DDR A-Z 1966

Besatzungspolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die B. begann formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjet. Verwaltungsspitze wurde die Sowjet. Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Von Anfang an legte die SMAD die Kontrollrats-Direktiven willkürlich aus und erließ selbständige Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Am stärksten wirkte die einseitige Auslegung der Direktiven zur Bodenreform, zur Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und der Rahmenbestimmungen zum Schutze der Besatzungsarmeen. Die Wirtschaft, vor allem die Industrie, erlitt durch die Demontage- u. Reparations-Politik (Reparationen) der SMAD große Schäden. Die SMAD, die ein Veto hatte, ließ nur solche Kontrollratsbeschlüsse zu, die ihr zusagten. So wurde der Kontrollrat bald gelähmt, eine gemeinsame B. war gescheitert. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Regierung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Apparat, der jedoch schon auf der untersten Stufe sowjetisch gelenkt wurde. Die B. hatte zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaft, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Nachdem alle Pläne, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Aufgaben wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz in Berlin-Karlshorst gebildet. Ihre Aufgabe bestand in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor, auch behielt sie alle anderen wesentlichen Kontrollen. Am 28. 5. 1953 erfolgte die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission unter Ernennung W. S. Semjonows zum Hohen Kommissar und deren Verkleinerung auf ⅓ ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Abhängig von der SU bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie aus taktischen Erwägungen dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. (Souveränität) Als Nachfolger Semjonows wirkte G. M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher Kommissar der SU vom 18. 7. 1954 bis 20. 9. 1955. Am 20. 9. 1955 hob die SU (unmittelbar nach Abschluß des Moskauer Vertrages mit der „DDR“) das „Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf“ und „übertrug dem Botschafter der UdSSR in der DDR die Aufgabe der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben“; die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende der Sowjetstreitkräfte in Deutschland (sowjetische ➝Besatzungstruppen). — Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u.ä. für die „DDR“ außer Kraft, doch dies „berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben“. — Obwohl dem Buchstaben nach die „DDR“ unabhängig ist, hängt ihr Bestand, auch gegenüber der Bevölkerung Mitteldeutschlands, weitgehend von der SU und von der Anwesenheit der sowjet. Besatzungstruppen ab. Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 74 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, Sowjetische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die B. begann formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses…

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Wirtschaftswissenschaft (1966)

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik des Ulbricht-Regimes „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt, wenn sie nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen Politik übereinstimmen. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der BRD vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren die Gegenüberstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist die Sektion W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ostberlin. In der BRD und im gesamten Ausland fanden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen wichtigen Mitgliedern der Sektion W. einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz ➝Behrens und sein Mitarbeiter Dr. Arne ➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der BRD und der SBZ — bei dem die BRD günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Bohrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ostberliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damalige Parteiideologe Fred ➝Oelßner hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Seit vielen Jahren werden von Wirtschaftswissenschaftlern der SBZ u.a. folgende Themen bearbeitet: „Ausarbeitung der wissenschaftl. Grundlagen der Planung“, „Entwicklung einer Theorie der Wirtschaftsleitung“, „Entwicklung der Wirtschaftszweige“, „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“, „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen; Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion zur Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Alle diese Forschungsaufträge konnten bisher nicht abgeschlossen werden, weil die ideologischen Forderungen der Partei an die Wirtschaftswissenschaftler exaktes wissenschaftliches Arbeiten ausschließen. Nicht zuletzt deshalb hat das Wirtschaftssystem der SBZ kein wissenschaftliches Fundament. Die in der Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft proklamierte „Wissen[S. 544]schaftlichkeit der Planung“ wird noch auf lange Sicht ein Programm ohne Realisierung bleiben, da Erkenntnisse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung von den kommun. Politikern nur insoweit beachtet und berücksichtigt werden, als sie den Machtanspruch der Parteiführung nicht gefährden. — Die Aufsicht über die wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission aus, das seinerseits nach den Weisungen des ZK der SED zu arbeiten hat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 543–544 Wirtschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik des Ulbricht-Regimes „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt, wenn sie nicht…

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Luxemburg, Rosa (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 5. 3. 1871 in Zamosc (Polen) als Tochter eines Holzkaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Zusammen mit Karl ➝Liebknecht Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und forderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ bejahen und propagieren. Entgegen der von Lenin und den Bolschewiki (KPdSU) vertretenen Auffassung, die Revolution müsse durch eine rev. Partei organisiert werden, war für L. die Spontaneität der Massen eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Am 15. 1. 1919 von Soldaten der Gardeschützendivision mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 — wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 295 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Magdeburg

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 5. 3. 1871 in Zamosc (Polen) als Tochter eines Holzkaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen…

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Potsdamer Abkommen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Mißbrauch der Demarkationslinie an der Oder-Neiße-Linie, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1. Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in diesem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). [S. 364]Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke: I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird zugesichert“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen“. Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. — Obwohl das PA. durch die SU in grober Weise oftmals verletzt wurde, schritt keiner der 4 Teilnehmer zur Kündigung oder zum Rücktritt. Deshalb gilt das PA. formell wie faktisch weiter. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 363–364 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche Friedenskonferenz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Mißbrauch der Demarkationslinie an der Oder-Neiße-Linie, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen…

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Rechenschaftslegung (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung sind der Vorsitzende der Staatlichen ➝Plankommission und der Minister der Finanzen (Ministerium der Finanzen) nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben (Rechtswesen). Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganisation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu leisten. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 380 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechentechnik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die…

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Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen (1966)

Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“ — dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 4 des sowjetzonalen GVG wird durch die Feststellung im Staatsratserlaß über die Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S.~21) noch unterstrichen: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu bei, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, ihre Verbundenheit zu den Organen ihres sozialistischen Staates zu festigen, die erzieherische Wirkung der Hauptverhandlung zu erhöhen und die Kraft der Öffentlichkeit auf die Überwindung von Gesetzesverletzungen zu lenken.“ Gleichwohl wird der Grundsatz der Ö. häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nicht die Ö. im eigentlichen Sinne, sondern nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigt diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die auf Grund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenständ des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ („Neue Justiz“ 1955, S. 686). In den Verfahren gegen ehemalige Volkspolizisten und Angehörige der Nationalen Volksarmee ist die Ö. grundsätzlich ausgeschlossen. In den Kriegsverbrecherprozessen war die Ö. ebenfalls nicht zugelassen. Nicht öffentlich werden auch politische Strafsachen verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen zu einer Verurteilung nicht ausreichen. Wenn aber von einem Verfahren, insbesondere von einem Strafverfahren, eine besonders erzieherische Wirkung auf ein bestimmtes Kollektiv erwartet werden kann, dann sollen die Gerichte „geeignete Verhandlungen unmittelbar in sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen“. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen sind zur Hauptverhandlung zu laden und haben die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Täters darzulegen. (gesellschaftliche Erziehung, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 431 Öffentlicher Tadel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Offiziersschulen

Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“ — dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 4 des sowjetzonalen GVG wird durch die Feststellung im Staatsratserlaß über die Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S.~21) noch unterstrichen: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu…

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Jugendkriminalität (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die J. ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Der Anteil der 14- bis 25jährigen an der Gesamtkriminalität ist in der SBZ besonders hoch. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts Josef ➝Streit (Neue Justiz, 1965 S. 344) betrug er 1960 bis 1964 etwa 50 v. H.; dabei ist die Belastungsziffer je 100.000 Einwohner gleichen Alters in den Altersstufen von 16 bis 18 und 18 bis 21 Jahren am höchsten. In der Altersgruppe von 21 bis 25 Jahren sinkt sie bereits allmählich und danach schnell ab. In der BRD war der Anteil der 14- bis 25jährigen an der Gesamtzahl der ermittelten Täter 1963 geringer als 40 v. H. Auch die Kurve der Belastungsziffer verläuft anders. Sie ist bei den 18- bis 21jährigen am höchsten, fällt bei den 21- bis 25jährigen nur wenig und nimmt erst in den folgenden Altersstufen schnell ab. Die Belastungsziffern der 25- bis 30jährigen ist aber noch höher als die der Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren. Der verhältnismäßig hohe Anteil der J. und die bisherigen Mißerfolge ihrer Bekämpfung widerlegen besonders deutlich die kommun. These, wonach die Kriminalität mit der gesellschaftlichen Entwicklung zum Sozialismus-Kommunismus allmählich überwunden werden soll (Kommunismus). Die Kriminalität wird als ein Produkt der kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse angesehen, der in der „DDR“ mit der Errichtung sozialistischer Produktionsverhältnisse die Grundlage entzogen worden sei. Die noch begangenen Straftaten beruhen entweder auf einer klassenfeindlichen Gesinnung oder haben in ihrer Mehrzahl ihre Wurzeln in den Überresten alter Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen. Vor allem durch die gesellschaftliche Erziehung soll die Kriminalität allmählich überwunden werden. Das kontinuierliche Ansteigen der J. ist mit diesen Thesen überhaupt nicht zu vereinbaren. Die SED-Propaganda ist deshalb besonders bemüht, die Tatsache der steigenden Straffälligkeit Jugendlicher zu verschleiern. Die Zunahme der J. wird mit „Stagnieren des Rückgangs der J.“ umschrieben. Außerdem wird die irreführende Behauptung aufgestellt, daß die absolute Zahl der Straftaten Jugendlicher zurückgegangen sei. Gleichzeitig muß aber zugegeben werden, daß die — allein aussagekräftige — Belastungsziffer, d.h. die Zahl der Straftaten pro 100.000 Jugendlicher, gestiegen ist. In welchem Umfang wird allerdings nicht gesagt, wie überhaupt alle Veröffentlichungen über die J. ängstlich genaue Zahlen vermeiden. Die ohnehin dürftigen Angaben der Kriminalitäts-Statistik enthalten über die J. so gut wie nichts. Die der kommun. Ideologie widersprechende Tatsache, daß die ausschließlich in der sozialistischen Gesellschaftsordnung aufgewachsenen Jugendlichen in besonders hohem Maße straffällig sind, soll sogar zum Beweis für die Richtigkeit der These von der schrittweisen Überwindung der Kriminalität beim Aufbau des Sozialismus-Kommunismus dienen: Die altersstrukturelle Verteilung der Kriminalität in der „DDR“, deren Belastungskurve bei den Jugendlichen zwar steil ansteige, aber schon bei den 20- bis 25jährigen wieder allmählich und später sehr steil abfalle, „um sich bei Menschen über 40 Jahron so gut wie fast völlig zu verlaufen“, bestätige das „objektive Gesetz, daß die Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft dort am häufigsten zu finden sein müsse, wo die mögliche und notwendige bewußtseinsmäßige gesellschaftliche Reife noch nicht oder nicht genügend ausgeprägt worden sei“. Dagegen sei die „Blütezeit der Aktivität des Menschen zugleich die Zeit, in der er sich der Kriminalität entledigt“. Hieraus ergebe sich die Feststellung, daß die „Menschen in der sozialistischen Gesellschaft mit zunehmender persönlicher Reife, mit zunehmendem geistigen Heranwachsen in die sozialistische Gesellschaft, mit der wachsenden bewußten Kollektivität auch die Kriminalität immer von sich abstreifen“. Diese merkwürdige Argumentation widerspricht den sonstigen Propagandaparolen der SED, in denen stets versucht wird, die Jugend mit dem „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ zu identifizieren. Besonders die von Kindheit an der sozialistischen Bewußtseinsbildung ausgesetzte Jugend, die im Gegensatz zu den noch mit „Resten egoistischen und menschenfeindlichen Denkens der bürgerlichen Klassengesellschaft behafteten“ älteren Menschen weder durch nationalsozialistisches Ideengut noch durch bürgerlich-kapitalistische Lebensgewohnheiten beeinflußt sein kann, wird sonst als Garant auf dem Wege zum Sozialismus-Kommunismus angesehen. Von der SED-Propaganda wird vor allem die negative Beeinflussung aus West-Berlin und Westdeutschland für die hohe J. verantwortlich gemacht. So sollen 80 bis 85 v. H. der gestrauchelten Jugendlichen westliche Literatur (Schund- und Schmutzliteratur) gelesen und 90 v. H. West-Berliner Kinoveranstaltungen besucht haben. Diese schädlichen Einflüsse sollen besonders das Rowdytum zur Folge haben. Die Notwendigkeit der Errichtung der Mauer in Berlin ist auch damit begründet worden, diese schädlichen Einflüsse der „Frontstadt West-Berlin auf [S. 227]die Bevölkerung der DDR“, insbesondere die Jugendlichen auszuschalten. Tatsächlich hat es die SED im wesentlichen mit denselben Problemen und Erscheinungsformen der J. zu tun, wie die Justiz der BRD und anderer westlicher Länder. Das beweisen u.a. zahlreiche Berichte über Rowdytum und Kapitalverbrechen Jugendlicher. In einer Untersuchung über die Kriminalität weiblicher Jugendlicher mußte zugegeben werden, daß sich die Straftaten von Mädchen auf Eigentumsdelikte, meist einfache Diebstähle, konzentrieren und sich damit kaum von der Mädchenkriminalität in Westdeutschland und der Weimarer Republik unterscheiden. Durch einen Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 7. 7. 1965 sind den Gerichten Anweisungen bei der weiteren Bekämpfung der J. gegeben worden. Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Jugendstrafverfahrens soll vor allem durch verstärkte Einbeziehung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Organe erhöht werden. (Jugendstrafrecht) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 226–227 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendliteratur

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die J. ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Der Anteil der 14- bis 25jährigen an der Gesamtkriminalität ist in der SBZ besonders hoch. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts Josef ➝Streit (Neue Justiz, 1965 S. 344) betrug er 1960 bis 1964 etwa 50 v. H.; dabei ist die Belastungsziffer je 100.000 Einwohner gleichen Alters in den Altersstufen von 16 bis 18 und 18 bis 21 Jahren am höchsten. In der Altersgruppe von 21 bis 25 Jahren sinkt sie bereits…

