
DDR von A-Z, Band 1969
Amt für Jugendfragen beim Ministerrat (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985
Unterstand bis 1. 7. 1958 dem 1. Stellv. des Min.-Präs., dann dem Min. f. Volksbildung. Ist seit 17. 5. 1962 ein „Organ des Ministerrates“ (GBl. II, S. 367) und „dem vom Ministerrat beauftragten Stellv. des Vors. des Ministerrates unmittelbar unterstellt“. In Verbindung mit dem ZR der FDJ „auf der Grundlage der Beschlüsse der SED“, verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit. Das AfJ. ist federführend für den Jugendetat und hat wesentliches Mitspracherecht bei Jugendgesetzgebung. Leiter seit Juni 1966: Helmut Oppermann, der drei Stellvertreter hat. (Jugend)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 25
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