des S. und für hervorragende Leistungen oder außerordentliche Verdienste der Titel Verdienter Meister des S. verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Ehrentitel ist außerdem aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Die Titel können auch für hervorragende Leistungen, „die einen wesentlichen Beitrag im Kampf der Deutschen Sportler für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die imperialistischen und militaristischen Einflüsse im westdeutschen Sport darstellen“, vergeben werden. Weitere Auszeichnungen für hervorragende Dienste beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung sind die Ehrennadel des DTSB und die 1958 als höchste Ehrung des DTSB gestiftete Ernst-Gruber-Medaille. 4. Leibeserziehung Der im Oktober 1950 in Leipzig eröffneten Deutschen Hochschule für Körperkultur obliegt als zentraler Lehr- und Forschungsstätte die Ausbildung von Turn- und Dipl.-Sportlehrern, Trainern und Hochschullehrkräften im Direkt- und Fernstudium sowie die wissenschaftliche Erforschung aller Bereiche des S. Daneben gibt es S.-Akademien als „Einrichtungen der sozialistischen Sportbewegung, die ihren Hörern sportwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt, um ihre Leistungen zu verbessern und breite Kreise der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des DTSB vertraut zu machen und sie in den Aufbau des Sozialismus einzubeziehen“. Zur Förderung des Leistungs-S. soll in den Schulen zu einem „akzentuierten S.-Unterricht“ übergegangen werden. Die Schüler sollen nicht mehr in vielen, sondern neben einer allgemeinen athletischen Grundausbildung nur noch in ein bis zwei S.-Arten unterrichtet werden, wobei besonders lokale Traditionen (z. B. Eishockey in [S. 451]Weißwasser, Ringen in Zwickau, Schwimmen in Rostock) berücksichtigt werden sollen. Der Auswahl jugendlicher Talente dienen auch die Kinder- und Jugend-Spartakiaden. In den Kreis- und Bezirks-Spartakiaden qualifizieren sich die Besten für die zentralen Kinder-Spartakiaden. Für sportbegabte Kinder und Jugendliche wurden schon 1952 die ersten der jetzt 15 „Kinder- und Jugendsportschulen“ errichtet, an denen nach dem Vorbild der SU die internatsmäßig untergebrachten Kinder je nach Alter 9 bis 13 Stunden in der Woche S.-Unterricht haben. Diese S.-Schulen dienen der systematischen Heranbildung von Spitzensportlern. 5. Massensportbewegung Die Massensportarbeit steht unter der von Walter ➝Ulbricht verkündeten Parole: „Jedermann an jedem Ort, jede Woche einmal Sport“. Träger des Massen-S. in den Betrieben sind die BSG, deren finanzielle Mittel von den Betrieben gemäß dem Betriebskollektivvertrag aufgebracht werden müssen. In der sog. Massensportbewegung zeigt sich ebenfalls eine besonders enge Verquickung von S. und politischer Beeinflussung. Aufgabe der „Demokratischen Massenorganisation“ DTSB ist es, in Verbindung mit dem FDGB und der FDJ „die Werktätigen zum Sozialismus zu führen“. Über den S. sucht die Partei vor allem die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Die planmäßige Körpererziehung beginnt daher bereits unter den Kindern im vorschulischen Alter. Seit 1959 wird regelmäßig im Juni jeden Jahres eine „Woche der Jugend und der Sportler“ veranstaltet zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“. Neben Kultur- und S.-Veranstaltungen finden hier sog. Jugendforen statt, auf denen Partei- und Staatsfunktionäre über die sozialistische Entwicklung Sprechen. Das „Deutsche Turn- und Sportfest“ in Leipzig ist die größte Massensportveranstaltung. Zu seiner Vorbereitung sind die mehr als einhunderttausend Teilnehmer schon Monate vorher regelmäßig von den Betrieben und Schulen freizustellen, selbstverständlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Der Förderung des Wehr-S. dient das nach sowjet. Vorbild geschaffene S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. Gepäck- bzw. Fußmarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist die Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝S. und Technik. 6. Internationale Sportbeziehungen und gesamtdeutscher Sportverkehr Auch über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Alle Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Heinz ➝Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der BRD nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die SBZ bereit finden, für die Olympischen Spiele 1956, 1960 und 1964 gesamtdeutsche Mannschaften zu bilden. Vor den Olympischen Spielen 1960 kam es wegen der 1959 geschaffenen Flagge der „DDR“ zu den ersten großen Auseinandersetzungen bei der Bildung der gesamtdeutschen Mannschaft. Auf Anordnung des Internationalen olympischen Komitees (IOC) wurde für die deutsche Mannschaft eine neue Olympia-Flagge — schwarz-rot-gold mit den olympischen Ringen in weiß — geschaffen, unter der auch die gesamtdeutschen Mannschaften der Leichtathleten und Ruderer bei internationalen Meisterschaften antraten. Die gesamtdeutsche Mannschaft für die olympischen Spiele 1964 in Innsbruck und Tokio kam erst nach Überwindung größter Schwierigkeiten zustande. Die S.-Funktionäre der SBZ gaben nur widerwillig dem Druck des IOC nach. Die gesamtdeutsche Mannschaft wurde als Fiktion bezeichnet. In der Medaillen-Statistik der sowjetzonalen Presse wurden die Erfolge der „DDR“ getrennt von denen „Westdeutschlands“ und „West-Berlins“ aufgeführt und angebliche Äußerungen der Olympiasieger, daß sie die „Goldmedaillen für die DDR geholt“ hätten, wiedergegeben. Auf einem Regierungsempfang für die „Olympia-Mannschaft [S. 452]der DDR“ erklärte der 1.~Stellvertreter des Vors. des Ministerrates, Willi ➝Stoph: „Wir richten den Appell an alle Sportler der Bundesrepublik und West-Berlins, sich für friedliche, gleichberechtigte und freundschaftliche Beziehungen zwischen den deutschen Sportlern, ausgehend von der Realität des Bestehens zweier selbständiger deutscher Staaten und West-Berlins, einzusetzen.