DDR A-Z 1966

Kirchenpolitik (1966)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 239]Von den 17,1 Mill. Bewohnern der SBZ gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,9 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen Freikirchen zählen 80.000 eingetragene aktive Gemeindemitglieder. Die Evangelische Kirche teilt sich in 8 Gliedkirchen: Landeskirche Anhalt, Landeskirche Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche (Vor-)Pommern, Evangelische Kirche Provinz Sachsen, Landeskirche Mecklenburg, Landeskirche Schlesien, Landeskirche Sachsen-Land, Landeskirche Thüringen. Innerhalb dieser Landeskirchen, die mit den verschiedenen westdeutschen Landeskirchen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehören, sind in 7.000 Kirchengemeinden 5.300 geistliche Kräfte tätig. Die Landeskirchen betreuen 55 Krankenhäuser, 328 Altersheime, 1.000 Gemeindepflegestationen und annähernd 200 Erholungsheime, Lehrlingsheime und Heime für Mütter und Kinder. Die Katholische Kirche ist mit 6 Bistümern in der SBZ vertreten, von denen jedoch lediglich das Bistum Meißen nach der Abtrennung der SBZ gebietsweise geschlossen bestehen blieb. Da die Bischöfe der übrigen 5 Diözesen (Berlin, Fulda, Osnabrück, Paderborn, Würzburg) seit geraumer Zeit keine Einreisegenehmigung in ihre Jurisdiktionsbezirke erhalten, haben sie in den abgetrennten Seelsorgebezirken bischöfliche Kommissariate oder Generalvikariate eingerichtet, so in Görlitz, Magdeburg, Erfurt, Schwerin und Meiningen. Deren Vertreter bilden mit dem Berliner Bischof zusammen die Berliner Ordinarienkonferenz. Auf 950 Seelsorgestellen und etwa 4.000 Gottesdienststationen sind 1.384 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In Klöstern und klösterlichen Niederlassungen leben annähernd 3.000 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der kath. Kirche unterhaltenen 39 Krankenhäusern, 113 Altersheimen, 118 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. Die altkatholische Kirche verfügt seit 1945 über das „Dekanat Berlin und Mitteldeutschland“, das die 3 Pfarrgemeinden Berlin, Blankenburg und Leipzig umfaßt. Der Dekan hat seinen Sitz in Berlin (West). Er konnte bisher seine in Ostberlin und der SBZ gelegenen Gemeinden nicht besuchen. Dem in Bonn residierenden altkatholischen Bischof wurde seit 1961 zweimal die Visitation der Gemeinden in der SBZ gestattet. Die Freikirchen sind in der „Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR“ zusammengefaßt. Zu der Vereinigung gehören der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Methodistenkirche, die evangelische Gemeinschaft und der Bund freier evangelischer Gemeinden sowie gastweise auch die Herrnhuter Brüdergemeinde. Die Neuapostolische Kirche hat sich der Vereinigung nicht angeschlossen. Offizielle Buchverlage der Kirchen sind „Die Evangelische Verlagsanstalt“ Berlin und der katholische „St. Benno Verlag“ Leipzig. Literatur der Freikirchen wird im Union-Verlag Berlin hergestellt. 1. Das sowjetische Vorbild Die beiden großen Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des kommunistischen Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Ihre Lage wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917 bis 1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemühungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. [S. 240]In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen, die das Wirken und den Einfluß der Kirchen in Staat und Gesellschaft weitgehend unterdrückt hatte. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und spalterischen Experimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 für Ostberlin und am 12. 2. 1958 für die SBZ verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stöckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u.a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ vom 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. 2. Verhandlungen zwischen Regime und evangelischer Kirche Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung überein[S. 241]stimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören. 3. Begrenzung der Religionsfreiheit Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1962, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Die K. des SBZ-Regimes gipfelte in dem am 8. 7. 1961 durch den Polizeipräsidenten des Sowjetsektors „im Interesse der Gewährung von Ruhe und Ordnung und zur Sicherung des Friedens“ ausgesprochenen Verbot des Deutschen Evangelischen Kirchentages für den Bereich von Ostberlin und (seit dem 13. 8. 1961) in der Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben. Weder Bischof Dibelius noch der zum Verweser des Bischofsamtes in Ostberlin bestellte und danach auf heimtückische Art ausgewiesene Präses D. Scharf können ihr Amt in der SBZ ausüben. Der Versuch, auf der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg im Dez. 1962 Präses D. Scharf zum Bischof zu wählen und damit die Personalunion zwischen dem Ratsvorsitzenden und dem Berliner Bischof wiederherzustellen, scheiterte, da von den getrennt tagenden Regionalsynoden die östliche nicht die erforderliche Stimmenmehrheit für Scharf abgab. Nach dem Rücktritt von Bischof Dibelius im Januar 1966 versuchten die Zonenfunktionäre, die Mitglieder der Regionalsynode Ost der Berlin-Brandenburgischen Kirche gegen eine Wahl von Präses D. Scharf zum Bischof zu beeinflussen. Das Wahlergebnis zeigte deutlich, daß dieser Versuch mißglückt war. D. Scharf wurde mit eindeutiger Mehrheit von den wiederum getrennt tagenden Synodalen am 28. 2. 1966 zum Bischof gewählt. Der 3 Jahre zuvor zum Verwalter des Bischofsamtes gewählte Generalsuperintendent Jacob konnte sein Amt niederlegen. 4. Einheit der EKD Die regionale Kirchenleitung Ost der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg wählte auf ihrer Synode im Febr. 1963 den Cottbusser Generalsuperintendenten Jacob zum amtierenden Verwalter des Bischofsamtes für die Ostberliner und Brandenburgischen Gemeinden. Dadurch hat die SED ihre Absicht, jeglichen Einfluß aus Berlin (West) auf die EKD auszuschalten, vorerst erreicht. Den in der SBZ wohnenden Mitgliedern der Synode der Ev. Kirche in Deutschland wurde im März 1963 erstmals seit 14 Jahren die Teilnahme an der in Bethel tagenden Synode nicht ermöglicht. Andererseits hat das in der Präambel zur neuen Geschäftsordnung der [S. 242]Kirchenleitungen in der SBZ enthaltene Bekenntnis der acht mitteldeutschen Landeskirchen, daß „die evangelischen Kirchen in der DDR zu der evangelischen Kirche in Deutschland gehören“, seinen Eindruck auf die Zonenfunktionäre nicht verfehlt. Zunächst jedenfalls schien das Regime in der Frage der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen seine rücksichtslose Einstellung aufzugeben. Der amtierende Ministerpräsident Stoph teilte am 19. 3. 1962 den Kirchen mit, daß Theologie-Studenten und „andere junge Männer, die sich in der Ausbildung für einen Kirchenberuf befinden“, vom Wehrdienst befreit würden. Diese Zusage wurde nicht gehalten, denn durch Anordnung des „Nationalen Verteidigungsrats“ vom 7. 9. 1964 wurde ein Wehrersatzdienst geschaffen, der diejenigen, die „aus religiösen oder anderen Gründen“ eine Dienstleistung mit der Waffe ablehnen, keineswegs von der Verpflichtung entbindet, aktiv zur Verteidigung der SBZ beizutragen. Fast gleichzeitig gab Ulbricht einer Anregung des thüring. Landesbischofs D. Mitzenheim nach, Rentnern aus der SBZ den Besuch ihrer Verwandten in der Bundesrepublik und West-Berlin zu ermöglichen. In der ersten Hälfte des Jahres 1965 schalteten sich die evgl. und die kath. Kirche in die Diskussion über das neue Familiengesetzbuch ein, da es von den Kirchen nicht zu billigende Konsequenzen für das Ehescheidungsrecht, für das Sorgerecht an Kindern geschiedener Eltern und für die Rechtsstellung der Mutter in der Gesellschaft hätte. Auch einer Verordnung zur Regelung rechtlicher Voraussetzungen zur Schwangerschaftsunterbrechung traten beide Kirchen entgegen. Erneut mußten sie Klage führen, daß Christen als Bürger zweiter Klasse behandelt und christliche Kinder wegen ihres Glaubens verhöhnt würden. Die am 1. 10. 1965 in Westdeutschland veröffentlichte Denkschrift der EKD mit dem Titel „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ wurde in der SBZ zunächst zurückhaltend, schließlich aber zustimmend aufgenommen, da sie „in gewissem Maße von den Realitäten Kenntnis nehme und den Revanchismus zur Diskussion stelle“ (Neues Deutschland 10. 11. 1965). 5. Schwierigkeiten für die katholische Kirche Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960). Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „Mater et Magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem Versuch, die Enzyklika „Pacem in terris“ als eine ideologische Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zu verfälschen, traten die Bischöfe und bischöfl. Kommissare mit einem Hirtenbrief 1963 entschieden entgegen. Dem in Ostberlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an der Fuldaer Bischofskonferenz teilnehmen. Der im Dezember 1965 auf dem II. Vatikanischen Konzil in Rom erfolgte Briefwechsel zwischen dem polnischen und dem deutschen Episkopat fand harte Kritik und Ablehnung der Zonenfunktionäre. Den Mitgliedern der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vorgeworfen, die Existenz der „DDR“ und des Vertrages über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ignoriert und Formulierungen zugestimmt zu haben, in denen eine Revision der Ergebnisse des 2. Weltkrieges empfohlen werde. 6. Atheistische Propaganda „Die Praxis hat die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat gegenüber Christentum und Kirche bestätigt“, stellte das ZK der SED in seinem Rechenschaftsbericht an den VI. Parteitag (Jan. 1963) fest. Gestützt auf die Beschlüsse dieses Parteitages, der den atheistischen Charakter des Kommunismus besonders betont hat, ist im Institut für Philosophie der Universität Jena ein Forschungsschwerpunkt „Wissenschaftlicher Atheismus“ gebildet worden, der helfen soll, die Schwierigkeiten der atheistischen Propaganda zu überwinden. [S. 243] 7. Die Russisch-Orthodoxe Kirche 1948 wurde innerhalb des Exarchats Westeuropa die Diözese Berlin und Deutschland neu errichtet. Am 30. 6. 1960 wurde mit dem Sitz in Ostberlin ein Exarchat für Mitteleuropa eingerichtet. Mit Rücksicht auf die Drei-Staaten-Theorie wurde der Titel des Erzbischofs, der zunächst lautete „Erzbischof von Berlin und Deutschland, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“ geändert in „Erzbischof von Berlin und Mitteleuropa, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“. Zum Erzbischof wurde berufen Joann Wendland. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1962 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. Seit 1. 11. 1964 leitet Erzbischof Kyprian von Dmitrow das Berliner Exarchat. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 239–243 Kirchenfragen, Amt für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 239]Von den 17,1 Mill. Bewohnern der SBZ gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,9 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten…

DDR A-Z 1966

Preispolitik (1966)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Lückenlose zentrale Planung erfordert eine umfassende autoritäre Preisfestsetzung. Daraus resultiert die Unterordnung der P. unter die Wirtschaftspolitik in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs, die in der SBZ praktiziert wird. Lediglich auf den Bauernmärkten (Bauernmarkt, Markt) besteht noch ein Anklang an eine marktmäßige Preisbildung, wobei die für Lebensmittelfestgesetzten Preise als Orientierungsgrößen vorgegeben sind. Die Preise sollen, den volkswirtschaftlichen Zielen entsprechend, Produktion, Verbrauch und Konsum fördern und lenken sowie einer planmäßigen Verteilung des Volkseinkommens dienen. Lenkungsaufgaben in der P. haben auch die Produktions- und Dienstleistungsabgabe sowie die übrigen Verbrauchssteuern zur Erhöhung der Preise. An dem vorhandenen Preisgefüge mit den Stoppreisen von 1944 hielt man nach 1945 zunächst fest, um die Stabilität zu sichern. Die ansteigenden Preise auf dem Produktionsmittelsektor zwangen dann zur Einführung von Kalkulationspreisen, um die Verteuerung aufzufangen und mit der Produktions- und Finanzplanung abzustimmen. Bewußt wurden die Preise für Grundstoffe und Produktionsmittel möglichst niedrig gehalten und ein Ausgleich mit erhöhten Konsumgüterpreisen angestrebt. Meist aber entstand eine zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes durch Subventionen und ein Preisausgleich im Außenhandel. Die erste sozialistische Preisreform fußt auf dem Ministerratsbeschluß vom 15. 2. 1953 am Ende der Reparationsperiode. Die Festpreisbildung wurde eingeführt. Sie band bis 1961 rd. 95 v. H. aller industriellen Preise. Die Festpreise durften nicht über- und nicht unterschritten werden im Gegensatz zu den Hersteller-Abgabepreisen in der Privatwirtschaft, die lediglich Höchstpreise waren. Besonders ab 1955 wurden auf dieser Basis Preisneuregelungen im größeren Umfange vorgenommen. Allgemein setzen sich die Preise aus den Selbstkosten und dem Reineinkommen zusammen, das aus dem betrieblichen und dem zentralisierten Reineinkommen besteht. Letzteres wird gegenwärtig neben der Gewinnabführung hauptsächlich in der Form der Produktionsabgabe vom Regime abgeschöpft. Im Neuen ökonomischen System wird der Gewinn zum Kriterium für die Arbeit der Betriebe und der Industriezweige und damit zu einer Hauptkennziffer. Er muß demzufolge wirtschaftliche Aussagekraft besitzen; richtungweisend sind dabei die Preise ohne alle Subventionen. Ein grundlegendes Mittel der sozialistischen Wirtschaftsführung ist die Bestimmung eines richtigen Verhältnisses zwischen der zentralisierten Planung und der Anwendung der ökonomischen Hebel. Eckpfeiler in diesem System ist die Industriepreisreform, die exakte Preise für die Industrie und später auch für die übrigen Bereiche der Wirtschaft schaffen soll, nach dem schon im Herbst 1963 die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft heraufgesetzt worden waren. Die 1964 und 1965 ausgesprochenen Preiserhöhungen erstrecken sich nicht auf die Verbraucherpreise, sondern sollen in den einzelnen Produktions- und Handelsstufen aufgefangen werden. Diese neuen Preise werden, den unterschiedlichen [S. 367]Qualitäten der Erzeugnisse entsprechend, differenziert. Das führte zu einem komplizierten System von tatsächlichen Preisen, Verrechnungspreisen, Subventionen auf Produktionszwischenstufen und auf Verbraucherbasis, das in vielen Fällen noch dadurch erschwert wird, daß vielfach die Weiterverkaufspreise noch gar nicht geregelt sind und das alte Preisniveau noch in Ansatz kommen muß. Ob diesen Schwierigkeiten der schwerfällige Apparat der Planwirtschaft gewachsen ist, bleibt dahingestellt. Auch diese neuen Preise werden staatlich manipulierte Preise sein. Damit ist eindeutig klargestellt, daß die gegenüber früheren Regelungen elastischere Preisbildung noch nicht als marktwirtschaftliches Element angesprochen werden kann. Diese preispolitischen Maßnahmen treffen alle industriellen Abnehmer und Verbraucher und verschonen auch nicht den noch in der SBZ bestehenden privatwirtschaftlichen Sektor, die Privatindustrie, halbstaatliche Betriebe, das Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Die steigenden Kosten wirken sich natürlich gewinnmindernd aus. Diese Lage sah man voraus, und auf Grund von Überprüfungen der preispolitischen Auflagen auf die Rentabilität der Betriebe wurden Maßnahmen erwogen, die bei einem übernormalen Absinken des Nettoeinkommens der genannten Kreise durch diese Mehraufwendungen einen Ausgleich schaffen sollen, da das Regime noch nicht auf die wirtschaftl. Mitarbeit dieses privaten Sektors verzichten kann. Voraussetzung für einen finanziellen Ausgleich ist jedoch der Nachweis, daß alle Möglichkeiten zum Auffangen der Preiserhöhungen der Vorstufe ausgenutzt worden sind. Eine Entlastung des Staatshaushaltes durch Minderung der Subventionen in der Grundstoffindustrie wird die Industriepreisreform zunächst nicht bringen können, da die verlagerten Subventionen wie auch die höher in Ansatz gebrachten Selbstkosten in der Übergangszeit vielfach zu einer Gewinnminderung der Betriebe und damit auch zu einer Minderung des Reineinkommens des Staates über die volkseigene Wirtschaft führen können. Zum 1. Januar 1966 ist die letzte Stufe der Industriepreisreform vorgesehen, die sich in der Leichtindustrie auf dem Konsumgütersektor auswirkt. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung der SED nach Beibehaltung des alten Preisniveaus noch erfüllt werden kann. Trotz laufender und umfassender Kontrollen der zuständigen Organe hat sich bereits gezeigt, daß auf dem Konsumgütermarkt Preissteigerungen vorliegen, deren größter Teil auf Umgehung der Materialzusammensetzung und auf Qualitätssteigerung zum Teil aus Gewinnsucht der Betriebe zurückzuführen ist, obgleich die Preise nach wie vor von den einzelnen Referaten des Büros der Regierungskommission für Preise genehmigt werden müssen. Im neuen ökonomischen System ist die Übernahme von Preisfunktionen durch alle VVB vorgesehen, jedoch fehlt es noch an qualifizierten Kadern in den VVB, die ein einwandfreies Arbeiten auf dem Preisbildungssektor gewährleisten können. Mit dem Weg über die einzelnen Stufen der Industriepreisreform wären zwar die Aufgaben der Produktionszweige festgelegt, es ist aber noch fraglich, ob der schon seit langem angestrebte sozialistische Preistyp geschaffen wurde, der die Grundlage aller weiteren Preisrahmen beinhalten sollte. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 366–367 Präsidium des Obersten Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Lückenlose zentrale Planung erfordert eine umfassende autoritäre Preisfestsetzung. Daraus resultiert die Unterordnung der P. unter die Wirtschaftspolitik in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs, die in der SBZ praktiziert wird. Lediglich auf den Bauernmärkten (Bauernmarkt, Markt) besteht noch ein Anklang an eine marktmäßige…

DDR A-Z 1966

Altersversorgung (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem Regime nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist seit langem geplant, aber auf nicht absehbare Zeit hinausgeschoben. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte und Berufsoffiziere gibt es nicht. Sie werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr oder beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz wollte das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erschienen. Vor allem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 22 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz…

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Gewinn (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden, zumal sich der Staat über die Produktionsabgabe und über die Abführung eines Teiles des Reineinkommens der sozialistischen Wirtschaft finanziert (Staatshaushalt). Die Abführung des G., der nach ihrer Einführung auch die Produktionsfondsabgabe, die ihrerseits durch rationelle Auslastung der Produktionsfonds den G. verbessern soll, mit einschließt, erfolgt nach dem Nettoprinzip. Nach dem Neuen ökonomischen System setzten, wie übrigens in allen sozialistischen Ländern, Reformbestrebungen zur Verbesserung des Wirtschaftsaufbaus ein. Der G. als Exponent von Preis, Kosten und Umsatz wurde zur zentralen Kennziffer der Leistung eines sozialistischen Betriebes erhoben. Definitionen der bürgerlichen Ökonomie werden benutzt, die keine Abkehr von der sozialistischen Planwirtschaft bedeuten, vielmehr neue Methoden darstellen, um eine engere Verbindung der Wirtschaftspolitik mit der Politökonomie des Sozialismus zu erreichen. Man konnte sich nicht entschließen, den G. zum ausschlaggebenden Motor wie in der freien Marktwirtschaft zu machen. Größere Eigenständigkeit und Beweglichkeit in der Frage des G. verbot die staatliche Planwirtschaft. Die Gewinnverwendung bleibt nach wie vor unter Berücksichtigung des neuen ökonomischen Systems staatlich reglementiert. Die in den VEB erwirtschafteten G. verbleiben zu einem großen Teil den Betrieben zur Tilgung und Verzinsung von Rationalisierungskrediten im Grundmittelbereich, zur planmäßigen Finanzierung des betrieblichen Investitions- und Projektierungsplanes sowie zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel. Den anderen Teil des G. führen die Betriebe an ihre VVB ab, die ihrerseits aus einem Teil dieser G.-Abführung einen G.-Verwendungsfonds bildet. Dieser dient der Umverteilung der zugeflossenen Mittel an die VEB deren Aufkommen zur planmäßigen Zuführung an Investitions- und Umlaufmitteln nicht ausreicht, wie auch dem Investitionsprogramm der VVB-Zentrale selbst. Den übrigen Teil führt die VVB dem Staatshaushalt zu. Maßgebend für diese Transaktionen sind die Gewinnpläne der Betriebe. Die planmäßigen Zuführungen zum Betriebsprämien- sowie zum Kultur- und Sozialfonds sind nicht mehr G.-Verwendung, sondern Selbstkosten und als solche zu kalkulieren. Lediglich Zuführungen aus Überplanerfüllung stellen noch G.-Verwendung dar. Mindergewinne werden als Finanzschuld ausgewiesen, sind aus Überplangewinnen zu tilgen und im Falle nicht ausreichender Mittel als Überbrückungskredite als G.-Verwendung für das folgende Jahr zu planen (Kredite). Die zentrale Stellung des G. als Wertmesser für die Qualität der betrieblichen Leistungen wurde aber noch nicht vollständig gesichert. Die Faktoren hierzu, die Annäherung der Preise an den Wert, exakter und vollständiger Ausweis der Aufwendungen und richtig bewertete Grundmittel sowie ökonomisch begründete Abschreibungen, haben noch nicht den erforderlichen Stand erreicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 177 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geyer, Helmut

