
Gewerkschaftskomitee (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979
Gewerkschaftliches Leitungsorgan bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) zur Anleitung der Betriebsgewerkschaftsleitungen der den VVB angeschlossenen volkseigenen Betriebe. Ferner sollen die G. Einfluß nehmen auf die Planung im Bereich der VVB. Hauptaufgabe der G. ist die Organisierung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in den Betrieben. Sie sind an der Arbeit der Produktionskomitees der Großbetriebe und den Ständigen ➝Produktionsberatungen der sonstigen Betriebe beteiligt. Die Mitgl. der G. werden nicht von den Gewerkschaftsmitgliedern der Betriebe gewählt, sondern von den Leitungen der zuständigen Industriegewerkschaften delegiert. Ein G. besteht in der Regel aus 7–13 Mitgliedern. Die Mehrzahl davon soll neben- oder ehrenamtlich Mitglied sein.
Literaturangaben
- *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S.
- Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253
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