DDR von A-Z, Band 1969

Handelsrecht (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985


 

Als „Sonderrecht für die Klasse der Kapitalisten“ ist das H. in der „DDR“ nur noch von untergeordneter Bedeutung, da die Rechtsverhältnisse der sozialistischen Betriebe in neuen Gesetzen (Vertragsgesetz) geregelt sind. Das HGB von 1897 ist aber vorläufig im wesentlichen noch in Kraft.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 267


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.