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden,…

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Pro-Kopf-Verbrauch (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf dem 5. Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind allerdings sehr lückenhaft, undurchsichtig und so angelegt, daß sie eine exakte Überprüfungsmöglichkeit ausschließen und sich mit den westdeutschen Zahlen nicht vergleichen lassen. Die publizierten Daten stehen in krassem Widerspruch zu den pflanzlichen und tierischen Minderleistungen der Landwirtschaft und zu den Nahrungsmitteleinfuhren, obwohl, von der zu versorgenden Bevölkerung und vom verfügbaren Nahrungsraum her gesehen, die [S. 374]SBZ (1964) mit 266 Einwohnern je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche wesentlich günstigere Bedingungen hat als die BRD mit 412. Allerdings ist es den P.-Angaben der SBZ, die auch im Dienst der Propaganda stehen, nicht ohne weiteres anzusehen, daß es sich bei ihnen um Bruttowerte handelt, die auch alle bei der Produktion und auf dem Wege von der Produktion bis zum Endverbrauch entstehenden Verluste einschließen, während demgegenüber die P.-Statistik der BRD bestmögliche Nettowerte der tatsächlich verbrauchten Nahrungsmittelmengen ausweist. Da sich die P.-Zahlen in ihrem ausgewiesenen Endwert also nicht mit denen der BRD-Statistik decken, sind sie mit diesen auch nicht unmittelbar und ohne weiteres vergleichbar. Stellt man die Vergleichbarkeit kalkulatorisch her, dann ergibt eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung für das Jahr 1961, daß der P. in der SBZ unter dem Niveau der BRD liegt. Danach erreicht die SBZ nur bei Kohlehydraten mit 97 v. H. annähernd den Stand der BRD (= 100 v. H.). Bei Kalorien erreicht sie rd. 91 v. H., bei Reinfett und bei Gesamteiweiß je 82 v. H., bei Eiweiß tierischer Herkunft sogar nur 68 v. H. der im Durchschnitt der BRD einschließlich Berlin (West) täglich pro Kopf verzehrten Nährwerte. Auch bezüglich Qualität und zeitlicher Belieferung ist das Warenangebot dem westdeutschen keineswegs gleichwertig. Enthält schon Ulbrichts Forderung, den P. der BRD zu erreichen, das verhüllte Eingeständnis, daß — entgegen allen bisherigen propagandistischen Zweckmeldungen — der westdeutsche Stand in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht erreicht werden konnte, so wird ihre Realisierung um so mehr verhindert, als durch die Zwangskollektivierung und durch die vielfältigen im System der Wirtschaft begründeten Hemmungsfaktoren die landwirtschaftliche Produktion stagniert oder bei wichtigen Erzeugnissen sogar zurückgeht und die permanent auf tretenden Versorgungsschwierigkeiten durch Importe aus dem Ostblock nicht behoben werden können. Daher wird das Schwergewicht der Ökonomischen Hauptaufgabe in letzter Zeit immer mehr auf die Forderung nach einer Steigerung der Pro-Kopf-Produktion verlagert. Hierbei spielen auch Gründe der Rücksichtnahme auf die Partnerländer des COMECON eine wesentliche Rolle, in deren Bereich die SBZ den bei weitem höchsten Ernährungsstandard auf weist. (Versorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 373–374 Pro-Kopf-Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Proletariat

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf dem 5. Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind…

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Reparationen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen. Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2,0 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit sechs Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontage sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. [S. 401]Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG- Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG- Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1~Mrd. Mark geschätzt. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit der Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW), Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1952 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R., seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Reparationsleistungen der SBZ: In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit d. Sowjet. Handelsgesellschaften in der SBZ und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 400–401 Rentnerreisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparatur-Technische Station

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die…

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Nationalsozialisten, Ehemalige (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Damit sucht sie Haß gegen die BRD hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2 Bez.-Vors. der CDU (Werner Behrend, Friedrich Mayer), 4 der NDPD (Friedrich Pfaffenbach, Arthur Pommerenke, Martin Richter, Fritz Schönebeck), 1 der DBD (Fritz Weißhaupt); dazu je 1~stellv. Bez.-Vors. der LDPD (Rudolf Kollmorgen) CDU (Karl Burkert) und NDPD (Fritz Geißler). 2. Viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure: Hans W. Aust (SED) bei der „Deutschen Außenpolitik“; Willi Siebenmorgen (SED) bei der „Märkischen Volksstimme“; Max Hummeltenberg (CDU) beim Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere. Gerhard Fischer (LDPD) beim „Morgen“. Ferner stellv. Chefredakteure: Heinz Huster (DBD) beim „Bauern-Echo“; Dr. Günter Kertzscher (SED) beim „Neuen Deutschland“, Karlheinz Ulrich (CDU) bei der Zeitung „Die Union“; Herbert Stößlein (NDPD) und Otto Zander (NDPD) bei der „National-Zeitung“. 3. Hohe Staatsfunktionäre: Hans ➝Bentzien (SED), Minister für Kultur; Kurt ➝Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Min.-Präs.; Rudolf Eichhorn (CDU), stellv. Minister f. Bauwesen; Joachim ➝Gießmann (SED), Staatssekr. f. d. Hoch- u. Fachschulwesen; Oberst Hans Gossens (SED), Stellv. des Leiters der Polithauptverwaltung der NVA; Gerhard Kegel (SED), Gesandter; Heinz ➝Matthes (SED), Minister u. Vors. des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion; Hans ➝Reichelt (DBD), Minister u. Vors. des Landwirtschaftsrates; Horst Scholtz (SED), 1.~stellv. Minister für Außenhandel u. innerdeutschen Handel; Dr. Herbert ➝Weiz (SED), Staatssekr. f. Forschung u. Technik. — Hierher gehört auch Franz Gold (SED), Generalmajor im Min. für Staatssicherheit, dort Leiter der Abt. „Personenschutz“ (d.h. der Leibwächter der Partei- und Staatsspitzen). 4. Nicht weniger als 53 Professoren an Universitäten, Hochschulen u.ä. So u.a. Herbert Dallmann (SED), Präsident der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse; Herbert ➝Kröger, Gerhard Reintanz (CDU) und Peter-Adolf ➝Thießen, Altnazi. — Zudem sind noch zu nennen: Dr. Egbert von ➝Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist, Altnazi; Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages; Manfred ➝Ewald (SED), Präs. des Deutschen Turn- und Sportbundes; Prof. Dr. Horst Peschel, Präs. der Kammer der ➝Technik; Luitpold Steidle (CDU), Oberbürgermeister von Weimar. Die SED gibt vor, daß diese ehemaligen Mitgl. der NSDAP „den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“, 18. 6. 1959). Doch besagen derartige Erklärungen wenig, da Demokratie, Frieden und Sozialismus für die SED ebenso wie für Hitler nur als Maskierung ihrer Machtpolitik dienen. Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 5., erg. Aufl. (hrsg. vom Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1965. 102 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 333 Nationalrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße Viehhaltung

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Damit sucht sie Haß gegen die BRD hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU;…

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FDJ-Ordnungsgruppen (1966)

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1969 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten, so sagt jenes Programm, „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend — Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. ahmen sehr die „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol nach. Der Kampfauftrag der FDJ blähte seit dem 17. 8. 1961 die O. zu einer Hauptformation der FDJ auf. Sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei Aufstellung der FDJ-Regimenter der NVA, bei Abreißen der Antennen für Westempfang und bei Terroraufmärschen mit. Ende 1963 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 40.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniform und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Die „Neue Justiz“ 1962, Nr. 11, bestätigt die Zielsetzung der O. von 1959–60 und [S. 138]fordert von ihr auch „den Kampf gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus“, 2. wird über den Einsatz der O. mitgeteilt: Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet, „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u.ä.“ — Die O. sind somit heute eine Art von politischer (und auch antikrimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Die O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen. Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 137–138 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schulung

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1969 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten, so sagt jenes Programm, „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend — Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7)…

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Richter (1966)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern- Macht treu ergeben sind“ (§ 45 GVG vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 45). Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen“. Auf diese Pflichten werden die R. nach ihrer Wahl durch die sie wählende Volksvertretung feierlich verpflichtet (§§ 46, 47 GVG). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer für 4 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen ebenfalls für 4 Jahre gewählt (§§ 49, 51 GVG), und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl der entsprechenden Volksvertretung. Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- u. Bezirksgerichten fanden vom 15. Oktober bis 30. November 1960 statt; nach den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen (Bezirk) am 20. 10. 1963 wurden die R. am OG und an den Bezirksgerichten, nach den Kreistagswahlen am 10. 10. 1965 die R. an den Kreisgerichten im Laufe der folgenden drei Monate neu gewählt. Ein R. kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u. a. wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten gröblich verletzt hat“ (§ 57 GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 1 des Sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, ist weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der R. gegeben. Immer wieder wurden und werden Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschafts Verbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rund-Verfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur„Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ostberlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachteten, setzten sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ durch die Justizverwaltung, das erst im GVG vom 1. 10. 1959 (§ 13) seine gesetzliche Verankerung erhalten hatte, wurde mit der Justizreform des Jahres 1963 zum Zwecke der Durchsetzung des Demokratischen Zentralismus abgewandelt. Die „Leitung“ der Rechtsprechung ging auf das OG über. Dieses ist aber wiederum dem Staatsrat gegenüber verantwortlich (§ 11 GVG), so daß jetzt der unter Leitung von Ulbricht stehende Staatsrat Weisungen für alle R. auf dem Wege über das OG (Richtlinien und Beschlüsse) erteilen kann. Außerdem hat der Staatsrat nach Art. 106 der Verfassung das Recht, „allgemeinverbindliche Auslegungen der Gesetze“ zu geben und kann damit unmittelbar auf die R. und die Rechtsprechung einwirken. Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gab der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht war „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hatte sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Dieses Gesetz ist zwar inzwischen aufgehoben, aber der Grundsatz der richterlichen Ver[S. 405]antwortlichkeit gilt fort und fand im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) neue praktische Konsequenzen. Nach den Bestimmungen des 3. Teils dieses Erlasses sind die R. verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit auszuwerten. Sie sind weiter verpflichtet, auf Verlangen der Bezirks- und Kreistage Stellungnahmen abzugeben und jährlich mindestens einmal Berichte „über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen“ zu erstatten. §~1 GVG statuiert diese Berichtspflicht nochmals: „Die R. erstatten den Volksvertretungen Bericht darüber, wie sie ihre Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus verbinden und diese Entwicklung aktiv fördern.“ Ein R., der seine Pflichten verletzt, allerdings nicht so gröblich, daß er aus seinem Amt abberufen werden muß, kann vor einem richterlichen Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzungen und Durchführung des Disziplinarverfahrens regelt die „Disziplinarordnung für R.“ vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 776). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 404–405 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern- Macht treu ergeben sind“ (§ 45 GVG vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 45). Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer…

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Versachlichung (1966)

Siehe auch das Jahr 1965 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod. Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU und der teilweisen Entstalinisierung folgte eine auch die geistigen Bezirke (Tauwetter) z.T. miterfassende Auflockerung der Atmosphäre, bes. in Polen und Ungarn, wobei jedoch die bolschewistische Parteilichkeit in jedem Falle als oberste Richtlinie voll erhalten blieb. Kleinere Freiheiten unterhalb der politischen Größenordnung wurden seither gewährt. Die damals von Chruschtschow verbindlich gemachte Politik der aktiven Koexistenz hat in einer weiteren Phase ab 1957/58 Maßnahmen der wirtschaftsorganischen Dezentralisation (bei gleichzeitiger Konzentration der planenden und dirigierenden Zentralbehörden) bewirkt, die praktisch (auch in der schulischen Vorbildung der Arbeitskräfte, Polytechnische Bildung u. Erziehung) auf eine erhebliche technische Ausbildung der jüngeren Generation neben ihrer politisch-ideologischen Erziehung hinausliefen und in allen Volksdemokratien einschließlich der SBZ eine gewisse Verbesserung der Arbeitsatmosphäre zur Folge hatten. Mit der Liberman-Diskussion ist schließlich ab Herbst 1961 der Übergang zu eindeutig nutzeffektorientiertem Wirtschaften vollzogen worden, wobei die SBZ unter persönlichem Einsatz Ulbrichts als Kompensation für die mangelnde Bereitschaft ihrer Führung, nennenswerte Freiheiten zu gestatten, führend ist (Neues ökonomisches System ...). Der ZK-Sekretär für Versorgungspolitik, Jarowinsky, hat demzufolge auf dem V. SED-Plenum vom Febr. 1964 V. als neuen Stil der Parteiarbeit proklamiert. Sie wertet den Menschen nach seinem Produktionsnutzen, gibt den „Spezialisten“ gewisse Freiheiten, bedeutet aber zugleich eine tatsächliche Absage an die altkommunistischen humanitären Ideale, denen zufolge der Kommunismus die Aufhebung der auf Grund der „Verdinglichung“ des Menschen erfolgten Entfremdung zum Ziele habe. Die führenden Ideologen der SBZ wie Kurella und Hager suchen ebenso wie ein Teil der Spitzenfunktionäre des Parteiapparates (Honecker, Verner, [S. 503]Fröhlich) auch diese V. zugunsten doktrinärer Manipulationen zu bremsen (VII. ZK-Plenum vom Nov. 1964 und XI. ZK-Plenum vom Dez. 1965) (Kulturpolitik, Marxismus-Leninismus, Teil 5) Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Richert, Ernst: Die Sowjetzone in der Phase der Koexistenzpolitik (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung). Hannover 1961. 66 S. (über Zeit 1958 bis 1961.) Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 502–503 Verrechnungsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versandhandel

Siehe auch das Jahr 1965 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod. Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU und der teilweisen…

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Renn, Ludwig (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Arnold Vieth von Golssenau. * 22. 4. 1889 als Sohn eines kgl. sächs. Prinzenerziehers in Dresden; Gymnasium, Fahnenjunkerschule, Offizier der kgl. sächs. Armee, 1920 als Hauptmann aus der Reichswehr ausgeschieden. Danach Studium, Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit. 1928 KPD, Sekretär des Bundes proletarisch-revolut. Schriftsteller, Mitherausgeber der kommun. Zeitschriften „Linkskurve“ und „Aufbruch“, militärpolit. Vorträge an marxist. Arbeiterschule Berlin, von 1933 bis 1935 Haft anschließend Emigration in die Schweiz. Im Spanischen Bürgerkrieg Bataillonskommandeur und Stabschef der XI. Internationalen Brigade. 1939 Emigration über England und die USA nach Mexiko, dort von 1941 bis 1945 Präsident der Emigrantenorganisation „Freies Deutschland“, Dozent an Universität Morelia (Mexiko). 1947 in die SBZ, Mitgl. der SED. Direktor des kulturwiss. Instituts und Prof. für Anthropologie an der TH Dresden, 1950 kunsthistorische Vorlesungen an der Univ. Ost-Berlin. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste, 1961 Präs. des Komitees für Solidarität mit dem kubanischen Volk, Vors. des Arbeitskreises zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur (Gesellschaft „Neue Heimat“). 1955 u. 1961 Nationalpreis. Dr. h.c. R. wurde berühmt durch seine Abrechnung mit dem 1. Weltkrieg „Krieg“ (1928). In „Nachkrieg“ (1930) beschreibt er seine polit. Wendung nach links. „Adel im Untergang“ (1944) ist eine wehmütige Erinnerung an seine Fahnenjunkerzeit in Dresden. Die Erinnerungen „Im spanischen Krieg“ durften 1954 erst nach Korrekturen durch die SED erscheinen. Neben wertlosen Tendenzwerken schrieb er in der SBZ vor allem Kinderbücher über exotische und historische Themen („Trini“, 1954; „Der Neger Nobi“, 1955). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 398 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/renn-ludwig verwiesen. Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentabilität

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Arnold Vieth von Golssenau. * 22. 4. 1889 als Sohn eines kgl. sächs. Prinzenerziehers in Dresden; Gymnasium, Fahnenjunkerschule, Offizier der kgl. sächs. Armee, 1920 als Hauptmann aus der Reichswehr ausgeschieden. Danach Studium, Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit. 1928 KPD, Sekretär des Bundes proletarisch-revolut. Schriftsteller, Mitherausgeber der kommun. Zeitschriften „Linkskurve“ und „Aufbruch“, militärpolit.…

