DDR A-Z 1966
Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA) (1966)
Siehe auch: Innen- und Außenhandel, Deutscher: 1969 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Durch die organisatorische Zusammenfassung der „Gesellschaft für Innerdeutschen Handel“ und der DAHA Ende August 1951 errichtete zentrale Handelsorganisation. Der Zusammenschluß bezweckte die „Ausschöpfung aller operativen Möglichkeiten des Innen- und Außenhandels“, d.h. die verstärkte Politisierung des innerdeutschen Handels und Außenhandels. Weisunggebend ist das Ministerium für Außen- und Innerdeutschen Handel (MAI). Die „volkseigenen“ Außenhandelsunternehmen (AHU) VEH-DIA sind nach Branchen gegliedert, ihre Zahl paßt sich jeweils Struktur und Volumen des Außenhandels an. Der Aufbau der AHU erfolgte nach dem [S. 212]Warenprinzip. Zu ihren Aufgaben zählen auch Kontaktgespräche mit den Besuchern der Leipziger Messe, Ausrichtung des Außenhandels auf bestimmte kapitalistische Länder nach besonderen Anweisungen des Ministeriums für Außenhandel sowie die Überwachung des Vertreterapparates im Ausland und die Kontrolle der Handelsabkommen. Besondere Beachtung kommt in letzter Zeit dem AHU „Limex“ GmbH zu, das den An- und Verkauf von Lizenzen fördern soll. Ende 1956 begann die Umgründung bzw. Neugründung von AHU in GmbH-Form. Sie arbeiten auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages; ihre Gesellschafter sind die wichtigsten Exportbetriebe, aus deren Anteilen sich das Vermögen der GmbH zusammensetzt. (Staatliche Tarnfirmen) Zu diesen AHU treten noch verschiedene Hilfsorgane, die das Außenhandelsmonopol zur Durchführung der internationalen Spedition und der Außenhandelsverbindungen erfordert. In den Import zur Verbesserung der Sortimentsstreuung wurde die Vereinigung volkseigener Warenhäuser „Centrum“ (Handel) und damit zum ersten Male ein leitendes Organ des Binnenhandels auf dem Konsumsektor in den Außenhandel eingeschaltet. Auf gleicher Ebene liegt die „Ko-Impex GmbH“, die innerhalb der sozialistischen Länder auf dem Tauschwege Konsumgüter bei Eigenfinanzierung umlagern soll. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 211–212 Innenministerium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innerdeutschen Handels, Gesetz zum Schutze desSiehe auch: Innen- und Außenhandel, Deutscher: 1969 Innen- und Außenhandel, Deutscher (DIA): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Durch die organisatorische Zusammenfassung der „Gesellschaft für Innerdeutschen Handel“ und der DAHA Ende August 1951 errichtete zentrale Handelsorganisation. Der Zusammenschluß bezweckte die „Ausschöpfung aller operativen Möglichkeiten des Innen- und Außenhandels“, d.h. die verstärkte Politisierung des innerdeutschen Handels und Außenhandels.…
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Grenzübergänge (1966)
Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn); 5. desgl. (Straße); b) für die Seeübergänge (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden: Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G. sollten eigentlich bezeichnet werden: a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen SBZ und Westzonen (seit 1949 Bundesrepublik), die fälschlich oft Zonengrenze genannt wird; b) die Übergänge an der Demarkationslinie zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie); dies sind: 1. Pomellen, südwestl. Stettin (Autobahn); 2. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe); 3. Frankfurt/Oder (Bahn); 4. desgl. (Straße); 5. Görlitz (Bahn); c) die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwest. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt das Regime für den allgemeinen Verkehr nur diese ganz wenigen Übergänge. Lediglich än diesen Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten. Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen nach Osten und Süden werden hier und da, neben sowjet. ➝Besatzungstruppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Dies sind zur Tschechoslowakei: Zittau a. d. Neiße (Bahn und Straße); zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten: 1. Grambow (auf der Bahn Pasewalk-Stettin); 2. Rosow (auf der Bahn Angermünde – Tantow – Stettin); 3. Kietz – Küstrin (Bahn); 4. Guben (Bahn); 5. Forst; 6. Horka nördl. Görlitz (Bahn). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 181 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GroßbauerSiehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn);…
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Kriminalität (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern ist der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche Entwicklung, die das Verbrechen aus dem Leben der Gesellschaft systematisch ausschaltet, kann es in der bürgerlichen Klassengesellschaft nicht geben. Hier erzeugen die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse immer wieder das Verbrechen“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961, GBl. 1961, I., S. 3). In der „DDR“ habe sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung ständig gefestigt und in steigendem Maße die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Gesellschaft überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die „bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis“ vom 1. 10. 1960, GBl. I, S. 533; Amnestie). Die Entwicklung der K. wird also als Gradmesser des Standes der sozialistischen Umwälzung betrachtet. Das Zonenregime macht deshalb große Anstrengungen, die K. zu überwinden und ihre Ursachen zu beseitigen. Ungeachtet der Tatsache, daß diese Bemühungen bisher nicht besonders erfolgreich waren, sprach die SED-Propaganda von einer ständigen Abnahme der K. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Die recht spärlichen Angaben der K.-Statistik müssen mit allen Vorbehalten aufgenommen werden, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die Zahlen sollen nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Nach der K.-Statistik ist die K. mit Ausnahme einer vorübergehenden Zunahme im Jahre 1959 bis 1960 ständig zurückgegangen. Mit 139.021 festgestellten Straftaten und der K.-Ziffer 806 (Straftaten je 100.000 der Bevölkerung) erreichte die K. 1960 den bisher niedrigsten Stand. Für die beiden folgenden Jahre mußte ein nicht unerhebliches Anwachsen der K. auf 867 Straftaten je 100.000 Einwohner im Jahre 1961 und auf 949 im Jahre 1962 eingestanden werden. Damit war etwa wieder der Stand der K. des Jahres 1957 mit der Belastungsziffer 967 erreicht. Die K.-Statistik für 1963 wurde im Gegensatz zu den früheren Jahren erst 1965 zusammen mit den Zahlen für 1964 veröffentlicht. Das hatte den Vorteil, das unbequeme Eingeständnis einer weiteren, wenn auch geringfügigen Zunahme der K. für 1963 auf die Belastungsziffer 956 mit der Erfolgsmeldung eines Rückgangs für 1964 auf die K.-Ziffer 814 verbinden zu können. Damit ist — nach der Statistik — fast wieder der niedrigste Stand von 1960 erreicht. Die besonders starke Zunahme der Eigentumsdelikte, die etwa 60 v. H. der Gesamt-K. ausmacht und die von 1960 bis 1963 um 43 v. H. gestiegen ist, ist allerdings mit einem Rückgang von 20 v. H. gegenüber 1963 erst zum Teil ausgeglichen worden. Die Fragwürdigkeit des veröffentlichten statistischen Materials wird schon durch die darin angegebenen sprunghaften Veränderungen der K. in kurzen Zeiträumen aufgezeigt. Auch die für die einzelnen Bezirke genannten Zahlen berechtigten zu erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Statistik. So soll z. B. 1964 ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren der überwiegend ländliche Bezirk Frankfurt/Oder mit einer K.-Ziffer von 1.082 fast gleichauf mit Ostberlin (1.119) an zweiter Stelle gestanden haben, während der Industriebezirk Chemnitz mit einer K.-Ziffer von 593 nur 54,8 v. H. der K. des Bezirks Frankfurt/Oder und damit überhaupt den niedrigsten Stand der K. in der SBZ aufweist. Das Eingeständnis, daß die K. nach Errichtung der Mauer so erheblich stieg, ist der SED besonders schwergefallen, zumal doch in der kommun. Propaganda stets behauptet wurde, der „Frontstadtsumpf West-Berlin“ sei die wichtigste Ursache für die K. in der „DDR“. Nachdem diese negative Einwirkung auf die Bevölkerung der SBZ durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1960 weitgehend ausgeschaltet war, gab 1963 der Generalstaatsanwalt Josef ➝Streit die Mauer nunmehr als Grund für [S. 263]das Anwachsen der K. an. Nach Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls könnten sich kriminelle Elemente nicht mehr durch die Flucht entziehen. Außerdem sei die Tätigkeit der Untersuchungsorgane dadurch verbessert worden, daß jetzt alle Anzeigen aufgenommen und in der Statistik als Strafsachen gezählt würden. Diese Erklärung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Methoden der sowjetzonalen K.-Statistik. Aus ihr ergibt sich, daß bisher die Volkspolizei die Statistik falsch geführt hat und daß Straftaten von Personen, die nach der Tat flüchteten, nicht in die Statistik der festgestellten Straftaten aufgenommen wurden. Die Erklärung des Leiters der sowjetzonalen Staatsanwaltschaft, also der Behörde, die die K.-Statistik führt, ist ein weiteres Anzeichen dafür, daß diese Statistik nicht den wirklichen Stand der K. in der SBZ wiedergibt. In der BRD betrug 1963 die K.-Ziffer 2.914, das ist etwa das Dreifache der für dasselbe Jahr in der K.-Statistik der SBZ angegebenen Belastungsziffer von 956 und dreieinhalb mal so viel wie die K. in der SBZ im Jahre 1964. Dieses Verhältnis der K.-Ziffern wird zwar von der SED-Propaganda als ein Beweis für die Überlegenheit der Gesellschaftsordnung der „DDR“ herausgestellt, gibt aber keinen zuverlässigen Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands. Dieses Verhältnis ändert sich im übrigen schon wesentlich, wenn man die Verkehrsdelikte ausklammert, die in der BRD 1963 mehr als 43 v. H., in der SBZ dagegen infolge des wesentlich geringeren Kraftverkehrs weniger als 11 v. H. (1964) aller Straftaten ausmachen. Das Fortbestehen der K. unter sozialistischen Lebensverhältnissen wird seit 1962 in völliger Abkehr von der bis dahin von allen sowjetzonalen Strafrechtlern einhellig vertretenen Auffassung vom Wesen der K. damit erklärt, daß zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen Widersprüchen unterschieden wird. Danach sollen die auf dem Klassenantagonismus beruhenden Verbrechen „in der DDR keine sozialökonomische Basis“ mehr haben. Ihre Ursache liege in der „subversiven Tätigkeit des untergehenden imperialistischen Systems in Westdeutschland und der NATO gegen den siegreichen sozialistischen Aufbau in der DDR“ (Neue Justiz 1962, S. 213). Von diesen „klassenfeindlichen Verbrechen“ müsse die große Mehrzahl der in der „DDR“ begangenen Gesetzesverletzungen unterschieden werden, die „nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauernstaat“ beruhe. „Diese Verbrechen und Vergehen haben ihre Wurzel in den Überresten der alten Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen, dem ‚geistigen‘ Erbe des Kapitalismus. Das heißt, sie gehen auf Ursachen zurück, die im nichtantagonistischen Widerspruch zwischen dem zurückgebliebenen Bewußtsein mancher Menschen und der sozialistischen Wirklichkeit zu suchen sind“ (Neue Justiz, a.a.O.) (Strafpolitik, Gesellschaftsgefährlichkeit, Gesellschaftliche Gerichte, gesellschaftliche Erziehung). „Ursachen der K. sind unter den Bedingungen des entfalteten sozialistischen Aufbaus ein Komplex von gesellschaftlichen und individuellen Erscheinungen materieller, ideologischer, individuell-bewußtseinsmäßiger Natur, die dem Wesen des Sozialismus fremd sind und kraft des eignen Widerspruchs Personen zur Begehung von Straftaten bestimmen“ (Neue Justiz 1964, S. 301). Als solche die K. in der SBZ hervorrufenden Ursachen gelten weiterhin negative Einwirkungen aus Westdeutschland und West-Berlin, und zwar sollen vor allem „imperialistische Rundfunk- und Fernsehstationen, eingeschleuste Literatur, Zeitschriften, aber auch Briefe und Pakete“ die Entwicklung ungünstig beeinflussen. Auch Rückkehrern und Umsiedlern, die durch längeren Aufenthalt in Westdeutschland noch mit „ausgeprägt individualistischen Ansichten und Gewohnheiten behaftet sind“, wird ein negativer Einfluß auf die K. zugeschrieben. Nach statistischen Feststellungen soll 1962 die K. unter den Umsiedlern das Vierfache des SBZ-Durchschnitts betragen und damit fast die K. in der BRD erreicht haben. Der Alkoholismus gilt neuerdings als eine der Hauptursachen der K. Besondere Sorge bereitet der SED die Jugendkriminalität, deren Ansteigen die kommunistischen Thesen vom Wesen und den Ursachen der K. besonders deutlich widerlegen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 262–263 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern ist der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche…
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Chemnitz (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1964) 2.090.180 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: Ch., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, Ch., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zschopau, Zwickau. Vors. des Rates des Bezirkes: Heinz Arnold (SED), 1.~Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul Roscher. — Mit der Stadt Ch. wurde im Mai 1953 auch der Bezirk in Karl-Marx-Stadt umbenannt. Ch. ist der Bezirk mit der stärksten Industrie- und Bevölkerungsballung. Die reichhaltigen Erzlagerstätten des Erzgebirges bilden eine der industriellen Grundlagen (Kobalt, Wolfram, Wismut, Blei, Zinn, Zink, Silber, Nickel und Uranbergbau). Bei Zwickau und Lugau-Oelsnitz befinden sich die einzigen größeren Steinkohlevorkommen (Kohlenindustrie). Abgesehen davon beherrscht die Verarbeitungsindustrie die Wirtschaft des Bezirks, Textilindustrie, Textilmaschinen, Fahrzeugbau sind vorherrschend, doch ist im ganzen die Vielgestaltigkeit der Industrie charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk Ch., Bezirksstadt, Kreisstadt, im erzgebirgischen Becken, an der Chemnitz, mit (1964) 293.549 Einwohnern (1950: 293.373) drittgrößte Stadt Sachsens und der SBZ (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); arm an historischen Bauten: Jakobikirche (14./15. Jh.), Schloßkirche (16. Jh.); als Hauptsitz der sächsischen Textil- und Maschinenindustrie eines der bedeutendsten Industrie- und Handelszentren Deutschlands (bis 1939 Weltmonopol für Strümpfe und Trikotagen), außerdem Kraftfahrzeug- (vorm. Auto-Union) und Fahrradfabrikation; Hochschule f. Maschinenbau, Pädagogisches Institut, Städtische Theater und Museen. — Am 10. 5. 1953 wurde Ch. aus Anlaß des „Karl-Marx-Jahres“ gegen den Willen der Bevölkerung in Karl-Marx-Stadt umbenannt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 96 Chemisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitzer, JohannesSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1964) 2.090.180 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: Ch., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, Ch., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg,…
DDR A-Z 1966
Wirtschaftliche Rechnungsführung (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 534]Seit 1. 1. 1952 nach dem Vorbild des Chostrastschot-Prinzips der SU eingeführte Methode in den VEB. Die WR. verkörpert die Hauptmethode der Wirtschaftsführung in der „sozialistischen Gesellschaft“ und beruht u. a. auf dem Sparsamkeitsregime, das rationellste Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel sowie der Arbeitszeit im Produktionsprozeß vorschreibt. Die WR. ist nicht nur Aufgabe des Rechnungswesens, sondern erstreckt sich auf alle Betriebsabt. und erfordert genaue Erfassung der Selbstkosten. Sie soll die Eigenmittelausstattung, die den Betrieben vom Regime übergeben wird, jedoch im Volkseigentum verbleibt, in ihrem Bestand kontrollieren. Für Durchführung und Kontrolle ist der Hauptbuchhalter verantwortlich. In der VO über die Reorganisation der Volkseigenen Industrie ist das Prinzip der individuellen Leitung der Betriebe und der persönlichen Verantwortung jedes leitenden Mitarbeiters der VEB verpflichtend festgelegt worden. Dem Betrieb als wirtschaftender Grundeinheit wurde mit der WR. das Verfügungsrecht über Grund- und Umlaufmittel übertragen. Er konnte auf der Grundlage der staatlichen Planaufgaben relativ selbständig wirtschaften, d.h. so arbeiten, daß die Einnahmen die Ausgaben decken und zumindest den geplanten Gewinn sichern. Mit der Erhebung der VVB zum ökonomischen Führungsorgan ihres Zweiges wurde diese zur Einführung der WR. verpflichtet. Es zeigt sich, daß diese Maßnahme über den organisatorischen Charakter hinaus für die VVB die Umstellung von einem Verwaltungsorgan zu einem ökonomischen Führungszentrum des jeweiligen Industriezweiges bringt. Nach der WR. arbeiten auch die neu gebildeten Vereinigungen, wie die Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Centrum (HO), die parallele Vereinigung der Konsumgenossenschaften Konsument sowie der sozialistische Versandhandel und andere. Auch in der örtlichen Versorgungswirtschaft der Kreise, Städte und Gemeinden werden jetzt schrittweise die Prinzipien der WR. durchgesetzt. Literaturangaben Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 534 Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsausschüsseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 534]Seit 1. 1. 1952 nach dem Vorbild des Chostrastschot-Prinzips der SU eingeführte Methode in den VEB. Die WR. verkörpert die Hauptmethode der Wirtschaftsführung in der „sozialistischen Gesellschaft“ und beruht u. a. auf dem Sparsamkeitsregime, das rationellste Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel sowie der Arbeitszeit im Produktionsprozeß vorschreibt. Die WR. ist nicht nur Aufgabe…
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Umsiedler (1966)
Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Ursprünglich Bezeichnung der Heimatvertriebenen (Vertriebene) aus den deutschen Ostgebieten. U. werden heute Personen genannt, die aus Westdeutschland in die SBZ übersiedeln. Während jede Verleitung zur Republikflucht in der SBZ als Staatsverbrechen bestraft wird (Abwerbung, Menschenhändler), bemüht sich die SED, Bürger der BRD zur Übersiedlung in die SBZ zu veranlassen. Der Erfolg dieser Bemühungen ist gering. Trotzdem versucht die SED-Propaganda den Eindruck einer großen Fluchtbewegung aus der BRD und West-Berlin hervorzurufen. Nach einer im Juni 1965 in der BRD veröffentlichten amtlichen Statistik sind von 1950 bis 1964 505.361 Personen in die SBZ übergesiedelt. Im August 1964 behauptete die SED-Propaganda, daß in den drei Jahren seit Errichtung der Mauer 60.000 Menschen in der „DDR eine neue Heimat gefunden“ hätten. Diese Behauptung widersprach den eigenen Berichten der SED-Presse, aus denen sich die Zahl von monatlich etwa 1.000 Umsiedlern ergab, d.h. in drei Jahren etwa 36.000. Daß diese Zahl weit eher den Tatsachen entspricht, wurde ein Jahr später durch die Meldung der Zonenpresse bestätigt, wonach in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis zum 13. 8. 1965 69.660 Menschen aus Westdeutschland und West-Berlin in die „DDR“ übergesiedelt sein sollen. Abzüglich der für die Zeit bis zum 13. 8. 1964 gemeldeten 60.000 U. wären also in dem Jahr bis zum 13. 8. 1965 rund 10.000 Personen in die SBZ übergesiedelt. Das entspricht etwa dem Durchschnitt der vergangenen Jahre seit Errichtung der Mauer. Obwohl die SED-Propaganda von „einem ständig wachsenden Strom der Rückkehrer und U.“ spricht, ergibt sich aus den eigenen Zahlenangaben der Zonenpresse seit 1964 eine rückläufige Entwicklung auf durchschnittlich etwa 800 bis 900 U. monatlich, darunter etwa 500 Rückkehrer. Durch Presse und Rundfunk werden ständig Berichte über U. verbreitet, die „endlich der Unterdrückung und Kriegshetze in Westdeutschland entkommen sind und einer glücklichen Zukunft im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat entgegensehen“. Wie Nachforschungen ergeben haben, waren in allen Fällen nicht die von der SED-Propaganda verbreiteten politischen Gründe, sondern erhebliche Schulden oder die Furcht vor Bestrafung wegen krimineller Delikte der wahre Anlaß zum Übertritt in die SBZ. Auch viele asoziale und arbeitsscheue Menschen sind unter den U. Die SED hat sich offenbar davon inzwischen selbst überzeugt. In Veröffentlichungen werden die U. neuerdings als eine der wichtigsten Ursachen für die Kriminalität in der SBZ bezeichnet, die unter den U. das Vierfache des SBZ-Durchschnitts betragen soll. Mitgliedern der ehemaligen KPD wird grundsätzlich die Umsiedlung in die SBZ versagt. Sie sollen in der BRD bleiben und dort die auf den Umsturz der demokratischen Ordnung gerichteten Ziele der Zonenmachthaber unterstützen. Selbst politische Strafverfahren berechtigen den westdeutschen Kommunisten im allgemeinen nicht zur Flucht in die „DDR“, da die SED solche „Märtyrer“ für ihre Propaganda benötigt. Die U. werden nach ihrer Ankunft in der SBZ für einige Wochen in sog. Aufnahmeheime eingewiesen, wo eine eingehende Überprüfung durch den Staatssicherheitsdienst erfolgt. Geeignete U. werden schon bei dieser Gelegenheit zu Spitzeldiensten genötigt (Spitzelwesen). Unzuverlässig erscheinende und nicht einmal für die Propaganda geeignete U., vor allem als asozial und kriminell erkannte Personen, werden häufig wieder in die BRD abgeschoben. Für die übrigen U. gibt es seit Errichtung der Mauer in Berlin keine Rückkehr in ihre westdeutsche Heimat mehr, da sie mit der Übersiedlung in die SBZ „Bürger der DDR“ geworden sind. Personen, die erstmalig ihren Wohnsitz aus der BRD oder West-Berlin in die SBZ verlegen, können als U. vom Rat der Gemeinde gewisse finanzielle Hilfen erhalten, und zwar ein Überbrückungsgeld von 50 DM Ost, Erstattung der Unterkunftskosten für zwei Wochen und ein Darlehen von 1.000 DM Ost (bei Übersiedlung mit Angehörigen bis zu 2.000 DM Ost) zur Anschaffung von Hausrat. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen wird Rückkehrern diese Unterstützung nicht mehr gewährt. Nach einer Anweisung des Justizministeriums dürfen U. für Schulden aus Teilzahlungsgeschäften, die sie vor ihrer Übersiedlung [S. 489]im Westen abgeschlossen haben, grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden. Die Zwangsvollstreckung aus westdeutschen Schuldtiteln wird häufig nicht genehmigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 488–489 Umlaufmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unabhängige Sozialdemokratische Partei DeutschlandsSiehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Ursprünglich Bezeichnung der Heimatvertriebenen (Vertriebene) aus den deutschen Ostgebieten. U. werden heute Personen genannt, die aus Westdeutschland in die SBZ übersiedeln. Während jede Verleitung zur Republikflucht in der SBZ als Staatsverbrechen bestraft wird (Abwerbung,…
