
DDR von A-Z, Band 1969
Akkreditivverfahren (1969)
Siehe auch:
- Akkreditivverfahren: 1966
[S. 21]Ein Verrechnungsverfahren, das angewandt werden kann, wenn der Verkäufer auf Grund schlechter Zahlungsdisziplin des Käufers ein berechtigtes Interesse hat, daß vor der Warenlieferung die Bezahlung des Rechnungsbetrages sichergestellt wird. In diesen Fällen hat der Käufer ein unwiderrufliches Akkreditiv zu eröffnen, das nur mit Zustimmung des Verkäufers annulliert oder geändert werden kann (AO v. 3. 9. 1964; GBl. II, S. 769 ff.).
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 21
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