DDR von A-Z, Band 1969

Amt für Arbeit und Berufsberatung (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975


 

Seit der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Jahre 1958 führten die Abt. für Arbeit u. Berufsausbildung, die 1951 den größten Teil der Aufgaben der Arbeitsämter, die 1945 ihre Tätigkeit als Sonderbehörden wieder aufgenommen hatten, übernommen hatten und 1952 auch bei den Räten der Bezirke gebildet waren, wieder die Bezeichnung Abteilung für ➝Arbeit oder Referate für Arbeit. Am 28. 8. 1961 wurden sie als spezielle Fachorgane der Räte der Bezirke und der Kreise in ÄfAuB. umbenannt. Sie haben für die volkswirtschaftlich richtige Lenkung und Werbung der Arbeitskräfte und des Nachwuchses zu sorgen und eine „systematische Berufsberatung“ (Berufslenkung) zu organisieren. (Arbeitspolitik)

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
  • Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 25


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.