Konföderation (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
K. bezeichnet in der Völkerrechtslehre gemeinhin ein Staatsgebilde, das auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages durch Zusammenschluß zweier oder mehrerer Staaten entstanden ist. In der Regel sagt der Begriff der K. nichts über die innere politische und gesellschaftliche Struktur der beteiligten Vertragspartner aus. In der neueren Geschichte haben sich jedoch stets nur Staaten zu einer K. zusammengeschlossen, deren politische und gesellschaftliche Systeme einen weitgehend vergleichbaren Entwicklungsstand aufwiesen.
Die Bildung einer K. aus BRD und DDR wurde von der SED in den Jahren 1956 bis 1965 zunächst als beste, später als einzige Methode zur Wiedervereinigung Deutschlands vorgeschlagen Da in einer K. das Herrschaftssystem in Mitteldeutschland unverändert erhalten geblieben wäre, hat die Bundesregierung eine K. stets abgelehnt und an ihrer Stelle auf der Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt zur Wiedervereinigung bestanden. Gegenwärtig wird auch in der BRD dieser Schritt als vorläufig nicht realisierbar angesehen und dafür ein „geregeltes Nebeneinander“ beider deutscher Staaten ohne politische Vorbedingungen beider Seiten angestrebt. Heute wird die Schaffung einer K. aus beiden deutschen Staaten von der SED-Propaganda — soweit überhaupt noch — nicht mehr mit demselben Nachdruck gefordert wie früher. (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 338