“ Auf dem Kongreß in Madrid im Oktober 1965 gab das IOC, offenbar der deutschen Streitigkeiten müde, den politischen Argumenten der SED nach und beschloß, das NOK der SBZ unter der Bezeichnung NOK-Ostdeutschland als Vollmitglied aufzunehmen. Für die olympischen Spiele 1968 in Grenoble und Mexiko sollen zwei deutsche Mannschaften zugelassen werden, die aber unter der Bezeichnung „Deutschland“ und „Ost-Deutschland“ unter der bisherigen Olympia-Flagge, mit einem gemeinsamen Emblem und mit einer Hymne („Freude schöner Götterfunken“) antreten müssen. Trotz dieser Einschränkungen, die sie der Bevölkerung zu verheimlichen suchte, feierte die SED-Propaganda diesen Erfolg ihrer auf die deutsche Spaltung gerichteten Politik (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) als einen großen Sieg über den Anspruch Bonns, „alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein“. Schon ein Jahr vorher hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als der Verband der wichtigsten olympischen S.-Art, die Internationale Leichtathletik-Föderation, den sowjetzonalen DVfL als selbständiges Mitglied, jedoch ebenfalls unter der Bezeichnung Ost-Deutschland aufgenommen hatte. Im November 1965 kam auch das Ende für die letzte gesamtdeutsche Mannschaft der Ruderer, als von der internationalen Ruder-Föderation eine den beiden deutschen Olympiamannschaften entsprechende Regelung getroffen wurde. Um seiner Forderung auf eine selbständige Mannschaft Nachdruck zu verleihen, hatte sich der sowjetzonale Rudersport-Verband geweigert, Ausscheidungen für die gesamtdeutsche Vertretung durchzuführen. Bei den im August 1965 in Duisburg veranstalteten Europa-Meisterschaften der Ruderer hatten daher nur westdeutsche Ruderer die letzte gesamtdeutsche Mannschaft gebildet. Der S.-Verkehr mit der BRD ist von der SED für die kommun. Propaganda ausgenutzt worden. Bei Begegnungen mit Sportlern der BRD soll über bestimmte jeweils aktuelle politische Fragen diskutiert werden. Wie der Bundesgerichtshof im April 1961 warnend festgestellt hat, sind sportliche Wettkämpfe für den DTSB meist nur ein Vorwand, um westdeutsche Sportler für Reisen in die SBZ zu gewinnen, wo sie im Sinne der kommun. Ziele beeinflußt werden sollen. S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der sowjetzonalen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen des Sowjetzonen-S. gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. Als Reaktion auf die Errichtung der Mauer in Berlin haben der Deutsche Sportbund und das NOK der Bundesrepublik am 16. 8. 1961 beschlossen, den durch die sowjetzonalen Abschnürungsmaßnahmen unterbundenen gesamtdeutschen S.-Verkehr abzubrechen. Auch die internationalen S.-Beziehungen der SBZ sind durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 empfindlich gestört worden. Als Gegenmaßnahme gegen das in der SBZ seitdem bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das Allied Travel Board in West-Berlin als Repräsentanten des SED-Regimes reisenden Sportlern grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedsstaaten der NATO verweigert. In vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland war daher die „DDR“ nicht vertreten. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen gelockert worden. Wegen der ständigen Versuche der Funktionäre der SBZ, die „Staatsflagge der DDR“ zu hissen, kam es bei internationalen Veranstaltungen im westlichen Ausland wiederholt zu Zwischenfällen. Das hat dazu geführt, daß die ausländischen Veranstalter und die internationalen Verbände immer häufiger auf Flaggen und Hymnen der beteiligten Nationen verzichteten. Am 30. 10. 1965 hat der Deutsche Sportbund (DSB) beschlossen, den am 16. 8. 1961 abgebrochenen S.-Verkehr mit der SBZ wieder aufzunehmen. Der DSB ging bei diesem Beschluß von der Erwartung aus, daß die in der Sitzung in Madrid im Oktober [S. 453]1965 getroffene Entscheidung des IOC, wonach West-Berlin in dem S. der BRD und Ostberlin in dem S. der SBZ aufgeht, von der SBZ respektiert und die Diskriminierung des West-Berliner S. aufhören würde. Seit Ende 1958 war von kommunistischer Seite versucht worden, durch Isolierung der West-Berliner Sportler und Boykott von S.-Veranstaltungen in West-Berlin die kommunistische Drei-Staaten-Theorie auch auf dem Gebiet des S. durchzusetzen. Diese politische Kampagne gegen West-Berlin hatte z. B. im Frühjahr 1962 zum Boykott der vom Deutschen Tischtennis-Bund in West-Berlin veranstalteten Europa-Meisterschaften durch die kommunistisch beherrschten Länder geführt. Die gleiche Haltung hatten die sowjetzonalen Funktionäre bei den Verhandlungen über die gesamtdeutsche Olympia-Mannschaft für die olympischen Spiele 1964 gezeigt. Erst durch eine Entscheidung des IOC, in der das Recht der westdeutschen S.-Verbände bestätigt wurde, in West-Berlin Ausscheidungskämpfe zu veranstalten, wurde die SED zum Nachgeben genötigt. Die Hoffnungen auf eine Änderung dieser Haltung sind bereits durch die Weigerung des sowjetischen Handball-Verbandes, zu den in West-Berlin angesetzten Spielen der Hallenhandball-Weltmeisterschaften der Frauen im November 1965 anzutreten, enttäuscht worden. Ein weiteres Hindernis für einen wirklichen gesamtdeutschen S.-Verkehr ist die Furcht des SED-Regimes, viele Sportler könnten die Reisen nach Westdeutschland zur Flucht benutzen. Selbst in den vergangenen Jahren haben zahlreiche Spitzensportler trotz der vorher getroffenen sorgfältigen Auswahl und ungeachtet der vielen Vergünstigungen, die sie als „Repräsentanten der DDR“ genießen, die Gelegenheit von Wettkämpfen in der BRD oder im westlichen Ausland zur Flucht genutzt. Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 448–453 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport und Technik, Gesellschaft für (GST)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 448] 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele…

