DDR von A-Z, Band 1969

Jugendgericht (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979


 

Nachdem durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) das Jugendgerichtsgesetz vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 411) mit Wirkung vom 1. 7. 1968 außer Kraft gesetzt worden ist, gibt es keine besonderen J. mehr, die für die Verhandlung und Entscheidung über Jugendstraftaten zuständig waren. Das Verfahren gegen Jugendliche wird vor den ordentlichen Gerichten auf der materiellen Grundlage des StGB (Jugendstrafrecht) nach den Vorschriften der StPO durchgeführt. Für dieses Verfahren gelten einige im 5. Abschnitt des 2. Kapitels der StPO zusammengefaßte Besonderheiten. Danach sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten entsprechend ihrer Verantwortung am gesamten Verfahren zu beteiligen; sie haben das Recht, gehört zu werden und Fragen und Anträge zu stellen. Ebenfalls zu beteiligen sind Organe der Jugendhilfe. Wenn weder der Jugendliche selbst noch sein gesetzlicher Vertreter einen Verteidiger bestellt, ist unter bestimmten [S. 313]Voraussetzungen — also nicht immer — ein Offizialverteidiger zu bestellen. Richter und Schöffen, die in Strafverfahren gegen Jugendliche mitwirken, sollen mit den besonderen Fragen der Entwicklung und Erziehung Jugendlicher vertraut sein. Entsprechendes gilt für die in Jugendsachen tätigen Staatsanwälte und Mitarbeiter der Untersuchungsorgane. Vergehen Jugendlicher können durch das Gericht, den Staatsanwalt oder die Untersuchungsorgane an Gesellschaftliche Gerichte zur Beratung und Entscheidung abgegeben werden.


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312–313


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.