Jugendwerkhöfe (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
In den J. finden schwererziehbare und straffällige Jugendliche im Alter von 16 bis 20 Jahren Aufnahme. Die J. stellen eine neue Form von Zwangserziehungsheimen dar, die auf Gedanken und Versuchen des sowjet. Pädagogen Makarenko zurückgeht. Die jungen Menschen sollen in den J. zu „vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft und zu bewußten Bürgern der DDR erzogen“ und „mit Hilfe der Patenschaftsbetriebe … zu qualifizierten Arbeitern entwickelt“ werden (Gesellschaftl. Erziehung). Für sog. politische Delikte kommen Einweisungen in J. nicht in Frage. Vorzeitige Entlassung aus J. erfolgt nur bei Meldung zur Nationalen Volksarmee. Gegenwärtig bestehen zwei Haupttypen der J. Der erste Typ verfügt über eine eigene Hauptproduktion, der zweite ist dadurch gekennzeichnet, daß die Jugendlichen in „sozialistischen Betrieben“ arbeiten. (Erziehungs- u. Bildungswesen, Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317