DDR von A-Z, Band 1969

Generalprojektant (1969)

 

 

Betrieb oder Ein[S. 234]richtung, die für ganze Investitionsprogramme die Projektierungsleistungen zu erbringen hat oder die Projektionsleistungen anderer Betriebe aufeinander abstimmt.

 

Er ist verantwortlich für die Projektierung des Gesamtprogramms. In der Regel wird zum G. derjenige Betrieb bestimmt, dem innerhalb eines Investitionsprogramms die Hauptaufgaben übertragen wurden.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233–234


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.