
Atomwaffen (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979
Bei den Vorschlägen für eine Abrüstung, die das Regime immer wieder macht, spielt der Verzicht auf A. eine wichtige Rolle. So heißt es in der regierungsamtlichen Schrift „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (1965) auf S. 292: „Eine Vereinbarung zwischen beiden deutschen Staaten über einen umfassenden Verzicht auf Kernwaffen könnte die angespannte politische Situation in Deutschland entschärfen. Sie würde die von Westdeutschland ausgehende Gefahr eines nuklearen Weltkrieges … beseitigen. Die Unterzeichnung eines solchen Abkommens zwischen den beiden deutschen Staaten würde auch den Weg ebnen, andere ungeklärte Fragen zu lösen.“ Sinngemäß wird Annahme des Rapackiplanes und des Gomulkaplanes gefordert.
Im Sinne vieler bisheriger Stellungnahmen gegen A. erklärte die Regierung der „DDR“ am 20. 5. 1967: „Es ist höchste Zeit, daß die Regierung der westdeutschen Bundesrepublik auf ihre gegen Entspannung und Verständigung gerichteten Störungsversuche verzichtet … In direkten Verhandlungen sollte unter anderem eine ordnungsgemäße Vereinbarung zwischen den Regierungen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik über den Verzicht beider deutscher Staaten auf Besitz, Verfügungsgewalt oder Beteiligung an der Verfügungsgewalt über Kernwaffen in jeglicher Form herbeigeführt werden“ („Neues Deutschland“ vom 21. 5. 1967).
Bei Verwirklichung dieser Vorschläge würde die BRD nicht nur von einer Mitwirkung an der westlichen Verteidigung durch A. ausgeschlossen, sie würde auch den Schutz der bisherigen Ä. der NATO verlieren. Bei den riesigen Schußweiten und raschen Abwurfmöglichkeiten der sowjet. A. ist es unerheblich, daß nur ein kleiner Teil dieser A. in Mitteldeutschland steht. Auch ist es unwesentlich, daß die Nationale Volksarmee keine A. besitzt und deren Raketen noch keine A.-Sprengköpfe haben, weil sie unter sowjet. Verschluß lagern. (Militärpolitik)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 55