DDR A-Z 1966
Museen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Staatssekretariat für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1961 gab es insgesamt 475 M., darunter 24 Kunst-, 408 heimatkundliche und 43 wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf der Grundlage des historischen Materialismus zu zeigen“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Unter den Kunst-M. sind die bedeutendsten die Staatlichen M. (darunter Nationalgalerie und Pergamon-M.) in Berlin und die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Im Etat der SBZ waren 1964 für Kunstsammlungen rd. 15,8, für Heimat-M. rd. 14,5 Mill. DM Ost angesetzt. 1958 erschien der erste Band eines Berichtes, in dem die Leiter der Kunst-M. über deren Geschichte und Entwicklung seit 1945 referieren. Die Heimat- und Naturkunde-M. werden von der Fachstelle für Heimat-M. des Ministeriums für Kultur in Halle (Informationsorgan „Neue Museumskunde“, vj.) angeleitet; eine Zentrale Fachkommission für Heimat-M. mit Bezirksfachkommissionen und verschiedenen Aktivs hat vor allem dahin zu wirken, „daß unsere Heimatmuseen … unter bewußter politischer Parteinahme zu sozialistischen Bildungsstätten werden“. Die M., vor allem die Heimat-M., wirken bei der Auswahl der nach dem Gesetz zu schützenden Denkmale (Denkmalschutz) und bei der Bestimmung der Nutzung geschützter Baudenkmale mit. 1964 wurde die Parole der „Rekonstruktion“ und Profilierung der Heimat-M. ausgegeben, d.h. die wichtigeren M. sollen auf thematische Schwerpunkte spezialisiert und modernisiert, die übrigen stillgelegt werden. Zur Ausbildung nicht wissenschaftlicher Mitarbeiter besteht eine Fachschule für Heimatmuseen, die 1964 vorübergehend nach Meißen-Siebeneichen verlegt wurde. Ende Januar 1955 konstituierte sich in Leipzig der „Museumsrat der DDR“. Seine Aufgabe soll sein, die M. international zu vertreten und Kenntnisse über wissenschaftliche, volksbildnerische und künstlerische Leistungen der M. zu verbreiten. Präsident wurde Prof. Dr. Johannes Jahn, Prof. der Bildenden Künste, Leipzig. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 325 Müller, Rudolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche GeschichteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Staatssekretariat für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1961 gab es insgesamt 475 M., darunter 24 Kunst-, 408 heimatkundliche und 43 wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf…
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Währungspolitik (1966)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation äußert sich in einer ständigen Unterversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Konsumgütern (Versorgung), die sich von Zeit zu Zeit zu Versorgungskrisen ausweitet. Gründe hierfür sind eine Vernachlässigung der Konsumgüterindustrie (Produktionsmittelprimat, Investitionen), wegen Devisenmangels (Devisen) Zwangsexporte hochwertiger Verbrauchsgüter und die Unmöglichkeit, Lebensmittel und Verbrauchsgüter in ausreichendem Maße zu importieren, Materialmangel, Fehlplanungen und Nichterfüllung der Produktionspläne einerseits und eine ständige außerplanmäßige Überziehung des Lohnfonds andererseits. Diese Tatsachen führten zu einem bis 1961/62 ständig steigenden Kaufkraftüberhang. Methoden zur Beseitigung dieses Zustandes sind die intensive Werbung für das Sparen und die Förderung aller Sparformen, die Regelung des Zahlungsverkehrs, die Reglementierung des Bargeldumlaufs sowie die Kreditpolitik, die darauf abzielt, das Kreditvolumen möglichst zu beschränken (Kredite). Trotz dieser Maßnahmen sah sich das Regime 1957 gezwungen, eine Währungsreform durchzuführen (Geldumtausch). Durch diese Aktion sind erhebliche Mittel dem Geldkreislauf entzogen worden. Die währungspolitische Situation hat sich seitdem jedoch nicht geändert, der Inflationsdruck ist besonders seit 1960 stärker geworden. — Das Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber der sowjetzonalen W. ist noch gestiegen. Mit rigorosen Maßnahmen versucht die mitteldeutsche Verwaltung seit 1961 und insbesondere seit 1963/64 die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage zu verringern, wobei ihre Maßnahmen in erster Linie die Nachfrage nach Konsumgütern durch Lohnsenkungen, zumindest aber durch Verhinderung von Lohnsteigerungen beschränken sollen. (Lohnpolitik, Arbeitsnormen) Entgegen ihren proklamierten Zielen ist sie auch zu Preiserhöhungen übergegangen, wodurch das Angebot — freilich nur monetär — erhöht wird. Man hat mit dieser Politik aber nur Teilerfolge erzielt, da das reale Warenangebot schlechter geworden ist. Mit Einwirkungen von außen braucht sich die W. nicht auseinanderzusetzen, da die DM Ost eine reine Binnenwährung ist. Währung) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 521 Währungsgebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation…
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Prager Christliche Friedenskonferenz (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die PCF., die sich auch als „Christliche Friedenskonferenz“ (CFK) bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (AFV) auf. — Gegründet im Jan. 1958 von einem Kreis tschechischer Protestanten, den Alexander Karew angeregt hatte. (Karew, Generalsekretär der Baptisten der SU, blieb als Vertrauensmann der KPdSU in der PCF. sehr einflußreich.) Leiter und Ideologe der PCF. ist Prof. Dr. Josef Hromádka (* 1889), Lehrstuhlinhaber in Prag; seit 1933 zwar nicht Mitglied der tschech. KP, aber Mitläufer des Kommunismus, Träger des internat. „Leninpreises“ der SU. — Angeregt von ihm behaupten die maßgebenden Theologen der PCF., der leninist. Kommunismus sei mit dem Neuen Testament zu vereinbaren und erfülle den sozialistischen Sinn christlicher Gerechtigkeit und Gemeinschaft. In der PCF. regt sich zwar christlicher Pazifismus, doch wird er für den nur taktisch gemeinten Friedenskampf der SU mißbraucht. Sie verlangt die völlige Abschaffung herkömmlicher wie auch atomarer Waffen, hält aber die Rüstung der kommun. Staaten für defensiv. Die PCF. wertet die „Friedens“-Planung der SU, die auf eine einseitige Abrüstung des Westens hinausläuft, als den allein christlichen und zulässigen Weg zum Weltfrieden. Die meisten Theologen der PCF. sehen darüber hinweg, daß der Kommunismus nicht nur atheistisch ist, sondern jede Art von Religion haßt. Sie billigen die Behauptung Erzbischof Nikodims (SU), daß „der kommun. Atheismus … solche moralischen Grundsätze einschließe, die den christlichen Normen nicht widersprechen“ (so am 8. 12. 1962). Gegen die totalitäre Politik der SU und ihrer Satelliten wird in der PCF. kein Vorwurf laut. Auch werden fast einstimmig die Deutschland-Forderungen der SU unterstützt, die die BRD dem Kommunismus ausliefern sollen. Die Mehrheit der PCF. arbeitet auf die Abspaltung der Landeskirchen der SBZ von der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) hin. (Kirchenpolitik) Kern der PCF. sind leitende Geistliche und gewisse Kreise von Laien solcher Kirchen, die im Ostblock noch geduldet werden. (Vor allem der Evang. Kirchen der Tschechen und der Slowaken, Polens, Ungarns, Rumäniens, der zur SU gehörenden Rätestaaten Lettland und Estland, der Baptisten der SU; der Altkath. Kirchen vor allem Polens und der Tschechoslowakei, der Orthodoxen Ostkirche der SU und einzelner Satellitenstaaten. Schon früh arbeiteten an der PCF. sowjetfreundliche Pazifisten aus gewissen Theologenkreisen der Deutschen Evang. Kirche (EKD) mit, ferner ähnlich unkritische Zirkel in den evang. und sonstigen nicht römisch-kath. Kirchen der nichtkommun. Länder. Kaum wirken römisch-kath. Geistliche in kommun. Staaten mit. Zwar ermöglicht es die PCF. den Theologen des Westens, mit sonst nicht erreichbaren Christen des Ostblocks zu sprechen, doch schließen sie meist die Augen vor dem polit. Mißbrauch, den die SU mit dieser Organisation treibt. Kritische, um Neutralität und Sachlichkeit bemühte Teilnehmer an Tagungen der PCF., die aus der SBZ, der BRD und westl. Ländern kommen, werden fast stets überstimmt. Diese theologisch aufgezogene Hilfsorganisation der kommun. gelenkten Weltfriedensbewegung wird von Anfang an von einer Minderheit unkritischer Theologen der SBZ wie auch der BRD mitgetragen, die den Kommunismus weitgehend billigen und die atheist. Zielsetzung aller kommun. Parteien hinnehmen. Die P. hielt 1958 bis 1960 je eine internat. Konferenz ab. Ihre 4. und 5. Konferenz, [S. 365]Juni 1961 und Juni 1964 (ebenfalls in Prag), bezeichnete sie als „Allchristliche Friedensversammlung“. Seit 1961 wirken ein „Arbeitsausschuß der CFK“ und andere Kommissionen. Auch werden in einzelnen, bes. nichtkommun. Ländern Regionaltagungen veranstaltet und Landesorganisationen gebildet. Die Propaganda- und Organisationskosten trägt offensichtlich teils die Tschechoslowakei, teils die SU. Die PCF. gibt seit Nov. 1962 die Zweimonatsschrift „Christl. Friedenskonferenz“ heraus. (Leiter des Redaktionsrates: Oberkirchenrat a.D. Dr. Heinz Kloppenburg.) — Seit 1964 arbeitet die PCF. planmäßig auch in Afrika, Asien und Amerika. — Die KP Chinas lehnt die PCF. als Mittel sowjet. Politik ab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 364–365 Potsdamer Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PraktikantenzeitSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die PCF., die sich auch als „Christliche Friedenskonferenz“ (CFK) bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (AFV) auf. — Gegründet im Jan. 1958 von einem Kreis tschechischer Protestanten, den Alexander Karew angeregt hatte. (Karew, Generalsekretär der Baptisten der SU, blieb als Vertrauensmann der KPdSU in der PCF. sehr einflußreich.) Leiter und Ideologe der PCF. ist Prof. Dr. Josef Hromádka (* 1889),…
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Parteihochschule (1966)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ostberlin (früher Kleinmachnow) ist, „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden. Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Ab 1950 gab es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 gibt es in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Teilnehmer werden durch die Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und personell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Die Kandidaten für die P. sollen in der Regel eine Kreis- und Bezirksparteischule mit gutem Erfolg absolviert haben. Direktor der P. war bis 1950 Rudolf Lindau, ihm folgte Hanna ➝Wolf. Unterrichtsfächer: Geschichte der intern. Arbeiterbewegung, insb. Geschichte der ➝KPdSU, Dialekt. und Historischer Materialismus, Politökonomie, Geschichte, Parteiaufbau, politische u. Ökonom. Geographie, Staatslehre, Militärwissenschaften, Kunst und Literatur, Russisch. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt (Fernstudium). Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade „Dr. phil.“ und „Dr. oec.“. Absolventen d. Dreijahrlehrgänge erhalten d. Titel Diplom-Gesellschaftswissenschaftler. Die P. hat jeweils rd. 1.000 Schüler. Verant[S. 348]wortlicher Sekretär des ZK für die P. ist Hager. Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. (Schulung) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 347–348 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteijargonSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ostberlin (früher Kleinmachnow) ist, „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden. Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Ab 1950 gab es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für…
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Planung (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die Genossenschaften und die Reste der Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die Wirtschaftskommission beim Politbüro des ZK) in ihren Grundzügen festgelegt und sodann in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Die Weisungen des ZK betreffen das Entwicklungstempo der Industrie und der übrigen Wirtschaftsbereiche, das Verhältnis der Produktionsgütererzeugung zur Konsumgüterherstellung (Produktionsmittelprimat), das Verhältnis zwischen Investitionen und Verbrauch, die Bildung der Staatsreserven, die Bestimmung industrieller Schwerpunkte usw. Bis Ende 1965 war der Planungsweg folgender: Nach diesen Weisungen arbeitete die Staatliche Plankommission Plandirektiven aus, die Orientierungsziffern über die wichtigsten Planziele der Planungsperiode enthielten. Nach formeller Bestätigung durch den Ministerrat wurden die Plandirektiven in der Plankommission einerseits nach Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen, andererseits nach Bezirken aufgegliedert. Die Direktiven gingen an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Bezirke) zur Stellungnahme. Die Mittelinstanzen gliederten die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legten jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsaufgaben usw. in Form von Orientierungsziffern vor. Diese Orientierungsziffern waren der Rahmen für die Planvorschläge der Betriebsleitungen für ihre Betriebspläne. Diese Planvorschläge liefen dann an die Mittelinstanzen und den Volkswirtschaftsrat zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben wurden. Dort wurden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entstand der Entwurf für das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bildeten nach der Bestätigung durch den Ministerrat und der formalen „Beschlußfassung“ der Volkskammer die Grundlage für die Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen wiederum an die Produktionsbetriebe gegeben wurden. Nun hatten die Betriebe detaillierte Betriebs-; plane aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungs-, Vorgang wurde als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne hatten Gesetzescharakter. Das P.-System beruhte nicht auf wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern wurde ausschließlich nach poli[S. 359]tischen Erwägungen praktiziert. Ausdruck dafür waren die häufigen Änderungen in den Methoden der P. und der Organisation der Wirtschaft. Das Nichtfunktionieren der Plandurchführung — besonders als Folge der Unmöglichkeit, exakt funktionierende Pläne überhaupt aufzustellen —, wurde dadurch deutlich, daß die oberen Planungs- und Verwaltungsstellen immer wieder „operativ eingreifen“ mußten, um die ständig auftretenden Stockungen im Wirtschaftsablauf zu beheben. Beim obersten Leitungsorgan für die Industrie, dem Volkswirtschaftsrat, bestand zu diesem Zweck ein besonderer Dispatcherdienst, der „den kontinuierlichen Verlauf des Produktions- und Zirkulationsprozesses in der zentral- und örtlich geleiteten Industrie sicherstellen“ mußte. (Wirtschaft, Dispatchersystem) Das Mißlingen aller bisherigen Wirtschaftspläne bereits nach wenigen Jahren ihrer Laufzeit war — im Zusammenhang mit gleichartigen negativen Entwicklungen in der SU — der Anlaß für ständige Experimente des Zonenregimes. Mitte Dez. 1965 gab Ulbricht auf einer Tagung des ZK der SED bekannt, daß die Methoden der Wirtschaftsplanung, beginnend mit dem Planjahr 1967, grundlegend geändert werden sollen. Es soll künftig überhaupt keine konkret ausgearbeiteten langfristigen Pläne mit Gesetzescharakter mehr geben. Die langfristigen Pläne der Zukunft sollen vielmehr variable Rahmenpläne sein mit Richtwerten und Empfehlungen in Form globaler wertmäßiger Größen. Auch bei der Aufstellung der Jahrespläne sollen neue Grundsätze und Methoden eingeführt werden. Die Staatliche Plankommission soll künftig zur Einleitung des Planungsvorganges nicht mehr verbindliche Orientierungsziffern herausgeben, sondern „staatliche ➝Vorgaben mit nur wenigen Kennziffern“. Den Betrieben, Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Industrieministerien soll künftig mehr Spielraum für eigene Planvorschläge gegeben werden. Die neuen Planungsmethoden sollen dazu verhelfen, unrealistische Pläne zu vermeiden, und die Effektivität der Wirtschaft erhöhen. Diese grundlegenden Änderungen der P. sind ein Eingeständnis der Unzulänglichkeit aller praktizierten Methoden der zentralen P. Ob die neuen Methoden nach ihrer Einführung die Effektivität der Wirtschaft tatsächlich zu erhöhen geeignet sind, bleibt abzuwarten. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 358–359 Planschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlanungskatasterSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die Genossenschaften und die Reste der Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die Wirtschaftskommission…
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Jugendstrafrecht (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950). Am 23. 5. 1950 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es kennt Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe ist die Freiheitsentziehung. Der Strafvollzug erfolgt im Jugendhaus. §~24 Abs.~1 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedens[S. 228]schutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes gilt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 werden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d.h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Nach § 41 kann auch gegen Jugendliche öffentlich verhandelt werden. Strafmilderungsgründe im Sinne der westdeutschen Strafbestimmungen für Heranwachsende (18–21 Jahre) kennt das sowjetzonale J. nicht. Die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuch befaßte Grundkommission hat vorgeschlagen, das Strafmündigkeitsalter für Jugendliche auf 16 Jahre heraufzusetzen. Gesellschaftsgefährliche Handlungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen — unter strikter Beachtung der Perspektiven des V. Parteitages der SED — durch Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bekämpft werden. Das erfordere die Übertragung gesetzlicher Befugnisse insbesondere auf die Referate Jugendhilfe bei den Verwaltungsbehörden, „um staatliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen sinnvoll und mit maximaler erzieherischer Wirkung miteinander zu verbinden“ („Neue Justiz“ 1959, S. 3–5). Nach einem Beschluß des Plenums des OG vom 7. 7. 1965 („Neue Justiz“ S. 465) sind am Jugendstrafverfahren zu beteiligen: die Eltern bzw. Verwandte, die über eine längere Zeitdauer die Erziehung des Jugendlichen übernommen haben, die Klassenlehrer, Lehrausbilder oder Erzieher, der FDJ-Sekretär der für den Jugendlichen zuständigen Grundorganisation, Vertreter der Sportorganisation, der der Jugendliche angehört, und Vertreter aus dem Wohngebiet des Jugendlichen. Lehrlingskollektive, Klassenkollektive und Jugendbrigaden sollen durch beauftragte Vertreter (gesellschaftliche Erziehung) am Verfahren teilnehmen oder gesellschaftliche Ankläger oder Verteidiger benennen. Gesellschaftliche ➝Bürgschaften sollen von Jugendlichen selbst übernommen werden. In jedem Jugendstrafverfahren muß ein Bericht des Organs der Jugendhilfe vorliegen. Vertreter dieses Organs haben an den in der Hauptverhandlung geführten Erörterungen teilzunehmen, um ihrer Funktion gerecht zu werden. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 227–228 Jugendring, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendstundenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den…