DDR A-Z 1966

Interzonenverkehr (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert. Besucher aus der BRD benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden, die von den in der SBZ wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden muß. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der BRD benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in der SBZ Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich der reguläre I. zu beträchtlichem Ausmaß. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die SBZ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war, während Ausreisende für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen mußten. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den Reiseverkehr in die BRD einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurde diese Maßnahme noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. [S. 217]Durch das „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurde jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD hatten, die ohne polizeiliche Abmeldung die Zone verlassen hatten, wurde die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem mußten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig waren, vorgelegt werden. Es sind Fälle bekanntgeworden, in denen der Bürgermeister und ein weiterer Bewohner die Bürgschaft für die rechtzeitige Rückkehr des Antragstellers in die „DDR“ übernehmen mußten. Infolge dieser Maßnahmen ging der I. schlagartig zurück. Nur in den Hauptreisezeiten der folgenden Jahre hat der Besucherverkehr aus der SBZ gegenüber den anderen Monaten des jeweiligen Jahres zugenommen. Die Besucherzahlen der früheren Jahre wurden jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Seit Frühjahr 1959 wurden die Anträge auf Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der BRD den in allen Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers geflüchtet war, wurde der Antrag abgelehnt. In letzter Instanz entschieden die „Volkspolizei-Kreisämter“. Die Errichtung der Mauer in Berlin und die unmittelbar darauf folgenden Sperr[S. 218]maßnahmen an der Demarkationslinie nach dem 13. August 1961 brachten eine erneute rigorose Drosselung des Besucherverkehrs aus der SBZ. Bei den wenigen Personen, die noch in die BRD oder nach Berlin (West) reisen dürfen, handelt es sich überwiegend um Funktionäre, Eisenbahner, Kraftfahrer und Schiffer. Der I. zwischen der BRD und Berlin (West) wird streng überwacht. Kontakte mit der Zonenbevölkerung sind nicht gestattet. Ab 1963 wurden im Rahmen des Besucherverkehrs auch solche Personen ausgewiesen, die legal in die BRD oder nach Berlin (West) übersiedelten. 1963 und 1964 handelte es sich um jeweils rd. 30.000 Menschen, während es 1960 nur noch knapp 18.000 waren. Zu mehr als 70 v. H. waren es Rentner, d.h. Personen über 65 Jahre, der Rest entfiel auf sonstige gebrechliche Personen, die dem Regime keine Arbeitsleistung mehr erbringen können. Der Reiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin ist an sich im Potsdamer Abkommen geregelt. Nur die Interzonenzüge, die zugelassenen Autobahnen und die kontrollierten Luftkorridore dürfen benutzt werden. Im allgemeinen wickelte sich der Verkehr ohne Reibungen ab, doch kamen immer wieder Behinderungen und Schikanen durch die sowjetzonalen Organe an den Grenzübergangsstellen vor. Ende 1963, nach den Wahlen zur Volkskammer, wurde in der „Regierungserklärung“ von Stoph erklärt, es sei eine Illusion zu glauben, man könne die „DDR“ ignorieren. Er verlangte den Abschluß „normaler Verträge“ für den Interzonenverkehr nach Berlin auf dem Wasser-, Land- und Luftwege. Der Leiter der Agitationskommission beim Politbüro der SED, Norden, hatte vor der Wahl eine Auflockerung im innerdeutschen Reiseverkehr angekündigt. Als Folge dieser Ankündigung ist die Vereinbarung über Rentnerreisen aus der SBZ in die BRD vom 10. 9. 1964 anzusehen. Die öffentliche Diskussion über den Interzonenverkehr wird von der SED mißbraucht, um die Zwei- und Dreistaatentheorie zu untermauern. Handelsbeziehungen, sportliche und kulturelle Verbindungen zwischen beiden Teilen Deutschlands sowie West-Berlins sollen den Charakter zwischenstaatlicher Beziehungen erhalten. Auch im Berlinverkehr der Westmächte ist es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Auf Grund eines am 20. September 1955 zwischen der SU und der SBZ abgeschlossenen Vertrages versucht man die Kontrollbefugnis unter Umgehung des Potsdamer Abkommens den Kontrollorganen der SBZ zuzuschieben. Bürger der Bundesrepublik sollten sich nicht von Besuchsreisen bei Verwandten in der SBZ abhalten lassen. Etwa jeder zweite Bundesbürger ist verwandtschaftlich oder eng freundschaftlich mit Bewohnern der SBZ verbunden. Auskünfte über zu beachtende Bestimmungen bei Reisen in die SBZ können von Reisebüros, Automobilclubs, Geldinstituten und vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen in Berlin (West) eingeholt werden. Außerdem hat das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen ausführliche Merkblätter bereitgestellt, die auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Im Interzonenpostverkehr sind Geldsendungen und alle Warengattungen und -mengen ausgeschlossen, die als Handelsware gelten können. Merkblätter über den Interzonenpostverkehr sind bei allen Postämtern der BRD erhältlich. Die SBZ unterhält zur Kontrolle Paketkontrollstellen bei den Leitpostämtern in Berlin O~17, Erfurt, Leipzig, Halle, Magdeburg, Dresden, Schwerin und Plauen. Zwischen 1951 und Ende 1965 wurden weit über 607 Mill. Pakete und Päckchen aus der BRD und Berlin (West) nach der SBZ und dem Sowjetsektor von Berlin verschickt. Etwa die Hälfte der Sendungen waren Pakete, d.h. Sendungen im Gewicht von 1 bis 7 Kilo. Zwischen 1963 und 1965 haben die sowjetzonalen Paketkontrollstellen 680.000 Pakete an die Absender in der BRD zurückgeschickt, weil Inhalt oder Verpackung nicht den „gültigen“ Bestimmungen entsprochen haben soll. Am 30. Juni 1965 ist der auf alliierte Abmachung beruhende „Deutsche Eisenbahngütertarif“ für den I. von der SBZ außer Kraft gesetzt worden. Damit entfällt seit dem 1.~Juli 1965 im Güterverkehr zwischen der Deutschen Bundesbahn und der „Deutschen Reichsbahn“ der SBZ die Regelung, daß von den Grundfrachten grundsätzlich 60 v. H. von der Deutschen Bundesbahn und 40 v. H. von der „Deutschen Reichsbahn“ erhoben werden. Die beiden Bahnverwaltungen erheben seit diesem Zeitpunkt jeweils Frachten, die nach den innerhalb ihres Bereiches geltenden Bestimmungen für die Strecke bis zu bzw. von der SBZ-Demarkationslinie zu zahlen sind. Damit wurde es notwendig, eine Reihe von Interzonenhandelsvereinbarungen zu ändern. Gleichzeitig wurde der Interzonenhandel in seinem Ablauf gestört. Wenig später wurden auch einige wesentliche technische Bedingungen für die Abwicklung des Interzoneneisenbahnverkehrs neu geregelt. Die wichtigste Änderung besteht in der Zulassung weiterer Übergangsbahnhöfe für den Interzoneneisenbahnverkehr zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet. Der Anteil der Eisenbahn an der Versorgung von Berlin (West) aus dem Bundesgebiet (1964 insgesamt 10 Mill.~t) beträgt noch knapp 30 v. H. und steht damit an letzter Stelle der drei Verkehrsträger Landstraße, Wasserstraße und Schiene. Die gleiche Reihenfolge gilt noch viel ausgeprägter auch für den Verkehr in umgekehrter Richtung, der — in Tonnen gerechnet — nur den fünften Teil des eingehenden Verkehrs ausmacht. Von den 3 Mill.~t, die 1964 aus dem Bundesgebiet nach Berlin (West) über die Schiene geliefert wurden, entfielen über 60 v. H. auf Kohle und jeweils etwa 10 v. H. auf Baumaterialien und Güter der Ernährungswirtschaft. Im Interzonenstraßenverkehr hat z. B. 1965 im Verkehr mit der SBZ und dem Sowjetsektor von Berlin die Menge der mit Lastkraftfahrzeugen beförderten Güter um über 18 v. H. zugenommen. Andererseits wurden 1961 mit Kraftomnibussen rd. 45 v. H. weniger Personen befördert als im Vorjahr. Gewisse Schikanen sowjetzonaler Stellen haben nicht nur das Ziel, durch politische Prestigefragen den I. zu stören, der I. wird auch von der SBZ mißbraucht, um sich Westgeldeinnahmen zu verschaffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 216–218 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert.…

DDR A-Z 1966

Junge Pioniere (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer Helfer der Partei der Arbeiterklasse“ zu sein. Zu jeder größeren Schule gehört ein hauptamtlicher Pionierleiter. Unter den Bezirks- und Kreisverbänden stehen die Freundschaften (für ganze Schulen) und Gruppen (für Schulklassen), die in Zirkel (d.h. Untergruppen von 5–7 Schülern) gegliedert sind. Laut Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 10. 1957 wurden die JP, deren Arbeit oft nur äußerlicher Drill und Phrasendrescherei ist, im Rahmen der FDJ selbständiger organisiert. Der ZR der FDJ gab den JP am 10. 12. 1957 eine eigene Zentralleitung. Am 23. 1. 1958 beschloß diese Zentrale, die JP mit Hilfe der SED „zur sozialistischen Massenorganisation der Kinder in der DDR zu entwickeln“. Die JP sollen die „sozialistische Schule“ unterstützen, die Jugendweihe fördern, dem „sozialistischen Aufbau dienen. Die FDJ blieb verantwortlich für die JP und unterstützt sie, doch überwiegt der Einfluß der SED. Die JP gliedern sich in Gruppen der Jungpioniere (6–10 Jahre) und Thälmann-Pioniere (10–14 Jahre). Seit Juni 1961 werden JP auch zum Fallschirmsport (GST) herangezogen. — In Droyßig (Kr. Zeitz) besteht seit 1958 die Zentralschule der JP. Vors. der JP ist seit 1. 9. 1964 Werner Engst; die 40 Mitgl. der Zentralleitung sind meist Angehörige des ZK der SED und Funktionäre der FDJ. Ende 1964 soll die Zahl der JP 1,93 Mill. betragen haben. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 229 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer…

DDR A-Z 1966

Atheismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der bürgerlichen Reaktion, die dem Schutz der Ausbreitung und der Umnebelung der Arbeiterklasse dienen.“ Dieser Ausspruch („Das Verhältnis der Arbeiterpartei zur Religion“) ist charakteristisch für das grundlegende Ziel des Kommunismus, alle Religionen zu vernichten. Die Religionen seien ein Werkzeug der ausbeutenden Klasse. Kein Arbeiter oder Bauer könne Interesse daran haben, sein materielles Los auf dieser Welt zu verbessern, wenn er einen religiösen Glauben habe. An Stelle einer religiösen Vorstellung setzt der Kommunismus ein pseudo-religiöses Glaubenssystem, ein kommun. Glaubensbekenntnis, dessen Grundlage die klassischen Schriften von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind und dessen „Kirche“ der Parteiapparat mit seinen Funktionären ist. Von seinen Anhängern fordert er unter Androhung des Parteiausschlusses mit allen seinen Folgen fanatischen Gehorsam. Auch wenn sich bestimmte Perioden taktisch begründeter „Duldsamkeit“ gegenüber religiösen Gemeinschaften abzeichnen, hat sich die Grundeinstellung bis zur Gegenwart nicht geändert. Der kommun. A. hat seine Wurzeln in der philosophischen Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus und fand seine erste taktische Anwendung durch Lenin und Stalin in der SU. Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde in den Satellitenstaaten die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. In der SBZ richtete sich der Angriff seit 1952 nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrierten sich auf angebliche Vergehen gegen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten. Auch verstärkten sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. „Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1959 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin heißt es in dem Kapitel „Arbeiterpartei und Religion“ eindeutig: „Die Partei erklärt das religiöse Bekenntnis zur Privatsache gegenüber dem Staat. Der Partei gegenüber ist aber das religiöse Bekenntnis ihrer Mitglieder sowie des ganzen Proletariats keinesfalls Privatsache.“ Ein besonderes Kapitel des Buches enthält genaue Richtlinien über die Praxis des Kirchenaustritts. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ Nach einer Konferenz über „Moderne Naturwissenschaften und Atheismus“ wurde im Dezember 1963 an der Universität Jena ein Lehrstuhl für wissenschaftlichen Atheismus errichtet, dessen „Aufgabe es sein wird, nachzuweisen, daß die Naturwissenschaft zu materialistisch-atheistischen Konsequenzen führt, die keinen Raum für eine Gottesherrschaft lassen“. Im Mai 1964 wurde am Institut für Philosophie der TU Dresden ein Arbeitskreis „Wissenschaft[S. 44]licher Atheismus“ gebildet, der sich „aus dem Blickwinkel der Technikwissenschaften mit religiösen Technik-Deutungen auseinandersetzen muß“. (Kirchensteuer, Kirchenpolitik) Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Galter, Alberto: Das Rotbuch der verfolgten Kirche. Recklinghausen 1957, Paulus-Verlag. 500 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Koch, Hans-Gerhard: Neue Erde ohne Himmel — Der Kampf des Atheismus gegen das Christentum in der „DDR“… Stuttgart 1963, Quell-Verlag. 591 S. MacEoin, G.: Der Kampf des Kommunismus gegen die Religion. Aschaffenburg 1952, P. Pattloch. 300 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 43–44 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Atomenergie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der…

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Grundeigentum (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Durch Enteignung ist aber das private G. zugunsten des sozialistischen Eigentums stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises (Kreis). Sie ist zu versagen, wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder wenn „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“. Vor dem Inkrafttreten der Grundstücksverkehrsordnung war die Genehmigungspflicht auf ein sächsisches und thüringisches Landesgesetz und auf die Bestimmung des Art. 26 der Verfassung gestützt worden, wonach die Verteilung und Nutzung des Bodens zu überwachen und jeder Mißbrauch zu verhüten ist. Die Praxis, wonach die Übertragung eines Grundstückes verweigert wurde, wenn der Erwerber im Westen lebte oder er oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes war, ist die gleiche geblieben. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Vorkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dringliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. Die Leistungsverordnung vom 16. 8. 1963 (GBl. II, S. 667) bietet eine weitere Möglichkeit, private Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Grund[S. 183]stücke von Flüchtlingen werden unter „staatliche“ Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Im Zusammenhang mit der Errichtung der Mauer sind die meisten der in Ostberlin und der SBZ liegenden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, in „staatliche“ Verwaltung genommen worden. Alle Verwaltungsvollmachten der Eigentümer gelten als erloschen. Diese Maßnahme soll angeblich dem „Schutz des Vermögens der Bürger West-Berlins dienen“. Für Grundstücke, deren Eigentümer in der BRD wohnen, sind dagegen weiterhin private Verwalter zugelassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 182–183 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Durch Enteignung ist aber das private G. zugunsten des sozialistischen Eigentums stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl.…

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Intelligenz (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter-und-Bauern-Macht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht wurde sie lange Zeit in die „alte“ und in die „neue“ I. gegliedert. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, erhielten ihre Prägung vor 1945, haben zum Teil ein loyales Verhältnis zum SED-Regime gefunden, werden aber im wesentlichen nur toleriert, da man einstweilen auf sie angewiesen ist. An ihr politisches Bewußtsein werden deshalb geringere Anforderungen gestellt als an die „neue“ I. Die „neue“ I., die an den Hochschulen und z. T. Fachschulen ausgebildet worden ist, entstammt zu etwa 50 v. H. dem Proletariat oder dem Kleinbauerntum (Arbeiter- und Bauernkinder). Gesamtzahl der Angehörigen der I. (1965) rd. 700.000, jährlicher Zuwachs über 50.000. Man unterscheidet die technische und ökonomische I. (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker, Volkswirtschaftler, Betriebswirtschaftler, Agrar-, Industrieökonomen u.a.), die I. an wissenschaftlichen Einrichtungen (vor allem Hochschulprofessoren), an pädagogischen Einrichtungen (Lehrer), an medizinischen Einrichtungen (Ärzte im Staatsdienst), an künstlerischen Einrichtungen (Schauspieler, Musiker. Sänger und ähnliche) sowie die freischaffende I. (Maler, Bildhauer u.ä., aber auch Ärzte in eigener Praxis). Die I. genießt viele Privilegien (Einzelverträge). Vor allem nach der Massenflucht bes. von Ärzten und Apothekern ab 1957 sowie im Zusammenhang mit der generellen Fluchtwelle ab Frühjahr 1960 (Flüchtlinge) taktierte die Führung gegenüber der I. beschwichtigend. Während das lange Zeit sehr gespannte Verhältnis der Industriearbeiter zur „neuen“ technischen I. im Laufe der Jahre besser wurde, steht ein großer Teil linksradikaler Kommunisten einschließlich von Parteifunktionären (Sektierer) der I.-Politik der SED-Führung ablehnend gegenüber. Literaturangaben Müller, Karl Valentin: Die Manager in der Sowjetzone … zur Soziologie der wirtschaftl. und milit. Führungsschicht in Mitteldeutschland (Schriftenreihe d. Inst. f. Empirische Soziologie, Nürnberg, Nr. 2). Köln 1960, Westdeutscher Verlag. 200 S. m. zahlr. Tabellen. — (Der wehrsoziolog. Teil: 1954 abgeschlossen.) *: Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone. (BMG) 1952. 48 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 213 Instrukteurwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interessengemeinschaft, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter-und-Bauern-Macht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht wurde sie lange Zeit in die „alte“ und in die „neue“ I. gegliedert. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, erhielten ihre Prägung vor 1945, haben zum Teil ein loyales Verhältnis zum…

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FDJ-Kontrollposten (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der Zentralrat der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärte „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“; am 18. 3. 1959 wurde dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation …“ forderte Verstärkung der F. — Seit 1961 werden die F. auch in der Landwirtschaft stark eingesetzt. Am 22. 8. 1963 beklagte Günther Sieber, 1. Stellv. des Vors. des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (in „Junge Welt“), daß die Auflösung der F. „in einigen Betrieben diskutiert wurde“. Er hoffte, die Einführung der F. in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion werde dazu beitragen, im Arbeitsbereich der F. „Schwierigkeiten zu überwinden und festgestellte Mängel zu beseitigen“. §~43 des Jugendgesetzes (1964) bestimmt: „Die Kontrollposten der FDJ sind fester Bestandteil des Systems der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Sie helfen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren und zu entwickeln, indem sie für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, für neue Arbeitsmethoden und Verbesserungsvorschläge sowio gegen Gleichgültigkeit, Schlendrian, Bürokratismus und Formalismus kämpfen.“ Dieser § sichert ferner zu, daß Staats- und Wirtschaftsorgane die Hinweise der F. beachten und deren Arbeit unterstützen. Gemäß dieser Grundrichtlinien werden die F., möglichst in Verbindung mit den Grundorganisationen der FDJ in Betrieben, intensiver für Qualitätskontrollen eingesetzt; ebenso für Aufklärungsarbeit über die Pläne Neue Technik. In den Schulen betreiben die F. die Massenkontrollen, z. B. für den „Tag der Schulbereitschaft“. Ein weiteres Betätigungsfeld finden die F. z. B. auch bei Massenkontrollen zur Materialeinsparung. — Die Einzeldirektiven erhalten die F. von der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 137 FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Ordnungsgruppen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem…

