
Deutsche Investitionsbank (DIB) (1969)
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Die Gründung der DIB erfolgte kurz nach der Währungsreform am 13. 10. 1948 durch Befehl Nr. 153 der SMAD vom 10. 9. 1948 und einer Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948. Die Bank wurde Spezialinstitut zur Abwicklung der langfristigen Investitionsfinanzierung in der VEW (ohne Landwirtschaft und Wohnungsbau). Sie hatte insbesondere die Aufgabe, die geplante Verwendung von finanziellen Mitteln für Investitionszwecke durch die Planbehörden, VVB und volkseigenen Betriebe mit Hilfe eigener Berechnungen auf ihren ökonomischen Nutzeffekt zu überprüfen. Kreditinstitut im eigentlichen Sinne war die Bank bis zur Wirtschaftsreform 1964 nur für den kleineren Teil ihrer Tätigkeit. Ihre zentral zugeteilten Bankkunden waren in der Hauptsache die Baumaterialindustrie, Bau Wirtschaft, die Reichsbahnbaudirektion und ihre Betriebe sowie die volkseigenen bautechnischen Projektierungsbetriebe. Diesen Wirtschaftsbereich versorgte sie mit kurzfristigen Krediten zur Finanzierung seiner Umlaufmittel und mit Rationalisierungskrediten. Sie führte dessen Konten, erledigte Verrechnungsaufträge und übernahm vor allem die Zwischenfinanzierung der Bau- und Projektierungsbetriebe bis zur qualitätsgerechten Übergabe abrechenbarer und nutzungsfähiger Leistungseinheiten und deren Bezahlung durch die Investitionsträger bzw. Auftraggeber.
Das langfristige Kreditgeschäft der DIB beschränkte sich bis zur Wirtschaftsreform 1964 auf die wenigen noch vorhandenen Privatbetriebe in der Industrie und Bauwirtschaft sowie Betriebe von Genossenschaften, soweit diese bei der Beantragung der Kredite in der Lage waren nachzuweisen, daß Bezugsmöglichkeiten für Baukapazitäten und -material sowie Arbeitskräfte vorhanden waren. Die Mittel für das langfristige Kreditgeschäft erhielt die Bank durch Abgabe von bei der Deutschen Notenbank lombardfähigen Schuldverschreibungen an andere Kreditinstitute und die Deutsche Versicherungsanstalt. Daneben beschaffte sie sich in geringem Umfang Mittel durch den Verkauf von Hypothekenpfandbriefen (Wertpapiere). In der Hauptsache war die Bank aber als Spezialinstitut für die Verteilung und Kontrolle der Mittel zuständig, die zur Finanzierung der in den Investititionsplänen festgelegten Investititionsvorhaben aus dem Staatshaushalt an die VEW vergeben wurden. Da durch die Wirtschaftsreform ab 1964 die Haushaltsfinanzierung der Investitionen allmählich durch die Kredit- und Selbstfinanzierung ersetzt wurde, gewann die Kreditfinanzierung für die DIB bis 1967 ständig an Bedeutung (vgl. GBl. II, v. 9. 6. 1966, S. 405). Zwar kamen die Kreditvergabemittel immer noch weitgehend aus dem Haushalt, doch wurden sie aus Wirtschaftlichkeitserwägungen zu Kreditbedingungen ausgeliehen.
Die gegenüber der Rolle der Banken in einer Marktwirtschaft andere Funktion der Banken in einer Zentralplanwirtschaft kam bei der DIB besonders darin zum Ausdruck, daß sie zwischen 1964 und 1967 für die Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsüberprüfungen der Projektierung, Planung, Finanzierung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Abrechnung der Investitionen teils mitverantwortlich und teils allein verantwortlich war. Sie hatte das Recht, die Einhaltung staatlicher oder eigener Direktiven, planmethodischer Anweisungen und Normen gegebenenfalls durch Sanktionen [S. 149](Strafzinsen, Sperrung und Rückforderung von Krediten) zu erzwingen. Während ihres Bestehens war die Bank Holding für einen großen Teil der von ihr finanzierten staatlichen Kommanditbeteiligungen an den durch diese staatlichen Einlagen in halbstaatliche Betriebe umgewandelten Privatunternehmen. Die Bank verhandelte in solchen Fällen mit den Privatunternehmern über die Beteiligungs- und Gesellschaftsverhältnisse in den zu schaffenden halbstaatlichen Betrieben. Gegenüber diesen Betrieben nahm die Bank die Funktion eines staatlichen Gesellschafters solange wahr, bis sie einen an der Zusammenarbeit mit dem halbstaatlichen Betrieb interessierten volkseigenen Betrieb gefunden hatte, der die Beteiligung übernahm.
Die DIB unterhielt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Bezirks-, Kreis- und spezielle (Kombinats-, Industriebank- sowie Sonderbank-) Filialen. Die Aufsicht über die DIB übte das Ministerium der Finanzen aus. Das Grundkapital der Bank (Anstalt öffentlichen Rechts) betrug 300 Mill. M.
Auf Grund der Bankenreform Ende 1967/Anfang 1968 wurde die DIB mit dem vordem für Geschäftsbankaufgaben zuständigen Bereich der Deutschen Notenbank zu einer neuen Mammutbank unter der Bezeichnung Industrie- und Handelsbank der DDR zusammengelegt. (Banken)
Literaturangaben
- Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 148–149
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