DDR von A-Z, Band 1969

AK-Verfahren (1969)

 

 

Siehe auch:


 

Verrechnungsverfahren, wonach Geldverbindlichkeiten durch Akkreditivstellung verrechnet werden. Das Verfahren hat mit der Neuregelung des Zahlungsverkehrs 1964 an Bedeutung verloren.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 22


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.