
Amt für Arbeit und Berufsberatung (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975
Seit der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Jahre 1958 führten die Abt. für Arbeit u. Berufsausbildung, die 1951 den größten Teil der Aufgaben der Arbeitsämter, die 1945 ihre Tätigkeit als Sonderbehörden wieder aufgenommen hatten, übernommen hatten und 1952 auch bei den Räten der Bezirke gebildet waren, wieder die Bezeichnung Abteilung für ➝Arbeit oder Referate für Arbeit. Am 28. 8. 1961 wurden sie als spezielle Fachorgane der Räte der Bezirke und der Kreise in ÄfAuB. umbenannt. Sie haben für die volkswirtschaftlich richtige Lenkung und Werbung der Arbeitskräfte und des Nachwuchses zu sorgen und eine „systematische Berufsberatung“ (Berufslenkung) zu organisieren. (Arbeitspolitik)
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
- Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 25
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