DDR von A-Z, Band 1969

Gewerkschaftskomitee (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979


 

Gewerkschaftliches Leitungsorgan bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) zur Anleitung der Betriebsgewerkschaftsleitungen der den VVB angeschlossenen volkseigenen Betriebe. Ferner sollen die G. Einfluß nehmen auf die Planung im Bereich der VVB. Hauptaufgabe der G. ist die Organisierung des sozialistischen ➝Wettbewerbs in den Betrieben. Sie sind an der Arbeit der Produktionskomitees der Großbetriebe und den Ständigen ➝Produktionsberatungen der sonstigen Betriebe beteiligt. Die Mitgl. der G. werden nicht von den Gewerkschaftsmitgliedern der Betriebe gewählt, sondern von den Leitungen der zuständigen Industriegewerkschaften delegiert. Ein G. besteht in der Regel aus 7–13 Mitgliedern. Die Mehrzahl davon soll neben- oder ehrenamtlich Mitglied sein.

 

Literaturangaben

  • *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S.
  • Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.