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Volkspolizei, Deutsche (1966)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei, ferner die Feuerwehr. Sie erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die ABV. Den diktatorischen Zielen der SED dienen auch die Abteilungen Paß- und Meldewesen; Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: Präsidium der Volkspolizei, und die 8 Kreisbehörden: VP-Inspektion (VP-I). Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westl. Chemnitz) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls großen Mittelstädte) und die 8 Bezirke Ost-Berlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Reviere geteilt. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die VP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ostberlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ostborlin kamen im Juni 1961 großenteils zur Bereitschaftspolizei. Doch (seit spätestens Anfang 1965) stehen dem Präsidium der VP in Ostberlin wieder mindestens drei kasern. militärähnliche Bereitschaften ( = Bataillone) zur Verfügung, mit zumindest ca. 1.500 Mann. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der VP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr der GST, liegt bei der VP. [S. 514]Ab 1. 12. 1962 besteht eine „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. Sie hat seit Sept. 1965 das Promotionsrecht. — Uniform: hell graugrün — Stärke ca. 73.000 Mann, ohne die rd. 8.000 Mann der Transportpolizei, die 1.500 der kasernierten Bereitsch. des VP-Präsidiums in Ostberlin und die etwa 15.000 des der VP untergeordneten aktiven Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten VP ist der Stellv. des Ministers des Innern für die bewaffn. Organe des MdI: Generalleutnant Willi Seifert (SED). Leiter der ihm unterstellten HVDVP seit Aug. 1959: Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 513–514 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizeihelfer

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV)…

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Medizinische Schulen (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die herkömmlichen (meist kleinen) lizensierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder auch privaten Unternehmern für die Ausbildung zu Berufen der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik wurden 1947 durch staatl. Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie galten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden. 1960 wurden sie in MSch. umbenannt und in das Ressort des Ministeriums für Gesundheitswesen zurückverlegt, um die unentbehrliche organisatorische und funktionelle Verbindung mit der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern u. dgl. wiederherzustellen und zu sichern. Im übrigen blieben sie den Fachschulen gleich. Die schematische Gliederung der Ausbildung in je einjährigen Wechsel zwischen Schulunterricht und Praktikum für jede Stufe des Mittleren ➝Medizinischen Personals wurde aufgegeben. Grundlage der Ausbildung wurde die 10jähr. polytechn. Oberschule; auf ihren Abschluß folgt zunächst (wie auch sonst bei Fachschulen) eine Lehrausbildung, deren Abschluß (mit dem Erwerb des „Facharbeiterbriefs“) zur Berufsausübung in der Unterstufe berechtigt. Erst dann kann die MSch. besucht werden, die zur „Mittelstufe“ oder auch direkt zur „Oberstufe“ führt. Die Mehrzahl der MSch. ist an die Medizin. Fakultäten der Universitäten, an die Medizin. Akademien oder an große Bezirkskrankenhäuser angeschlossen; diese MSch. lenken dann auch die Lehrausbildung an den Krankenanstalten, denen sie zugeordnet sind, und sorgen für die dieser zugehörige theoretische Unterweisung. Der Mangel an Personal in all diesen medizin. Berufen und die ungenügende Kapazität der vollwertigen Ausbildungsstätten werden durch „Abendstudium“ (Schulen) und Fernstudium ausgeglichen, das mit Perioden schulmäßiger Ausbildung wechselt; je etwa die Hälfte der Schüler [S. 308]steht in diesen Ausbildungsformen. Die Weiterbildung für die Oberstufe geschieht für viele Berufszweige in einer Kombination von Lehrgängen und Fernstudium; Zentrale ist das „Institut für die Weiterbildung mittl. medizin. Fachkräfte“ in Potsdam. Der Abschluß der Oberstufenausbildung gibt zugleich „Hochschulreife“ und berechtigt zum Studium der Medizin (bzw. Pharmazie). — Eine Sonderstellung hat die Ausbildung der „Wirtschafter für die Einrichtungen des Gesundheitswesens“ in der „Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens“ in Potsdam seit 1960 mit jeweils 40 „Direktstudenten“, 340 Fernstudenten und 70 Schülern in (Fern-) Zusatzstudium (Statistik des Gesundheits- und Sozialwesens). (Krankenhaus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 307–308 Medizinische Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinisches Personal, Mittleres

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die herkömmlichen (meist kleinen) lizensierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder auch privaten Unternehmern für die Ausbildung zu Berufen der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik wurden 1947 durch staatl. Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie galten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden. 1960 wurden sie in MSch. umbenannt und in das Ressort des…

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Kraftfahrzeugindustrie (1966)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H., 1964 von nur noch etwa 3 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur BRD wie folgt entwickelt: Je 1.000 Einwohner wurden im Jahre 1964 in der BRD 45, in der SBZ nur 5 Personenwagen hergestellt; bei LKW war das Verhältnis BRD 4: SBZ 0,6. Die SED-Propaganda versucht, die Unterentwicklung der K. ideologisch zu bemänteln, indem sie erklärt, der Motorisierungsgrad der Bevölkerung sei in einem „sozialistischen Lande“ keine Meßgröße für den Lebensstandard. Der Wunsch nach einem eigenen PKW sei kennzeichnend für eine „bürgerliche Denkweise“. In Wirklichkeit ist diese Unterentwicklung eine Folge der Spaltung Deutschlands und der vom SED-Regime verfolgten Ost-Orientierung der Wirtschaft. Die K. kann nicht weiter entwickelt werden, weil ihr die aufnahmefähigen Märkte fehlen. Die jetzt möglichen kleinen Losgrößen liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K. Die K. muß hoch subventioniert werden. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer in der SBZ aufgebracht, die für PKW im Vergleich zur BRD zwei- bis dreifach höhere Preise zahlen müssen. Das Fabrikationsprogramm ist dürftig. Bei Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Mittelklassewagen „Wartburg“ (920 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW), und der Kleinwagen „Trabant“ (jetzt mit 595 ccm, 23 PS). Im Lastkraftwagenbau werden nur drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2~t, 4~t und 5~t Nutzlast. Die Serienfabrikation des 5-Tonners lief Mitte 1964 in dem neuerbauten Werk Ludwigsfelde b. Berlin an. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Sowjetblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den PKW 1964 rd. 32 v. H.), besteht ein großer ungedeckter Bedarf. (Kraftverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das…

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Erziehungswissenschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 126]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Ihr Gegenstand ist das erzieheri[S. 130]sche Geschehen, das in der Stalin-Ära mit den planmäßigen, von Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und den aus ihnen resultierenden Veränderungen identifiziert wurde. In den letzten Jahren ist jedoch die Einschränkung des Gegenstandes der Erziehung auf „den Heranwachsenden“, den Erzieher und die „bewußte Einwirkung“ gelockert worden. Es wird zugegeben, daß es auch eine „funktionale“ Erziehung gibt, wenn auch die theoretischen Konsequenzen dieser Einsicht noch auf sich warten lassen. Aufgabe der E. ist es, die Gesetzmäßigkeit der Erziehung und Bildung (Erziehungs- und Bildungswesen) unter dem Aspekt der Entwicklung der bestehenden Sozial- und Herrschaftsstruktur — in Richtung auf die Endphase des Kommunismus — zu erforschen. Diese Aufgabe hat die E. in strenger Bindung an den vom Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt der Weltbetrachtung zu bewältigen, d. h. auch unter Anwendung [S. 131]der dialektischen Methode. Bei der Gliederung des Gegenstandes ihrer Forschung verfährt die E. reichlich unproblematisch. Man unterscheidet: Grundlagen der Pädagogik, allgemeine Theorie der Erziehung und des Unterrichts (Didaktik, Methodik). Dazu kommt die Geschichte der Pädagogik. Seit einigen Jahren laufen verstärkte Bemühungen um die Entwicklung einer pädagogischen Psychologie. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Von ihr wird vielmehr erwartet, daß sie der pädagogischen Praxis bewußt hilft, die ihr gesetzten politisch-pädagogischen Ziele in Übereinstimmung mit der Politik der SBZ erfolgreich zu realisieren. Die Zahl der Publikationen hat sich in den letzten Jahren vermehrt (z. B. methodische Handbücher, Beiträge zur Geschichte der Erziehung und zur Auseinandersetzung mit der pädagogischen Entwicklung in der BRD). Trotz mehrfacher Ansätze ist es dem Regime bisher nicht gelungen, zu einem funktionierenden System der Planung, Organisation und Leitung der pädagogischen Forschung zu gelangen. Z. Z. wird die Lösung folgender Hauptaufgaben gefordert: Herausarbeitung der nationalen Rolle des sozialistischen Schulwesens und Auseinandersetzung mit der imperialistischen Pädagogik; Verbesserung der sozialistischen Erziehung der Schuljugend, ins besondere der staatsbürgerlichen, der Arbeitserziehung und der körperlichen Erziehung; Klärung der Probleme der Tagesschule; Untersuchungen zum Inhalt und der Methodik des Unterrichts; Verbesserung des polytechnischen Unterrichts; Verbesserung der Leitungstätigkeit an der Schule; Probleme der Vorschulerziehung; weitere Erschließung der schulpolitischen und pädagogischen Erkenntnisse und Erfahrungen der SU und anderer sozialistischer Länder sowie des progressiven nationalen pädagogischen Erbes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 126–131 Erziehungs- und Bildungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Estrade

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 126]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Ihr Gegenstand ist das erzieheri[S. 130]sche Geschehen, das in der Stalin-Ära mit den planmäßigen, von Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und den aus ihnen resultierenden Veränderungen…

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Forschung, Wissenschaftl.-technische (1966)

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1960 1962 1963 1965 Die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben stehen im Mittelpunkt der WtF. Seit Mitte 1958 wird zwar die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei solchen Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen „Zehnjahrplan der Forschung“ auszuarbeiten; ein solcher Plan wurde bisher jedoch nicht vorgelegt. Hingegen wird immer erneut erklärt, daß die theoretische Forschung engstens mit der Auswertung der Ergebnisse und der Wirtschaftspraxis verknüpft werden müsse. Bereits jetzt arbeiten zahlreiche Forschungsinstitute unmittelbar mit Industriebetrieben zusammen, zum Teil sind sie sogar räumlich mit ihnen verbunden. Zentrale Leitungsinstanz ist seit Mitte 1961 das Staatssekretariat für Forschung und Technik beim Ministerrat, dem der seit 1957 bestehende Deutsche ➝Forschungsrat angeschlossen ist. Es gibt zahllose behördliche und sonstige Stellen, die sich mit der WtF. befassen, insbesondere a) Behördliche Stellen: die Staatliche ➝Plankommission (Abt. Forschung und Technik), der Deutsche Forschungsrat (mit zahlreichen „Fachgruppen“), die Vereinigungen volkseigener Betriebe (mit ihren „Wissenschaftlich-techn. Zentren“ und Industrieinstituten), die Wirtschaftsräte der Bezirke (Abt. Forschung und Technik). b) Sonstige („ehrenamtl.“) Stellen: Die etwa 150 „Zentralen Arbeitskreise“ beim Staatssekretariat für Forschung und Technik; die Technischen Räte beim Volkswirtschaftsrat, die Kabinette Neue Technik bei den Räten der Bezirke, die „Zentralen Fachverbände“ und „Betriebssektionen“ der Kammer der Technik, die Gesellschaftlichen Büros in Großbetrieben, die „Sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“ in Groß- und Mittelbetrieben. Auch das Vorschlagswesen in den Betrieben dient der Entwicklung und Einführung der „Neuen Technik“. Die WtF. verfolgt nach Äußerungen von SED-Funktionären das Ziel, „den Weltstand der Produktion zu erreichen und mitzubestimmen“ (Qualität der Erzeugnisse). Zur Erreichung dieses Zieles — nicht zuletzt auch zur Einsparung eigener Finanzmittel — betreibt das Regime einen umfangreichen Informationsdienst in westlichen Ländern. Es wertet sämtliche internationalen Veröffentlichungen über die neuesten Ergebnisse von Wissenschaft, Forschung und Technik aus und verfolgt genauestem die Veröffentlichungen aller Patentämter der Welt. Allein das Institut [S. 149]für Dokumentation der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften unterhält 160 verschiedene Dokumentations- und Informationsstellen, in denen 4.600 ausländische Fachzeitschriften aus 43 Ländern ausgewertet werden. Weitere etwa 50 gleichartige Stellen gibt es bei den VVB und in Großbetrieben. Auch das Ost-Berliner „Deutsche Wirtschaftsinstitut“ beschäftigt sich weitestgehend mit der Beschaffung westlicher Literatur und anderer Informationen auf dem Gebiete der Wissenschaft, Forschung und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 148–149 Forschung, ökonomische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1960 1962 1963 1965 Die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben stehen im Mittelpunkt der WtF. Seit Mitte 1958 wird zwar die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei solchen Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen „Zehnjahrplan der Forschung“…

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Agrarpreissystem (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern, ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen. Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 14 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarstatistik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…

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Lohnpolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier — so wird von der SED-Propaganda behauptet — eine ganz andere Bedeutung als in westlichen Ländern haben. Der „Werktätige“ würde zwar auch hier nicht das volle von ihm erzeugte „Mehr an Wert“ erhalten, dafür aber habe sich der Charakter der Arbeit gewandelt, weil es „keine Ausbeuter und keine Ausgebeuteten mehr gibt“. Der Lohn gilt entsprechend dem „Lehrbuch der Politischen Ökonomie“ als „der in Geld ausgedrückte Anteil des Werktätigen an dem Teil des gesellschaftlichen Produkts, der den Aufwand an notwendiger Arbeit ersetzt und an die Arbeiter und Angestellten in Übereinstimmung mit der Quantität und Qualität ihrer Arbeit vom Staat ausgezahlt wird“. Solche und ähnliche Erklärungen ändern nichts an der Tatsache, daß auch in der SBZ der Lohn das Maß für geleistete Arbeit ist und im Mittelpunkt aller Arbeitspolitik steht. Die wichtigsten Grundsätze der L. der SED sind: 1. Der Arbeitslohn ist ein wichtiger „Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“. (Die SED fordert daher Anwendung von Lohnformen, die die Arbeiter praktisch zu einer ständigen Erhöhung ihrer Arbeitsleistung zwingen.) 2. Die Lohnbemessung soll „der Verwirklichung des ökonomischen Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung“ dienen. (Auf diesem Grundsatz beruhen die Rangfolgen der Lohntarife nach Industriezweigen und die Eingruppierung der Beschäftigten in die Lohngruppen 1–8.) Zur Verwirklichung dieser Grundsätze ihrer L. hat die SED folgendes System der Lohnformen eingeführt: 1. Zeitlohn A. Einfacher Zeitlohn B. Prämienzeitlohn a) individueller b) kollektiver 1. Leistungsstücklohn A. Proportionaler Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver c) indirekter A. Prämienstücklohn Erläuterungen. Einfacher Zeitlohn: Der Lohn wird nach dem Zeitgrundlohn (z. B. tarifl. Stundenlohn) und der Anwesenheitszeit bemessen. — Prämienzeitlohn: Verbindung des Zeitlohnes mit einem Prämiensystem (z. B. Prämien für Energie- und Materialeinsparungen, für Einhaltung von Qualitätsmerkmalen usw.). — Proportionaler Leistungsstücklohn: Für in der Regel nach Arbeitsnormen ausgeführte Arbeiten; lohnbestimmend sind der Leistungsgrundlohn (d.i. der tarifliche Zeitlohn zuzügl. eines Zuschlags von z. B. 5 v. H.) und der Erfüllungsgrad der Arbeitsnormen. Bei z. B. 10 v. H. Übererfüllung der Arbeitsnormen steigt auch der Lohn um 10 v. H. Prämienstücklohn: Verbindung des Leistungsstücklohnes mit einem Prämiensystem (z. B. für Senkung des Ausschusses und der Ausfallzeiten oder für Materialeinsparungen usw.). — Eine Abart des kollektiven Leistungsstücklohnes ist der Objektlohn. Dieses ausgeklügelte System von Lohnformen, das — in Verbindung mit den Sozialistischen ➝Wettbewerben — ausschließlich dazu dient, durch die Intensivierung der Leistungen jedes einzelnen Arbeitnehmers das Arbeitsergebnis ständig zu steigern, hatte ein dauerndes Zurückbleiben der Durchschnittslöhne hinter der Entwicklung der Arbeitsproduktivität zur Folge. Während die Produktivität je Arbeiterstunde in der Industrie zwischen 1955 und 1963 um 90 v. H. anstieg, erhöhte sich der Durchschnittslohn in der gleichen Zeit nur um 40 v. H. In der BRD hingegen hat die Lohnentwicklung mit der Produktivitätsentwicklung im allgemeinen Schritt gehalten. Die L. der SED führte dazu, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter und Angestellten hinter der Entwicklung in der BRD und zwar in den letzten Jahren zunehmend, zurückblieben. In der amtlichen Statistik der Zone werden seit 1959 keinerlei Angaben über die Lohnentwicklung für Arbeiter und Angestellte veröffentlicht. Statt dessen enthält die Statistik Angaben über „Arbeitseinkommen von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten in sozialistischen Betrieben der materiellen Produktion“. Die darin enthaltenen Zahlen sind für Vergleiche mit der BRD nicht brauchbar: sie sind erheblich überhöht, weil sie — und zwar in einem im einzelnen nicht nachprüfbaren Umfange — Zuwendungen oder angebliche Zuwendungen einschließen, die keine Lohnbestandteile entsprechend der westdeutschen statistischen Erfassung sind. Die nachstehende Tabelle beruht auf Berechnungen westdeutscher Fachleute, wobei die Vergleichbarkeit der Zahlen der BRD mit denen der SBZ hergestellt wurde: [S. 292] Die geringere Kaufkraft des Geldes in der SBZ erhöht den Rückstand der Löhne gegenüber der BRD zusätzlich. Für leitende Angestellte (einschl. Werkmeister) ist die Entlohnung auf der Basis des sog. „Prämiengehaltes“ weitgehend eingeführt worden. Nur etwa 80 v. H. des Monatsgehaltes gelten dabei als garantiertes Gehalt, die restlichen 20 v. H. sind „an die Erfüllung von Leistungskennziffern gebunden“, d.h. sie werden nur im Verhältnis zur Erfüllung der Betriebspläne (Produktionsplan, Finanzplan usw.) ausgezahlt. In der amtlichen Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung wird verfügt, daß künftig mehr noch als bisher „Lohn und Prämien als ökonomische Hebel der materiellen Interessiertheit wirksam“ sein sollen. Das Instrumentarium zur Verwirklichung dieser Forderung des SED-Regimes ist eine Vielzahl sog. „neuer Lohnformen“, die so ausgeklügelt sind, daß die Arbeiter empfindliche Lohneinbußen haben, wenn sie nicht ihr Arbeitstempo und ihre Arbeitsintensität wesentlich steigern. Bei allen diesen „neuen Lohnformen“ ist der Lohn aufgegliedert in einen Grundlohnteil und einen „leistungsgebundenen“ Teil. Der Grundlohn wird dabei stets niedriger angesetzt als der von den Arbeitern bisher erzielte Effektivlohn; der „leistungsgebundene“ Lohnteil wird nur ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen auch Faktoren, auf die der einzelne Arbeiter überhaupt keinen Einfluß nehmen kann, z. B. die Erfüllung des betrieblichen Produktionsplanes, des Planes der Arbeitsproduktivität und des Planes der Selbstkostensenkung. Das bedeutet, daß ein Teil des Lohnes von dem Betriebsergebnis abhängig gemacht wird. Damit wird der einzelne Arbeiter haftbar gemacht für Mängel in der Planung und in der Leitung der Betriebe. Die neu eingeführten Lohnformen haben zu einer kaum noch zu überbietenden Lohnunsicherheit geführt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 291–292 Lohngruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohnsteuer

