DDR von A-Z, Band 1969

Neutralität (1969)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985


 

Im allgemeinen die freiwillige oder vertraglich festgelegte Beschränkung der völkerrechtlichen Handlungsfähigkeit eines Staates, vor allem im Kriegsfall. Der Sowjet-Kommunismus hat dem Begriff der N. seit Beginn der Phase der Koexistenz-Politik einen besonderen politischen Sinn gegeben: „Die Neutralitätspolitik wird zu einem Bestandteil des allgemeinen Kampfes der Fortschrittskräfte der Menschheit für die Festigung des Friedens“ (Modschorjan). D.h., wer sich für dauernd neutral erklärt oder wer — wie Österreich, Finnland — friedensvertraglich zwangsweise neutralisiert wird, oder wie die Mehrzahl der Bandung-Staaten ein Abseitsstehen von der Ost-West-Auseinandersetzung proklamiert, wird als potentiell zugunsten der sowjetischen Konzeption der „Politik der friedlichen Koexistenz“ wirkende Kraft gewertet. (Neutralismus, Nationale Demokratie)

 

Literaturangaben

  • Fiedler, Heinz: Der sowjetische Neutralitätsbegriff in Theorie und Praxis. Ein Beitrag zum Problem des Disengagement. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 302 S.

 

Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 450


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.