Bankenabkommen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Vertragliche Vereinbarungen zwischen der Staatsbank der DDR und Banken nichtkommun. Staaten über den Waren- und Zahlungsverkehr. B. werden mit Ländern abgeschlossen, die keine diplomatischen Beziehungen mit der „DDR“ unterhalten und nicht zum Abschluß von Handelsverträgen auf Regierungsebene oder mit der Kammer für Außenhandel bereit sind (Außenwirtschaft). In den B. wird das Volumen des Warenverkehrs meist in Form von Wertkontingenten festgelegt, die in Warenlisten spezifiziert sind. Verrechnungseinheit ist der US-Dollar.
In den letzten Jahren ist die Zahl der B. ständig zurückgegangen. Sie sind durch Abkommen auf Regierungsebene bzw. durch Kammerabkommen ersetzt worden.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 81
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