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Vergesellschaftung (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Gelegentlich in der bolschewistischen Selbstreflektion verwendeter u. vorzüglich zutreffender Ausdruck für den Gesamtprozeß der Manipulation bzw. das von ihm angestrebte Resultat, dem im bolschewistischen Machtbereich Personen wie Sachen unterworfen werden. Der Begriff V. bezog sich zunächst auf die Produktionsmittel (Marxismus-Leninismus), die nominell in Gesellschafts- bzw. Volks- oder Gruppeneigentum, faktisch in Staatseigentum überführt werden (Volkseigentum, Kollektivierung). Es wird aber weiterhin angestrebt, die Menschen selbst durch entsprechende Einübung wie durch direkte Bewußtseinsbildung zu einem von sog. sozialistischer ➝Moral getragenen Typ des vergesellschafteten Menschen umzuformen, der sich entgegen der Entfremdung in der modernen Sachwelt am Kollektiv orientiert, ihm seine Individualität (Individualismus) unterordnet und seinerseits wiederum sozialkontrollierend auf das Kollektiv einzuwirken bereit ist, so daß Partei und Staat sukzessive einen Teil ihrer Kontroll- und Gewaltfunktionen auf in ihrem Sinn funktionierende Gesamt- oder Teilkollektive abzulasten in die Lage kommen (Gesetz[S. 499]buch der Arbeit, Konfliktkommissionen, sozialistische Leitung). Als wichtigste Hebel zur V. der Menschen in diesem umfassenden Sinn werden die Arbeit (Arbeiter), vor allem in ihren auch gruppenmäßig straff durchinstitutionalisierten Formen (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit in Form von Brigaden u.ä., wo auch gemeinschaftliche Freizeitverbringung angestrebt ist, Freizeitgestaltung), ferner die vorschulische, schulische (Ganztagsschulen) und nebenschulische, von der FDJ kontrollierte und manipulierte Gemeinschaftseinübung der Jugendlichen (Erziehungs- u. Bildungswesen, Jugend, Familienrecht) und schließlich der Kollektivstil des Parteilebens (Kollektive Führung, Kritik und Selbstkritik) entwickelt. Während die mentale V. bei der älteren Generation, nicht zuletzt der Arbeiterschaft, wenig Fortschritte macht, ist es der Führung gelungen, beträchtliche Teile der Jugend an gewisse Normen der V. als etwas ihnen Selbstverständliches zu gewöhnen, ohne daß damit bolschewistische Indoktrinierung und moralische Unterwerfung erreicht wären. — Manipulierte Ritualformen der V. wie die Jugendweihe, Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis sollen das Hineinwachsen der Individualitäten-Gesellschaft in die V. zusätzlich fördern. Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 498–499 Verfügungsfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufskulturSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Gelegentlich in der bolschewistischen Selbstreflektion verwendeter u. vorzüglich zutreffender Ausdruck für den Gesamtprozeß der Manipulation bzw. das von ihm angestrebte Resultat, dem im bolschewistischen Machtbereich Personen wie Sachen unterworfen werden. Der Begriff V. bezog sich zunächst auf die Produktionsmittel (Marxismus-Leninismus), die nominell in Gesellschafts- bzw. Volks- oder Gruppeneigentum, faktisch in Staatseigentum überführt…
DDR A-Z 1966
FDJ-Kontrollposten (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der Zentralrat der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärte „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“; am 18. 3. 1959 wurde dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation …“ forderte Verstärkung der F. — Seit 1961 werden die F. auch in der Landwirtschaft stark eingesetzt. Am 22. 8. 1963 beklagte Günther Sieber, 1. Stellv. des Vors. des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (in „Junge Welt“), daß die Auflösung der F. „in einigen Betrieben diskutiert wurde“. Er hoffte, die Einführung der F. in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion werde dazu beitragen, im Arbeitsbereich der F. „Schwierigkeiten zu überwinden und festgestellte Mängel zu beseitigen“. §~43 des Jugendgesetzes (1964) bestimmt: „Die Kontrollposten der FDJ sind fester Bestandteil des Systems der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Sie helfen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren und zu entwickeln, indem sie für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, für neue Arbeitsmethoden und Verbesserungsvorschläge sowio gegen Gleichgültigkeit, Schlendrian, Bürokratismus und Formalismus kämpfen.“ Dieser § sichert ferner zu, daß Staats- und Wirtschaftsorgane die Hinweise der F. beachten und deren Arbeit unterstützen. Gemäß dieser Grundrichtlinien werden die F., möglichst in Verbindung mit den Grundorganisationen der FDJ in Betrieben, intensiver für Qualitätskontrollen eingesetzt; ebenso für Aufklärungsarbeit über die Pläne Neue Technik. In den Schulen betreiben die F. die Massenkontrollen, z. B. für den „Tag der Schulbereitschaft“. Ein weiteres Betätigungsfeld finden die F. z. B. auch bei Massenkontrollen zur Materialeinsparung. — Die Einzeldirektiven erhalten die F. von der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 137 FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-OrdnungsgruppenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem…
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Industrie (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 206]Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren in Mitteldeutschland gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlen. Eine hochqualifizierte Facharbeiterschaft ermöglichte jedoch die Entwicklung von Verarbeitungs-I. mit hoher Wertschöpfung je Arbeitsplatz. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion, vor dem zweiten Weltkrieg, d.h. 1936, hatte das Gebiet der SBZ innerhalb des Reichsgebietes bei einem Bevölkerungsanteil von rd. 25 v. H. z. B. folgende Anteile an der I.-Produktion: Die mitteldeutsche I. war 1936 mit rd. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Reparationen) verlor die mitteldeutsche I. mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten. Die Kapazitätsverluste der I. waren damit doppelt so groß wie die der westdeutschen I. Der Wiederaufbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der SU bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjet. Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — ebenso wie die I. der Bundesrepublik unter anderen Vorzeichen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich auf die SU und übernahm das sowjetische Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Diese Maßnahmen deuteten darauf hin, daß das SED-Regime schon damals auf eine endgültige Spaltung Deutschlands hinarbeitete. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang riesige Investitionsmittel, die die Bevölkerung durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. Zum Beispiel wurden nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe errichtet zur Herstellung von Walzwerkseinrichtungen, Zementfabriken, Bergbaumaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und großen Energie- und Elektromaschinen. Zwar sind durch die schwerindustrielle Komplettierung der I. die nach dem Kriege eingetretenen Disproportionen etwas gemildert worden, aber die Bezugsabhängig[S. 207]keit der Verarbeitungs-I. von auswärtigen Zulieferungen an Rohstoffen und Halbfertigmaterial ist noch beträchtlich. Das Strukturbild der I.-Bereiche bzw. I.-Zweige in beiden Teilen Deutschlands hat sich etwas angenähert. Die Chemische I. war bereits vor dem Kriege im Gebiet der SBZ stärker entwickelt als in Westdeutschland. Nach dem Aufbau eines eigenen Schwermaschinenbaus in der SBZ ist die Maschinenbau-I. in beiden Teilen Deutschlands etwa gleich stark an der I.-Produktion beteiligt. Die Maschinenbau-I. und alle anderen metallverarbeitenden I.-Zweige (Fahrzeugbau, Elektro-I., feinmechan. und optische I., Schiffbau und Metallwaren-I.) der SBZ haben jedoch keine gesicherte Rohstoffbasis: die Metallurgie ist schwächer entwickelt als die eisenschaffende und NE-Metall-I. in der BRD, da in der SBZ keine nennenswerten Erzmengen liegen (Bergbau). Der in obiger Tabelle ausgewiesene teilweise höhere Anteil der Verbrauchsgüter-I. in der SBZ weist nicht auf eine höhere Produktion in diesen Zweigen gegenüber der Bundesrepublik hin. Ihre Produktionsleistung ist im Gegenteil im allgemeinen sehr viel geringer (siehe die Tabelle der „Pro-Kopf-Produktion“). Die höheren Zahlen der SBZ erklären sich dadurch, daß die Planung und die Statistik im Verbrauchsgüterbereich mit höheren Preisansätzen arbeiten als im Produktionsgüterbereich. [S. 208]In der I. waren Ende 1964 rd. 44 v. H. aller Arbeiter und Angestellten der Zone tätig, in der I. der BRD nur etwa 38 v. H. Der Anteil der weiblichen Arbeitnehmer betrug Ende 1964 etwas über 40 v. H., in der BRD betrug der Frauenanteil nur etwa 30 v. H. Unter ständigem politischem Druck auf die Arbeitnehmerschaft (Produktionspropaganda) und unter Vernachlässigung der Verbraucherinteressen (Versorgung) wurde die I.-Produktion seit 1950 erheblich gesteigert. Dazu trugen insbesondere das Können und der Fleiß der mitteldeutschen I.-Arbeiterschaft und der Techniker und Ingenieure bei, die — ohne damit dem Regime dienen zu wollen — ihr Bestes gaben, um trotz der Planungsmängel (Planung), trotz ungenügender technischer Ausstattung der Betriebe (Technik) und unzureichender Materialversorgung die Produktion zu erhöhen. Gleichwohl besteht im effektiven Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung noch ein Abstand zur I. der BRD, der ohne Berücksichtigung der Unterschiede in der Qualität der Erzeugnisse noch immer mit mindestens 25 v. H. anzunehmen ist. Die I. ist nahezu vollständig verstaatlicht. 1964 entfiel auf die Betriebe mit privaten Inhabern nur ein Anteil von 2,4 v. H. der industriellen Bruttoproduktion. Aber auch für diesen Rest an Privatbetrieben gibt es keinerlei Selbständigkeit, denn auch sie sind vollständig in das Planungssystem eingebaut. Privatbetriebe in nennenswerter Zahl gibt es nur noch im Bereiche der Verbrauchsgüterherstellung; innerhalb dieser Gruppe ist der Anteil in der Bekleidungs-I. mit annähernd 11 Prozent am höchsten. Die vollständige Liquidierung der restlichen Privat-I. ist offensichtlich nur noch eine Frage kurzer Zeit. Innerhalb der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe nimmt die I. der SBZ einen ersten Platz ein. Die Erzeugnisse des sowjetzonalen Maschinenbaus erreichten 1964 einen Anteil von 60 v. H. am Gesamtexport; etwa vier Fünftel davon gingen in die Länder des Sowjetblocks. Hauptempfänger war die SU. Die hohen Lieferverpflichtungen gegenüber der SU und den anderen Sowjetblockländern bei Erzeugnissen des Maschinenbaus sind ein wesentlicher Grund für die im Durchschnitt unzulängliche Ausstattung der I. mit modernen, leistungsstarken Maschinen und für ihren Rückstand im Produktionsniveau und in der Produktivität. (Volkseigene Industrie, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Chemische Industrie, Kohlenindustrie, Kalibergbau, Kupferbergbau, Textilindustrie, Holzindustrie, Flugzeugbau, Kraftfahrzeugbau, Schiffbau, Papierindustrie, Leichtindustrie, Schwerindustrie, VVB, Bezirksgeleitete Industrie) Literaturangaben *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. Kinzel, Eduard: Die Elektrizitätswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 11 Anlagen u. 1 Schaubild. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Klinge, Wolfgang: Im Räderwerk der Sowjet-Planwirtschaft. Pfaffenhofen/Ilm 1957, Ilmgau-Verlag. 171 S., 3 Taf. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 206–208 Individualismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 206]Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive…
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Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1966)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD (Besatzungspolitik) vom 1.~Juli 1946 wurde die DAdW. mit Sitz in Berlin eröffnet; sie bezeichnet sich selbst als „Nachfolgerin“ der 1700 gegründeten Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften und der aus dieser hervorgegangenen Preußischen AdW, deren Mitglieder und traditionelle Arbeiten sie auch fortführt. Während die Preußische AdW jedoch vorwiegend auf geisteswissenschaftl. Gebiet gearbeitet hatte, nehmen bei der DAdW. — nach sowjet. Vorbild — naturwissenschaftl. und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1964 unterstanden der DAdW. rd. 100 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften mit über 12.000 (darunter rd. 3.000 wissenschaftlichen) Mitarbeitern; im gleichen Jahr hatte sie 152 ordentliche und 155 korrespondierende Mitgl., darunter noch 26 ordentliche und 33 korrespondierende in der BRD. Die (1964) etwa 80 naturwissenschaftl., technischen und medizinischen Institute, Arbeitsstellen usw. wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft (Vors. der Chemiker Hermann Klare), die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Institute und Einrichtungen (Gesellschaftswissenschaften) zu einer Arbeitsgemeinschaft (Vors. der Historiker Leo ➝Stern) zusammengefaßt. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Im Staatshaushalt 1963 waren für die DAdW. an Haushaltsmitteln 160 Mill. DM Ost, an Investitionsmitteln 28,7 Mill. DM Ost vorgesehen. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses engen die zweck- und tendenzfreie Forschung immer mehr ein. Seit 1955 wurde der Einfluß der wissenschaftl. Gremien mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftl. Unternehmungen werden Nichtkommunisten häufig nur vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das Große historische Wörterbuch der Brüder Grimm) und spezialwissenschaftl. Publikationen (im 1946 gegr. Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. Von den Institutionen der geisteswissenschaftlichen („gesellschaftswissenschaftlichen“) Arbeitsgemeinschaft sind folgende hervorzuheben: Das 1962 aus der „Deutschen Kommission“ hervorgegangene Institut für deutsche Sprache und Literatur (Leitung bis 1965 Prof. Dr. Theodor ➝Frings, seit 1965 Prof. [S. 19]Dr. Hans Günther Thalheim) bearbeitet u.a. die Buchstaben A–C der Neufassung des Deutschen Wörterbuches der Brüder Grimm (an den Buchstaben D–F arbeitet die Akademie der Wissenschaften in Göttingen), die Neue Folge des Goedekeschen „Grundrisses zur Geschichte der deutschen Dichtung“ und ein Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache; es bereitet ferner ein Marx-Engels-Wörterbuch sowie ein Goethe-Wörterbuch vor. Das Institut für deutsche Volkskunde (Direktor: Prof. Dr. Wolfgang Steinitz) soll die „Lebensweise und kulturellen Leistungen der werktätigen Klassen und Schichten des Volkes“ (mit Schwerpunkt auf den „demokratischen Traditionen in der deutschen Volksdichtung“ und der „materiellen Volkskultur“) erforschen. Periodica: „Deutsches Jahrbuch für Volkskunde“ und (zusammen mit Institutionen und Ministerien anderer Länder des Sowjetblocks) „Demos“. Die Arbeitsstelle für Kunstgeschichte (Leiter: Prof. Dr. Edgar Lehmann) bereitet die Neuauflage der Dehioschen Handbücher der deutschen Kunstdenkmäler für den mitteldeutschen Bereich vor und bearbeitet u.a. das Corpus der romanischen Künste Mitteldeutschlands. Das Institut für Philosophie (Leitung: Prof. Dr. Georg Klaus) soll u. a. „grundlegende Probleme des dialektischen und historischen Materialismus, besonders unter weltanschaulichen und methodologischen Gesichtspunkten“ und „allgemeine Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, vor allem des Wirkens objektiver und subjektiver Faktoren in der sozialistischen Gesellschaft“ erforschen. Das Institut für Geschichte (Leitung: Prof. Dr. Ernst Engelberg) betreibt neben der „Erforschung und Darstellung der deutschen Nationalgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart“ besonders Forschungsarbeiten zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Das Institut für Wirtschaftswissenschaft (Leitung: Prof. Fred ➝Oelßner) „beschäftigt sich u.a. mit grundlegenden, an der Praxis des sozialistischen Aufbaues und des Kampfes gegen den westdeutschen Imperialismus orientierten Problemen der politischen Ökonomie“. Zeitschriften der DAdW.: „Deutsche Literaturzeitung“, „Forschungen und Fortschritte“, ferner seit 1958 „Monatsberichte der DAdW.“ — Präsident der DAdW. ist seit Okt. 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke, Generalsekretär Prof. Dr. Günther ➝Rienäcker. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 18–19 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für ärztliche FortbildungSiehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD (Besatzungspolitik) vom 1.~Juli 1946 wurde die DAdW. mit Sitz in Berlin eröffnet; sie bezeichnet sich selbst als „Nachfolgerin“ der…
DDR A-Z 1966
Kulturpolitik (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 267] 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. ➝Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation der geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Walter ➝Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere nach der Proklamation des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ proklamiert. Ebenso erklärte Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“. („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957.) Diese „höchste Form der Kultur für das Volk“ wird seit dem V. Parteitag der SED (1958) als „sozialistische Nationalkultur“ proklamiert; Ulbricht zitierte auf dem VI. Parteitag (Januar 1963) die drei Grundsätze der kommun. K., mit denen die „sozialistische Nationalkultur“ verwirklicht werden soll: „1. die Aufforderung an die Arbeiterklasse, die Höhen der Kultur zu erstürmen, das heißt als Hauptkraft der Gesellschaft ihre führende Rolle auch im geistig-kulturellen Bereich wahrzunehmen; 2. die Aufforderung an die Schriftsteller, sich mit dem neuen Leben fest zu verbinden, und an die Werktätigen nach künstlerischer Betätigung; 3. die Aufforderung an die Regierung und an alle Bürger, die Voraussetzungen für den Weg zur gebildeten Nation zu schaffen“ („Neues Deutschland“, 16./17. 1. 1963). 2. Etappen der Sowjetisierung des Kulturlebens Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen der Kultur-Institutionen mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Fesselung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an das Regime durch Druck und Privilegien. 4. Systematische Maßnahmen zum Aufbau einer neuen „Intelligenz“-Schicht. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Isolierung der „Kulturschaffenden“ gegen den geistigen Austausch mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Regimes und seiner Planwirtschaft dient (kultureller Austausch). 