Arbeitsgemeinschaft der Produktionsgenossenschaften (AGP) (1969)
Siehe auch:
- Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften (AGP): 1975
Die AGP sind organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Sie dienen der Koordinierung der Planung, der Materialbeschaffung und des Absatzes der PGH. In Gegenden, in denen keine Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) vorhanden sind, werden auch private Betriebe von den AGP „mitbetreut“. Typisch für die AGP ist die Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Werkstätten, Exportabteilungen, Lagerplätzen, Fuhrparks und Lehrlingsausbildungsstätten. Obwohl die ersten AGP bereits 1959 gegründet wurden, erlangten sie erst in den letzten Jahren — im Rahmen der verstärkten Kooperationskampagne (Kooperation) in allen Wirtschaftsbereichen — erhebliche Bedeutung. Mitte des Jahres 1967 existierten etwa 60 AGP; die Zahl der Neugründungen wächst von Monat zu Monat.
Bei den bestehenden AGP ist das höchste Organ die Delegiertenversammlung, die den Vorstand und die Revisionskommission wählt. Gegenwärtig ist zwar die rechtliche Stellung der AGP noch nicht gesetzlich geregelt, auf Grund zahlreicher Ankündigungen ist aber in Kürze mit dem Erlaß einer Verordnung und eines Musterstatuts zu rechnen. (Handwerk)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 34
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