DDR A-Z 1966

Arzneimittelversorgung (1966)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die A. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben viele Gesundheitsschäden verursacht. Verstaatlichung und Zentralisation des Großhandels (seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf) haben durch unzulängliche Markt- und Bedarfsanalyse schwere Fehlplanungen bewirkt und bewirken sie noch immer. Das im Juli 1960 geschaffene „Staatliche Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik“ soll u. a. eine ständige Übersicht und Kontrolle über die Versorgungslage sichern. Die schwerfällige Lagerhaltung wurde regional zentralisiert in „Versorgungsdepots“, die rasch und elastisch beliefern sollen. Dennoch konnten selbst bei den wichtigsten Arzneimitteln die Mängel und Gefahren stets nur unvollständig überwunden werden. Die Produktion ist auch jetzt noch, vor allem infolge unregelmäßiger Rohstoffversorgung, lückenhaft. Trotz bedenkenloser Imitation westlicher Präparate ist die A. für viele Spezialgebiete auf Import angewiesen und daher ungleichmäßig. Die Auswahl der Einkaufsländer wird in erster Linie von den Möglichkeiten des bilateralen Handels bestimmt; die Präparate wechseln darum oft. Manche hochwertigen Arzneimittel stehen selbst für dringendste Fälle nicht ausreichend zur Verfügung (Corticosteroide, bestimmte Antibiotica und Narkosemittel u.a.); selbst alltägliche Medikamente fehlen häufig. Das Plansystem hat sich bisher außerstande erwiesen, den Fortschritten der Medizin hinlänglich rasch zu folgen. Um Lagerbestand und Importbedarf besser aufeinander abzustimmen und den Import auf der geringstmöglichen Höhe zu halten, wurde 1963 ein „Zentraldepot“ eingerichtet. Den Verbrauch zu drosseln wird mit vielerlei Mitteln versucht („Kampf dem Arzneimittelmißbrauch“ u.ä.). Andrerseits worden einige Arzneimittel jetzt in einem recht erheblichen Ausmaß exportiert. Im Mai 1964 ist ein neues Arzneimittelgesetz erlassen worden (an Stelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948, das aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelt worden war). Arzneimittel werden danach nur zugelassen (registriert), wenn ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit erwiesen ist und ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Die Prüfung obliegt (seit 1964) dem „Staatlichen Institut für Arzneimittelwesen“ in Ostberlin, über Bedürfnis und Zulassung entscheidet ein „Zentraler Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr“. Die Abgabe von Arzneimitteln ist im Prinzip den Apotheken vorbehalten, doch sind davon Ausnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe auf dem Lande die Konsumgenossenschaften einen großen Teil der A. wahrnehmen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 41 Armenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, Verdienter

