DDR von A-Z, Band 1969

Kinderkrippen (1969)

 

 

Siehe auch:


 

K. dienen der Unterbringung von Kindern im Alter bis zu 3 J. über Tag oder für die ganze Arbeitswoche. Ebenso wie Kindergärten (für 3- bis 6jährige) sollen sie die berufstätigen und studierenden Mütter von der Sorge um die Kinder entlasten und damit für Erwerbsarbeit, selbst in Schichtarbeit, verfügbar machen (Arbeitspolitik, Frauen). 1967 gab es 3.766 K., darunter 3.103 staatliche, 655 betriebliche mit insgesamt 136.122 Plätzen, von denen 105.467 in staatlichen, 30.474 in betrieblichen K. zur Verfügung standen. Die Zahl der Saison-K. betrug 1.120 mit 13.596 Plätzen. Die dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstehenden K. gehören zu den Einrichtungen der Vorschulerziehung (§ 10 des Bildungs-G 3 vom 25. 2. 1965).


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 327


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.