
Friedensvertrag (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Das Drängen auf einen F. mit der „DDR“ (und möglichst auch mit der BRD) ist ein Hauptmittel der Deutschlandpolitik der UdSSR und der „DDR“-Regierung. Ein F. soll die Ergebnisse der Expansionspolitik seit 1945 feierlich festlegen und völkerrechtlich sanktionieren. Noch darüber hinausgehend sagte Ulbricht am 21. 1. 1959 in einer Erklärung, die er namens der Regierung abgab: „Ohne deutschen Friedensvertrag, ohne die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone und einer Zone der verminderten Rüstung und ohne den Abzug der ausländischen Truppen ist doch eine Wiedervereinigung nicht denkbar.“ — Am 12. 10. 1962 fand sich in der „Außenpolitischen Korrespondenz“ des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (Nr. 40, S. 1) die Forderung: „Deutscher Friedensvertrag ist Pflicht der Anti-Hitler-Koalition“. — Im Herbst 1965 erlosch das Drängen auf einen F. fast ganz. Auch die Forderung nach einem Separat-F. zwischen der SU und der „DDR“ trat fast völlig zurück. Statt dessen wurde, deutlich seit dem Jan. 1966, ein Sicherheitssystem für Europa vorgeschlagen. (Teilung Deutschlands, Wiedervereinigungspolitik, Europapolitik der SED)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 228
Friedensschutzgesetz | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Friedrich-Schiller-Universität Jena |