
DDR von A-Z, Band 1969
Generalprojektant (1969)
Betrieb oder Ein[S. 234]richtung, die für ganze Investitionsprogramme die Projektierungsleistungen zu erbringen hat oder die Projektionsleistungen anderer Betriebe aufeinander abstimmt.
Er ist verantwortlich für die Projektierung des Gesamtprogramms. In der Regel wird zum G. derjenige Betrieb bestimmt, dem innerhalb eines Investitionsprogramms die Hauptaufgaben übertragen wurden.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233–234
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