
Denkmalschutz (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Die „DDR“ besitzt im Gegensatz zur BRD ein einheitliches D.-Recht in Gestalt einer VO vom 28. 9. 1961; sie ersetzt eine frühere VO von 1952 und bestimmt als Gegenstand des D. „solche Werke der Baukunst und des Städtebaus, der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks, der Gartenkunst und der Technik, deren Erhaltung … im Interesse von Staat und Gesellschaft liegt“. An die Spitze dieser Denkmale stellt die Erläuterung „die nationalen Gedenkstätten und andere Stätten, die zu bedeutenden Ereignissen oder Persönlichkeiten der Geschichte, besonders auch der Arbeiterbewegung, in Beziehung stehen“. — Der Generalkonservator mit Sitz in Berlin, z. Z. der Architekt Dipl.-Ing. Ludwig Deiters (SED), und die Institute (früher Landesämter) für Denkmalpflege unterstehen dem Ministerium für Kultur; sie nehmen ihre Aufgaben (Feststellung, Registrierung, Sicherung und Erhaltung von Werken der Kunst, die „Zeugnis für die schöpferische Kraft der Volksmassen ablegen“) „den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechend unter anderen Voraussetzungen“ als in der BRD wahr. Der Staatshaushalt wendete 1966 rd. 10 Mill. MDN für den Wiederaufbau und die Erhaltung von Kunstdenkmälern auf. Auch die Wiederherstellung von städtebaulich bedeutsamen Kirchenbauten wurde gefördert (z. B. der Dome von Magdeburg, Halberstadt und Stendal und der Dresdner Hofkirche); andererseits wurden zahlreiche wertvolle und wiederherstellbare Bauwerke (so u.a. das Berliner Schloß, die beiden Dresdner Rathäuser, das Gothaer Theater, das Potsdamer Stadtschloß und die Potsdamer Garnisonkirche) beseitigt oder dem Verfall preisgegeben. Nach einer Mitteilung des Generalkonservators rechnet man mit 30.000 schutzwürdigen Bau- und Kunstdenkmälern, von denen etwa ein Drittel (Kirchen, Burgen, Schlösser, Museen) „Besichtigungsobjekte“ sind, zwei Drittel als Wohnungen, kulturelle Einrichtungen, Verwaltungsgebäude benutzt werden.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 141