
Leitbetrieb (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979
L. ist ein Betrieb, der innerhalb einer Erzeugnisgruppe bzw. einer Untergliederung einer Erzeugnisgruppe die allgemeine technisch-ökonomische und organisatorische Anleitung der Betriebe und Genossenschaften eines Industriezweiges durch die VVB unmittelbar durchführt und ausgestaltet. Der L. soll der technisch und ökonomisch qualifizierteste Betrieb der Erzeugnisgruppe sein. Er wird bestimmt durch den Generaldirektor der zuständigen VVB. Gewöhnlich ist der L. ein zentral geleiteter [S. 374]VEB. L. kann jedoch mit Zustimmung der BWR bzw. des Komplementärs oder des Eigentümers auch ein örtlich geleiteter VEB, ein halbstaatlicher oder ein privater Betrieb sein. Der L. ist kein rechtlich zu unterscheidendes Leitungsorgan mit genereller Anordnungsbefugnis gegenüber den Betrieben und Genossenschaften der Erzeugnisgruppe.
Die Aufgaben des L. werden von der VVB bzw. dem BWR unter Mitwirkung der Erzeugnisgruppe festgelegt. Hauptaufgabe ist die Organisation der Zusammenarbeit der Mitglieder der Erzeugnisgruppe. Einige VVB haben die Delegierungen an die L. auf Bilanzfunktionen sowie Zustimmungskompetenzen bei Sortimentsverlagerungen und betrieblichen Neu- und Weiterentwicklungen ausgedehnt. Auch spezielle WTZ sind den L. bereits zugeordnet worden. Der L., dessen Werkdirektor normalerweise gleichzeitig Leiter der Erzeugnisgruppe ist, erhält unabhängig von seiner Eigentums- und Unterstellungsform die Erzeugnisgruppenarbeit betreffende Anweisungen vom Generaldirektor der VVB. Sich auf technische Fragen beziehende Anordnungen werden in der Regel vom zentralen WTZ an den technischen Direktor des L. erteilt.
Gelegentlich zeigen VVB die Tendenz, sich wichtige L. zu unterstellen, die bisher territorial geleitet wurden. (Erzeugnisgruppen, VVB)
Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 373–374
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