DDR von A-Z, Band 1969

Mindestlohn (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985


 

Im Unterschied zur BRD gibt es in Mitteldeutschland für vollbeschäftigte Arbeitnehmer einen Mindestlohn. Er betrug bis Juni 1967 monatlich 220 M und wurde ab 1. 7. 1967 auf 300 M brutto erhöht. (Lohnpolitik)


 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 423


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.