DDR von A-Z, Band 1969

Landesverrat (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

An die Stelle des vom Strafrechtsergänzungsgesetz verwendeten Begriffs Staatsverrat treten im [S. 364]neuen Strafgesetzbuch die Begriffe Hochverrat und L. Unter der Bezeichnung L. faßt das StGB in den §§ 97 bis 100 die Verratsbestimmungen Spionage, Sammlung von Nachrichten (Agententätigkeit), landesverräterischer ➝Treubruch und Verbindungsaufnahme zu staatsfeindlichen Organisationen oder Dienststellen zusammen.

 

Literaturangaben

  • Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 363–364


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.