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier — so wird von der SED-Propaganda behauptet —…

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Militärgerichtsbarkeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor den ordentlichen Gerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Nunmehr richten sich Aufbau und Zuständigkeit der M. nach dem Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71). Danach wird die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes worden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabteilung Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabteilung ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 311 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor…

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Banken (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 Mit dem Einzug der Roten Armee wurden alle Geld- und Kreditinstitute geschlossen (SMAD-Befehl Nr.~1 vom 28. 4. 1945) und deren Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) beschlagnahmt. Mit Ausnahme der Genossenschafts-B. wurden die B. nicht wieder eröffnet. Sie hatten Liquidationsbilanzen zu erstellen und wurden enteignet, staatliche und kommunale Institute gingen in das Eigentum der neuen Verwaltungen über. Mit SMAD-Befehl 01 vom 23. 7. 1945 wurden zunächst durch die Länderregierungen fünf Provinzial-B., städtische und kommunale B. sowie Sparkassen neu gegründet. Sie sind nicht Rechtsnachfolger ihrer Vorgänger. Den landwirtschaftlichen Genossenschafts-B. (Raiffeisenkassen) (ländliche ➝Genossenschaften) wurde durch SMAD-Befehl 146 vom 20. 11. 1945, den Volks-B. (B. für ➝Handwerk und Gewerbe) durch SMAD-Befehl 14 vom 15. 1. 1946 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Fünf „Emissions- und Girobanken“ (mit Notenbankfunktion) wurden 1947 in den einzelnen Ländern gegründet (SMAD-Befehl 37 vom 19. 2. 1947). Als deren Spitzeninstitut wurde am 21. 5. 1948 die „Deutsche Emissions- und Girobank“ errichtet, die am 20. 7. 1948 in die Deutsche ➝Notenbank umgewandelt wurde. Zur Bedienung eines gesetzlich festumrissenen Kundenstammes und zur Lösung spezieller Aufgaben innerhalb der Planwirtschaft bestehen heute neben der Notenbank mit ihren 1962 gegründeten Spezialfilialen zur Bedienung der VVB, den sog. „Industriebanken“, und den Genossenschaftsbanken Sparkassen, die Deutsche ➝Investitionsbank und die Landwirtschaftsbank. Eine Sonderstellung nimmt das Berliner ➝Stadtkontor ein. Die B. haben neben den traditionellen Geschäften im kommun. Wirtschaftssystem die zentrale Aufgabe, den gesamten Wirtschaftsprozeß zu überwachen („Kontrolle durch die Mark“) (Währung, Zahlungsverkehr, Kontenführungspflicht), Planabweichungen und ihre Ursachen zu registrieren und mit den Betrieben Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten. (Bankanalyse) Die B. haben das Recht, die Konten der Betriebe, die Erfüllung der Kennziffern, die Verwendung der Kredite zu kontrollieren und u. U. Sanktionen zu verhängen (Strafzinsen, Kreditsperre). Die Macht der Banken reicht bis zur Einflußnahme in die betriebliche Leitungstätigkeit und die materielle Produktion. Wie allen Ostblockstaaten fehlt auch der SBZ eine internationale finanzwirtschaftliche Verflechtung; jedoch ist sie Mitglied der 1964 gegründeten Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit. (Wirtschaft, Finanzschulden, Währung, Bargeldumlauf, Kredite) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 58 Bank Sozialistischer Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankenabkommen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 Mit dem Einzug der Roten Armee wurden alle Geld- und Kreditinstitute geschlossen (SMAD-Befehl Nr.~1 vom 28. 4. 1945) und deren Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) beschlagnahmt. Mit Ausnahme der Genossenschafts-B. wurden die B. nicht wieder eröffnet. Sie hatten Liquidationsbilanzen zu erstellen und wurden enteignet, staatliche und kommunale Institute gingen in das Eigentum der neuen Verwaltungen über. Mit SMAD-Befehl 01 vom 23. 7.…

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Handwerksteuer (1966)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Die ab 1. 1. 1950 eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Das mit der H. A belegte Handwerk zahlt auch keine Umsatzsteuer. Diese Vergünstigungen der H. A wurden mit dem 16. 3. 1966 zum 1. 4. 1966 aufgehoben. Die Besteuerung nach der H. B wurde auf alle Handwerker ausgedehnt, um systemwidrige Kapitalbildungen zu unterbinden und damit auch die kleineren Handwerksbetriebe für die PGH reif zu machen. Mit der neuen Besteuerung haben nunmehr alle Handwerker Gewinn-, Umsatz- und bei jährlichen Lohnzahlungen über 12.000 Mark Lohnsummensteuer zu entrichten. Die Umsatzsteuer beträgt 3 v. H. Die Lohnsummensteuer steigt progressiv bis zu einem Höchstsatz von 15 v. H. Der Gewinnsteuertarif soll unter dem allgemeinen Einkommensteuertarif liegen. Gewerbesteuer und Vermögensteuer auf handwerkliches Betriebsvermögen werden auch künftig nicht erhoben. Damit erhöhen sich auch die Beiträge zur Sozialversicherung, die früher dem Satz der Normativsteuer entsprachen und jetzt nach dem Gewinn erhoben werden. Da die PGH angeblich „einen solchen Stand ihrer Entwicklung und Festigung erreicht“ haben, müssen sie ab 1963 eine Umsatz- und eine progressive Gewinnsteuer zahlen. Die Gewinnsteuer soll nach dem Gewinn pro Mitglied berechnet werden, um größere PGH nicht zu benachteiligen. Gewinne bis zu 500 Mark im Jahr sind steuerfrei; die Steuer beginnt bei einem Gewinn von 501 Mark mit 2 v. H. und steigt bis auf 45 v. H. bei 6.000 Mark Jahresgewinn. Während der ersten beiden Jahre nach der Neugründung sind die PGH steuerfrei. Für die anteilige Gewinnausschüttung zahlen die Mitglieder weiterhin einen Steuersatz von 10 v. H. Während die von den Mitgliedern und Beschäftigten erhobene Lohnsteuer für Grundleistungs- und Zeitvergütungen unverändert blieb, wurde sie für Mehrleistungsvergütungen erhöht. Bis zu einer Normübererfüllung von 125 v. H. wird von der Mehrleistungsvergütung der bisherige Steuersatz von 5 v. H., bei Normübererfüllung ab 126 v. H. = 6 v. H. bis 20 v. H. bei einer Normübererfüllung von 180 v. H. erhoben. Diese Progression ist in den niedrigen Normen begründet, die sich die PGH bisher setzten. Hohe Übererfüllung niedriger Normen wird nunmehr reizlos. (Steuern) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 193 Handwerkskammern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hans-Beimler-Medaille

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Die ab 1. 1. 1950 eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Das mit der H. A belegte Handwerk zahlt auch keine…

DDR A-Z 1966

FDGB (1966)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftl. Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED und vom Regime als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und so außerstande ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam dies klar zum Ausdruck. In der auf dem 6. Bundeskongreß am 23. 11. 1963 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Die Gewerkschaften anerkennen die führende Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des marxistisch-leninistischen Vortrupps der deutschen Arbeiterklasse. Sie stehen fest zur SED und ihrem Zentralkomitee und schließen als treue Helfer die Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz eng um die Partei zusammen.“ Nach § 4 des Gesetzbuches der Arbeit fördern die Gewerkschaften „den Kampf um den wissenschaftlich-technischen Höchststand, die Aneignung allseitiger Kenntnisse und eine hohe sozialistische Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin zur raschen Steigerung der Arbeitsproduktivität. Sie mobilisieren die ganze Arbeiterklasse und die Intelligenz zur allseitigen Erfüllung der Wirtschaftspläne mit dem Ziele der ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus“. Damit ist der FDGB der wichtigste Gehilfe des staatlichen Arbeitgebers. Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter (Streik). Der FDGB ist nach dem Grundsatz „Ein Betrieb eine Gewerkschaft“ organisiert und nach dem Produktions- und Territorialprinzip aufgebaut. Sein höchstes Organ ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (Herbert ➝Warnke), den Stellvertreter des Vorsitzenden (Rolf ➝Berger), das Präsidium und das Sekretariat, das für die operative Durchführung und Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des Bundesvorstandes und seines Präsidiums verantwortlich ist. Der FDGB umfaßt nach häufigen Umgliederungen folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaften (IG) Bau-Holz, Bergbau/Energie, Chemie, Druck und Papier, Metall, Textil/Bekleidung/Leder, Transport/Nachrichtenwesen, Wismut sowie die Gewerkschaften (Gew.) Gesundheitswesen, Handel-Nahrung und Genuß, Kunst, Land und Forst, der Mitarbeiter des Staatsapparates und der Kommunalwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Präsidium. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Orts Vorstände gegliedert. Das höchste Organ im Bereich der Volkseigenen Betriebe, der Bezirke und Kreise sind die Delegiertenkonferenzen. Diese wählen in den VVB das Gewerkschaftskomitee, in den Bezirken den Bezirksvorstand und in den Kreisen den Kreisvorstand. Als „Fundament“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Grundorganisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitung), b) die Kombinatsgewerkschaftsorganisationen, c) die Ortsgewerkschaftsorganisationen, d) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe, die vom Vertrauensmann geleitet wird. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 15. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Die Sozialversicherung“. Die Bundesschule des FDGB in Bernau wird seit 1952 als Hochschule bezeichnet und seit 1956 „Hochschule der Deutschen Gewerkschaften Fritz Heckert“ genannt. Sie veranstaltet Dreijahreslehrgänge für Gewerkschaftsfunktionäre, deren Teilnehmer mit dem Staatsexamen als Diplomwirtschaftler abschließen. Auf ihr werden seit 1960 auch afro-asiatische Gewerkschaftsfunktionäre im Sinne des „proletarischen Internationalismus“ (Kosmopolitismus) geschult. (Fakultät für Ausländerstudium) Der FDGB verleiht die Fritz-Heckert-Medaille als Auszeichnung für hervorragende gewerkschaftliche Tätigkeit (im Sinne des Kommunismus). (Arbeitspolitik, Feriendienst des FDGB, Infiltration, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 135 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftl. Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED und vom Regime als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und…

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Sozialistisches Weltsystem (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Chruschtschow vorzugsweise verwendeter Ausdruck für den bolschewistischen Block (Ostblock, Sowjetblock, Lager), der die Weltweite des SW. festhalten soll, das (nach der Etablierung der Volksdemokratie China) mit 1,1–1,2 Mrd. Menschen (davon 320 Mill. in Europa) rd. ein Drittel der Menschheit umfaßt, etwa 37 v. H. der industriellen Weltproduktion erstellt, annähernd 90 Parteien in drei Vierteln der Länder der Erde gebietet (Demokratischer Zentralismus, proletarischer Internationalismus) und — vor allem — durch die Etablierung des Gleichgewichts der Abschreckung neben dem von den USA geführten „kapitalistischen“ System ein einstweilen gleichgewichtiges Gefüge darstelle, von dem die Bolschewisten glauben, daß ihm die Zukunft gehöre (Koexistenz). Auf Grund der seit Mitte der 50er Jahre schwelenden, nach 1960 in ein akutes Stadium eingetretenen Spannungen zwischen Moskau und Peking (Marxismus-Leninismus, Teil 5c) und einer gewissen Hand in Hand damit erfolgten Annäherung des zur Intensivindustrialisierung genötigten von der SU geführten Teils des SW. an die im Herrschaftsstil, in der größeren ideologischen Lockerkeit und vor allem in der Einbeziehung der Volksmassen in die Wirtschaftsführung unorthodoxeren Jugoslawen (Titoismus) ist in den letzten Jahren die Einheit des SW. problematisch geworden. Neben allen europäischen Volksdemokratien (außer Albanien) und der Mongolei steht das Gros der KP der europäischen, amerikanischen, vorder- und mittelorientalischen Länder auf Seiten der UdSSR. Doch haben gerade einige der gemäßigten [S. 432]Führer wie Gomulka (Polen), Ceausescu (Rumänien) und die italien. Partei um des größeren nationalen Spielraums in der Prägung von Parteilinie und gegebenenfalls Herrschaftstil willen ein bekundetes Interesse, die Spannung Moskau–Peking nicht zum offenen Bruch ausarten zu lassen (Polyzentrismus). Wenn auch die soziale und vor allem industriewirtschaftliche Rückständigkeit Chinas Spekulationen der Art, der von Moskau geführte Ostblock werde auf die Dauer an einer Anlehnung an den „Westen“ interessiert sein müssen, vorerst als völlig irreal erscheinen läßt, steht doch außer Frage, daß sowohl die machtpolitische Schlagkraft des SW. wie insbesondere seine Resonanz bei einem Teil der farbigen Entwicklungsvölker und nicht zuletzt all die Effekte in Frage gestellt sind, die die Bolschewisten bei geistig primitiven Massen auf Grund der Behauptung erzielen konnten, in der kodifizierten Theorie des Marxismus-Leninismus stünde ihnen eine unverbrüchliche „wissenschaftliche“ Grundlage als sicheres Instrument zur Erringung der Weltherrschaft zur Verfügung. Indem nunmehr zwei in wesentlichen Teilen unterschiedliche Ideologien um diesen Anspruch konkurrieren, erscheint mit dem monolithischen Charakter des SW. die Hauptquelle seiner Attraktivität erschüttert; der Marxismus-Leninismus kommt in den hochzivilisierten Gesellschaften in die Zwangslage, sich technologischen, betriebswirtschaftlichen, soziologischen und massenpsychologischen Fakten stellen zu müssen, damit zugleich die revolutionäre Phase zugunsten der Evolution in Frage stellend. (Reformkommunismus) Literaturangaben Crankshaw, Edward: Moskau — Peking oder der neue Kalte Krieg (a. d. Engl.). Hamburg 1963, Rowohlt. 222 S. Mehnert, Klaus: Peking und Moskau. Stuttgart 1962, Deutsche Verlagsanstalt. 605 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 431–432 Sozialistisches Dorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialprodukt

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Chruschtschow vorzugsweise verwendeter Ausdruck für den bolschewistischen Block (Ostblock, Sowjetblock, Lager), der die Weltweite des SW. festhalten soll, das (nach der Etablierung der Volksdemokratie China) mit 1,1–1,2 Mrd. Menschen (davon 320 Mill. in Europa) rd. ein Drittel der Menschheit umfaßt, etwa 37 v. H. der industriellen Weltproduktion erstellt, annähernd 90 Parteien in drei Vierteln der Länder der Erde gebietet (Demokratischer…

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Apotheken (1966)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVB1. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Die Rechtsverhältnisse der A. sind 1958 neu geregelt worden („A.-Ordnung“): Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als „öffentliche A.“ von den Kreisen geführt werden (zu ihnen zählen auch die „Krankenhaus-A.“ (1965: 52) und die Tierärztlichen A.) oder als „nichtöffentliche A.“ für den besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, zumal der Nationalen Volksarmee bestimmt sind. Bisherige „A. in Privatbesitz“ (Anfang 1965 noch 88 von insgesamt 1448 A.) und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben bis 1961 zur Abwanderung zahlreicher Apotheker geführt. Infolge des Personalmangels erlangten im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 20. 12. 1960 vorübergehend auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Dem Personalmangel ist u. a. durch Kurzausbildung von Apothekerassistenten entgegengewirkt worden. Damit und mit der Einführung der „Arzneimittelausgabestellen“ (1965: 339) und der Vermehrung der „Zweig-A.“ (164) wurde ein Strukturwandel des A.-Wesens nach dem Muster der SU herbeigeführt. Die Arzneimittelversorgung in Großbetrieben und dünn besiedelten ländlichen Gebieten soll durch solche Zweigstellen, die den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind, erleichtert werden. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden. Es fehlen demnach 148 A. Die Führung der „Staatlichen A.“ und die Aufsicht über die übrigen liegt bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates jedes Kreises in der Hand des Kreisapothekers. Das Rechnungswesen ist unter großem Verwaltungsaufwand zentralisiert. 1964 ist ein „Deutsches Institut für A.-[S. 26]Wesen“ in Jena errichtet worden. Ihm ist die systematische Bearbeitung aller Fragen des A.-Betriebs und die „Weiterbildung“ der Apotheker übertragen; diese sollen in Lehrgängen für die Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie und in der Verteilung spezialisiert werden. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 25–26 APO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apothekerassistenten

