
Kurorte (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985
Kur- und Erholungsmöglichkeiten sind durch Kuren der Sozialver[S. 361]sicherung und Feriendienst des FDGB stark beansprucht, der Zugang wird gesteuert. Unterschieden werden K. (Kennzeichen: ärztlich geleitete Kureinrichtungen) und Erholungsorte, zu denen auch die Seebäder und Luft-K. zählen, alle „durch erholungsfördernde bioklimatische Bedingungen“ ausgezeichnet. K. sind (wie auch die Sanatorien) nur „auf Grund ärztlicher Indikationsstellung“ zugänglich; dafür gelten Richtlinien, die vom Ministerium für Gesundheitswesen und vom FDGB gemeinsam erlassen sind. Die vorhandenen Plätze sind fast ausschließlich in der Hand des FDGB und seiner „Verwaltung der Sozialversicherung“.
Eine „VO über K., Erholungsorte und natürliche Heilmittel“ vom 3. 8. 1967 (GBl. II, S. 653) hat dem Ministerium für Gesundheitswesen weitgehende Aufsichtsfunktionen gegeben, an der Verfügungsgewalt über die Plätze aber natürlich nichts geändert.
Die Zahl der verfügbaren Plätze hat in den letzten Jahren abgenommen (Anfang 1968: 71 Sanatorien, 26 Genesungsheime und 14 Kurheime; darin 13.444 Betten in Verwaltung des FDGB und 7.151 „Vertragsbetten“ in Häusern privater Eigentümer; außerdem 81 Kindererholungsheime mit 5.366 Betten). Für „Inlandstouristik“ des Reisebüros der DDR und für sonstige „Urlaubsreisende“ sind die K. nur soweit zugänglich, wie der FDGB sie nicht in Anspruch nimmt. Auch über die Plätze in den Seebädern und Luftkurorten verfügen an erster Stelle die „Feriendienst- und Kurkommissionen“ des FDGB. Sie sind bestrebt, Kuren und Erholungsreisen über das ganze Jahr zu verteilen. Nur die vom FDGB nicht benötigten Plätze werden „freigegeben“. Die Vergabe liegt dann beim Reisebüro der DDR. (Gesundheitswesen)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 360–361
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