7. Massiver Einsatz der „Staatsmacht“ zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenbildung, des sozialistischen Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-westlichen Humanismus (realer ➝Humanismus). Diese letzte Phase hatte 1957 [S. 268]eingesetzt und war „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der Entstalinisierung und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in der SBZ aufgetreten waren. Als eine neue Etappe dieses Prozesses, die etwa mit dem Beginn des Siebenjahrplans eingeleitet wurde, könnte man die völlige Integrierung (= Einebnung) der „Intelligenz“-Berufe und der Kulturschaffenden in die Arbeiterklasse bezeichnen. Die Polytechnisierung des gesamten Erziehungswesens (Polytechnische Bildung und Erziehung) diente u.a. auch diesem Zweck, aber nicht nur Schüler, Studenten und Lehrer, sondern auch Wissenschaftler, Schriftsteller, Maler, Bildhauer, Musiker und Schauspieler wurden angehalten, „in die Betriebe zu gehen“ und sich nach Möglichkeit Brigaden der sozialistischen Arbeit einzugliedern. Sie sollten nicht nur das Verständnis der „Werktätigen“ für ihr Schaffen oder Anregungen für dieses gewinnen, sondern in den „Werktätigen“ ihre neuen Auftraggeber sehen und sich ihnen zur Kritik ihrer Arbeit stellen. Während einerseits der Künstler für den Verzicht auf „einzelne eigenbrötlerische Gewohnheiten … reich entschädigt“ werden sollte „durch eine vollere Entfaltung seiner schöpferischen Persönlichkeit“ und „die sozialistische Gemeinschaftsarbeit … auch im künstlerischen Schaffen der Schlüssel für die Lösungen der Aufgaben des Siebenjahrplanes“ sein sollte (der damalige Staatssekretär Herbert Wendt auf der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED), sollte andererseits nachhaltig geförderte laienkünstlerische Arbeit (Laienkunst) durch Entwicklung „junger Talente“ die Grenzen zwischen beruflichem und laienhaftem Kunstschaffen (und damit auch zwischen Talent und Dilettantismus) verwischen, wenn nicht aufheben. Die „Einheit von polytechnischer und ästhetischer Erziehung“ wurde zwar mit der Absicht der „Hebung des kulturellen Niveaus“ propagiert, doch führt das gekoppelte Bemühen, die Künstler an die Werkbank zu stellen, die Arbeiter dagegen an den Schreibtisch zu setzen (Schreibende ➝Arbeiter), notwendigerweise zur Nivellierung des Kunstschaffens. In den letzten Jahren und in ersichtlichem Zusammenhang mit der Konsolidierung des sowjetzonalen „Staatswesens“ seit der Errichtung der Mauer trat das Streben nach Weltniveau auch auf kulturellem Gebiet hervor. Man suchte (freilich kontrollierbare und sorgfältig gesteuerte) Gelegenheiten, sich auf kulturellem Feld mit „dem Westen“ zu messen, öffnete mit Vorsicht die Schleusen für gewisse Werke gewisser westlicher Autoren; auch eine ziemlich radikale Umgestaltung des typographischen Bildes einiger kultureller Zeitschriften deutete darauf hin. Aber schon bei den ersten Anzeichen einer Fronde der Kulturschaffenden gegen die ideologische Starrheit der Kulturfunktionäre gewannen die Vertreter eines harten Kurses im Kulturapparat wieder Oberwasser; Leute vom Schlage Hermann ➝Axens, Alexander Abuschs, Alfred Kurellas, schließlich auch Kurt Hager selbst wurden in Marsch gesetzt, um die Ordnung wiederherzustellen. In dem Feldzuge gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen“ gab es heftige Zurechtweisungen (z. B. für Stefan ➝Heym, Wolf ➝Biermann, Werner Brämig), Selbstkritiken (z. B. von Kurt ➝Maetzig), wurden Bühnenstücke abgesetzt oder umgearbeitet (z. B. „Moritz Tassow“ von Peter ➝Hacks), Filme zurückgezogen (z. B. „Das Kaninchen bin ich“), Reiseerlaubnisse verweigert, ja sogar Spitzenfunktionäre ausgewechselt (Ministerium für Kultur). Diese Vorgänge boten — zumal wenn man sie in Beziehung setzt zur Entwicklung in den Nachbarländern des Sowjetblocks — ein Schulbeispiel für die Sterilität der K. der SED. 3. „Erstürmung der Höhen der Kultur“ Die „Erstürmung der Höhen der Kultur“ setzt aber auch die Bildung einer neuen kulturtragenden Schicht voraus, die u.a. mit folgenden Maßnahmen betrieben wurde: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungs- und Bildungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die in der FDJ, in der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben (Praktisches Jahr, Betriebspraktikum) zu beweisen ist; Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Schule, Erwachsenenbildung), scharfe ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der [S. 269]Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u.a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur „Qualifizierung“ durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; „Entwicklung der schöpferischen Talente im Volk“, Förderung der kulturellen Massenarbeit und der „Volkskunstbewegung“ als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Dichtern, Musikern und Bühnenkünstlern; „Bewegung schreibender ➝Arbeiter“ (Literatur). 4. Der Kulturapparat Bestimmt wird die K. von einer Kommission und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s.u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Zuständig für K. war von 1957 bis 1963 die Kulturkommission unter dem Vorsitz von Alfred ➝Kurella; der VI. Parteitag bildete „zur Leitung und Koordinierung der Arbeit auf ideologischem Gebiet“ eine Ideologische Kommission beim Politbüro unter der Leitung von Kurt ➝Hager, die sich u. a. auch mit der „Entwicklung des einheitlichen Bildungssystems“ und „mit Fragen der Kultur, der kulturellen Institutionen und Organisationen“ zu befassen hat. Die K. hat damit im Apparat der SED einen sehr bezeichnenden Platz erhalten. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei zwei Ministern und einem selbständigen Staatssekretariat. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Margot ➝Honecker) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem selbständigen Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen (Staatssekretär: Prof. Dr. Ernst-Joachim ➝Gießmann). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Jan. 1954 das Ministerium für Kultur (Minister: Klaus ➝Gysi) errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. 5. Institutionen Daß es auf dem gesamten Gebiet des Erziehungswesens nur noch staatliche Institutionen gibt, bedarf kaum der Erwähnung; selbst die privaten Musiklehrer werden nach und nach von den Volksmusikschulen verdrängt werden. Aber auch in allen anderen Bereichen des Kulturlebens wird nichts dem Selbstlauf überlassen. Zur Anleitung und Kontrolle bedienen sich Partei und Regime vielfältiger Methoden und Institutionen; von den letzteren geben sich viele als freie Vereinigungen oder Berufsverbände, obschon sie in Wahrheit Instrumente des kulturpolitischen Dirigismus sind. Vor allem ist hier der Deutsche ➝Kulturbund zu nennen, der sich aus einem Diskussionsforum der Intelligenz zum Steuerungsorgan des Ministeriums und der SED entwickelt hat. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen weniger politisch relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch den Deutschen ➝Forschungsrat zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften wird „gesellschaftswissenschaftlichen“ und planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner neue, mehr oder weniger wissenschaftliche ➝Akademien und Institute, durchweg dazu bestimmt, den „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Alle Theater, fast alle Lichtspieltheater und die gesamte Filmproduktion (Filmwesen) sind verstaatlicht, und als Konzertveranstalter kommen nur Institutionen des Regimes und der kulturellen Massenarbeit in Betracht. Das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den ihr unterstellten Konzert- und Gastspieldirektionen [S. 270]monopolisiert, und ein zentraler, von der SED kontrollierter Bühnennachweis lenkt den „Einsatz“ der darstellenden Künstler. Alle größeren Buchverlage (Verlagswesen) sind ebenfalls verstaatlicht; die gesamte Buchproduktion wird von einer Abteilung des Ministeriums für Kultur angeleitet und kontrolliert. 6. Zur Lage der „Kulturschaffenden“ Der im Kunstleben einst wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber werktätiges Volk“, d.h. das SED-Regime, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Der „Auftraggeber Volk“ wird zwar gern zu „Produktionsberatungen“ mit Schriftstellern und Künstlern und zur Kritik ihrer Werke mobilisiert, hat aber nur im Sinne der Parteilinie zu entscheiden; allenfalls kann er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnen. Diesem System der Reglementierung standen und stehen teilweise noch erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten. Zu erwähnen sind Stipendien, gut dotierte Aufträge, Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Reisemöglichkeiten, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; ferner Preise und Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes; weitere Auszeichnungen zum Teil verbunden mit Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). 7. Die Lenkung des „Kulturkonsums“ Zu alledem kommt noch die Lenkung des „Kulturkonsums“ der „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der Betriebskultur. Die stark geförderte kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der „volkseigenen“ Betriebe, der „sozialistischen Dörfer“ und an die werktätige Jugend. Sie ist weitgehend Agitation und Propaganda; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das jetzt meist von den Betriebsakademien oder Dorfakademien getragen und durch die Urania (bis 1966: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) gesteuert wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter (Kabarett, Estrade); 4. künstlerische Betätigung von Laien in Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw., die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist (Agitprop-Gruppen). Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Regime angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien kaum zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjet. Theater- und Filmstücke. Zur kulturellen Massenarbeit gehören aber auch die Pflege von Steckenpferden, das Spiel (z. B. Schach) und der Sport. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. der SBZ offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Autoren von Rang und Namen produzieren in der „Kunstatmosphäre der SED“ überhaupt nichts mehr oder weit unter ihrem einstigen Niveau; vielgepriesene und -diskutierte Erzeugnisse neuer Autoren finden und verdienen außerhalb der prätendierten „sozialistischen Nationalkultur“ nur als deren Dokumente Interesse; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind nicht erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 267–270 Kulturorganisator A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturräumeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 267] 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten,…
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Gesellschaftliche Erziehung (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. und VI. Parteitages der [S. 168]SED gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern ein möglichst großes Kollektiv beteiligen. Dessen Einschaltung sei wegen der in der Auseinandersetzung herrschenden „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ von größerem erzieherischem Einfluß, als wenn lediglich das Gericht in Tätigkeit trete (Streit in „Neue Justiz“ 1959, S. 37). Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ordnet an, daß die Gerichte in Strafverfahren Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Der Vertreter des Kollektivs hat die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten darzulegen. Ein solcher Vertreter kann nur von dem Kollektiv beauftragt werden, dem der Angeklagte angehört oder angehört hat. Gewerkschaftsleitungen, Genossenschaftsvorstände, ständige Kommissionen, denen der Angeklagte nicht angehört, können keinen Vertreter des Kollektivs, gegebenenfalls aber einen Gesellschaftlichen Ankläger oder Verteidiger beauftragen. Die Aussagen des Vertreters des Kollektivs sind Beweismittel im Sinne der Strafprozeßordnung. Anträge zur Schuld- und Straffrage kann der Vertreter des Kollektivs nicht stellen, aber ihm ist in der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, sich zu Tatkomplexen und Zeugen- bzw. Sachverständigenaussagen zu äußern. Damit wird das Kollektiv unmittelbar in die Hauptverhandlung einbezogen. Diese Einbeziehung darf nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ 1965, S. 337) nur dann unterbleiben, wenn die Sicherheit des Staates oder die Geheimhaltung bestimmter Tatsachen es erfordern. Im Anschluß an ein Strafverfahren, das mit Bedingter Verurteilung, öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens enden kann (Strafpolitik), „ist die begonnene erzieherische Einwirkung durch gesellschaftliche Kräfte fortzusetzen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 331). Hier tritt also die außergerichtliche GE. neben die Erziehung durch das Gericht. Diese GE. soll im Betrieb, im Wohnbereich oder in der Produktionsgenossenschaft, der der Täter angehört, organisiert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erziehungsarbeit innerhalb der sozialistischen ➝Brigaden liegen. Wenn eine Strafe ohne Freiheitsentzug verhängt wird, kann das Gericht dem Vorschlag eines sozialistischen Kollektivs entsprechen und die Übernahme einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft durch das Kollektiv für den Verurteilten bestätigen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer bedingten Verurteilung kann das Gericht den Verurteilten verpflichten, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln (§~1 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 GBl. I, S. 65). Eine eigenständige Form der GE. ist den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen, die damit bereits zu Gesellschaftlichen Gerichten geworden sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167–168 Gesellschaftliche Büros A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche GerichteSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. und VI. Parteitages der [S. 168]SED gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem…
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Forschung, Wissenschaftl.-technische (1966)
Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1960 1962 1963 1965 Die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben stehen im Mittelpunkt der WtF. Seit Mitte 1958 wird zwar die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei solchen Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen „Zehnjahrplan der Forschung“ auszuarbeiten; ein solcher Plan wurde bisher jedoch nicht vorgelegt. Hingegen wird immer erneut erklärt, daß die theoretische Forschung engstens mit der Auswertung der Ergebnisse und der Wirtschaftspraxis verknüpft werden müsse. Bereits jetzt arbeiten zahlreiche Forschungsinstitute unmittelbar mit Industriebetrieben zusammen, zum Teil sind sie sogar räumlich mit ihnen verbunden. Zentrale Leitungsinstanz ist seit Mitte 1961 das Staatssekretariat für Forschung und Technik beim Ministerrat, dem der seit 1957 bestehende Deutsche ➝Forschungsrat angeschlossen ist. Es gibt zahllose behördliche und sonstige Stellen, die sich mit der WtF. befassen, insbesondere a) Behördliche Stellen: die Staatliche ➝Plankommission (Abt. Forschung und Technik), der Deutsche Forschungsrat (mit zahlreichen „Fachgruppen“), die Vereinigungen volkseigener Betriebe (mit ihren „Wissenschaftlich-techn. Zentren“ und Industrieinstituten), die Wirtschaftsräte der Bezirke (Abt. Forschung und Technik). b) Sonstige („ehrenamtl.“) Stellen: Die etwa 150 „Zentralen Arbeitskreise“ beim Staatssekretariat für Forschung und Technik; die Technischen Räte beim Volkswirtschaftsrat, die Kabinette Neue Technik bei den Räten der Bezirke, die „Zentralen Fachverbände“ und „Betriebssektionen“ der Kammer der Technik, die Gesellschaftlichen Büros in Großbetrieben, die „Sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“ in Groß- und Mittelbetrieben. Auch das Vorschlagswesen in den Betrieben dient der Entwicklung und Einführung der „Neuen Technik“. Die WtF. verfolgt nach Äußerungen von SED-Funktionären das Ziel, „den Weltstand der Produktion zu erreichen und mitzubestimmen“ (Qualität der Erzeugnisse). Zur Erreichung dieses Zieles — nicht zuletzt auch zur Einsparung eigener Finanzmittel — betreibt das Regime einen umfangreichen Informationsdienst in westlichen Ländern. Es wertet sämtliche internationalen Veröffentlichungen über die neuesten Ergebnisse von Wissenschaft, Forschung und Technik aus und verfolgt genauestem die Veröffentlichungen aller Patentämter der Welt. Allein das Institut [S. 149]für Dokumentation der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften unterhält 160 verschiedene Dokumentations- und Informationsstellen, in denen 4.600 ausländische Fachzeitschriften aus 43 Ländern ausgewertet werden. Weitere etwa 50 gleichartige Stellen gibt es bei den VVB und in Großbetrieben. Auch das Ost-Berliner „Deutsche Wirtschaftsinstitut“ beschäftigt sich weitestgehend mit der Beschaffung westlicher Literatur und anderer Informationen auf dem Gebiete der Wissenschaft, Forschung und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 148–149 Forschung, ökonomische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ForschungsgemeinschaftSiehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1960 1962 1963 1965 Die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben stehen im Mittelpunkt der WtF. Seit Mitte 1958 wird zwar die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei solchen Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen „Zehnjahrplan der Forschung“…
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Gerichtsverfassung (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) leitete der Staatsrat eine weitere Justizreform ein, in der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens an das sowjet. Vorbild erkennbar wird. Die G. wurde durch Gesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) erneut verändert. In der Präambel dieses neuen Gesetzes wird hervorgehoben, daß das Recht keine anderen Ziele verfolge und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kenne als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Da sich die Verbundenheit der Bürger mit dem sozialistischen Recht immer mehr festige, werde auch eine engere Verbindung der Rechtspflege mit dem Volk und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus erforderlich. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ dienen (§ 2 GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§~1 GVG und Art.~127 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 164 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberstes Gericht (OG)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision…
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Bereitschaftspolizei (1966)
Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen ➝Volkspolizei (außer jenen in Berlin) aufgelöst wurden, erhielt die B. davon nur den kleineren Teil, den größeren bekam die Deutsche ➝Grenzpolizei. Seit Mitte 1959 heißt die B. amtlich nicht mehr „Deutsche B.“. — Nur von Juni 1961 bis Aug. 1962 unterstanden der B. 2 neu aufgestellte Grenzbrigaden, die Berlins Westteil ab 13. 8. abriegeln. Sie wurden am 23. 8. 1962 dem Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee eingegliedert. Bis Anfang 1963 war die B. in mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprachen. Sie hatten je 1~Batterie Feldgeschütze und je 1~Komp. Panzer, Kradschützen, Granatwerfer und Nachrichten. Jede ihrer 3 Abt. (gleich Bataillone) hatte 3 Schützenkomp, und eine Panzerwagenkomp. Die B. zählte 10 Bereitschaften und 1~Lehr-Bereitsch., ferner Versorgungs-Einheiten. Ihre Stärke betrug etwa 22.000 Mann. Anfang 1963 führten vermutlich Nachwuchsmangel der B. und erhöhter Kräftebedarf der NVA zu einer Umgliederung auf schwächere Bereitschaften (= Bataillone) neuer Art. (s. Tafel) Diese 17 Bereitsch. stehen in oder nahe den Bezirkshauptstädten. Dabei haben die Bezirke mit starker Industriebevölkerung (Halle, Leipzig, Magdeburg) je 2 Bereitsch. — Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offiziersschulen der NVA ausgebildet. Die B. wird „kaderpolitisch“ im Sinne der SED ausgelesen und parteipolitisch sorgfältig geschult. Sie ist nach dem Vorbild der sowjet. Staatssicherheitstruppe zur Niederhaltung der Bevölkerung und zur Unterdrückung von Volkserhebungen bestimmt. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei. Stärke: rund 16.000 Mann. Chef des Kommandos der B. (im Sowjetsektor von Berlin) ist seit 15. 8. 1959 Gen.-Major Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 64 Bereichsarztsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berg, LeneSiehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen ➝Volkspolizei (außer jenen in Berlin) aufgelöst wurden, erhielt die B. davon nur…
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Gesellschaftswissenschaften (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische Wissenschaften, Rechts- und Staatswissenschaften. Dabei wird neuerdings von volksdemokratischen Gesellschaftswissenschaftlern — in der SBZ G. Scheler, Braunreuther u.a. — zugegeben, daß man methodisch von dem empirischen und statistischen Vorgehen der westlichen Soziologie lernen solle und daß die optimale Nutzung „ökonomischer Hebel“ (Neues ökonomisches System ...) eine empirische Erforschung der wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen, ihrer Bedürfnisse und Erwartungen, der Formen ihrer Kooperation und zwischen ihnen vorhandener Spannungen, der Widersprüche zwischen ihrem Verhalten und ihrem Bewußtsein nötig macht. Das gilt vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß die angestrebte Produktionsoptimierung nur mit den Menschen in ihrer empirischen Gegebenheit und Differenzierung, nicht gegen sie zu erreichen ist. Die G. werden indes von den Bolschewisten ausnahmslos dem Dogma unterstellt, daß Mensch und Gesellschaft entscheidend von den jeweiligen Produktionsverhältnissen bestimmt werden. Die G. gehören in dem marxistischen Schema von Basis und Überbau zum ideologischen Überbau (Historischer Materialismus). Das Studium der wichtigsten G., Philosophie, Politische Ökonomie und Geschichte, ist für alle Studenten obligatorisch. (Soziologie, Grundstudium) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzbuch der ArbeitSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische…