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVB1. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in…

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Bewußtseinsbildung (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 Bezeichnung für den umfassenden und vielgestaltigen Prozeß zur Wandlung und schließlichen Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bestimmten geistigen und seelischen Haltung zu seiner Umwelt. Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und vielfach noch durch nachträgliche Fälschung manipulieren. Vielfältige Methoden der B. dienen dazu, die Bürger geistig und seelisch im Sinne der Machthaber derart zu formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Regierung entsprechen. (Gesellschaftliche Erziehung) Unter dem Einfluß des marxistischen Dogmas, daß Denken und Handeln des Menschen ausschließlich durch die Umwelteinflüsse geprägt und mit ihnen gewandelt würden, glaubte auch die kommun. Führung in der SBZ lange an einen schnellen Erfolg ihrer Bemühungen zur B. Durch das Zusammenwirken von für den Kommunismus neuen Erkenntnissen in der Psychologie und praktischen Erfahrungen in der SU wie in der SBZ selber hat sich aber seit etwa 1960 die Erkenntnis durchgesetzt, daß man es auf jeden Fall mit einem langwierigen Prozeß zu tun haben wird. In der SBZ wie in allen kommun. Staaten ist die Ideologie das wichtigste Instrument der B. Genau dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. (Kaderpolitik) Der Verbreitung der Ideologie dienen aber auch das Erziehungs- und Bildungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda. Zur B. gehört schließlich alles, was zur Festigung eines sozialistischen ➝Bewußtseins und zur Ausrichtung eines jeden Bürgers der „DDR“ auf die Staats- und Parteiziele beitragen kann, z. B. Kunst und Literatur, das Filmwesen und die Produktionspropaganda. Die kommun. B. ist ihrem Wesen nach ausschließlich; sie schirmt darum die von ihr Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeidet echte Diskussion und ist intolerant und kritikfeindlich (Kritik und Selbstkritik). Erfolg oder Mißerfolg der kommun. B. sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zweifellos ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder auch nur deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Dagegen hat die lang dauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene totalitäre B. der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen bestimmte politische Begriffe überhaupt nur nach kommun. Definition kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen (vgl. insbesondere manche Flüchtlinge aus der „Intelligenz“). Folge der kommun. B. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im „Westen“ u. U. als Schwäche empfunden wird. So ist den Bemühungen um die B. im ganzen eine beträchtliche, wenngleich in vieler Hinsicht unerwünschte Wirkung nicht abzusprechen. Außer den genannten, im Sinne des Regimes wenigstens z. T. positiven Folgen sind mindestens zwei weitere Tendenzen mit Sicherheit festzustellen: 1. In geistig aktiven und selbständigen Bevölkerungsgruppen aller Schichten, offenbar besonders in der Jugend, verstärken alle Maßnahmen zur B. die bedingungslose Ablehnung des sowjetischen Kommunismus. 2. Zweifellos große, wenn auch schwer bestimmbare Schichten reagieren in ihrem seelischen Konflikt zwischen innerer Ablehnung und Ergebung in ihr Schicksal mit einer Mischung von Resignation und unbestimmter Hoffnung auf eine Wendung zum Besseren. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Bauer, Raymond A.: Der neue Mensch in der sowjetischen Psychologie (a. d. Amerik.). Nauheim 1955, Christian. 180 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1961, Holle-Verlag. 128 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut: … und führen, wohin Du nicht willst — Bericht einer Gefangenschaft. Ungek. Neuaufl. München 1959, Christian Kaiser. 287 S. Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Koestler, Arthur: Sonnenfinsternis. Stuttgart 1948, Behrendt. 235 S. Losch, Sebastian: Gespräch mit Kommunisten. Godesberg 1962, Hohwacht. 86 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. (BMG) 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 78 Bewußtsein, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beyling, Fritz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 Bezeichnung für den umfassenden und vielgestaltigen Prozeß zur Wandlung und schließlichen Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bestimmten geistigen und seelischen Haltung zu seiner Umwelt. Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“,…

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Menschenraub (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Der Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um SBZ-Flüchtlinge oder Personen, die in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) aktiv gegen das Unrechtsregime in der Zone tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Einige Opfer dieser Menschenraub-Aktionen des SSD sind inzwischen nach langjähriger Haft in den Westen zurückgekehrt und haben im einzelnen über die Taktik des SSD bei Vorbereitung und Durchführung des Menschenraubs berichtet (Alfred Weiland, Karl Wilhelm Fricke). öffentliche Gerichtsverhandlungen landen nicht statt. Die West-Berliner Polizei hat seit Herbst 1949 276 Fälle von Entführungen aus West-Berlin registriert, darunter 80 gewaltsam begangene M.-Verbrechen, und 196 durch List inszenierte und durchgeführte Entführungen. In weiteren 80 Fällen blieb es beim Versuch. Besonders schwere Fälle waren die Verschleppung des Journalisten Alfred Weiland (1950 in West-Berlin: Überfall auf der Straße), des Leiters der Abt. Wirtschaftsrecht im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, Dr. Walter ➝Linse (1952 in West-Berlin; Überfall auf dem Wege ins Büro), des Vors. der russischen Emigranten-Organisation NTS, Dr. Truchnowitsch (1954 in West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des Journalisten Karl-Wilhelm Fricke (1955 aus West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des aus der SBZ geflüchteten ehemaligen SSD-Kommissars Silvester Murau (1955 aus der Bundesrepublik mit Hilfe der Tochter des Verschleppten), des ebenfalls aus der SBZ geflüchteten ehemaligen Inspekteurs der Volkspolizei Robert Bialek (1956 aus West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung) und des Leiters der Abt. Wirtschaft im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, Dr. Erwin Neumann (1958 beim Segeln auf dem Wannsee in West-Berlin). Einige der im Auftrage des SSD tätig gewordenen Verbrecher wurden gefaßt und vom West-Berliner Landgericht verurteilt: Knobloch (Fall Dr. Linse) zu zehn Jahren Zuchthaus, Benter (Vorbereitung im Fall Dr. Linse) zu drei Jahren Gefängnis, Tietze und Horeis (Fall Murau) zu zehn und zwölf Jahren Zuchthaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 309 Menschenhändler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Menschenrechte

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Der Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um SBZ-Flüchtlinge oder Personen, die in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) aktiv gegen das Unrechtsregime in der Zone tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Einige Opfer dieser Menschenraub-Aktionen…

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Literatur (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 [S. 288]Als wichtiges Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet …, die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen“ (Grotewohl 1951). Zur Lenkung und Kontrolle der L. bedient sich die SED mannigfacher Methoden, die Autor, Verlag, Manuskript, Verbreitung und Publikum betreffen. Die Schriftsteller sind im Deutschen ➝Schriftstellerverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist kein Zwang, aber praktisch unumgänglich zur Wahrnehmung der beruflichen Möglichkeiten und sozialen Rechte (Urheberrecht). Verlage (Verlagswesen), Buchhandel und Bibliotheken werden politisch, wirtschaftlich und personell von Regime und Partei kontrolliert. Die Rezensionen und die L.-Propaganda in der Presse unterliegen den Prinzipien, die für die Presselenkung im allgemeinen gelten. Schließlich werden die gesamte L. und der mit ihr verbundene Apparat von den Parteiorganen kontrolliert, d.h. in diesem Falle von der Ideologischen Kommission beim Politbüro und der Abt. Kultur (Leiter: Siegfried ➝Wagner) des ZK der SED. Die wichtigsten SED-Funktionäre, die sich mit Fragen der Literatur befassen, sind Alexander ➝Abusch, Kurt ➝Hager, Alfred ➝Kurella und Wilhelm ➝Girnus. Dieses komplizierte und vielschichtige System der Zensur funktioniert so gut, daß nur selten noch bereits publizierte Bücher eingestampft zu werden brauchen. Die Verwandlung der L. in ein Instrument der Staats- und Parteipolitik hat eine wichtige, agitatorisch gern hervorgekehrte Sonnenseite: die großzügige Förderung genehmer Bücher und willfähriger Autoren. Das wird vor allem durch den institutionell gesicherten Absatz und durch staatliche Subventionen für propagandistisch oder wissenschaftlich nützliche Werke bewirkt. Bevorzugte Autoren beziehen aus hohen Auflagen beträchtliche Einnahmen, dazu kommen Lizenzgebühren aus Übersetzungen in die Sprachen des Ostblocks, u. U. auch Einkünfte aus der Zugehörigkeit zu den kulturellen Gremien und Institutionen, aus der Mitwirkung an der Kulturellen Massenarbeit und aus der Arbeit für Presse, Rundfunk, Fernsehen und Filmwesen, denen Förderung und Propagierung der regimetreuen L. auferlegt sind. Für politisch wichtige Unternehmungen, z. B. Studien in Volkseigenen Betrieben und Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, stellen Verlage, Organisationen und Institutionen Vorschüsse und Stipendien zur Verfügung. Die Schriftsteller genießen alle Privilegien der sog. fortschrittlichen Intelligenz. Das gesellschaftliche Ansehen arrivierter Schriftsteller geht weit über das im Westen Übliche hinaus; die obersten Staats- und Parteifunktionäre würdigen sie ihrer Aufmerksamkeit und freundschaftlichen Umgangs. Für literarische Leistungen sind zahlreiche Auszeichnungen und Preise ausgesetzt, als höchster der Nationalpreis. Besondere Förderung erfährt die L. der Wenden (Cisinski-Preis). Gremien, die die L. der SBZ repräsentieren, sind die Akademie der Künste in Ostberlin und das PEN-Zentrum Ost und West. Nachwuchsschriftsteller werden im Institut für Literatur in Leipzig geschult. Die L. konnte nach 1945 zunächst internationales Ansehen gewinnen, weil sich eine Reihe bedeutender deutscher Schriftsteller — ehemalige Emigranten oder „Innere Emigranten“ — in Mitteldeutschland niederließen und mit dem kommun. Regime solidarisierten, unter ihnen die Dramatiker Bert ➝Brecht († 1956), Friedrich Wolf († 1953) und Arnolt Bronnen († 1959), die Epiker Arnold ➝Zweig, Anna ➝Seghers, Ludwig ➝Renn, Stefan ➝Heym, Bernhard Kellermann († 1951) und Ehm Welk, die Lyriker Johannes R. ➝Becher († 1958), Stephan ➝Hermlin, Peter ➝Huchel und Erich ➝Arendt; zu schweigen von kommun. Tendenzautoren zweiten und dritten Ranges wie Erich Weinert († 1953), Willi ➝Bredel, Bodo Uhse († 1963), Hans ➝Marchwitza († 1965), Otto ➝Gotsche, Eduard Claudius, Karl Grünberg, F. C. Weiskopf († 1955), Louis Fürnberg († 1957), Kurt ➝Bartel. Soweit es sich nicht um alte Kommunisten handelte, die der SED von vornherein verbunden waren, wurde die [S. 289]Annäherung an das Regime zunächst durch die geschickte, materiell großzügige und einigermaßen liberale Kulturpolitik gefördert, die Becher als Präsident des Deutschen Kulturbundes in den ersten Jahren nach 1945 betrieb. Nach der Gründung der „DDR“ 1949 und insbesondere unter den Auspizien des Kampfes gegen den Formalismus 1951/1952 wurde die geistige Bewegungsfreiheit in Mitteldeutschland aber immer mehr gedrosselt, so daß die Schriftsteller, auch die berühmten, in eine verzweifelte Lage gerieten. Kaum einer von ihnen hat nach der Niederlassung in der SBZ noch ein Werk geschaffen, das seinen früheren ebenbürtig gewesen wäre. Einige, wie Brecht und Hermlin, verstummten ganz, andere, Becher und Seghers, fielen auf das Niveau primitiver Agitationsliteratur, wieder andere, wie Zweig und Renn, zogen sich auf historische und exotische Themen zurück. Die Demoralisierung war so stark, daß sich die Veteranen der linken L. selbst in der relativ liberalen Periode des Neuen Kurses und des Tauwetters 1953–1956 nicht wieder erholten. Immerhin haben in dieser Periode einige der Schriftsteller, darunter auch Becher und Brecht, in Reden und Aufzeichnungen zum Teil heftige Kritik an der kommun. Kulturpolitik und Politik geübt. Namhafte marxistische Theoretiker: Georg ➝Lukács, Ernst Bloch und Hans Mayer, traten als Fürsprecher liberaler Bestrebungen hervor (Revisionismus). Richtungweisend für das literarische Schaffen in der SBZ ist die Doktrin des sozialistischen Realismus. Es gibt zahllose, kaum unterscheidbare Autoren, die in Vers und Prosa den Kommunismus verherrlichen, den Kapitalismus anprangern, SED-Beschlüsse illustrieren und Produktionspropaganda treiben. Aus der Masse der Parteischriftsteller ragen Erwin ➝Strittmatter und Franz ➝Fühmann heraus; mit seinem letzten Roman „Ole Bienkopp“ (1963), der monatelang diskutiert wurde, scheint Strittmatter sich von der Parteilinie um einiges entfernt zu haben. Erfolgreich und beachtenswert waren „Nackt unter Wölfen“ (1958) von Bruno ➝Apitz, „Die Abenteuer des Werner Holt“ (1960) von Dieter Noll und „Beschreibung eines Sommers“ (1961) von Karl-Heinz Jakobs, ein KZ-, ein Kriegs- und ein Aufbauroman. Neuerdings trat Christa ➝Wolf mit ihrem „Bestseller“ „Der geteilte Himmel“ hervor; ebenso wie bei „Ole Bienkopp“ bewegen die Behandlung der Parteifunktionärstypen und die neue Verteilung von Licht und Schatten stark die Gemüter des sowjetzonalen Lesepublikums. Im Tauwetter 1956/57 trat eine ganze Schar junger Lyriker auf, unter ihnen Heinz Kahlau, Günter Kunert, Armin Müller, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, die moderne Formen und kühne, gesellschaftskritische Aussagen hervorbrachten. Andere Autoren, unter ihnen Harry Thürk („Die Stunde der toten Augen“), Karl Mundstock, Egon Günther, Hans Pfeiffer, Manfred Gregor-Dellin, schrieben eindrucksvolle „harte“ Kriegsromane und -erzählungen. Alle diese Schriftsteller wurden nach Abbruch des Tauwetters von der SED zur Ordnung gerufen, die einen wegen Revisionismus, die anderen wegen Pazifismus. Vollkommen abseits der Kulturpolitik stand Johannes ➝Bobrowski, der einzige wirkliche Dichter, der in der SBZ neu aufgetreten ist. (Über die Dramatik in der SBZ Theater) Eine neue Periode der L.-Politik dekretierte Ulbricht 1959 auf der Bitterfelder Konferenz (Schreibende ➝Arbeiter); einerseits verlangte er von den Schriftstellern, sie sollten unmittelbar am Aufbau des Sozialismus teilnehmen, andererseits forderte er die Arbeiter auf, selber eine L. zu schaffen (Laienkunst, Brigadetagebücher). Das literarische Leben in der SBZ ist, wie es unter dem politischen Druck nicht anders sein kann, außerordentlich einförmig. Eine unpolitische L. gibt es im Grunde nicht; auch die Unterhaltungs-, Abenteuer- und Kriminal-L. ist von Tendenz durchsetzt. Die moderne Weltliteratur wird als „dekadent“ (Dekadenz) und „spießbürgerlich-skeptizistisch“ den Lesern tunlichst vorenthalten; Werke von Kafka, Musil, Hamsun, Proust, Gide, Sartre, Camus, Faulkner, Steinbeck sind meist nur auf Schleichwegen zu erhalten, obschon von einigen dieser Autoren neuerdings Einzeltitel in Lizenzausgaben erschienen sind. Die Literaturfunktionäre wachen scharf darüber, ob diese Prototypen der Weltliteratur unserer Zeit bei den Autoren der SBZ Schule machen. Trotz der Überfülle von Übersetzungen aus dem Russischen (1955: 66 v. H. der Übersetzungen, 12,5 v. H. der gesamten Buchproduktion) wordon auch sowjet. Autoren nicht veröffentlicht, wenn sie nicht mit der Linie übereinstimmen, z. B. [S. 290]Babel, Dudinzew, Pasternak. Dem mitteldeutschen Lesepublikum bleiben als Zuflucht die Klassiker des Kulturellen Erbes, die zwar in Vor- und Nachworten kommunistisch interpretiert, im übrigen aber reichlich und preiswert ediert werden; außerdem die Frühwerke der in der SBZ verstummten Altmeister und die Werke solcher westlichen Autoren, die von den Kommunisten als Verbündete in Anspruch genommen und in begrenztem Umfang aufgelegt werden. Zahlreiche Schriftsteller haben sich der Reglementierung durch die Flucht oder „legale“ Übersiedlung nach dem Westen entzogen, aus der älteren Generation Ricarda Huch, Theodor Plievier, Hermann Kasack, Rudolf Hagelstange, Alfred Kantorowicz Hans Mayer; aus der jüngeren Heinz Rein, Horst Lommer, Heinz-Winfried Sabais, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Manfred Gregor-Dellin, Herbert A. W. Kasten, Heinar Kipphardt, Uwe Johnson, Christa Reinig. Der Leiter des führenden Verlages der SBZ, des Aufbau-Verlages in Ostberlin, Walter Janka, und die Schriftsteller Wolfgang ➝Harich und Erich Loest wurden 1957 bzw. 1958 als Revisionisten zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. (Jugendliteratur, Sprache, Kultureller Austausch) Der VI. Parteitag der SED leitete, korrespondierend mit ähnlichen Vorgängen in der SU, eine neue Verfolgungswelle gegen die Schriftsteller ein, die in Ausmaß und Schärfe nur mit den Kampagnen gegen Formalismus (1951/52) und Revisionismus (1956/57) vergleichbar ist. Den Schriftstellern wurde vorgeworfen, ideologische Koexistenz zu treiben (Verbundenheit mit den Kollegen in der BRD und Anlehnung an westliche Stilformen) und den Kampf gegen den Personenkult zur Verleumdung des Sozialismus und der „DDR“ zu mißbrauchen. Ziel der Angriffe waren vor allem die Zeitschrift „Sinn und Form“, das im Deutschen Theater Berlin aufgeführte Stück „Die Sorgen und die Macht“ des aus dem Westen zugewanderten Peter Hacks, ein Lyrikabend der Akademie der Künste, einige Gedichte und Fernsehstücke des schon im Tauwetter 1956 hervorgetretenen jungen Lyrikers Günter Kunert sowie in der BRD veröffentlichte Arbeiten des Literaturkritikers Hans Mayer. Die Kampagne führte zur Absetzung von Peter Huchel als Chefredakteur von „Sinn und Form“ (Nachfolger: Bodo Uhse), Wolfgang ➝Langhoff als Intendant des Deutschen Theaters (Nachf.: Wolfgang ➝Heinz), Stephan Hermlin als Sekretär der Sektion Dichtkunst der Akademie (Nachf.: Alfred Kurella) und Otto Braun als 1.~Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes (Nachf.: Prof. Hans Koch). Nachdem in den letzten Jahren der Eindruck entstanden war, als ob das Streben nach Weltniveau eine gewisse Liberalisierung auch der Kunstpolitik mit sich gebracht habe, übte auf der Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 der Berichterstatter Erich ➝Honecker wieder scharf Kritik an Versäumnissen der „ideologisch-politischen Führungsarbeit … seitens der leitenden Genossen des Ministeriums für Kultur, die die Aufgaben der Staatsmacht beim Aufbau des Sozialismus verkennen“, und am Deutschen ➝Schriftstellerverband, der „die Entwicklung dem Selbstläufe überlasse“, und forderte, daß „in den Parteiorganisationen der künstlerischen Institutionen und Verbände … die ideologische Kampfbereitschaft und die Parteierziehung mit Unterstützung der leitenden Parteiorgane wesentlich verstärkt werden“. Damit wurde neuerdings ein schärferer Kurs auch in der L.-Politik angekündigt. (Kulturpolitik, Teil 2) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 288–290 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-Institut