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die A. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben viele Gesundheitsschäden…

DDR A-Z 1966

SED (1966)

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 [S. 420] 1. Gründung und politische Entwicklung Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand im April 1946 unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht. Wie in anderen späteren Volksdemokratien forderten auch die Kommunisten in der SBZ, und zwar ab Nov. 1945, die organisatorische Verschmelzung mit der Sozialdemokratie „zu einer einheitlichen Arbeiterpartei“. Forderungen nach einer Urabstimmung der Mitglieder wurden nicht anerkannt, nicht vereinigungswillige Sozialdemokraten wurden verfolgt, z. T. verhaftet. Unter diesen Voraussetzungen konstituierte sich durch Zwangszusammenschluß der KPD und SPD am 21. 4. 1946 in Berlin die neue Einheitspartei. Entsprechende Vereinigungsbemühungen in Westdeutschland scheiterten am Widerstand der Sozialdemokraten und am Einspruch der westlichen Besatzungsmächte. Für Berlin wurde eine Sonderregelung getroffen. Mit einem Beschluß der alliierten Kommandantur wurden sowohl die SPD als auch die SED in allen vier Sektoren zugelassen. In der auf dem Vereinigungsparteitag angenommenen Grundsatzerklärung hieß es, das Endziel der SED sei ein sozialistisches Deutschland, ihr Nahziel der Aufbau einer gesamtdeutschen antifaschistischen, parlamentarisch-demokratischen Republik (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Bodenreform, Enteignung „der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“). Ab 1948, insbesondere nach der 1. SED-Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949), wurden das Konzept der antifaschistisch-demokratischen Ordnung sowie die zeitweilig gültige These vom deutschen Sonderweg zum Sozialismus fallengelassen. Unter der Parole Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“ nach dem Vorbild der KPdSU erfolgte eine schnelle Bolschewisierung der Partei. Die Anerkennung der „führenden Rolle“ der SU und der KPdSU wurde zur Voraussetzung der Mitgliedschaft; die ideologische Grundlage wurde der Marxismus-Leninismus in Stalinscher Interpretation (Stalinismus). In mehreren Parteiüberprüfungen bzw. Säuberungen wurden sich diesem Kurs widersetzende Mitglieder und Funktionäre aus der SED entfernt, z. T. auch verhaftet. Die Partei dehnte systematisch ihren Einfluß und ihre Kontrolle auf alle anderen Parteien, die Massenorganisationen, den Staats- und Wirtschaftsapparat sowie auf weitere Lebensbereiche aus (Familienpolitik, Rechtswesen, Kulturpolitik usw.). Auf die Bolschewisierung der SED folgte die Bolschewisierung der SBZ. Auf der 2. SED-Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952) verkündete Ulbricht den Beginn des „sozialistischen Aufbaus“ in der SBZ. Der Generalangriff der SED auf das noch bestehende Privateigentum begann (Kollektivierung). Im Juni 1953 mußte die SED-Führung zwar den Aufbau des Sozialismus vorübergehend stoppen (Juni-Aufstand, Neuer Kurs), doch ab 1954/55 wurde er, wenn auch mit etwas gemilderten Methoden, fortgesetzt. Gleichzeitig lehnte die SED eine Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen ab (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands). Der XX. Parteitag der KPdSU sowie der „polnische Oktober“ und die ungarische Revolution führten 1956/57 auch in der SED zu schweren Krisenerscheinungen (Dritter Weg, Entstalinisierung, Nationalkommunismus, Revisionismus, Rehabilitierungen), doch gewannen die konservativen Funktionäre unter der Führung Ulbrichts die Oberhand. SED-Funktionäre, die weitgehende innenpolitische Reformen und eine Annäherung der beiden Teile Deutschlands für notwendig hielten (Harich, Schirdewan) wurden ausgeschaltet. Die SED blieb eine stalinistische Partei. Nach der Vollkollektivierung der Landwirtschaft (1960) und dem Bau der Mauer (1961) trat im Jan. 1963 der VI. Parteitag der SED zusammen, um die Politik der Partei nach der Vollsozialisierung und völligen Abriegelung der SBZ zu verkünden. In dem auf diesem Parteitag angenommenen ersten Parteiprogramm forderte die SED „die Beseitigung … des Besatzungsregimes in West-Berlin und seine Umwandlung in eine Freie Stadt“, „eine Konföderation der beiden deutschen Staaten, der sich auch die Freie Stadt West-Berlin anschließen könnte“ und für die SBZ den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“. Im Mittelpunkt einer mit dem VI. Parteitag beginnenden „Entstalinisierung von oben“ steht eine veränderte Wirt[S. 422]schaftspolitik (Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), mit deren Hilfe das Wirtschaftssystem modernisiert und der Lebensstandard gehoben werden sollen. 2. Mitgliederbewegung, soziale Zusammensetzung, Organisation Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000 (davon 47 v. H. Kommunisten und 53 v. H. Sozialdemokraten); April 1950: 1.750.000; April 1954: 1.413.000; Juli 1958: 1.492.932; Dez. 1961: 1.610.679; Jan. 1963: 1.652.085 (das sind etwa 9,5 v. H. der Gesamtbevölkerung der SBZ). Altersstruktur 1960: 18–25 Jahre = 10 v. H.; 25–50 Jahre = 30 v. H.; über 50 Jahre = 60 v. H. Anteil der Frauen 1963: 24 v. H. Anteil der Arbeiter 1963: etwa 30 v. H. Der Organisationsaufbau entspricht dem sog. Demokratischen Zentralismus und seit 1962 außerdem dem Produktionsprinzip. Formell oberstes Organ ist der alle vier Jahre tagende Parteitag, der aus seiner Mitte das Zentralkomitee (ZK) wählt. Die eigentliche Führung liegt jedoch bei dem vom ZK formal gewählten Politbüro und beim Sekretariat des ZK. Beiden Gremien steht Ulbricht als Erster Sekretär des ZK der SED vor. Dem Produktionsprinzip entsprechen im Apparat des ZK und in den nachgeordneten Apparaten der Bezirks- und Kreisleitungen die Büros für Landwirtschaft sowie für Industrie und Bauwesen. (Vgl. graphische Darstellung, S. 421.) Die untersten Einheiten der Partei sind die über 50.000 Grundorganisationen (Betriebsparteiorganisationen). Eigene Parteiorganisationen (Politverwaltungen) bestehen in der Armee und bei der Eisenbahn, außerdem, im Range einer Bezirksleitung, bei der Wismut. Der Eintritt in die SED ist seit dem 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. Die SED-Führung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Nach dem Bau der Mauer wurden die SED-Büros in Berlin (West) wegen des Protestes der Bevölkerung geschlossen, jedoch auf Beschluß des West-Berliner Oberverwaltungsgerichtes am 13. 1. 1962 wieder geöffnet. Am 24. 11. 1962 gab sich die SED in Berlin (West) ein eigenes Statut und konstituierte sich als angeblich selbständige Partei (SED-West-Berlin). Bei den Wahlen zum West-Berliner Abgeordnetenhaus erhielt sie 1,3 v. H. der abgegebenen Stimmen. Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 420–422 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seebäder

