DDR von A-Z, Band 1969
Landesverrat (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
An die Stelle des vom Strafrechtsergänzungsgesetz verwendeten Begriffs Staatsverrat treten im [S. 364]neuen Strafgesetzbuch die Begriffe Hochverrat und L. Unter der Bezeichnung L. faßt das StGB in den §§ 97 bis 100 die Verratsbestimmungen Spionage, Sammlung von Nachrichten (Agententätigkeit), landesverräterischer ➝Treubruch und Verbindungsaufnahme zu staatsfeindlichen Organisationen oder Dienststellen zusammen.
Literaturangaben
- Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S.
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 363–364