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 [S. 288]Als wichtiges Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und…

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Auszeichnungen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrates und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so wie Nationale Front die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille und eine Ehrennadel, der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel. Die Deutsche ➝Akademie der Künste verleiht den Heinrich-Mann-Preis. A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Die Auszeichnungen sind meist mit hohen Prämien (bis zu 100.000 DM Ost) verbunden. Bis 1. 2. 1966 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze; Ehrenspange zum VV in Gold, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft. II. Preise: 1) Nationalpreis 1., (100.000 DM Ost) 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9) Rudolf-Virchow-Preis, 10) Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 6) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für ➝treue Dienste in der freiwilligen Feuerwehr, 10) Medaille für ➝treue Dienste in der zivilen Luftfahrt, 11) Medaille für ➝treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse, 12) Medaille für ➝treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft, 13) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 14) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 15) Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft, 16) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 17) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 18) Treuedienstmedaille der Deutschen Post, 19) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 20) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 21) Rettungsmedaille, 22) Hufeland-Medaille, 23) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 24) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 25) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Berufswettkampf, 26) Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse, 27) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 28) Medaille [S. 57]für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 29) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 30) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 31) Medaille für Verdienste in der Rechtspflege, 32) Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse. Nur einmalig verliehen: 33) (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille, 34) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954, 35) Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag ➝demokratische Bodenreform. IV. Ehrentitel: (Mit dem E. wird eine Medaille verliehen und eine Geldprämie gezahlt.) 1) Held der Arbeit (Prämie bis zu 10.000 DM Ost), 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5) Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Seemann, 12) Verdienter ➝Techniker des Volkes, 13) Verdienter ➝Tierarzt, 14) Verdienter ➝Züchter, 15) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 16) Meisterhauer, 17) Meister des Sports, 18) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 19) Aktivist des Fünfjahrplans, 20) Brigade der besten Qualität, 21) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 22) Brigade der hervorragenden Leistung, 23) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Hervorragender ➝Jungaktivist, 25) Brigaden der sozialistischen Arbeit (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit), 26) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit, 27) Kollektiv der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 2) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. VI. Leistungsabzeichen. VII. Titel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 56–57 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrates und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so wie Nationale Front die…

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Gerichtsverfassung (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) leitete der Staatsrat eine weitere Justizreform ein, in der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens an das sowjet. Vorbild erkennbar wird. Die G. wurde durch Gesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) erneut verändert. In der Präambel dieses neuen Gesetzes wird hervorgehoben, daß das Recht keine anderen Ziele verfolge und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kenne als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Da sich die Verbundenheit der Bürger mit dem sozialistischen Recht immer mehr festige, werde auch eine engere Verbindung der Rechtspflege mit dem Volk und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus erforderlich. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ dienen (§ 2 GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§~1 GVG und Art.~127 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 164 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberstes Gericht (OG)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision…

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Weltgewerkschaftsbund (1966)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 12 Berufsabt. beschlossen. Der französische Kommunist Louis Saillant wurde Generalsekr. des WGB. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagung teil: Aufnahme der Deutschen von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen- Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. (Dieser zählte 1965 etwa 61 Mill. Mitgl.) Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u. a. Herbert Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Saillant. Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem VI. Kongreß, Okt. 1965, sollen angeblich 122 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 28 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des W GB aus Wien aus, da er einseitig prosowjetisch arbeitete. April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung, ohne die Angriffsrüstung der SU zu kritisieren. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ (s. „Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ostberlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß (Dez. 1961) versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralisierten Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte [S. 530]er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage. (Nov. 1963 in Leipzig): Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Auf dem VI. Kongreß (Okt. 1965) in Warschau gelang es der sowjetfreundlichen Mehrheit, die rührige chinesische Opposition (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt) im Zaume zu halten. Es ging u.a. um die Frage, ob mit den nichtkommun. Gewerkschaften eine taktische Fühlung und Aktionseinheit herzustellen sei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 529–530 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltniveau

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…

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Fernstudium (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1964 30.617 Studierende, davon 4.353 Studentinnen, am F., 3.319, davon 272 Studentinnen, an dem seit 1959 möglichen Abendstudium teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an Fachschulen. Die Zahl der Absolventen des F. betrug 1963 5.233 gegenüber 2.295 (1961). Die Fluktuation ist erheblich. Die Zahl der Absolventen des Abendstudiums betrug 1964: 294. Politische Funktionäre haben die Möglichkeit zum F. an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Parteihochschule der SED. Voraussetzung für die Teilnahme am F. an den Hochschulen: Hochschulreife oder eine diese ersetzende Sonderprüfung. Dauer: fünf bis sieben Jahre mit dem Abschluß eines Staatsexamens. Am F. der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ nahmen auch alle die Volksrichter teil, die gemäß den Qualifizierungsrichtlinien das Staatsexamen bis zum Jahre 1960 abgelegt haben mußten. Besonders entwickelt ist das F. für Lehrer (Lehrerbildung). Es ermöglicht den Aufstieg von einer Kategorie zur nächsthöheren. Grundformen des Studiums: Selbständiges Durcharbeiten der Lehrbriefe und vorgeschriebenen Lehrbücher, regelmäßige Konsultation, Anfertigung von Kontrollarbeiten, direkter Unterricht in Seminarkursen, Seminaren, Übungen, dann Praktika, Prüfungstagungen. Die Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten erfolgt durch Außenstellen der Abt. F. der jeweiligen Hochschule. Der direkte Unterricht wird durch einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mehreren Wochen in jedem Jahr ermöglicht. Zur Vorbereitung und Ablegung der Staatsexamina (Diplom-Prüfungen) sind die Fernstudenten für eine vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zu „bestätigende“ Zeitdauer von der Arbeit freizustellen. Die Institution des F. orientiert sich an sowjet. Erfahrungen. Seit 1959 gibt es eine neue Studienart: das kombinierte Studium, die Verbindung von Direkt- und F. An ihm beteiligten sich 1962 3.478 Studierende gegenüber 6.274 (1960). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 140 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Festigungsbrigade

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1964 30.617 Studierende, davon 4.353 Studentinnen, am F., 3.319, davon 272 Studentinnen, an dem seit 1959 möglichen Abendstudium teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an…

DDR A-Z 1966

Nationale Front (1966)

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Sekretariats des Nationalrats: Werner Kirchhoff (SED). Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist — als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation). Die NF. hat die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) übernommen. Sie stellt z. B. nominell die Einheitsliste für die Wahlen auf und benennt die Kandidaten für Richter- und Schöffenwahlen. (Rechtswesen) Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Seit 1958 ist die NF. allerdings wieder verstärkt in die Infiltrationstätigkeit nach und in Westdeutschland und West-Berlin eingespannt. Sie arbeitet dabei streng nach den Weisungen des Politbüros und des ZK der SED. Leiter der Infiltrationstätigkeit innerhalb der NF. ist seit April 1959 Dr. Gerhard Dengler (SED), stellv. Vors. des Büros des Präsidiums der NF. (Infiltration) Organisatorisch zuständig ist die Abt. für westdeutsche Verbindungen im Nationalrat der NF. Im April 1962 wurde vom Nationalrat der NF. ein „Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland und ihrer Veränderungen“ gegründet, das Propagandamaterial gegen die BRD ausarbeitet. Angeblich sollen diesem Komitee Vertreter aller Parteien in der SBZ und Personen aus der BRD angehören. Offiziell steht es unter der Leitung von Dr. Max ➝Suhrbier. Hier führt die NF. die Arbeit des Ausschusses für deutsche Einheit fort. Literaturangaben Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 328 Nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Gedenkstätten

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und…

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Filmwesen (1966)

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Okt. 1958 lag die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur unterstand; im März 1958 trat an deren Stelle eine Hauptverwaltung Film dieses Ministeriums. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehörten nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche ➝Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst mit der Ingenieurschule für Filmtechnik in Babelsberg sowie die Zentralschule für Lichtspielwesen in Neustrelitz (mit Außenstelle in Wernigerode) für Theaterleiter, Filmvorführer und „Meister der Wiedergabetechnik“. Die DEFA produzierte 1964 insgesamt 15 Spielfilme, 22 Dokumentar-, 137 populärwissenschaftliche, Lehr- und Instruktionsfilme sowie 22 Trickfilme, ferner rd. 70 Wochen- und Monatsschauen und 26 Folgen „Stacheltier“. Außerdem wurden 36 Spielfilme für den Fernsehfunk (Fernsehen) hergestellt. In den Filmtheatern der SBZ wurden 1964 insgesamt 148 Spielfilme gezeigt; davon waren 13 aus der BRD, 37 aus dem westlichen Ausland und 111 aus den Ländern des Ostblocks importiert worden. 1964 gab es 1.024 (1961: 1.327) Filmtheater; fast alle Theater sind entschädigungslos enteignet worden; die „volkseigenen“ (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. — Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im ganzen fanden 1964 in der SBZ 1.513.730 Vorstellungen mit rd. 141 Mill. Besuchern (1962 noch rd. 2 Mill. Vorstellungen mit rd. 191 Mill. Besuchern) statt. Der Rückgang der Zahlen der Theater, Vorstellungen und Besucher entspricht der allgemeinen, vornehmlich durch das Fernsehen bestimmten Tendenz. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt werden. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist prekär und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Alexander ➝Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Die Verhärtung des kulturpolitischen Kurses der SED führte um die Jahreswende 1965/66 dazu, daß die DEFA mehrere fertige Filme absetzen mußte; der Regisseur Kurt ➝Maetzig übte Selbstkritik. Die ideologische Linie des sowjetzonalen Spielfilms muß sich neuerdings nicht nur gegen den Westen, sondern auch gegen die undoktrinäre Entwicklung und das beachtliche Niveau östlicher, vor allem polnischer und tschechischer Produktionen behaupten. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater erfordern nach wie vor die Einfuhr westlicher Filme; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Von der DEFA-Spielfilm-Produktion des Jahres 1964 war nur „Der geteilte Himmel“ (nach dem Roman von Christa ➝Wolf) als Filmkunstwerk diskutabel. Als wichtigstes Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Ein besonders obskures, von Fälschungen strotzendes Machwerk, „Unternehmen Teutonenschwert“, erhielt auf den Filmfestspielen in Karlsbad den ersten Hauptpreis. Der Mangel an Filmen von „Weltniveau“ trat auch bei den XI. Westdeutschen Kulturfilmtagen in Oberhausen (Februar 1965) hervor, wo die DEFA mit dem teilweise im Garnisonmilieu von Baumholder spielenden Agitationsfilm „O.K.“ (oder „Okay“) durchfiel. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls ten[S. 142]denziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschriften: „Deutsche Filmkunst“, „Filmspiegel“, „Filmkurier“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 141–142 Filmarchiv, Staatliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzausgleich

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der…

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Militärstrafrecht (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen, angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1955 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände getreten, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die [S. 319]verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8 Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 6 Monaten auf Gefängnis bis zu 3 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, des Angriffs auf Vorgesetzte, der Verletzung der Wachvorschriften und der Vorschriften des funktechnischen Bereitschaftsdienstes, der Schändung Gefallener, des Mißbrauchs der Lage Verwundeter und der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet kann nach § 26 MilStG auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 312, 319 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerien

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen, angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…

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Klasse (1966)

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 1979 Hinsichtlich ihrer Stellung im Arbeitsprozeß weithin konforme und mehr oder weniger durch das Bewußtsein dieser Konformität im Verhaltensstil mitgeprägte Menschengruppe. Vor allem durch Marx (Historischer Materialismus) und die moderne Arbeiterbewegung zu einem theoretisch wie geschichtlich wirksamen Element des Verständnisses und der Auseinandersetzungen der jüngeren abendländischen Geschichte geworden, haben die K. jedoch nach herrschender Auffassung der westlichen Soziologie mit der Fortentwicklung der industriellen Massengesellschaft im 20. Jahrhundert als Wirk- wie Klassifizierungsprinzip wesentlich an Bedeutung verloren. — Der Bolschewismus ignoriert indes diese Entwicklung: Nach Lenins auch heute noch anerkannter Definition sind K. „Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrer Stellung in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und dem Umfang des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den sie verfügen“. In der modernen westlichen Industriegesellschaft gibt es nach bolschewistischer Auffassung nur zwei K., Bourgeoisie und Proletariat, daneben noch Gruppen, wie die Vertreter der „kleinen Warenwirtschaft“ — Händler, Handwerker, Kleinbauern —, die ebenso wie die „werktätige Intelligenz“ zwischen den K. stehen. Während der Bourgeoisie der bedingungslose Kampf des Proletariats gilt, haben die „kleinbürgerlichen“ und einzelbäuerlichen Zwischenschichten mehr oder weniger die Chance, als Verbündete des Proletariats im Klassenkampf angenommen zu werden (Bündnispolitik), der auf die „Liquidierung der Bourgeoisie“ über die Diktatur des Proletariats und damit auf die klassenlose Gesellschaft abzielt. Neuerdings ist dieses relativ einfache Klassenschema für die „sozialistische“ Gesellschaft dadurch ins Wanken geraten, daß man in den Volksdemokratien von einer neu entwickelten „K. der Genossenschaftsbauern“ spricht, was seinen Grund in dem Umstand hat, daß hier das Eigentum an den Produktionsmitteln weder dem Staat (sog. Volkseigentum) noch dem Einzelnen („Individualeigentum“) zukommt, sondern einem begrenzten Kollektiv. Während Stalin das genossenschaftliche Eigentum noch als ein unzulängliches Provisorium auf dem Weg zum vollen „Volkseigentum“ (als Voraussetzung der klassenlosen Gesellschaft) ansah, muß einstweilen offen bleiben, ob hier eine nur taktische und vorübergehende oder aber eine prinzipielle Korrektur vollzogen worden ist. In der kommun. Gesellschaft (Kommunismus) sollen demgegenüber die K. definitiv aufgehoben und in die Einheit eines klassenlosen Volksganzen verschmolzen sein — ein Stadium, das die UdSSR nach dem im Okt. 1961 angenommenen 3. Parteiprogramm der KPdSU zwischen 1961 und 1980 in seinen Grundlagen zu erreichen trachtet. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 243 KJVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klassenjustiz

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 1979 Hinsichtlich ihrer Stellung im Arbeitsprozeß weithin konforme und mehr oder weniger durch das Bewußtsein dieser Konformität im Verhaltensstil mitgeprägte Menschengruppe. Vor allem durch Marx (Historischer Materialismus) und die moderne Arbeiterbewegung zu einem theoretisch wie geschichtlich wirksamen Element des Verständnisses und der Auseinandersetzungen der jüngeren…