DDR von A-Z, Band 1969

Bankenabkommen (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Staatsbank der DDR und Banken nichtkommun. Staaten über den Waren- und Zahlungsverkehr. B. werden mit Ländern abgeschlossen, die keine diplomatischen Beziehungen mit der „DDR“ unterhalten und nicht zum Abschluß von Handelsverträgen auf Regierungsebene oder mit der Kammer für Außenhandel bereit sind (Außenwirtschaft). In den B. wird das Volumen des Warenverkehrs meist in Form von Wertkontingenten festgelegt, die in Warenlisten spezifiziert sind. Verrechnungseinheit ist der US-Dollar.

 

In den letzten Jahren ist die Zahl der B. ständig zurückgegangen. Sie sind durch Abkommen auf Regierungsebene bzw. durch Kammerabkommen ersetzt worden.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 81


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.