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Parteipresse der SED (1966)
Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d.h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d.h. Anleitung der Parteimitgl.) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht; sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1, 3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjet. Presse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 349 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SEDSiehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer…
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Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch (1966)
Siehe auch: Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Chrustschew, N. S.: 1954 * 17. 4. 1894 in Kalinowka im Gouvernement Kursk als Sohn eines Bergarbeiters, arbeitete zunächst als Landarbeiter, später als Schlosser im Bergbau. Teilnahme am Bürgerkrieg, seit 1918 KPdSU-Mitgl., 1929 bis 1931 Studium an der Industrie-Akademie „Stalin“, Sekretär des dortigen Parteikomitees. Danach Parteisekretär verschiedener Rayons. Von 1932 bis 1934 Sekretär des Moskauer Stadtkomitees und 2. Sekretär des Moskauer Gebietskomitees der KPdSU, hier vor allem mit der Kollektivierung der Landwirtschaft im Moskauer Gebiet beauftragt. Seit 1934 Mitgl. des ZK der KPdSU, von 1935 bis 1938 als Nachfolger von Kaganowitsch 1.~Sekretär des Moskauer Gebiets- und Stadtkomitees, 1937 Deputierter der Stadt Moskau im Obersten Sowjet der UdSSR, Mitgl. des Präsidiums des Obersten Sowjets von 1938 bis Nov. 1947 und erneut seit 1950. 1938 1. Sekretär des ZK der KP der Ukraine und Kandidat des Politbüros der KPdSU, seit 1939 Mitgl. Während des Krieges Mitgl. des Kriegsrates der Front (Stalingrad), Generalleutnant. 1949 wieder 1. Sekretär des Parteigebietskomitees in Moskau und Sekretär des ZK der KPdSU. Nach Stalins Tod im Sept. 1953 zum 1. Sekretär des ZK der KPdSU gewählt. Seit dem 27. 3. 1958 als Nachfolger Bulganins auch Ministerpräsident der SU. Am 14. 10. 1964 angeblich aus [S. 97]„Gesundheitsgründen“ von seinem Amt als Parteichef zurückgetreten. In Wirklichkeit von seinen Gegnern in der Parteiführung gestürzt. Nachfolger als 1. Sekretär der KPdSU: Leonid ➝Breshnew; als Ministerpräsident: Alexej ➝Kossygin. Chruschtschows Bilder und Schriften wurden aus der Öffentlichkeit entfernt; er selbst des Personenkults u.a. Fehler beschuldigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 96–97 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Christlich-Demokratische Union A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChruschtschowismusSiehe auch: Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Chrustschew, N. S.: 1954 * 17. 4. 1894 in Kalinowka im Gouvernement Kursk als Sohn eines Bergarbeiters, arbeitete zunächst als Landarbeiter, später als Schlosser im Bergbau. Teilnahme am Bürgerkrieg, seit 1918 KPdSU-Mitgl., 1929 bis 1931 Studium an der Industrie-Akademie „Stalin“, Sekretär des dortigen Parteikomitees. Danach Parteisekretär verschiedener Rayons. Von 1932 bis 1934 Sekretär des…
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Spitzelwesen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d.h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit außerhalb der SBZ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien~I) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr.~1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bildeten die Helfer der staatlichen Kontrolle und bilden jetzt die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 446 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpontaneitätSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems,…
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Medizinisches Personal, Mittleres (1966)
Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 Die medizinischen Berufe wurden 1950, analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe sollten in praktischer Lehrausbildung (oder auch nur in mehrmonat. Lehrgängen) herangebildet werden (Ärztl. und Zahnärztl. Sprechstundenhelferin, Apothekenhelfer, Zahntechniker usf.), Mittleres MP. hingegen (die Berufe der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik) in Fachschulen. 1950 war eine schematisch einheitliche Staffelung des MMP. in Unter-, Mittel- und Oberstufe mit entsprechender Gliederung der Ausbildung eingeführt worden, z. B. Krankenschwester/Stations-, Operationsschwester/Oberin, Lehrschwester; Med. Techn. Laborassistentin/Bakteriolog.-serologische Assistentin/Laborleiterin u.ä. Das hat sich in der Praxis nicht durchhalten lassen. 1955 wurde für die Grundberufe der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik die Lehrausbildung eingeführt; darauf baut die Ausbildung des MMP. in Medizinischen Schulen und in Fernstudium auf, und zwar nun mit großen Unterschieden in Ausbildungsgang und -dauer. Der Weg zur Krankenschwester führt über die als Lehrling ausgebildete Krankenpflegerin, desgleichen der Weg zur Hebamme, der Weg zur Medizin. Techn. Assistentin über die Laborantin mit Lehrlingsausbildung. Die „Oberstufe“ wird aus der Berufsausübung der „Mittelstufe“ durch Weiterbildung in Lehrgängen erreicht (Oberin, Laborleiterin) oder aber durch längere Schulausbildung nach dem Lehrabschluß ohne Zwischenschaltung der Mittelstufe (Hygiene-Inspektor und Arzthelfer vom Krankenpfleger, Apothekerassistent vom Apothekenhelfer aus). Seit 1960 sind zahlreiche neue „Berufsbilder“ des MMP. (über die schon genannten hinaus) festgelegt worden: Audiologisch-techn. Assistentin, Orthoptistin, Arbeits- und Sozialhygiene-Inspektor, Fachpräparator, Zahntechnikermeister, Wirtschafter f. d. Einrichtungen des Gesundheitswesens u.a. Mehr als 90 v. H. des MMP. sind Frauen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 308 Medizinische Schulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MehrleistungslohnSiehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 Die medizinischen Berufe wurden 1950, analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe sollten in praktischer…
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Verfassung (1966)
Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 496]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten: 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (1. 7. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 fand in der SBZ eine Abstimmung statt über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z.T. mit national gefärbten Parolen betriebenen Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. 2. Inhalt In der Präambel beansprucht die V. mit der Formulierung „… hat sich das deutsche Volk diese V. gegeben“ gesamtdeutsche Geltung. In Art.~1 Abs.~1 heißt es entsprechend: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ Dieser Feststellung wie auch dem Abs. 4 des Art. 1: „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ widerspricht die politische Praxis (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Republikflucht). Die V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichs Verfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs.~2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z.T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und [S. 497]alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt (Strafgesetzbuch). Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Menschenrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art.~22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjet. Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Scheint die V. auf den ersten Blick wenigstens formal den Voraussetzungen eines demokratischen Staatsgrundgesetzes zu entsprechen, so genügt sie bei genauerer Betrachtung selbst diesen Anforderungen nicht. Der angeblich die völlige Volkssouveränität verkörpernden Volkskammer fehlt seit der Verwaltungsneugliederung auch das ohnehin bescheidene Regulativ der Länderkammer. Insbesondere aber ist die in allen Demokratien unumgängliche „dritte Gewalt“, die richterliche, schwach ausgebildet und effektiv wirkungslos. Es gibt neben der faktisch und gesetzlich nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Richter nach dem Wortlaut der V. kein Verfassungsgericht. Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 12. 9. 1960 änderte die Volkskammer das Amt des Präsidenten der Republik, das durch den Tod von Pieck neu zu besetzen gewesen wäre. Der Staatsrat wurde geschaffen, dem unter dem Vorsitz von Ulbricht 24 Funktionäre angehören. Mit dieser Maßnahme wurde die ohnehin ihres Inhalts längst entleerte V. den Verhältnissen in der SU und den übrigen Volksdemokratien auch formal noch mehr angeglichen. 3. Kommunistische Rechtsauffassung Entscheidend für die Wertung der V. und ihre Achtung bzw. Mißachtung durch das Regime der SED ist die Staatslehre des Marxismus-Leninismus. Danach hat das Staatsrecht wie alles Recht (Rechtswesen) keine absolute, sondern nur relative Gültigkeit. Es entwickelt sich mit den sozial-ökonomischen Verhältnissen, von denen es als ein Teil des „Überbaues“ abhängig ist. So wird auch die V., obwohl bisher nur in wenigen Teilen ergänzt oder geändert, je nach der Entwicklung der Verhältnisse der „Basis“ immer neu interpretiert, mithin nur als ein Durchgangsstadium angesehen. Da die Wandlung des Staates von einer zunächst noch parlamentarisch bestimmten Mehrparteien-Ordnung über die antifaschistisch-demokratische Ordnung zur Volksdemokratie kein einmaliger revolutionärer Akt, sondern ein andauernder Prozeß ist, wird auch die Gültigkeit der V. jeweils neu ausgelegt. So enthält die V. auch keine Unabänderlichkeitsgarantie wie etwa das Grundgesetz der BRD, in dem eine Gruppe von Artikeln von einer Änderung selbst durch eine qualifizierte Mehrheit ausgenommen ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß bis jetzt in der SBZ kein Kommentar zur V. erschienen ist. Indessen würde eine Auffassung, nach der die V. in der SBZ keinen Garantie-Charakter besäße, zu weit gehen und denen, die sie handhaben, mehr entgegenkommen, als dies gerechtfertigt ist. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und der „Annahme“ der V. war die SED durchaus noch auf die Mitwirkung und die Zustimmung der „bürgerlichen“ Parteien angewiesen. Wenn es zwar damals schon nicht gelang, einen Verfassungsgerichtshof zur [S. 498]Überwachung der Regierungsmaßnahmen wie auch des Gesetzgebers (Volkskammer) einzurichten, so enthält doch Art.~4 Abs.~1 eine Verfassungsgarantie, an der die „Interpretation“ durch Staat und SED rechtlich eindeutig ihre Grenzen findet. Hier ist sogar ein Widerstandsrecht, wenn auch in den Grenzen, die praktisch wiederum durch die Volkskammer gezogen werden können, sanktioniert: „Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der V. zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind. Über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Art. 66 dieser V. (Art. 66 sieht einen V.-Ausschuß der Volkskammer zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor). Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand.“ Unterstellt man, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der V. die damals noch demokratischen Parteien CDU und LDPD auf echte parlamentarische Rechte der Volkskammer hofften, so ist in dieser Bestimmung durchaus mindestens die Absicht einer gewissen Garantie zu sehen. Insbesondere aber ist der 1. Satz des Art. 4 Ausdruck einer V.-Rechtsnorm, deren Verletzung dem Geist und dem Buchstaben der V. widerspricht. Die Handhabung der V. in der Praxis wie ihre theoretische Grundlegung im Marxismus-Leninismus, den ihr das SED-Regime unterstellt, erweisen den dynamischen, auf Wandlung oder „Revolution“ abgestellten Charakter der V. Sie wird damit nicht ein großes Rahmengesetz, dessen Sinn und Zweck das Erhalten und Schützen unwandelbarer Rechtsnormen sowie eine letzte Verläßlichkeit für Bürger, Regierung und Parlament ist. Eine solche politische Zweckaufgabe einer V. aber entleert sie im rechtsstaatlichen Sinne ihres Gehaltes und pervertiert sie zu einer Theorie des permanenten Staatsstreiches. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 496–498 Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerflechtungsbilanzenSiehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 496]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten: 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist…
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Demarkationslinie (1966)
Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ost[S. 101]wärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen 1. Ordnung und 60 der 2. Ordnung sowie Tausende von öffentl. Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen. Diese Linie ist keine Grenze, sondern eine D., die die Besatzungstruppen der SU von denen Großbritanniens und der USA scheiden soll. (s. Karte auf S. 102.) Diese D. war von der SU, den USA und Großbritannien schon am 14. 11. 1944 festgelegt und am 6. 2. 1945 in Jalta bestätigt worden. Die beiden damaligen Hauptpartner der Sowjets bedachten nicht, daß die SU versuchen könnte, sie in eine Staats-, Sozial- und Kulturgrenze umzuwandeln. Als D. wurde diese Linie auch von den Verwaltungen und Polizeistellen der SBZ bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, seit 16. 11. 1957 Staatsgrenze West. — Seit 1952 besteht außer Wachttürmen und elektrisch geladenem Stacheldraht auf der sowjetzonalen Seite der D. ein Sperrgebiet. Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen (Oder-Neiße-Llnie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine D., nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Auf der D. duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die nach Auffassung des freien Deutschland nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen; sie sind aus der Skizze der Seite 100 und der obenstehenden Übersicht zu ersehen. Seit 12. 8. 1961 bezeichnet das Regime der SBZ die D. zwischen dem Sowjetsektor und den Westsektoren Berlins widerrechtlich als Teil der „Grenze der DDR“. Zugleich [S. 103]wurde die Zahl der Übergänge, die vorher rund achtzig betrug, auf zwölf vermindert; ab 23. 8. sogar auf acht. Diese D. wurde am 3. 7. 1945 in Kraft gesetzt, nachdem die Sowjetischen Besatzungstruppen vom 1.–3. 7. Thüringen und die westlichen Teile Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts und Sachsens besetzt hatten, die bis dahin in der Hand amerikan. und brit. Truppen gewesen waren (s. Karte auf S. 102). — Die D. um das Viermächte-Verwaltungsgebiet Groß-Berlin (d.h. um ganz Berlin) trat am 3. 7. 1945 in Kraft, als die Truppen der 3 Westmächte die 12 westlichen Sektoren besetzten, die am 5. 6. 1945 für sie vorgesehen worden waren (Besatzungspolitik). Geändert wurden diese D. nur insoweit, als ganz geringe Gebietsteile ausgetauscht wurden: z. B. am 27. 11. 1945 an der Ostgrenze des holsteinischen Kreises „Herzogtum Lauenburg“ (Ratzeburg) drei Dörfer gegen drei des mecklenburgischen Kreises Schönberg; so am 30. 8. 1945 Teile des westberliner Bezirkes Spandau (bes. West-Staaken) gegen den Ostteil der Gemarkung Groß-Glienicke (Kr. Osthavelland). Literaturangaben Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 8. Aufl. (BMG) 1964. 96 S. m. 120 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 99–103 Dekadenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemokratieSiehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ost[S. 101]wärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80…
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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1966)
Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H., für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitssanitätsinspektionSiehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…
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Nationale Front (1966)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Sekretariats des Nationalrats: Werner Kirchhoff (SED). Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist — als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation). Die NF. hat die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) übernommen. Sie stellt z. B. nominell die Einheitsliste für die Wahlen auf und benennt die Kandidaten für Richter- und Schöffenwahlen. (Rechtswesen) Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Seit 1958 ist die NF. allerdings wieder verstärkt in die Infiltrationstätigkeit nach und in Westdeutschland und West-Berlin eingespannt. Sie arbeitet dabei streng nach den Weisungen des Politbüros und des ZK der SED. Leiter der Infiltrationstätigkeit innerhalb der NF. ist seit April 1959 Dr. Gerhard Dengler (SED), stellv. Vors. des Büros des Präsidiums der NF. (Infiltration) Organisatorisch zuständig ist die Abt. für westdeutsche Verbindungen im Nationalrat der NF. Im April 1962 wurde vom Nationalrat der NF. ein „Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland und ihrer Veränderungen“ gegründet, das Propagandamaterial gegen die BRD ausarbeitet. Angeblich sollen diesem Komitee Vertreter aller Parteien in der SBZ und Personen aus der BRD angehören. Offiziell steht es unter der Leitung von Dr. Max ➝Suhrbier. Hier führt die NF. die Arbeit des Ausschusses für deutsche Einheit fort. Literaturangaben Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 328 Nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GedenkstättenSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und…
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Selbmann, Fritz (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 im Gefängnis, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des rheinischen Provinziallandtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933–1945 Zuchthaus und KZ. 1945 Präs. des Landesarbeitsamtes, dann Vizepräs. der Landesverwaltung Sachsen, 1946 Wirtschaftsminister von Sachsen, 1948–1949 stellv. Vors. der DWK. Okt. 1949 Industrieminister der „DDR“. Okt. 1950 Minister für Schwerindustrie, seit Ende 1951 Minister für Hüttenwesen und Erzbergbau und seit 5. 11. 1953 wieder Minister für Schwerindustrie. 24. 11. 1956 Stellv. des Vors. des Ministerrats und Vors. der Kommission für Industrie und Verkehr beim Präsidium des Ministerrats. Seit 19. 2. 1958 Stellv. des Vors. der Staatl. ➝Plankommission und Leiter der Abteilung Materialversorgung, am 24. 9. 1958 seiner Funktion als Stellv. des Vors. des Ministerrates enthoben. Von April 1954 bis Juli 1958 Mitgl. des ZK der SED, auf dem V. Parteitag nicht wieder in das ZK gewählt, zuvor auf der 35. Tagung des ZK im Febr. 1958 wegen „Managertums“ und indirekter Unterstützung der Fraktion Schirdewan-Wollweber scharf kritisiert. Seit 17. 10. 1954 Abg. der Volkskammer. S. hat am 9. 3. 1957 Selbstkritik geübt und seine Abweichungen widerrufen. (Säuberungen). 1960–1964 stellv. Vors. des Volkswirtschaftsrates. Danach Leiter d. Kommission f. wissenschaftl.-techn. Dienste bei der Staatl Plankommission. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. vom Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 3., erw. Aufl. (BMG) 1965. 406 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 423 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/selbmann-fritz verwiesen. Sektierer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbständige AbteilungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 im Gefängnis, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des rheinischen Provinziallandtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933–1945 Zuchthaus und KZ. 1945 Präs. des Landesarbeitsamtes, dann Vizepräs. der Landesverwaltung Sachsen, 1946…
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Akademie der Künste, Deutsche (1966)
Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 8. 1950 gegr. DAdK. ist nach Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue Impulse zu geben“. Nach neuerem Arbeitsplan soll sie ihre Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten konzentrieren: „Was dient der Kunst- und Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung? Wie erzielt die Akademie mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den besten kunst- und kulturpolitischen Nutzeffekt?“ (Dr. Hossinger, Direktor der DAdK., 1962). Die DAdK. veranstaltet Ausstellungen und Vorträge, verleiht Preise, darunter den Heinrich-Mann-Preis und den Franz-Carl-Weiskopf-Preis (Sprache), verwaltet künstlerische und literarische Nachlässe, gibt die Werke verstorbener Mitglieder heraus (so von Johannes R. ➝Becher, Heinrich Mann, Louis Fürnberg, Erich Weinert), dient jedoch mit ihren Sektionen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik vor allem repräsentativen Aufgaben und dem kunstwissenschaftlichen Materialaustausch mit dem Ausland. Sie unterstand bis Herbst 1952 der die Kunstpolitik bestimmenden Kunstkommission, seitdem unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Die DAdK. hatte 1964 etwa 50 ordentliche Mitglieder in der SBZ und ungefähr ebensoviele korrespondierende „aus aller Welt“, darunter 2 in der BRD. Präsident: Konrad Wolf (Regisseur); Vizepräsidenten: Eduard ➝Claudius, Prof. Dr. h. c. Walter ➝Felsenstein, Prof. Alfred ➝Kurella, Prof. Wolfgang ➝Langhoff, Prof. Dr. Hermann Meyer, Otto ➝Nagel, Prof. Gret Palucca. Verlag: VEB Verlag der Kunst; Zeitschrift: „Sinn und Form“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 18 Agrotechnische Termine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL)Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 8. 1950 gegr. DAdK. ist nach Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue…
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Sozialistische Gesetzlichkeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels [S. 431]dienen. Folgerichtig ist daher die SG. „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates: die Erhaltung und Festigung des Friedens, der Kampf um die friedliche Wiedervereinigung unseres Vaterlandes auf demokratischer Grundlage, der Schutz und die Festigung unseres demokratischen Staates, der Schutz der Rechte und Interessen der Bürger, die Errichtung der Grundlagen des Sozialismus … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in: „Staat und Recht“ 1954, S. 734). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates zu tun, im Gegenteil: das Prinzip der SG. ermöglicht es, jede Norm in beliebiger Weise anzuwenden, jeden Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erscheint, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. In der Praxis ist unter SG. nur das zu verstehen, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. „Die sozialistische Gesetzlichkeit wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden … Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der SBZ). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 430–431 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische InteressengemeinschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter…
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Staatssicherheitsdienst (SSD) (1966)
Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als „Auftragsangelegenheiten der Besatzungsmacht“ bearbeitete. (Das Ref. K 5 erhielt Anleitung und seit 1948 auch Personalzuwachs von jenen Abteilungen des MGB, die mit deutschen Kräften besetzt waren.) Parallel dazu gründete die DWK am 12. 5. 1948 den „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“, der die „administrative Kontrolle des gesamten Volkseigentums“ erhielt. Beide Stellen wurden nach Gründung der „DDR“ am 7. 10. 1949 zunächst zu der „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ im Ministerium des Innern (MDI) zusammengefaßt, dann durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. 1950, S. 95) zu einem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) verselbständigt. Erster Minister: Wilhelm ➝Zaisser. Nach Juni-Aufstand in „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ umgewandelt und erneut dem MdI unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister seit Nov. 1957: Erich ➝Mielke als Nachfolger des in Ungnade gefallenen Ernst ➝Wollweber. Sitz des MfS: Berlin-Lichtenberg, Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und im Sowjetsektor Berlins; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- sowie Vernehmungsmethoden nach Vorbild der KGB; stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der SBZ gegen alle nicht-sowjetischen Regungen und antikommun. Gedanken geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“. Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zersetzung in West- Berlin, in der BRD und zum Teil auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS, die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ ( = Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb der SBZ. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung VIII Planung und Durchführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil [S. 461]tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS, ohne das 4.500 Mann starke Wachregiment des MfS. Literaturangaben : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). 199 S.; Bd. III (1957) 408 S.; Bd. 1,2: 896 S.; Beih. 1 (Pommern) 1955. 127 S.; Bd. II (1956) 199 S.; Bd. III (1957) 408 S.; Bd. IV,1 (1957) 357 S.; Bd. IV,2 (1957) 818 S.; Beih. 1 (Prag) 1957. 279 S.; Bd. V (1961) 264 u. 633 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 460–461 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als…
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Patriotismus (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Der Pj. bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred ➝Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) bestimmt. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Neuerdings wird der P. nicht mehr auf Land und Volk oder auf das Kulturelle Erbe, sondern auf die „DDR“ als „Staat“ bezogen: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann …, auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten, sozialen und kulturellen Wünsche“ (Gerhart ➝Eisler am 4. 6. 1958 in der „Jungen Welt“). Dieser P., der z. B. 1962 im „Nationalen Dokument“ (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Teil 8) entfaltet wurde, ist auf gewisse Weise gesamtdeutsch, denn die „DDR“ soll nur deshalb mit P. verehrt werden, weil sie Vorstufe für einen kommun. Staat sei, der ganz Deutschland umfaßt. (Nationale Geschichtsbetrachtung) Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 353 Patriotische Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pawlow, Iwan PetrowitschSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Der Pj. bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred ➝Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31…
DDR A-Z 1966
Arbeiterwohnungsbau (1966)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die 1954 errichteten „A.-Genossenschaften“ (AWG), die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben sind AWG gestattet, und mehrere solche Betriebe können untereinander entsprechende Abkommen schließen. Ferner sind staatliche Verwaltungen, Universitäten, Institute usw. zum A. zugelassen. Die AWG werden von den Vorständen der Industriegewerkschaften kontrolliert. Durch den A. wird kein privates Eigentum für die Mitglieder der AWG geschaffen. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitglieder der AWG behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Die AWG erhalten aus dem Staatshaushalt zinslose Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Die Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 DM, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 DM und sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 DM einzuzahlen. Ein Teil der Anteilsumme konnte bis Ende 1963 durch manuelle Arbeitsleistung abgegolten werden. Seitdem gehen die Arbeitsleistungen in den „unteilbaren Fonds“ ein, für die an die AWG keinerlei Anspruch auf Gegenleistung oder Rückzahlung besteht. Die manuellen Arbeitsleistungen müssen von den Wohnungsbewerbern also zusätzlich aufgebracht werden. Da nach dem Anfang 1964 in Kraft getretenen neuen „Statut der AWG“ auch die Ehefrau Mitglied der AWG werden muß und damit ebenfalls zu manueller Arbeitsleistung verpflichtet ist, wurde praktisch der Umfang der geforderten manuellen Arbeitsleistung der Wohnungsbewerber verdoppelt. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die AWG und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Seit 1958 werden im A. keine Ein- oder Zweifamilienhäuser mehr gebaut, sondern nur noch Reihenhäuser in Typenbauweise. Die durchschnittliche Wohnungsgröße darf 50 qm nicht überschreiten. Insgesamt sind bis Ende 1965 rund 300.000 Wohnungen im A. errichtet worden. 1961 entfielen 59 v. H. der Neubauwohnungen auf den A. Der AWG-Anteil ist seitdem stark zurückgegangen, da der Bau von Werkswohnungen zunehmend vom „volkseigenen“ Wohnungsbau durchgeführt wird. 1964 betrug der AWG-Anteil nur noch 40 v. H. Die AWG hatten 1964 etwa 400.000 Mitglieder, davon waren 140.000 Wohnungsbewerber. Die meisten warteten bereits drei Jahre und länger auf eine Wohnung. Wegen der Drosselung des Wohnungsbaus besteht seit Anfang 1964 eine Sperre für neue Mitglieder in den AWG. (Bauwirtschaft) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 30 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsamtSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die 1954 errichteten „A.-Genossenschaften“ (AWG), die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben sind AWG gestattet, und mehrere solche Betriebe können untereinander entsprechende Abkommen schließen. Ferner sind staatliche Verwaltungen,…
DDR A-Z 1966
Regierung und Verwaltung (1966)
Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Verwaltung: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 392] Die Einheit der Staatsgewalt Regierung und Verwaltung sind nach der Staatslehre des Marxismus-Leninismus im sozialistischen Staat zwar Staatstätigkeiten, die sich von anderen Staatstätigkeiten wie Gesetzgebung, Rechtsprechung (Rechtswesen), Planung und Kontrolle unterscheiden. Sie werden jedoch nicht als besondere, von den anderen Staatsgewalten getrennte Gewalt begriffen, sondern gelten als Bestandteil einer einheitlichen Staatsmacht, die als Instrument des „werktätigen Volkes“, d.h. der kommunistischen Partei als Vorhut des „werktätigen“ Volkes, in Erfüllung angeblicher objektiver Gesetze der Geschichte angesehen und eingesetzt wird (Staatsapparat). Obwohl Lenin forderte, daß im sozialistischen Staat Beschlußfassung und Durchführung eine Einheit bilden sollten, führt dieses Postulat nicht dazu, daß Exekutive und Legislative nur von einem einzigen Staatsorgan ausgeübt werden. Als Inhaber der einheitlichen Staatsmacht können die Volksvertretungen die Exekutive nicht bewältigen, die hauptamtliche Tätigkeit, Sachkunde und Beweglichkeit verlangt. Die Volksvertretungen haben daher besondere Exekutivorgane, deren Sache in erster Linie Verwaltung ist, denen aber im Gegensatz zum Staat mit Gewaltentrennung auch die Befugnis zur Gesetzgebung übertragen ist. Diese Exekutivorgane werden deshalb vollziehende und verfügende Organe genannt. Ohne Staatlichkeit keine Regierung Wird unter Regierung ein Staatsorgan verstanden, das unabhängig von auswärtigen Mächten innerhalb eines bestimmten Gebietes für die dort ansässige Bevölkerung verbindliche politische Entscheidungen zu treffen hat, so hat die SBZ keine Regierung. Die beschriebene Funktion einer Regierung ist Bestätigung der Staatsgewalt. Die SBZ ist aber kein Staat im Sinne des Völker- und des Staatsrechtes; denn sie verfügt nicht über eine Staatsgewalt — die Gewalt ihrer Behörden ist lediglich von der sowjetischen Besatzungsmacht abgeleitete öffentliche Gewalt — und außerdem hat sie kein Staatsvolk, weil nach dem Prinzip der Selbstbestimmung eine Bevölkerung nur dann zum Staatsvolk wird, wenn sie die über sie ausgeübte Herrschaft als Gewalt des eigenen Staates in freier Willensentscheidung der übrigen Welt deutlich erkennbar akzeptiert hat. Das eben ist in der SBZ nicht der Fall (Deutschlandpolitik, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands). Trotz der Fortdauer der Fremdherrschaft in verdeckter Form will und kann die Besatzungsmacht nicht alles selbst entscheiden. Sie legt lediglich die Grundsätze fest, überläßt aber den von ihr eingesetzten Organen der SBZ, im Rahmen dieser Grundsätze zu handeln, kontrolliert, daß dieses Handeln im Rahmen der Grundsätze bleibt, und behält sich vor einzugreifen, wenn die Grundsätze verletzt werden. Nur im Rahmen dieser eingeschränkten Handlungsfähigkeit kann von einer Regierung in der SBZ gesprochen werden. Das Organ, das in diesem Sinne Regierung ist, ist kein Organ des Staatsapparates, sondern das Politbüro der SED, das höchste Organ der SED; denn diese benutzt den Staatsapparat nur als ihr Instrument. Aber auch das Politbüro vermeidet es, bei seinen Entscheidungen allzusehr in Einzelheiten zu gehen. Diese auszuarbeiten und anzuordnen, überläßt es dem Staatsapparat. Auch als Instrument ist er mehr als nur Vollzugsapparat. Deshalb ist es möglich, von der Funktion einer Regierung an der Spitze der Staatsmacht zu sprechen, wenn auch in einem doppelt eingeschränkten Sinne. (Vgl. graphische Darstellung auf Seite 517.) Die SMAD (Besatzungspolitik) errichtete schon einige Monate nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Juli 1945 zentrale Verwaltungsstellen als Hilfsorgane. Diese führten die Bezeichnung „Deutsche Zentralverwaltungen“ und waren für bestimmte Sachgebiete zuständig, arbeiteten aber unabhängig voneinander. Im Juni 1947 wurde die Deutsche Wirtschaftskommission gebildet. Daneben blieben die Zentralverwaltungen des Innern, für Justiz und für Volksbildung bestehen. Wie die Zentralverwaltungen hatte die DWK zunächst nur koordinierende Funktionen. Am 12. 2. 1948 wurde ihr von der SMAD die Befugnis erteilt, allgemein verbindliche Anweisungen zu erteilen. Damit war die Möglichkeit einer für die SBZ einheitlichen Wirtschaftsplanung geschaffen und die DWK zur Keimzelle einer [S. 393]künftigen Regierung im Sinne einer Verwaltungsspitze geworden. Nach der Umbenennung der SBZ in „DDR“ (Verfassung) wurde zunächst eine „Provisorische Regierung“ gebildet, die die Apparate der DWK und der noch selbständigen Zentralverwaltung übernahm. Nach den Einheitswahlen zur Volkskammer im Jahre 1950 (Wahlen) wurde formal nach den Bestimmungen der Verfassung die Regierung gebildet. Nach Artikel 92 der Verfassung wird der Ministerpräsident von der stärksten Fraktion benannt und bildet aus allen Fraktionen der Volkskammer die Regierung. Die Vorherrschaft der SED, von der angenommen wurde, daß sie stets die stärkste Fraktion bilden würde, und das Blocksystem (Blockpolitik) waren so verfassungsrechtlich verankert worden. Die parlamentarische Verantwortlichkeit (Artikel 94) und das konstruktive Mißtrauensvotum (Artikel 95) waren dagegen von Anfang an nur Fassade. Seit 1950 wird die Regierung Ministerrat genannt, obwohl gelegentlich auch jetzt noch die Bezeichnung Regierung verwendet wird. Der Ministerrat als Spitze der Behördenorganisation Der Ministerrat war zunächst „Regierung“ und im dargestellten doppelt eingeschränkten Sinne Spitze der Behördenorganisation. Nachdem im Jahre 1952 die Länder mit ihren Organen faktisch beseitigt worden waren (Länder), wurde der Staatsapparat bis ins kleinste Dorf hinein in einzelnen Etappen nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert. Anfang 1957 wurde der hierarchische Aufbau von der Volkskammer über Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen bis hinunter zu den Gemeindevertretungen und Stadtbezirksversammlungen mit ihren vollziehenden und verfügenden Organen, dem Ministerrat als oberstem, den Räten der Bezirke, der Kreise, der Städte, der Gemeinden und der Stadtbezirke (Bezirk, Kreis, Gemeinde) vollendet. Die Räte vom Bezirk abwärts (örtliche Räte) sind doppelt unterstellt (doppelte Unterstellung). Die Räte haben für die eigentliche Verwaltung Fachorgane, die seit 1961 nicht mehr dem jeweils höheren Fachorgan bis hinauf zum Ministerium (Ministerien) unterstellt sind, sondern nur noch den Räten, von denen sie nicht nur angewiesen werden, sondern über die sie auch Anweisungen von oben empfangen. Grundsätzlich sind alle Verwaltungszweige in diese Behördenorganisation eingegliedert. Ausnahmen bilden jedoch die sogenannten nachgeordneten Dienststellen zentraler Staatsorgane. Dazu gehören die örtlichen Dienststellen der Deutschen ➝Volkspolizei und des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst). Nicht in diese Organisation gehören die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion und die Deutsche ➝Volkspolizei. Seit 1960 ist die Bezeichnung Ministerrat deshalb gerechtfertigt, weil der Staatsrat in der Fülle seiner Kompetenzen auch die nach Artikel 63 der Verfassung der Volkskammer zustehende Befugnis, die Grundsätze der Regierungspolitik zu bestimmen, übernommen hat und sie im Gegensatz zu dieser auch ausübt, sie also nicht mehr dem in der Verfassung als Regierung bezeichneten Organ überläßt, so daß die Befugnis des Ministerpräsidenten, Richtlinien der Regierungspolitik nach Maßgabe der von der Volkskammer aufgestellten Grundsätze zu bestimmen (Artikel 98 der Verfassung), verkümmerte. Zusammensetzung und Kompetenzen des Ministerrates wurden in Ergänzung und gleichzeitig auch im Widerspruch zur Verfassung in Einzelgesetzen geregelt, die häufig durch Neuregelungen ersetzt wurden. Zur Zeit gilt das Gesetz über den Ministerrat vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89). Darin wird der Ministerrat als das Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates bezeichnet. Er ist für die Durchführung der Politik des Arbeiter-und-Bauern-Staates der Volkskammer und, was in der Praxis wichtig ist, dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Die Gebundenheit des Ministerrates an die SED ergibt sich aus § 4 des Gesetzes. Danach hat der Ministerrat nicht nur auf Grund der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates zu arbeiten, sondern in erster Linie auf der Grundlage des Programms der SED und der Beschlüsse dieser Partei, die die staatliche Tätigkeit betreffen. Er hat die „für den umfassenden Aufbau des Sozialismus“ sich ergebenden politischen, ökonomischen, wissenschaftlichen, tech[S. 395]nischen und kulturell-erzieherischen Hauptaufgaben auszuarbeiten und die Durchführung der damit verbundenen Maßnahmen zu organisieren und zu sichern. Er hat vor der Volkskammer und dem Staatsrat die „Hauptprobleme“ des umfassenden sozialistischen Aufbaus zu stellen und die Entwürfe der Gesetze, Erlasse und Beschlüsse auszuarbeiten und zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Nach einem Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. I, S. 1) hat er auch die Planung und Leitung der Volkswirtschaft zu kontrollieren. Nach § 5 des Ministerratsgesetzes steht im Mittelpunkt seiner Tätigkeit die Verwirklichung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Funktion. Der Ministerrat ist weiter verantwortlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und für die Hebung der Volksgesundheit. Er leitet seine eigenen Organe und die Räte der Bezirke an und kontrolliert sie. Seit dem 4. 6. 1964 besteht für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte ein besonderes Ministerium. Die Außenpolitik, die der Ministerrat zu verfolgen hat, ist durch § 7 des Gesetzes festgelegt. Im Verhältnis zu den sozialistischen Staaten und zur Sowjetunion sollen die freundschaftlichen Beziehungen vertieft und im übrigen eine Politik der friedlichen Koexistenz betrieben werden. Der Ministerrat hat das Recht, Rechtsnormen in Form von Verordnungen und Beschlüssen zu erlassen. Er kann nachgeordnete Organe und örtliche Räte anweisen, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und andere Entscheidungen zu erlassen und solche aufzuheben, wenn sie nicht der Gesetzlichkeit entsprechen oder nicht der Erfüllung der staatlichen Aufgaben dienen. Das eigentliche Führungsorgan der Behördenorganisation ist das Präsidium des Ministerrates. Der Ministerrat hatte am 1. 4. 1966 folgende Zusammensetzung: Vorsitzender: Willi ➝Stoph (SED) Erster Stellvertreter: zur Zeit nicht besetzt Stellvertreter: Alexander ➝Abusch (SED) Paul ➝Scholz (DBP) Julius ➝Balkow (SED) Max ➝Sefrin (CDU) Dr. Lothar Bolz (NDP) Gerhard ➝Weiss (SED) Alfred ➝Neumann (SED) Dr. Margarete ➝Wittkowski (SED) Wolfgang ➝Rauchfuß (SED) Dr. Kurt ➝Wünsche (LDP) Mitglieder: Der Vors. der Staatl. Plankommissionx: Gerhard ➝Schürer (SED) Der Erste Stellv. des Vors. der Staatl. Plankommission für Perspektivplanung:Dr. Karl ➝Grünheid (SED) - für Jahresplanung: Prof. Dr. Helmut ➝Lilie (SED) Der Vors. des Landwirtschaftsrates: Georg ➝Ewald (SED) Der 1. Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates:Heinz ➝Kuhrig (SED) Der Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates :Hans ➝Reichelt (DBP) Der Minister - für Grundstoffindustrie: Klaus ➝Siebold (SED) - für Erzbergbau und Metallurgie: Dr. Kurt ➝Fichtner (SED) - für chemische Industrie: Dr. Siegbert ➝Löschau (SED) - für Elektrotechnik und Elektronik: Otfried ➝Steger (SED) - für Schwermaschinen- u. Anlagenbau: Gerhard ➝Zimmermann (SED) - für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau: Rudi ➝Georgi (SED) - für Leichtindustrie: Johann ➝Wittik (SED) - für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie:Erhard ➝Krack (SED) - für Materialwirtschaft: Alfred ➝Neumann (SED) - für Nationale Verteidigung: Karl-Heinz ➝Hoffmann (SED) - für Ausw. Angelegenheiten: Otto ➝Winzer (SED) - für Außenh. u. Innerdt. Handel: Horst ➝Sölle (SED) [S. 396] - des Innern und Chef der DVP: Friedrich ➝Dickel (SED) - für die Anleitung u. Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte:Fritz ➝Scharfenstein (SED) - der Finanzen: Willy ➝Rumpf (SED) - für Volksbildung: Margot ➝Honecker (SED) - für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke (SED) - für Handel und Versorgung: Günter ➝Sieber (SED) - für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) - für Verkehrswesen: Dipl.-Ing. Erwin ➝Kramer (SED) - für Post- und Fernmeldewesen: Rudolph ➝Schulze (CDU) - für Bauwesen: Wolfgang ➝Junker (SED) - für Kultur: Klaus Gysi (SED) - der Justiz: Dr. Hilde ➝Benjamin (SED) Der Vors. des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion:Heinz ➝Matthes (SED) Der Leiter des Staatl. Amtes für Arbeit und Löhne:Helmut Geyer (SED) Der Leiter des Preisamtes: Walter ➝Halbritter (SED) Der Leiter des Staatl. Amtes für Berufsausbildung:Erich ➝Markowitsch (SED) Der Leiter der Staatl. Zentralverw. für Statistik: Prof. Dr. Arno ➝Donda (SED) Der Leiter des Komitees für Erfassung und Aufkauf landw. Erzeugnisse: Helmut ➝Koch (SED) Der Präsident der Deutschen Notenbank: Helmut ➝Dietrich (SED) Der Staatssekretär für Hoch- u. Fachschulwesen:Prof. Dr. Ernst Joachim ➝Gießmann (SED) Der Staatssekretär für Forschung und Technik: Dr. Herbert ➝Weiz (SED) Dem Präsidium des Ministerrates gehören an: Willi ➝Stoph Georg ➝Ewald Julius ➝Balkow Dr. Siegbert ➝Löschau Alfred ➝Neumann Willy ➝Rumpf Wolfgang ➝Rauchfuß Gerhard ➝Schürer Paul ➝Scholz Gerhard ➝Zimmermann Max ➝Sefrin Literaturangaben Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). 2. Aufl., Köln 1963, Westdeutscher Verlag. Text- u. Quellenteil zus. 590 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Nachdr. 1964. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. SBZ von 1955 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1958. Taschenausgabe (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1961. 580 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 392–396 Reformkommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RegionalplanungSiehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Verwaltung: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 392] Die Einheit der Staatsgewalt Regierung und Verwaltung sind nach der Staatslehre des Marxismus-Leninismus im sozialistischen Staat zwar Staatstätigkeiten, die sich von anderen Staatstätigkeiten wie Gesetzgebung, Rechtsprechung (Rechtswesen), Planung und Kontrolle unterscheiden. Sie werden jedoch nicht als…
DDR A-Z 1966
Rundfunk (1966)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Wilhelm ➝Girnus ein R.-Referat gebildet, aus dem spätor unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz des demokratischen R.“ entwickelte. Seit dem 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. mit Sitz im Funkhaus Berlin-Köpenick. Vors. bis 1. 8. 1956 Kurt Heiß (SED), seitdem Prof. Hermann Ley. Das R.-Komitee sendet fünf Programme (drei Hauptprogramme: „Deutschlandsender“, „Berliner Rundfunk“, Radio DDR I“ und zwei Ergänzungsprogramme: „Berliner Welle“ und „Radio DDR II“) und unterhält in jeder Bezirksstadt ein R.-Studio. Dem R. stehen ein Lang-, 19 Mittel-, 3 Kurz- und 39 UKW-Sender zur Verfügung. Entgegen dem Kopenhagener Wellenplan meldet sich der R. noch zusätzlich auf einer Langwelle und nimmt 12 fremde Mittelwellen eigenmächtig in Anspruch. Der R. ist seit 1951 der OIR („Organisation Internationale de Radio-Diffusion“), einor kommunistisch gelenkten Organisation mit Sitz in Prag, angeschlossen. Der Deutschlandsender wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland an[S. 408]nehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“. Dieselbe Aufgabe hat der Freiheitssender 904 (Gesamtdeutsche Arbeit). Der Berliner Rundfunk strahlt unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. „Radio DDR International“ begann 1955 als „Auslandsdienst des DDR-Rundfunks“ mit täglich 6½stündiger Sendezeit. Seit Juni 1959 firmiert er als „Radio Berlin International, die Stimme der DDR“. In 9 Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Schwedisch, Dänisch, Arabisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Suaheli) sowie in deutscher Sprache bestreitet er täglich ein 23stündiges Auslandsprogramm. Die Sendungen für den Nahen und Mittleren Osten wurden im Oktober 1961 drastisch von 7 auf 1 täglich heruntergesetzt mangels nennenswerter Resonanz. — „Deutscher Soldatensender 935“ sendet unregelmäßig in den Abendstunden auf Mittelwelle 320 = 935 kHz und agitiert gegen die Bundeswehr. Die Programmgestaltung des gesamten R. dient der Agitation, Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Durch 400 Störsender versucht die SBZ, den Empfang westlicher Rundfunkstationen zu verhindern. Die Zahl der zugelassenen Empfangsapparate wird für Ende 1964 mit 5,7 Mill. angegeben (BRD 19,1 Mill.). Die Sendungen des R. gehen über folgende Wellenlängen: „Radio DDR“: I. Programm: Mittelwellen: Cottbus 746 kHz = 402,1 m, Berlin 881 kHz = 340,5 m, Greifswald 557 kHz = 538,6 m, Leipzig 575 kHz = 521,7 m, Erfurt 629 kHz = 476,9 m, Schwerin 529 kHz = 567,1 m, Dresden 1.043 kHz = 287,6 m, Suhl 1.052 kHz = 285,1 m, Seelow 1.546 kHz = 194 m, Bernburg 1.570 kHz = 191,1 m; Ultrakurzwellen: Leipzig III 88,45 MHz (5), Schwerin III 89,2 MHz (7), Berlin III 95,8 MHz (29), Marlow III 88,25 MHz (4), Helpterberg III 95,95 MHz (30), Brocken III 88,95 MHz (6), Inselsberg III 87,85 MHz (3), Dequede III 89,4 MHz (8) II. Programm: Ultrakurzwellen: Berlin IV 95,5 MHz (27), Leipzig IV 93,85 MHz (23), Brocken IV 94,6 MHz (25), Dequede IV 94,9 MHz (26), Dresden IV 92,25 MHz (17), Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz (19), Schwerin IV 92,75 MHz (19), Rheinsberg 90,5 MHz (12), Marlow IV 91,05 MHz (14), Inselsberg IV 92,55 MHz (18), Cottbus IV 98,6 MHz (39), Görlitz 95,4 MHz (28) Regionalprogramme (6.00–10.00 Uhr): Leipzig: UKW Leipzig IV 93,85 MHz, Brocken IV 94,6 MHz, Dequede IV 94,9 MHz; Dresden: UKW Dresden IV 92,25 MHz, Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz; Weimar: UKW Inselsberg IV 92,55 MHz; Schwerin: UKW Schwerin IV 92,75 MHz; Rostock: UKW Marlow IV 91,05 MHz; Cottbus: UKW Cottbus IV 98,6 MHz, Görlitz 95,4 MHz; Studio Neubrandenburg: UKW Rheinsberg 90,5 MHz „Deutschlandsender“: Langwelle: Berlin 185 kHz = 1.621,6 m; Mittelwellen: Burg 782 kHz = 383, 6 m, Schwerin 728 kHz = 412,1 m, Suhl 692 kHz = 433,8 m; Kurzwellen: 7.295 kHz = 41,01 m, 6.115 kHz = 49,6 m; Ultrakurzwellen: Berlin~I 97,65 MHz (35), Brocken~I 97,4 MHz (35), Schwerin~I 95,25 MHz (27), Inselsberg~I 97,15 MHz (34), Sonneberg~I 94,2 MHz (24), Dequede~I 96,9 MHz (33), Leipzig~I 96,6 MHz (32), Karl-Marx-Stadt~I 97,05 MHz (34), Marlow~I 96,65 MHz (32) „Berliner Rundfunk“: Mittelwellen: Berlin 611 kHz = 491,0 m; Reichenbach 912 kHz = 328,9 m; Karl-Marx-Stadt 602 kHz = 498 m; Potsdam 656 kHz = 457,3 m; Plauen 1.079 kHz = 278,1 m; Ultrakurzwellen: Berlin II 91,4 MHz (15), Leipzig II 90,4 MHz (11), Dresden II 90,1 MHz (10), Marlow II 93,5 MHz (22), Schwerin II 98,55 MHz (38), Dequede II 98,9 MHz (40), Inselsberg II 90,2 MHz (11), Brocken II 91,55 MHz (15), Sonneberg II 91,7 MHz (16) „Berliner Welle“: Ultrakurzwelle: Berlin V 99,7 MHz (42); Mittelwelle: Berlin 1.358 kHz = 220,9 m (4.00–0.15 Uhr) Literaturangaben Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 407–408 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RussifizierungSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Wilhelm ➝Girnus ein R.-Referat gebildet, aus dem spätor unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz…
DDR A-Z 1966
Staatsanwaltschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) beschäftigt sich auch eingehend mit der Stellung und den Aufgaben der St. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer zur Konkretisierung dieses Erlasses ein neues „Gesetz über die St. der DDR“ (GBl. I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. Sie wird als ein „Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet. Die St. wird vom Gencralstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird, und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen, sie sind ihm verantwortlich und [S. 456]an seine Weisungen gebunden (§ 9 StA-Ges.). Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt (Militärstaatsanwaltschaft). Der Ostberliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat seit der Eingliederung der Justiz des Sowjetsektors in die Zonenjustiz (Gerichtsverfassung) die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 13 StAGes.). Juristische Ausbildung (Rechtsstudium) ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, wer „auf Grund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. Von besonderer Bedeutung unter den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“ (§ 2, c StAGes.). In dieser Tätigkeit der Allgemeinen Aufsicht, die schon mit dem alten Gesetz über die St. im Jahre 1952 eingeführt worden war, hat sich die St. nunmehr „auf den Schutz der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums, der Neuentwicklungen und Patente sowie auf die Sicherung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger“ zu konzentrieren (§ 36). Stellt die St. Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen. Sie kann die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. In dieser Tätigkeit wird die St. als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). Die St. hat ferner das Ermittlungsverfahren zu leiten und dabei die Aufsicht über alle Ermittlungen und die Untersuchungsorgane zu führen. Sie erhebt Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten, sie kann geringfügige Verletzungen der Strafgesetze den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichtsbarkeit) zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erhebliche Befugnisse hat die St. auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Hier kann sie an Verhandlungen teilnehmen, Schriftsätze einreichen, Protest gegen Urteile einlegen und sogar „nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Klage erheben (ausgenommen Eheverfahren)“ (§ 22). Diese Bestimmung kündigt eine entsprechende Vorschrift in der künftigen Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) an. Schließlich können der GenStA und die Bezirksstaatsanwälte die Kassation rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen beantragen. Die St. übt die Aufsicht aus über die Strafvollstreckung und die Durchführung des Strafvollzuges, wirkt im Gnadenverfahren (Gnadenrecht) mit, führt beim GenStA das Strafregister und ist verantwortlich für die einheitliche Kriminalstatistik u. die analytische Auswertung der Kriminalität. Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer den bisherigen ZK-SED-Funktionär Josef ➝Streit zum neuen Generalstaatsanwalt. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 455–456 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsapparatSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…
DDR A-Z 1966
Warschauer Beistandspakt (1966)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die friedensbedrohende NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1947 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge unter den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO, durch sowjet. Erpressungen, Vertragsbrüche und Angriffsrüstungen verursacht, nur eine Verteidigungsorganisation, die schon rein kräftemäßig keine Angriffe unternehmen kann. Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt. Denn die Streitkräfte der SBZ waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des §~4, Abs.~1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die SBZ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die SBZ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der SBZ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der SBZ gehören als ganze den „Vereinten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberkommandierender, den ein [S. 524]Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8~Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist es „Beschluß“ der Teilnehmerstaaten (d.h. Anordnung der SU), daß die Stelle des Oberkommandierenden stets von einem Sowjetgeneral besetzt werden soll. Derzeit ist Oberkommandierender: Marschall der SU Gretschko ab 22. 7. 1960. Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. — Der „Polit. Beratende Ausschuß“ der Teilnehmer des WB. unterstützt auf seinen Tagungen die Politik der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich und bedrohlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Vor allem seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge. Dies sind großenteils sogar Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Diese sehr weitgehende Bindung schwächer gerüsteter Staaten an die SU vergrößert und festigt die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Paktpartner vom vielfach stärkeren Sowjetstaat. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -Straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verstärkt wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und dann Oktobersturm 1961 in der SBZ; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA der SBZ führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit dem Anschwellen des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung, obwohl es den Pakt formal nicht gekündigt hat. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Ebensowenig leidet die Schlagkraft der Organisation des WB. darunter, daß einzelne Mitglieder des WB. innerhalb des RGW wirtschaftspolitische Sonderwege gehen. Die kommun. Ausrichtung der Offizierskorps der Armeen des WB. wurde zweifellos vertieft, auch wurde das sowjetisch geleitete Netz der Organisation des WB. beträchtlich verstärkt. Beides muß die Sondergänge auf wirtschaftlichem und außenhandelspolitischem Gebiet, die vor allem Rumänien und Ungarn erstreben, hemmen. Bezeichnenderweise setzt sich die Operativplanung des sowjetisch gelenkten Oberkommandos des WB. das Ziel, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie gerade das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte für die Zwecke des sowjet. Imperialismus einsetzen. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Hamm, Harry: Rebellen gegen Moskau — Albanien, Pekings Brückenkopf in Europa. Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 224 S., 32 Abb. Höpker, Wolfgang: Europäisches Niemandsland — Moskaus Zwischeneuropa vom Nordkap bis Kreta. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 167 S. Höpker, Wolfgang: Die Ostsee — ein rotes Binnenmeer? (Beih. 8 der Wehrwiss. Rundschau). Berlin–Frankfurt a. M. 1958, E. S. Mittler u. S. 94 S. m. 7 Karten. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 523–524 Warnke, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartburgSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…
DDR A-Z 1966
Oder-Neiße-Linie (1966)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze: Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONL. betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Bemerkenswert ist u.a. die Tatsache, daß die ONL. in erster Linie ein Produkt der Diskussion zwischen den Kriegsalliierten um die polnische Westgrenze war, die ihrerseits wegen der sowjetischen Ansprüche auf ostpolnisches Gebiet nach Westen verschoben werden mußte („Westverschiebung Polens“). Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der ONL. im Laufe der Zeit nach den sowjet. Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige „Staatsgrenze“. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die ONL. ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die ONL. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONL. völkerrechtlich festzulegen. Jede kritische Äußerung von Bewohnern der SBZ über die ONL. wird als „Kriegshetze“ strafrechtlich verfolgt. Die Behauptung von der angeblichen „Friedensgrenze“ wird durch die Tatsachen Lügen gestraft. Tatsächlich ist die ONL. eine schwerbewachte Grenze mit ganz wenigen Übergängen, ohne kleinen Grenzverkehr, von gegenseitigem Mißtrauen der Bewacher auf beiden Seiten, mehr jedoch der SBZ, charakterisiert. Durch die Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle von ihr getroffenen Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Die Bundesrepublik hat aber ebenso eindeutig jede Revision der deutsch-polnischen Grenze durch Gewalt für indiskutabel erklärt. Die polnische Regierung reagiert auf jede Diskussion der Grenzfrage äußerst empfindlich; die Frage der deutschen Ostgrenze ist zu einer Kernfrage einer Friedensregelung mit Deutschland geworden; sie problematisiert insbesondere auch jeden Versuch, die Beziehungen zwischen der BRD und Polen zu verbessern. (Außenpolitik) Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Marzian, Herbert: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie. Kitzingen 1953, Holzner. 64 S. Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. *: Jenseits von Oder und Neiße. Offenburg (Baden) 1965, Burda. 200 S., m. vielen Fotos. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 4., verb. Aufl., Würzburg 1961, Holzner. 336 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Rabl, Kurt: Die gegenwärtige völkerrechtliche Lage der deutschen Ostgebiete. München 1958, Isar Verlag. 151 S. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges. 3., erw. Aufl., Stuttgart 1964, Brentano-Verlag. 200 S., 4 Kt. Volker, Hagen: Sibirien liegt in Deutschland. Berlin 1958, arani-Verlag. 207 S. (Schildert Terrorlager der SMAD.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 340 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OffenstallSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze: Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz…
DDR A-Z 1966