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 [S. 420] 1. Gründung und politische Entwicklung Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand im April 1946 unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht. Wie in anderen späteren Volksdemokratien forderten auch die Kommunisten in der SBZ, und zwar ab Nov. 1945, die…

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Akademie der Künste, Deutsche (1966)

Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 8. 1950 gegr. DAdK. ist nach Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue Impulse zu geben“. Nach neuerem Arbeitsplan soll sie ihre Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten konzentrieren: „Was dient der Kunst- und Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung? Wie erzielt die Akademie mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den besten kunst- und kulturpolitischen Nutzeffekt?“ (Dr. Hossinger, Direktor der DAdK., 1962). Die DAdK. veranstaltet Ausstellungen und Vorträge, verleiht Preise, darunter den Heinrich-Mann-Preis und den Franz-Carl-Weiskopf-Preis (Sprache), verwaltet künstlerische und literarische Nachlässe, gibt die Werke verstorbener Mitglieder heraus (so von Johannes R. ➝Becher, Heinrich Mann, Louis Fürnberg, Erich Weinert), dient jedoch mit ihren Sektionen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik vor allem repräsentativen Aufgaben und dem kunstwissenschaftlichen Materialaustausch mit dem Ausland. Sie unterstand bis Herbst 1952 der die Kunstpolitik bestimmenden Kunstkommission, seitdem unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Die DAdK. hatte 1964 etwa 50 ordentliche Mitglieder in der SBZ und ungefähr ebensoviele korrespondierende „aus aller Welt“, darunter 2 in der BRD. Präsident: Konrad Wolf (Regisseur); Vizepräsidenten: Eduard ➝Claudius, Prof. Dr. h. c. Walter ➝Felsenstein, Prof. Alfred ➝Kurella, Prof. Wolfgang ➝Langhoff, Prof. Dr. Hermann Meyer, Otto ➝Nagel, Prof. Gret Palucca. Verlag: VEB Verlag der Kunst; Zeitschrift: „Sinn und Form“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 18 Agrotechnische Termine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL)

Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 8. 1950 gegr. DAdK. ist nach Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue…

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Genossenschaften, Ländliche (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allen 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG, wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Sowohl die Zahl, die Mitgliederzahl, als auch die Leistungen der LG. stiegen schnell. Die Gründe waren die durch die veränderte Agrarstruktur (Bodenreform) gestiegene Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, die Förderung durch die Verwaltungen, die Tatsache, daß die LG. alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG. entsprechend ihren traditionellen — demokratischen — Prinzipien entwickeln. (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-G. für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G., Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände bestanden auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG. Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG. Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG. in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-) politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG. sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der G. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG. am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der [S. 163]VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-) Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschaftsbank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen ➝Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und — immer seltener — mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und — zu Lasten ihrer Gewinne — einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „ Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kückenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschafts-ähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten — auf Kosten der Bauern und der G. — in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich infolge der Agrarmisere nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/61 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind, zu erledigen. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Wenn die bestehenden LPG vergrößert sein werden und ihre Zahl infolgedessen abgenommen haben wird und wenn alle LPG in wirkliche Vollgenossenschaften (LPG Typ III) umgewandelt sein werden, werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 162–163 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allen 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG, wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Sowohl die Zahl, die Mitgliederzahl, als auch die Leistungen der LG. stiegen schnell. Die Gründe waren die durch die veränderte Agrarstruktur (Bodenreform) gestiegene Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, die Förderung durch die Verwaltungen, die Tatsache, daß die LG. alleinige…

DDR A-Z 1966

Zahlungsverkehr (1966)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Lastschriftverfahren, Überweisungsverfahren, Banken). Durch Barzahlung dürfen seit 1964 auf Grund der 5. DB zum Gesetz über die Regelung des Z. (GBl II, 1963, S. 862) nur Zahlungen für folgende Zwecke geleistet werden: Löhne, Gehälter, Prämien, Renten, Stipendien, Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, Gewinne der Produktionsgenossenschaften, Privatentnahmen und Kleinausgaben bis DM 200,–. Daneben werden Einzelhandelszahlungen bar getätigt, jedoch wird angestrebt, auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Um eine Auflockerung des schwerfälligen Systems des Z. und eine Entlastung der Kreditinstitute, insbesondere der Deutschen ➝Notenbank, zu erreichen und mit dem Ziel der angeblich auf diesem Wege möglichen Kostensenkung, wird seit 1955 der Postscheckverkehr stärker eingeschaltet. So müssen z. B. alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen über Postscheckkonten abgewickelt werden. Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). b) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1956 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOB1. S. 211) verboten (Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ vom 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, West-Berliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die SBZ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können in der SBZ zum offiziellen Kurs (für DM West 1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. Vom 1. 12. 1964 ab ist durch AO des sowjetzonalen Finanzministeriums vom 25. 11. 1964 (GBl. II, S. 903) vorgeschrieben, daß Ausländer und Bewohner der BRD für jeden Tag ihres Aufenthaltes in der SBZ oder Ostberlin 5 DM, West-Berliner je Tag 3 DM im Verhältnis 1:1 Umtauschen müssen. Ein Rücktausch der Umtausch-Pflichtbeträge erfolgt nicht. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Kinder unter 16 Jahren und Personen im Rentenalter. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in der SBZ auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen der SBZ sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der SBZ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis in der SBZ an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Deutschen Notenbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der SBZ oder Ostberlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Deutschen Notenbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Gefängnis und Geldstrafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Gefängnis bis zu 1~Jahr oder Geldstrafe erkannt werden. c) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze wurden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und wie die anderen finanziellen Transaktionen bis einschließlich 1963 im bilateralen Clearing verrechnet. Diese Methode gilt für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit Nicht-RGW-Ländern (RGW) weiter, während er mit RGW-Ländern seit Anfang 1964 im multilateralen Clearing abgewickelt wird. Während bis 1963 jede Staatsbank eines RGW-Landes bei der Staatsbank aller anderen RGW-Länder ein Konto unterhielt, wird seit 1964 nur ein Konto bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit unterhalten, auf dem die Zahlungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- und Kreditverkehr aller anderen RGW-Länder verrechnet werden. Der Devisenverkehr für nichtkommerzielle Zahlungen ist durch das Devisengesetz vom 8. 2. 1956 geregelt und unterliegt strengen Normen. Er ist nur für bestimmte Zahlungen erlaubt und genehmigungspflichtig. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland obliegt ausschließlich der Deutschen Noten[S. 550]bank. Im Rahmen des RGW wird auch er seit 1964 über die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit abgewickelt. (Deutsche ➝Handelsbank AG, Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 549–550 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahnärzte

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und…

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Medizinische Schulen (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die herkömmlichen (meist kleinen) lizensierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder auch privaten Unternehmern für die Ausbildung zu Berufen der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik wurden 1947 durch staatl. Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie galten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden. 1960 wurden sie in MSch. umbenannt und in das Ressort des Ministeriums für Gesundheitswesen zurückverlegt, um die unentbehrliche organisatorische und funktionelle Verbindung mit der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern u. dgl. wiederherzustellen und zu sichern. Im übrigen blieben sie den Fachschulen gleich. Die schematische Gliederung der Ausbildung in je einjährigen Wechsel zwischen Schulunterricht und Praktikum für jede Stufe des Mittleren ➝Medizinischen Personals wurde aufgegeben. Grundlage der Ausbildung wurde die 10jähr. polytechn. Oberschule; auf ihren Abschluß folgt zunächst (wie auch sonst bei Fachschulen) eine Lehrausbildung, deren Abschluß (mit dem Erwerb des „Facharbeiterbriefs“) zur Berufsausübung in der Unterstufe berechtigt. Erst dann kann die MSch. besucht werden, die zur „Mittelstufe“ oder auch direkt zur „Oberstufe“ führt. Die Mehrzahl der MSch. ist an die Medizin. Fakultäten der Universitäten, an die Medizin. Akademien oder an große Bezirkskrankenhäuser angeschlossen; diese MSch. lenken dann auch die Lehrausbildung an den Krankenanstalten, denen sie zugeordnet sind, und sorgen für die dieser zugehörige theoretische Unterweisung. Der Mangel an Personal in all diesen medizin. Berufen und die ungenügende Kapazität der vollwertigen Ausbildungsstätten werden durch „Abendstudium“ (Schulen) und Fernstudium ausgeglichen, das mit Perioden schulmäßiger Ausbildung wechselt; je etwa die Hälfte der Schüler [S. 308]steht in diesen Ausbildungsformen. Die Weiterbildung für die Oberstufe geschieht für viele Berufszweige in einer Kombination von Lehrgängen und Fernstudium; Zentrale ist das „Institut für die Weiterbildung mittl. medizin. Fachkräfte“ in Potsdam. Der Abschluß der Oberstufenausbildung gibt zugleich „Hochschulreife“ und berechtigt zum Studium der Medizin (bzw. Pharmazie). — Eine Sonderstellung hat die Ausbildung der „Wirtschafter für die Einrichtungen des Gesundheitswesens“ in der „Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens“ in Potsdam seit 1960 mit jeweils 40 „Direktstudenten“, 340 Fernstudenten und 70 Schülern in (Fern-) Zusatzstudium (Statistik des Gesundheits- und Sozialwesens). (Krankenhaus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 307–308 Medizinische Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinisches Personal, Mittleres

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die herkömmlichen (meist kleinen) lizensierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder auch privaten Unternehmern für die Ausbildung zu Berufen der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik wurden 1947 durch staatl. Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie galten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden. 1960 wurden sie in MSch. umbenannt und in das Ressort des…

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Besatzungspolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die B. begann formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjet. Verwaltungsspitze wurde die Sowjet. Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Von Anfang an legte die SMAD die Kontrollrats-Direktiven willkürlich aus und erließ selbständige Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Am stärksten wirkte die einseitige Auslegung der Direktiven zur Bodenreform, zur Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und der Rahmenbestimmungen zum Schutze der Besatzungsarmeen. Die Wirtschaft, vor allem die Industrie, erlitt durch die Demontage- u. Reparations-Politik (Reparationen) der SMAD große Schäden. Die SMAD, die ein Veto hatte, ließ nur solche Kontrollratsbeschlüsse zu, die ihr zusagten. So wurde der Kontrollrat bald gelähmt, eine gemeinsame B. war gescheitert. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Regierung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Apparat, der jedoch schon auf der untersten Stufe sowjetisch gelenkt wurde. Die B. hatte zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaft, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Nachdem alle Pläne, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Aufgaben wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz in Berlin-Karlshorst gebildet. Ihre Aufgabe bestand in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor, auch behielt sie alle anderen wesentlichen Kontrollen. Am 28. 5. 1953 erfolgte die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission unter Ernennung W. S. Semjonows zum Hohen Kommissar und deren Verkleinerung auf ⅓ ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Abhängig von der SU bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie aus taktischen Erwägungen dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. (Souveränität) Als Nachfolger Semjonows wirkte G. M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher Kommissar der SU vom 18. 7. 1954 bis 20. 9. 1955. Am 20. 9. 1955 hob die SU (unmittelbar nach Abschluß des Moskauer Vertrages mit der „DDR“) das „Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf“ und „übertrug dem Botschafter der UdSSR in der DDR die Aufgabe der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben“; die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende der Sowjetstreitkräfte in Deutschland (sowjetische ➝Besatzungstruppen). — Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u.ä. für die „DDR“ außer Kraft, doch dies „berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben“. — Obwohl dem Buchstaben nach die „DDR“ unabhängig ist, hängt ihr Bestand, auch gegenüber der Bevölkerung Mitteldeutschlands, weitgehend von der SU und von der Anwesenheit der sowjet. Besatzungstruppen ab. Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 74 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, Sowjetische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die B. begann formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses…

