
Haushaltsorganisationen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985
Aus dem Staatshaushalt nach dem Bruttoprinzip finanzierte, wirtschaftlich selbständige Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindergärten, Feierabendheime, Schulen, Theater, wissenschaftliche Institute, Einrichtungen für die kulturelle, soziale und gesundheitliche Betreuung) und staatliche Organe (z. B. Ministerien, Räte der Verwaltungsgebiete). Die II. wurden bei der Haushaltsreform 1951 zur Unterscheidung gegenüber den VEB geschaffen. Sie sind nicht in jedem Fall juristisch selbständig. Auch solche H., bei denen ab 1965 die Leistungsfinanzierung als eine Spezialform der Ermittlung und Kontrolle einer ökonomischen Verwendung von Haushaltsmitteln eingeführt wurde (z. B. bei Theatern, Kulturhäusern), ändert diese Neuregelung nichts an ihrem Status.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 271
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