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1966) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 433] 1. Grundsätze Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft soll nach Art. 16, 3 der Verfassung ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Obwohl stets die Sorge um den Menschen betont wird, bestimmt nicht sie die Gestaltung und die Grenzen dieser Vorsorge, vielmehr tun dies die Aufgaben, die die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung möglichst ausnahmslos zur Arbeit zu zwingen, damit die Produktion ein Höchstmaß erreicht. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen und Erwerbsminderung oder wegen zeitweiliger Arbeitsbefreiung infolge Krankheit, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. Februar 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt öffentlichen Rechts, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche ➝Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist seitdem die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt [S. 434]wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den „volkseigenen Betrieben“ (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u. a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“ (§ 8 der VO vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Abt. Finanzen bei den Räten der Kreise und Stadtkreise (Finanzämtern) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung und ihrer Leistungen sind für die Arbeiter und Angestellten mit Ausnahme der Renten die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 21. 12. 1961 (GBl. II, S. 533) und im übrigen noch die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeiter beschäftigen; Handwerker, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler); alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. 6. Leistungen Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. [S. 435]Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Die Renten sind im allgemeinen so niedrig, daß sie nur eine äußerst bescheidene Lebenshaltung erlauben. Eine seit langem versprochene Rentenreform ist ausgeblieben. Bergleute erhalten auf Grund verschiedener Verordnungen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen neuerdings Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder aufnehmen. Für die technische Intelligenz in den „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) Die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist Träger der Arbeitslosenversicherung. 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 DM Ost. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsmittel Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet in den Betrieben, in denen eine Konfliktkommission besteht, diese, im übrigen die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB, die auch über Einsprüche gegen Entscheidungen der Konfliktkommission in Sozialversicherungssachen entscheidet. Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. 9. Freiwillige und zusätzliche Versicherung Eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung kann bei der Sozialversicherung seit Erlaß der VO über Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr abgeschlossen werden. Neue derartige Versicherungen können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ehemalige Pflichtversicherte, die sich bei der Sozialversicherung freiwillig rentenversichert hatten, bleiben dort auch in Zukunft versichert. Trotz der großen Zahl der Anspruchsberechtigten kann die Sozialfürsorge aus öffentlichen Mitteln nicht entbehrt werden. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 433–435 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1966) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 433] 1. Grundsätze Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft soll nach Art. 16, 3 der Verfassung ein einheitliches, umfassendes…
DDR A-Z 1966
Flüchtlinge (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in Berlin (West) Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die selbst nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht eintrat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht der BRD [S. 144]gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die die SBZ „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und Berlin (West) befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus der SBZ. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in der SBZ ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach Berlin (West) flüchteten. Von den 1961 im Bundesgebiet erfaßten Vertriebenen waren 36,9 v. H. jünger als 25 Jahre. Bei den F. lag dieser Anteil bei 40,7 v. H. Von den 3,099 Mill. F. aus der SBZ waren 27,3 v. H. im Besitze eines Flüchtlingsausweises C, d. h. sie waren wegen drohender Gefahr für Leib und Leben geflüchtet und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als politische F. von den Bundesnotaufnahmebehörden anerkannt worden. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 4. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesnotaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in Berlin (West) oder im Ausland befunden und sind nicht mehr in das sowjetische Besatzungsgebiet zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den Flüchtlingszahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d. h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung der Zonenbehörden, das sowjetische Besatzungsgebiet verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 31. 12. 1965 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 77.333 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von den erfaßten 77.333 Personen befanden sich allein 56.203 (= 72,7 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 31. 12. 1965 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.873.982 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung [S. 146]Molotows in Genf, wonach eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1957 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der SBZ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnahmen in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Terroraktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen errichtete am 13. August Ulbricht seine Mauer mitten durch Berlin. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder erbarmungslos abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung aus der Zone für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost. Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ Sowjetzonenflüchtlinge bei allgemeinen Hilfemaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und dem 30. 6. 1963 wurden 584.083 C-Ausweise für 777.229 Personen (einschl. der darin eingetragenen [S. 147]Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 selbständige Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den Flüchtlingszahlen zeigt die Tabelle auf Seite 146. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Befestigungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1960 bis Ende 1965 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 66 Menschen an der Sektorengrenze und an der Zonengrenze um Berlin (West) den Tod. Weitere 66 Personen ließen an der Demarkationslinie zwischen der BRD und der SBZ ihr Leben. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Obwohl die F. die SBZ verlassen hätten — vielfach aus Gründen persönlicher oder familiärer Natur —, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der SBZ. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz der SBZ, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Der Strom der F. war und ist ein Beweis dafür, daß die überwiegende Mehrheit der Deutschen in der SBZ die dort herrschende staatskapitalistische Mißordnung ablehnen. Millionen wurden so bedrückt, daß sie ihre Heimat und ihre Existenz preisgaben. Die Flut der F. war und ist eine Abstimmung mit den Füßen gegen den Kommunismus. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 143–147 Florin, Peter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in Berlin (West) Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die selbst nach dem…
DDR A-Z 1966
Feriengestaltung (1966)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1969 1975 1979 1985 Die SED, das SBZ-Regime, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ [S. 139](Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. (1965 wurden, lt. „Junger Welt“ v. 1. 7. 1965, „65 Millionen MDN aus Staatsmitteln und über 100 Millionen MDN aus den Fonds der Betriebe“ für die F. zur Verfügung gestellt.) In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 4. 3. 1957 heißt es: „Die Kinderferiengestaltung … dient vor allem der Erholung der Kinder und trägt zu ihrer sozialistischen Erziehung bei.“ Der „Einfluß der Arbeiterklasse“ soll gesichert werden, unterstützt durch die „Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“. §~4 bestimmt: „Der zentrale Ausschuß für Kinderferiengestaltung ist für die Anleitung und Kontrolle der Kinderferiengestaltung verantwortlich.“ Er wurde 1959 umbenannt in „Zentraler Ausschuß für Feriengestaltung“, der vom Amt für Jugendfragen gelenkt wird. In der „Anordnung über die Feriengestaltung für Schüler“ vom 18. 2. 1960 (GBl. I, S. 151) heißt es in § 1 über die Aufgaben der F.: „Die Fortsetzung der sozialistischen Erziehung erfolgt mit den in der schulfreien Zeit geeigneten Formen und Methoden.“ Weit straffer erfolgt die F. seit der 5. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR Feriengestaltung der Schüler und Lehrlinge — vom 10. 4. 1963 (GBl.~I Nr. 45/1963). In §~1, Abs.~2 heißt es: „Die Erziehung in der Schule und während der Feriengestaltung bildet einen einheitlichen Prozeß.“ Und in §~1 wird, Abs.~1 erklärt: Die F. „trägt zur Erziehung der Schüler und Lehrlinge zu bewußten Erbauern des Sozialismus, zur Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus, zur Entwicklung des sozialistischen Nationalbewußtseins“ bei. — §~2 bestimmt: „Die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und Kreise … leiten, koordinieren und kontrollieren alle Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung der F. Dabei bedienen sie sich der Ausschüsse für F.“ Im Juli 1965 bemerkte Karl Dietzel, Stellv. des Ministers für Volksbildung (lt. „Deutscher Lehrerzeitung“ 1965, Nr. 27, S. 10) zur F.: „Es gilt die kostbare Zeit der Ferien klug zu nutzen, um die sozialistische Erziehung der Schüler in einer vielseitigen, interessanten und schöpferischen Selbsttätigkeit fortzusetzen und dadurch die Heranbildung unserer Schüler zu allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten zu unterstützen.“ Die feste Bindung dieser „sozialist. Persönlichkeiten“ an den Marxismus-Leninismus soll um so weniger gelockert werden, als Dietzel im Absatz vorher „eine straffe Kontrolle und Anleitung“ der F. forderte. Die etwa 52~großen Pionierlager und die etwa 7.000 Betriebsferienlager erfassen nur einen Teil der Jugendlichen. Deshalb muß seit 1963 (s. Sächs. Zeitg. vom 8. 7. 1963) die Mehrzahl der Jugendlichen an der örtlichen F. teilnehmen: „Überall wurden Anstrengungen gemacht, um aus den früheren Ferienspielen oder der Ferienbetreuung wirklich gute Ferienfreundschaften zu entwickeln.“ Damit wird auch die örtliche F. der FDJ und den Jungen Pionieren, und damit der kommun. Erziehung, ausgeliefert. Mit der Propagandaeinrichtung F. sucht die SED seit 1954 (mit Hilfe ihrer Tarnorganisationen) auch Kinder aus der BRD zu erfassen. Dafür wirbt, im Auftrag des Amtes für Jugendfragen, die Organisation „Frohe Ferien für alle Kinder“ (in Düsseldorf), obwohl sie am 7. 7. 1961 in der BRD als verfassungswidrig verboten wurde. Immer wieder müssen Prozesse gegen Agenten dieser Organisation geführt werden. Die F. für westdeutsche Kinder war und ist ein besonders gefährliches Mittel der Infiltration. Seit 1960 zieht die F. auch außerdeutsche, vor allem französische, Kinder heran. Auf einer Konferenz, die der zuständige Ausschuß am 3. 5. 1962 abhielt, wurde die politische Wichtigkeit der F. betont. Der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Leinmnitz, erklärte, man werde den „westdeutschen und West-Berliner Kindern auch weiterhin … frohe Ferientage in der DDR“ verschaffen („Deutsche Lehrerzeitung“, Nr. 20 vom 18. 5. 1962). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 138–139 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsehakademieSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1969 1975 1979 1985 Die SED, das SBZ-Regime, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ [S. 139](Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. (1965 wurden, lt. „Junger Welt“ v. 1. 7. 1965, „65 Millionen MDN aus Staatsmitteln und über 100 Millionen MDN…
DDR A-Z 1966
Krankenhaus (1966)
Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1969 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen (Frauenarbeit) und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist das Soll für 1965 (Siebenjahrplan: 12,0 Betten auf 1.000 Einw.) mit 11,8 fast erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 18.500 K.-Betten in Ostberlin (17,3 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der SBZ belegt. Die Verteilung der Anstalten und Betten entspricht an vielen Stellen nicht der Bevölkerungsballung und die Qualität der Anstalten nicht den Behandlungserfordernissen. Schließung kleinerer konfessioneller und aller privaten Anstalten wie auch Verwaltungskonzentration haben die Mängel verstärkt. Der Wiederaufbau nach Kriegszerstörungen ist spät abgeschlossen worden; eine Umstrukturierung im Sinne moderner K.-Technik und -Betriebswirtschaft wurde dabei nicht erreicht. Die für eine Rationalisierung erforderlichen Neubauten sind bisher nur ganz vereinzelt zustande gekommen. Statt dessen wird versucht, durch die Vergleichsbewegung die K.-Führung wirtschaftlicher zu gestalten. Die 1954 erlassene „Rahmen-K.-Ordnung“ hat dem K. die Funktion eines Gesundheitszentrums zugewiesen und war die erste Formulierung eines neuen Programms der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme des Betriebsgesundheitswesens): „Das K. ist das medizinische Zentrum seines Versorgungsbereiches und leitet fachlich die medizinische Arbeit innerhalb seines Bereiches an“, indem bei ihm „die stationäre und die poliklinische Betreuung der Bevölkerung mit den Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und Nachsorge verbunden“ werden. Die Krankenanstalten werden in der Rahmen-K.-Ordnung nach Größe, und Aufgabenkreis in 4 Klassen gruppiert (Land-, Kreis-, Bezirks-Krankenhäuser, wissenschaftliche Anstalten). Entsprechend sind auch Ausstattung und fachliche Besetzung gestaffelt. Jedes Krankenhaus hat festumrissene Aufgaben zu erfüllen und sich dafür zu „profilieren“ (Pj.). Dem Ärztlichen Direktor jeder Anstalt sind die Poliklinik und alle ihr nach- oder zugeordneten Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung des „Versorgungsbereichs“ unterstellt. Verantwortlich ist er dabei auch für die Verwaltung; der Verwaltungsleiter „steht ihm beratend zur Seite“. Gegen die Führungsposition der stationären gegenüber der ambulanten Behandlung und gegen die daraus entstandene Vorrangstellung der K.-Ärzte findet in neuerer Zeit wachsende Kritik offenen Ausdruck. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 258 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankenstandSiehe auch: Krankenhaus: 1965 1969 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen (Frauenarbeit) und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist das Soll für 1965 (Siebenjahrplan: 12,0 Betten auf 1.000 Einw.) mit 11,8 fast erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 18.500 K.-Betten in Ostberlin (17,3 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der SBZ belegt. Die Verteilung…
DDR A-Z 1966
Sachsen-Anhalt (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Erhard Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war S.-A. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 410 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachversicherungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie,…
DDR A-Z 1966
KPdSU, Geschichte der (1966)
Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und danach mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Stalins Mitverfasserschaft ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „Über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl sicher zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. Das Studium der G. d. KPdSU (B) war in der SBZ als Kern der Schulung verbindlich. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag kritisierte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorij“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm „Neues Deutschland“ erst am 23. 5. 1956. 2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt kaum der Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnete sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Sie verurteilt nicht den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Auch rügt sie nicht die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung der nichtbolschew. Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. Die 2. Fassung ändert einige Schwerpunkte der Periodisierung: sie betont die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker, sie legt die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an den frühen Schriften Lenins dar, sondern auch an seinen späteren. Doch verläßt sie nicht die Hauptlinie des Lehrgangs. Es wiegt wenig, daß die Partei stärker als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u.a.) geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Wenig bedeutet es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjet. Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grundsatz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachtete. Doch wird ein wesentlicher Teil dieser Mißbräuche Jeschow und Berija angekreidet. Weit stärker als der Tadel, der den Personenkult für Stalin trifft, ist das Lob für seine Politik als solche. Am 22. und 24. 6. 1962 berichtete die „Prawda“, das „Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU“ bereite eine große 6bändige „Geschichte der KPdSU“ vor. Die „Prawda“ hob hervor, das neue Werk werde die einzelnen Fehler und die despotische Willkür Stalins verurteilen. Doch erklärte sie in bedeutsamer Weise: „Die Verfasser der mehrbändigen Geschichte sind verpflichtet, besonders zu betonen, daß der Personenkult die Vorwärtsentwicklung der Sowjetgesellschaft zwar hemmte, jedoch nicht vermochte, sie zum Stehen zu bringen.“ Damit billigte das Chruschtschowsche ZK die Stalinsche Epoche im ganzen. — Die „Prawda“ bemerkte: „Die trotzkistischen Kapitulanten versuchten mit Hilfe ‚linker‘ Phraseologie, die Arbeiterklasse ideologisch zu entwaffnen, indem sie behaupteten, der Sieg des Sozialismus in der UdSSR sei unmöglich …“ Doch die KPdSU, so heißt es über die Entwicklung unter Stalin weiter, „unentwegt dem von Lenin vorgezeichneten Weg folgend, wappnete die Werktätigen unserer Heimat mit dem unerschütterlichen Glauben an die Möglichkeit des Aufbaus des Sozialismus“. Im Nov. 1962 erschien die „2. verbesserte Aufl.“ der 1959 herausgekommenen „Geschichte der KPdSU“. In dem Aufsatz, den ihr die „Prawda“ am 15. 11. widmete, wird gesagt: „Die 2. Auflage …, in welcher der Grundinhalt der 1. Auflage erhalten blieb, wurde durch … das Programm der KPdSU [S. 256]und die Beschlüsse des XXII. Parteitages ergänzt.“ In der 2. Aufl. wird die Entwicklung der KPdSU seit dem XX. Parteitag (1956) und „ihr Kampf um die Durchsetzung der Leninschen Generallinie“ herausgearbeitet. Die 2. Aufl. betont, das Parteistatut werde „jeden Rückfall in den Personenkult unmöglich machen“. — Aber auch sie verurteilt weder den Grundzug noch die Ergebnisse der Stalinschen Politik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 255–256 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKKSiehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten…
DDR A-Z 1966
Ständige Kommissionen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1963 1965 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Kreis, Gemeinde) sind bis zu 12 StK. zu bilden. Diese sind neben den örtlichen Räten Organe der Volksvertretungen. Sie kontrollieren die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die „Entwicklung des sozialistischen gesellschaftlichen Lebens“ voranzutreiben. Zu ihren Aufgabenbereichen sollen die StK. Aktivs aus Fachkräften bilden. Neben den StK. können die Volksvertretungen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben auch zeitweilige Kommissionen einsetzen. Nach den Arbeitsordnungen können bis zu einem Drittel Mitglieder berufen werden, die nicht Abg. der Volksvertretungen sind. Zu den wichtigsten StK. zählen die StK. Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. Sie haben sich nach einer Richtlinie der Volkskammer vom 28. 8. 1957 mit Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Bevölkerungsbewegung, der Einhaltung der Verkehrsdisziplin, dem Brandschutz, der Bekämpfung der Kriminalität, der Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtlichen Volksvertretungen zu befassen. Sie können die Volksvertretung auffordern, an der Tätigkeit der Gerichtsorgane oder der Volkspolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich Kritik zu üben. Ihre Hauptaufgabe ist es, Verbindung zwischen den Volksvertretungen und der Justiz und der Volkspolizei zu halten und diese Organe bei bestimmten Aufgaben, z. B. bei den Schöffenwahlen, zu unterstützen. Sie haben ferner der Bevölkerung besondere parteipolitische Entscheidungen der Justiz und der Volkspolizei zu erläutern und damit zur ideologischen Erziehung beizutragen. In enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front, den Gewerkschaften und den sozialistischen Brigaden müssen die StK. die „breiteste Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um Sicherheit und Ordnung organisieren“ („Neue Justiz“ 1960, S. 330). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Standesamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StandortplanungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1963 1965 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Kreis, Gemeinde) sind bis zu 12 StK. zu bilden. Diese sind neben den örtlichen Räten Organe der Volksvertretungen. Sie kontrollieren die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die…