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Arbeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 A. ist in westlicher Sicht das „Mittel, mit dessen Hilfe die menschliche Gesellschaft sich die Außenwelt aneignet und sie im Sinn einer schöpferischen Anpassung umgestaltet“ (R. König). Im Marxismus-Leninismus werden demgegenüber Maß und Art der Teilhabe der einzelnen und Gruppen (Klasse) an der Produktion durch A. und am Produkt der A. einseitig zum Hebel der Interpretation und Wertung der Geschichte der menschlichen Gesellschaft gemacht (Historischer Materialismus). In der Klassengesellschaft (Klasse) eigne sich der Eigentümer an den Produktionsmitteln im Prinzip die von den abhängig Tätigen, insbesondere Arbeitern, durch A. geschaffenen Werte über dasjenige Mindestentgelt hinaus an, das zur Erhaltung („Reproduktion“) der Arbeitskraft nötig sei eine Kritik, die in keiner Weise die sozialökonomische Wirklichkeit der Wohlstandsgesellschaften der heutigen hochindustrialisierten westlichen Staaten trifft. Hingegen seien in der — dem Pj. nach — sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaft die durch A. geschaffenen Werte im Prinzip Gemeingut, an denen der einzelne in der „sozialistischen“ Gesellschaft nach dem Grad seines Beitrags — seiner „Leistung“ —, in der „kommunistischen“ Gesellschaft im Prinzip nach seinen Bedürfnissen teilhabe. Dabei wird A. grundsätzlich einmal als ein wesentliches Element der Würde des Menschen aufgefaßt, der sich nach Engels erst durch die gesellschaftlich vorgenommene aktive Bearbeitung der Natur — im Unterschied zu den Tieren — „hervorbringe“ — existentiell-anthropologischer Aspekt —, in Hinblick worauf kein fundamentaler Unterschied zur herrschenden westlichen Sozialpsychologie besteht, abgesehen von der Ausdeutung der sozialen Abhängigkeit, die nach westlicher Auffassung sehr wohl mit persönlicher Freiheit und mithin menschlicher Würde vereinbar sein kann; anderseits wird der ökonomische Aspekt der A. als Produktivkraft hervorgehoben, die nach marxistisch-leninistischer Auffassung in der Klassengesellschaft von den übrigen Produktionsfaktoren und den Produkten durch das unterschiedliche Eigentumsverhältnis radikal getrennt sei (Entfremdung). Nach dieser Deutung leiste der Eigentümer der Produktionsmittel im Grunde keine A., sondern sei parasitär. Das Auseinanderfallen von A. und Produktionsmitteln werde demnach erst im Prozeß der bolschewistischen Vergesellschaftung aufgehoben und die beiden Seiten — Eigentümern und Arbeitenden — verlorengegangene Menschenwürde damit erst wiederhergestellt. Die bisherige Praxis zeigt indes, daß sich im Bolschewismus die Ausbeutung nur verschoben hat, daß die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel in die Hand von Partei und Staat und nicht in die der Gesellschaft übergegangen ist (Staatseigentum) und daß die Trennung von A. und Kapital keineswegs überwunden ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 26 Apparatschik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit, Abteilung für

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 A. ist in westlicher Sicht das „Mittel, mit dessen Hilfe die menschliche Gesellschaft sich die Außenwelt aneignet und sie im Sinn einer schöpferischen Anpassung umgestaltet“ (R. König). Im Marxismus-Leninismus werden demgegenüber Maß und Art der Teilhabe der einzelnen und Gruppen (Klasse) an der Produktion durch A. und am Produkt der A. einseitig zum Hebel der Interpretation und Wertung der Geschichte der menschlichen Gesellschaft gemacht…