Gesellschaftliche Räte (1969)
Seit Ende 1966 bei den Vereinigungen volkseigener Betriebe bestehende Institutionen, deren Aufgabe es ist, die Generaldirektoren der VVB fachlich und politisch zu beraten, ihnen Empfehlungen zu geben und deren Durchführung zu kontrollieren.
Die Zusammensetzung der GR. soll gewährleisten, daß die Leitung der VVB sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Industriezweig-Interessen vertritt. Die GR. haben jeweils etwa 30 Mitglieder. Zwei Drittel davon werden aus den den VVB angeschlossenen Betrieben und Instituten delegiert (Ingenieure, Arbeiter, Partei-, Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionäre). Ein Drittel der Mitglieder wird vom Ministerrat in die GR. berufen (Wissenschaftler, Vertreter der verwandten Industriezweige und des Handels sowie zentraler staatlicher Organe).
Die GR. sind als eine Art Aufsichtsräte bei den Leitungen der VVB anzusehen. Obwohl der Wortlaut der entsprechenden Verordnungen das nicht ganz deutlich zum Ausdruck bringt, haben die GR. gegenüber dem Generaldirektor der VVB Weisungs- und Kontrollbefugnisse. Das Prinzip der Einzelleitung und Einzelverantwortung der Generaldirektoren wird damit erheblich eingeschränkt. Andererseits ist durch die Mitwirkung von Sachverständigen ein Gegengewicht gegen Fehlentscheidungen geschaffen worden. Die Vertreter der Partei und der zentralen Staatsorgane in den GR. sollen Entscheidungen entgegenwirken, die nicht der allgemeinen und Wirtschaftspolitik des Regimes entsprechen.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244
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