
Kulturfonds (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
1949 auf Grund der ersten Kulturverordnung geschaffener Finanzstock, der aus Eintrittskartenzuschlägen bei unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen, Preisaufschlägen beim Verkauf von Schallplatten (10 Pf je Platte) und einer monatlichen Abgabe von 5 Pf für jeden benutzten Rundfunk- und Fernsehempfänger gebildet wird. Nach einer AO vom April 1960 dienen die Mittel des K. der „Entwicklung und vollen Entfaltung des sozialistischen Kulturlebens“. Der K. wird von einem Kuratorium, dem Staats- und Parteifunktionäre und Vertreter der Massenorganisationen angehören, verwaltet. Die Mitgl. des Kuratoriums werden vom Minister für Kultur ernannt und abberufen. Seit 1964 verbleiben die örtlich aufkommenden Mittel den örtlichen „Staatsorganen“. Dabei werden die landwirtschaftlichen Bezirke bewußt bevorzugt.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 355